20.06.2018

Reguliert die EU das Internet zu Tode?

Bereits im Vorfeld hatte eine geplante EU-Urheberrechtsreform für viel Kritik gesorgt. Heute hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments der entsprechenden Richtlinie den Weg geebnet. Im Raum steht nichts geringeres, als das Ende des Internets, wie wir es kennen.
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Leistungsschutzrecht
(c) fotolia.com - brankospejs

Das Argument hat auf den ersten Blick etwas für sich. Internet-Giganten wie Google und Facebook verdienen Milliarden damit, Inhalte anderer, etwa aus dem News-Bereich, anzuzeigen. Und sie zahlen keinen Cent dafür. Im Entwurf zu einer Reform des Urheberrechts, der im EU-Parlament behandelt wird, will man genau da ansetzen. Ein „Leistungsschutzrecht“, das die entsprechende Richtlinie vorsieht, soll Internetdienste dazu zwingen, Lizenzgebühren für das Anzeigen von Verlags-Inhalten zu entrichten. Und ein „Upload-Filter“, ähnlich wie von Youtube bekannt, soll dafür sorgen, dass fremde Inhalte gar nicht erst auf Plattformen hochladen werden können.

+++ EU-Urheberrechtsreform: “Das Wesen des Internets wird verändert” +++

Rechtsausschuss stimmt für Leistungsschutzrecht und Upload-Filter

Heute wurden im Rechtsausschuss des EU-Parlaments für die besagten zwei Artikel der geplanten Richtlinie gestimmt. Beim „Leistungsschutzrecht“ war es eine knappe Entscheidung von 13 zu 12 Stimmen. Der „Upload-Filter“ ging mit 14 zu 9 Stimmen (2 Enthaltungen) sehr deutlich durch. Noch ist die Richtlinie nicht beschlossene Sache. Sie geht als nächstes ins Plenum des EU-Parlaments. Dort ist die Verteilung der Sitze nach Befürworter- und Gegner-Parteien freilich ähnlich. Die Entscheidung bleibt dennoch abzuwarten.

Internet-Ikonen besorgt

Die Richtlinie sorgte bereits im Vorfeld für heftige Kritik. An vorderster Front standen dabei US-Internet-Urgestein Tim Berners-Lee, oft als „Erfinder des WWW“ bezeichnet und Wikipedia-Gründer Jimmy Wales. Was ist es also, was diese beiden Ikonen des freien Internets auf der anderen Seite der Welt so erzürnt, dass sie sich in einem offenen Brief mit rund 70 prominenten Unterzeichnern gegen eine geplante EU-Richtlinie stellten?

Das Ende der Internet-Satire?

Es ist das freie Internet an sich, das zur Disposition steht. Am Beispiel Satire lässt es sich leicht erklären. Denn dort gehört es dazu, das Material anderer Urheber verwertet wird, um es ins Absurde zu ziehen. Derartige Inhalte könnten – trotz Satire-Freiheit – künftig im Upload-Filter „hängenbleiben“. Auch das übliche, durch andere Gesetze abgesicherte, Zitieren von Inhalten in Medien, könnte Opfer des Filters werden. Und die Lizenzgebühren im Rahmen des Leistungsschutzrechts mögen sich Google, Facebook und Co. leisten können – auch wenn fraglich ist, ob sie dann tatsächlich bereit sind, zu zahlen. Kleinere Internetdienste, etwa Startups, die ein eigenes Social Network aufbauen, könnten das aber wahrscheinlich nicht.

Freier Zugang zu Information gefährdert

Die Folgen, wie sie von Kritikern, etwa Mic Hirschbrich, der dem Brutkasten ein Interview dazu gab, skizziert werden: Erstens sind am Ende wieder die Internet-Giganten im Vorteil. Der freie Zugang zu Information über sie könnte aber, wenn sie nicht bereit sind in die Tasche zu greifen, was zu erwarten ist, massiv beschnitten werden. Für kleinere Medien könnte es zum existenziellen Problem werden, wenn sie beim Ausspielen ihrer Inhalte über Internetdienste derartige Hürden nehmen müssten. Zweitens könnte einer der Grundsätze des freien Journalismus – das Zitieren von Inhalten – zumindest im Internet innerhalb der EU der Vergangenheit angehören.

Spekulation über eine lukrative Einnahmequelle

Warum also denkt man überhaupt daran, eine derartige Richtlinie zu beschließen. Dahinter stehen, soviel kann man sagen, einige einflussreiche Großverlage. Sie spekulieren scheinbar damit, dass ihre Inhalte für die Internetdienste so wichtig sind, dass diese auch dafür bezahlen. Und das ergäbe natürlich eine lukrative Einnahmequelle. Bisherige Erfahrungen mit derartigen Gesetzen in Deutschland und Spanien zeigen aber ein konträres Bild. Im nördlichen Nachbarland Österreichs schaffte man kurz nach Einführung genau für die Internet-Giganten Ausnahmen. Geld eingetrieben wurde bei kleinen Unternehmen und Startups – die Kosten dafür überstiegen die Einnahmen um ein Vielfaches. In Spanien verschwanden News dadurch einfach von den Internet-Plattformen. Massive Einbußen bei den Klickzahlen und ein massiver wirtschaftlicher Schaden waren die Folge.

Absurde Annahmen

Es wirkt also, als lägen der Forderung falsche Annahmen zugrunde. Eine ist ganz gewiss, dass die Internet-Dienste mit den Verlagsinhalten Geld machen. Sie zeigen diese Inhalte ja nicht an – sie verlinken nur darauf. Sie bringen zusätzlichen Traffic auf die Websites, sie nehmen ihn nicht weg. Doch darüber sind sich die Verantwortlichen wahrscheinlich sogar bewusst. Die größere Fehlannahme liegt darin, dass Google, Facebook und Co. für ihren eigenen Service zahlen werden. Das wäre schlicht absurd und widerspräche dem Geschäftsmodell.

Nutzen und Schaden

Ob Leistungsschutzrecht und Upload-Filter also ihren Verfechtern überhaupt nützen, ist mehr als fraglich. Zweifelsfrei richten sie aber eine Menge Schaden an. Sie schaden kleinen Medien, sie schaden dem ganzen Wirtschaftsstandort, sie schaden der Pressefreiheit und sie schaden dem Internet an sich. Das Plenum des EU-Parlaments ist gut beraten, hier massive Änderungen einzufordern. Es kann niemandes Wunsch sein, dass die EU das Internet zu Tode reguliert.

⇒ Offener Brief der Kritiker rund um Tim Berners-Lee und Jimmy Wales

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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