15.12.2025
NEOBANK

Deutsche Finanzaufsicht BaFin setzt harte Maßnahmen gegen N26

Die deutsche Finanzaufsicht ordnet ein Maßnahmenpaket, einen Sonderbeauftragten und Geschäftsbeschränkungen gegen die von zwei Österreichern gegründete Neobank an.
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Das Krypto-Angebot in der N26-App
Foto: N26

Die von den Österreichern Valantin Stalf und Maximilian Thayenthal gegründete deutsche Neobank hatte bereits in der Vergangenheit mit der deutschen Finanzaufsicht zu tun: Im November 2021 wurde N26 von der BaFin vorgegeben, nicht mehr als 50.000 verifizierte Kund:innen pro Monat aufzunehmen. Daneben hatte die Behörde im November 2021 einen Sonderbeauftragten in die Bank geschickt. Mit Dezember 2023 war die Verordnung auf 60.000 verifizierte Kund:innen angehoben worden. Grund für damalige Maßnahme waren Defizite in der Geldwäsche-Bekämpfung.

Diese Wachstumsbeschränkung fiel Ende Mai 2024 weg. Mitgründer und Co-CEO Maximilian Tayenthal hatte damals auf die Fortschritte in der Betrugs- und Geldwäschebekämpfung hingewiesen.

Nun jedoch schaltete sich die die deutsche Finanzaufsicht erneut ein und verordnete ein hartes Maßnahmenpaket gegen das Scaleup.

N26: Kein Neugeschäft in den Niederlanden mit Hypothekenkrediten

„Die N26 Bank SE muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen und der BaFin über den Umsetzungsfortschritt berichten wird. Darüber hinaus hat die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen sowie Geschäftsbeschränkungen für das Institut festgelegt. Die Bank darf in den Niederlanden kein Neugeschäft mehr mit Hypothekenkrediten betreiben. Auch die Verbriefung von Forderungen aus diesem Geschäft ist dem Institut untersagt“, heißt es konkret in der veröffentlichten Meldung der Finanzaufsicht.

Mängel in der Geschäftsorganisation

Grund dafür seien erhebliche Mängel in der Geschäftsorganisation, die im Zuge einer Sonderprüfung sowie der Jahresabschlussprüfung 2024 festgestellt wurden. Die Anordnungen sind seit dem 10. bzw. 13. Dezember 2025 rechtskräftig.

Konkret bemängelt die BaFin gravierende Defizite im Risiko- und Beschwerdemanagement sowie in der Organisation des Kreditgeschäfts. Damit habe N26 gegen zentrale Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen, insbesondere gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a KWG.

N26 erklärte laut Reuters, dass man „in engem und konstruktivem Austausch mit den Aufsichtsbehörden sowie dem ernannten Sonderbeauftragten“, stehe.

Gründer zog sich im August zurück

N26 hat 2025 ein ereignisreiches Jahr hinter sich. Mitte August hatten das deutsche „manager magazin“ und die WirtschaftsWoche sowie das Handelsblatt jeweils unter Berufung auf Insider berichtet, dass die beiden Wiener N26-Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal an der Führungsspitze in Bedrängnis wären. Die drei aus den USA stammenden Investoren Thirdpoint, Dragoneer und Coatue forderten demnach damals deren Ablösung. Wenige Tage danach wurde das, was sich am 13. August abgezeichnet hatte, Realität und Valentin Stalf erklärte im brutkasten-Interview seinen Rückzug – siehe hier.

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Zuletzt bei PwC Deutschland

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Chen-Birkenbeul war vor ihrem Wechsel fast zehn Jahre bei PwC Deutschland tätig, wo sie Klient:innen vorrangig zu Cybersicherheit und regulatorischer Compliance beriet. Zuvor baute sie ihre technische Expertise unter anderem durch die Leitung des Rollouts internationaler SAP-Transformationsprogramme auf. Laut LinkedIn-Profil ist Hongyu Chen-Birkenbeul bereits seit Juni 2026 als Managing Director bei KuCoin EU im Amt.

Wachstum unter MiCAR-Regulierung

Mit dem personellen Ausbau der Chefetage positioniert sich das Unternehmen laut eigenen Angaben für die kommenden europäischen Vorgaben. „Europa setzt neue Maßstäbe für regulierte digitale Assets“, kommentiert Chen-Birkenbeul ihren Antritt. KuCoin EU ist unter der MiCAR-Verordnung für die Verwahrung und den Tausch von Krypto-Assets zugelassen, tritt nach eigenen Angaben aber nicht als Betreiber einer eigenen Krypto-Handelsplattform auf.

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