13.07.2021

Deutscher Startup-Beirat forderte „Disziplinierung der Presse“ bei Startup-News

Ein Positionspapier des "Beirat Junge Digitale Wirtschaft", der das deutsche Wirtschaftsministerium berät, sorgt derzeit für Aufregung.
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Dem deutschen Startup-Beirat gefällt die Berichterstattung über Startup-IPOs nicht
Dem deutschen Startup-Beirat gefällt die Berichterstattung über Startup-IPOs nicht | (c) Adobe Stock - Wordley Calvo Stock

Dass Message Control kein Phänomen der Politik ist, sondern auch bei Unternehmen und deren Marketing-Abteilungen beliebt ist, ist allgemein bekannt. Der aus der deutschen Startup-Szene rekrutierte Beirat Junge Digitale Wirtschaft ging nun nach mehreren mäßig erfolgreichen Startup-Börsengängen einen Schritt weiter. In einem Positionspapier, das zunächst auf der Seite des deutschen Wirtschaftsministeriums (BMWi) veröffentlicht wurde, wurde Medien eine Mitschuld an den schwachen IPOs gegeben. Es habe sich ein „regelrechtes IPO- und New-Economy-Bashing verbreitet“. Daraus leitete der Startup-Beirat kurzerhand eine Reihe von Forderungen zu Einschränkung der Pressefreiheit bei Startup-Berichterstattung ab.

„Verpflichtung der Presse zur Berichterstattung auch über kleine IPOs“

Man wolle einen „Erlass von Regeln zur Vermeidung einseitig diffamierender Artikel“ hieß es dort. Einhergehen sollen diese Regeln mit einer möglichen „Disziplinierung der Presse zu sachlicher, richtiger und vollständiger Information, bewehrt durch Pflicht zur unverzüglichen Gegendarstellung bei Fehlinformation“. Ebenfalls gefordert wurde eine „Verpflichtung der Presse zur Berichterstattung auch über kleine IPOs“ und eine „Verpflichtung von Internetforen zur Offenlegung von Klarnamen der Blogger“ sowie einer „Einführung einer Haftung von Bloggern für Falschbehauptungen und Beleidigungen“.

Als Autoren wurden Amorelie-Gründerin Lea-Sophie Cramer, Investor Christoph Gerlinger von der German Startups Group und Alex von Frankenberg, Geschäftsführer des High-Tech Gründerfonds genannt. Nach sofortiger Kritik folgten aber die ersten Distanzierungen und das Papier blieb nicht lang online. Zunächst teilte ein Ministeriums-Sprecher mit: „Das BMWi teilt die Vorschläge nicht. Die Unabhängigkeit der Presse ist für das BMWi ein hohes Rechtsgut“. Dann folgte ein Tweet von Minister Peter Altmaier: „Pressefreiheit ist ein herausragendes Grundrecht, dessen Schutz wir verpflichtet sind. Das Positionspapier des Beirates junge digitale Wirtschaft, war mir ebensowenig bekannt wie seine Veröffentlichung auf der Homegage. Ich habe soeben die umgehende Entfernung angeordnet“.

Journalisten-Verband zu Startup-Beirat: „völlige Unkenntnis des Journalismus und seiner Aufgaben“

Gegenüber dem deutschen Handelsblatt hält sich auch der deutsche Journalistenverband DJV nicht mit Kritik am Positionspapier zurück. Er verweist auf den Fall Wirecard und lässt ausrichten : „Die Forderungen des Beirats an die Adresse der Medien zeugen von völliger Unkenntnis des Journalismus und seiner Aufgaben in der Demokratie“. Vom Grundrecht der Pressefreiheit hätten die Beiratsmitglieder offenbar noch nichts gehört. „Sie fordern Hofberichterstattung anstelle von kritischem Wirtschaftsjournalismus“, so der DJV.

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easyvegan Pixelrunner FireStart P4 Therapeutics - Insolvenzen
(c) Adobe Stock

Mit dem Marienkäfer-förmigen Sensor „Mary“, der an der Unterwäsche von Babys und Kleinkindern angebracht werden kann, und dort Vitalwerte wie Temperatur und Atmung misst, wollte das Klagenfurter Startup Sticklett durchstarten. 2016 gestartet, holte man sich 2017 ein sechsstelliges Investment, wie brutkasten berichtete. 2018 schloss man eine erfolgreiche Kickstarter-Kampagne ab, im Jahr danach gab es eine Investment-Zusage in der Show 2 Minuten 2 Millionen – samt Listung bei Bipa. Hinzu kam eine ganze Reihe von Awards in den Folgejahren.

„Geschäftsverlauf ist hinter den Erwartungen geblieben“

Doch der große Durchbruch gelang dem Startup seitdem nicht. Und wie die Kreditschutzverbände nun vermelden, musste das Unternehmen einen Konkursantrag einbringen.

Die Kosten für Produktentwicklung und Markteinführung seien in den ersten Jahren primär durch Eigenmittel und Förderungen gedeckt worden, wird beim AKV aus dem Konkursantrag zitiert. „Der Geschäftsverlauf ist jedoch trotz grundsätzlich guter Voraussetzungen (funktionierende Produkte; funktionierender Produktionsprozess) letztendlich leider hinter den Erwartungen geblieben, da es nicht gelungen ist, die Produktionskosten auf ein solches Maß zu senken, dass auch die Attraktivität und damit die Nachfrage am Markt eine entsprechende Steigerung erfahren hätte.“

Zuletzt geplatztes Millioneninvestment

Für Vertriebs- bzw. Marketingaktivitäten, die es ermöglicht hätten, einen weit größeren Bekanntheitsgrad zu erlangen und damit einen weit größeren Markt zu erschließen, habe das Geld nicht ausgereicht. Zuletzt habe man noch intensiv versucht, Investor:innen zu finden und dabei auch über ein Investment in Höhe von einer Million Euro verhandelt. „Bedauerlicherweise ist es – trotz zunächst auch positiv abgeschlossener Gespräche – dann zu keiner Umsetzung des Investments gekommen“, heißt es von Sticklett. Entsprechend könne man aktuell keine positive Fortbestandsprognose stellen.

Möglicher Sanierungsantrag steht noch im Raum

Insgesamt sind zwölf Gläubiger:innen betroffen. Dienstnehmer:innen hatte das Unternehmen hingegen zuletzt keine mehr. Die Passiva betragen 550.527 Euro. Diesen stehen laut Unternehmensangaben Aktiva von rund 124.000 Euro gegenüber. Es scheint aber noch einen Hoffnungsschimmer für das Startup zu geben: Noch stehe nicht fest, ob ein Sanierungsplan gestellt werden kann oder nicht, heißt es im Konkursantrag.

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