01.07.2021

Chinesischer Uber-Rivale erreichte an erstem Handelstag Börsenwert von 86 Mrd. Dollar

Der Fahrtdienstvermittler und Uber-Konkurrent Didi Chuxing legte in New York den zweitgrößten US-Börsengang des Jahres hin. Im Späthandel schwächelte die Aktie jedoch.
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Didi Chuxing
Didi Chuxing | Foto: piter2121/Adobe Stock

Jahrelang war der chinesische Uber-Konkurrent Didi Chuxing eines der wertvollsten Unicorns der Welt. Seit Mittwoch ist dies nun offiziell nicht mehr der Fall. Das Unternehmen hat aber nichts von seiner Bewertung eingebüßt, im Gegenteil: Der Fahrdienstvermittler ist erfolgreich an die Börse gegangen – und zwar in New York. Am ersten Handelstag an der New York Stock Exchange (NYSE) schoss die Aktie zwischenzeitlich bis auf 18,01 Dollar hinauf. Dies bedeutete ein Plus von rund 28 Prozent gegenüber dem Ausgabepreis von 14 Dollar. Das Unternehmen erreichte damit vorübergehend einen Börsenwert von rund 86 Mrd. US-Dollar.

Die Euphorie an der Wall Street ebbte aber rasch wieder ab. Im Lauf des Handelstags gab die Aktie ihre Gewinne weitgehend ab. Aus dem Handel ging sie schließlich bei 14,14 Dollar – damit blieb noch ein Plus von 1 Prozent gegenüber dem Ausgabepreis. Die Marktkapitalisierung lag zu Handelsschluss bei 68 Mrd. Dollar. Am Donnerstag zeichneten sich vor Handelsbeginn in New York jedoch bereits wieder deutliche Kursgewinne ab – zuletzt lag die Aktie vorbörslich 7,5 Prozent im Plus.

4,4 Mrd. Dollar bei IPO eingenommen

Bei seinem Initial Public Offering (IPO) hatte das Unternehmen eine Preisspanne von 13 bis 14 Dollar festgelegt. Der Ausgabepreis lag somit am oberen Ende der Spanne. Der Uber-Konkurrent verkaufte beim IPO 317 Mio. amerikanische Hinterlegungsscheine (ADS). Dies spülte rund 4,4 Mrd. Dollar an frischem Kapital in die Kassen des Unternehmens. Es war gemessen am Emissionsvolumen der zweitgrößte Börsengang in den USA in diesem Jahr – nur der IPO des südkoreanischen E-Commerce-Unternehmens Coupang war noch etwas größer.

Mit Softbank und Tencent sind zwei größten asiatischen Kapitalgeber an Didi beteiligt: Der japanische Technologieinvestor Softbank hält 21,5 Prozent, während der chinesische Internetkonzern weitere 6,8 Prozent am Fahrdienstvermittler besitzt. Im Vorfeld des Börsengangs hatte Didi Geschäftszahlen für das erste Quartal 2021 veröffentlicht: Demanch haben sich die Umsätze im ersten Jahresviertel verglichen zum Vorjahr auf 6,4 Mrd. US-Dollar mehr als verdoppelt. Unterm Strich blieb ein Gewinn von 837 Mio. Dollar – der erste Quartalsgewinn in der Geschichte des Unternehmens. Im Gesamtjahr 2020 hatte Didi einen Nettoverlust von 1,6 Mrd. Dollar bei einem Umsatz von 21,6 Mrd. Dollar verzeichnet.

Didi Chuxing mit 550 Mio. Usern in 16 Ländern

Didi wurde 2021 gegründet und wird nach eigenen Angaben von rund 550 Mio. Menschen in 16 Ländern genutzt. Das Unternehmen hatte 2016 – auf Druck der Behörden – das China-Geschäft des Konkurrenten Uber übernommen. Heute kommt Uber auf einen Börsenwert von rund 94 Mrd. Dollar. Der IPO von Didi Chuxing wurde von mehreren US-Großbanken betreut – darunter Goldman Sachs, Morgan Stanley und JPMorgan Chase.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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