15.12.2025
NEOBANK

Deutsche Finanzaufsicht BaFin setzt harte Maßnahmen gegen N26

Die deutsche Finanzaufsicht ordnet ein Maßnahmenpaket, einen Sonderbeauftragten und Geschäftsbeschränkungen gegen die von zwei Österreichern gegründete Neobank an.
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Das Krypto-Angebot in der N26-App
Foto: N26

Die von den Österreichern Valantin Stalf und Maximilian Thayenthal gegründete deutsche Neobank hatte bereits in der Vergangenheit mit der deutschen Finanzaufsicht zu tun: Im November 2021 wurde N26 von der BaFin vorgegeben, nicht mehr als 50.000 verifizierte Kund:innen pro Monat aufzunehmen. Daneben hatte die Behörde im November 2021 einen Sonderbeauftragten in die Bank geschickt. Mit Dezember 2023 war die Verordnung auf 60.000 verifizierte Kund:innen angehoben worden. Grund für damalige Maßnahme waren Defizite in der Geldwäsche-Bekämpfung.

Diese Wachstumsbeschränkung fiel Ende Mai 2024 weg. Mitgründer und Co-CEO Maximilian Tayenthal hatte damals auf die Fortschritte in der Betrugs- und Geldwäschebekämpfung hingewiesen.

Nun jedoch schaltete sich die die deutsche Finanzaufsicht erneut ein und verordnete ein hartes Maßnahmenpaket gegen das Scaleup.

N26: Kein Neugeschäft in den Niederlanden mit Hypothekenkrediten

„Die N26 Bank SE muss angemessene und wirksame Maßnahmen ergreifen, um eine ordnungsgemäße Geschäftsorganisation herzustellen. Die BaFin hat zudem einen Sonderbeauftragten bestellt, der die Einhaltung der Maßnahmen überwachen und der BaFin über den Umsetzungsfortschritt berichten wird. Darüber hinaus hat die BaFin zusätzliche Eigenmittelanforderungen sowie Geschäftsbeschränkungen für das Institut festgelegt. Die Bank darf in den Niederlanden kein Neugeschäft mehr mit Hypothekenkrediten betreiben. Auch die Verbriefung von Forderungen aus diesem Geschäft ist dem Institut untersagt“, heißt es konkret in der veröffentlichten Meldung der Finanzaufsicht.

Mängel in der Geschäftsorganisation

Grund dafür seien erhebliche Mängel in der Geschäftsorganisation, die im Zuge einer Sonderprüfung sowie der Jahresabschlussprüfung 2024 festgestellt wurden. Die Anordnungen sind seit dem 10. bzw. 13. Dezember 2025 rechtskräftig.

Konkret bemängelt die BaFin gravierende Defizite im Risiko- und Beschwerdemanagement sowie in der Organisation des Kreditgeschäfts. Damit habe N26 gegen zentrale Vorgaben des Kreditwesengesetzes (KWG) verstoßen, insbesondere gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Geschäftsorganisation gemäß § 25a KWG.

N26 erklärte laut Reuters, dass man „in engem und konstruktivem Austausch mit den Aufsichtsbehörden sowie dem ernannten Sonderbeauftragten“, stehe.

Gründer zog sich im August zurück

N26 hat 2025 ein ereignisreiches Jahr hinter sich. Mitte August hatten das deutsche „manager magazin“ und die WirtschaftsWoche sowie das Handelsblatt jeweils unter Berufung auf Insider berichtet, dass die beiden Wiener N26-Gründer Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal an der Führungsspitze in Bedrängnis wären. Die drei aus den USA stammenden Investoren Thirdpoint, Dragoneer und Coatue forderten demnach damals deren Ablösung. Wenige Tage danach wurde das, was sich am 13. August abgezeichnet hatte, Realität und Valentin Stalf erklärte im brutkasten-Interview seinen Rückzug – siehe hier.

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REEDuce-Gründerin Birgit van Duyvenbode (Mitte) bei der Eröffnung der neuen Schilf-Lärmschutzwand | (c) Strabag

An der A1 Westautobahn bei Völlerndorf nahe St. Pölten geht eine neue Lärmschutzanlage in Betrieb. Statt auf herkömmliche Materialien wie Beton oder Aluminium setzt diese auf Schilf, Thermoholz und Lehm. Dahinter steckt das Wiener Startup REEDuce rund um Gründerin und CEO Birgit van Duyvenbode. Gemeinsam mit der Asfinag und dem Baukonzern Strabag wurde die Technologie nun auf einem rund einen Kilometer langen Autobahnabschnitt umgesetzt.

REEDuce-Geschäftsführerin Birgit van Duyvenbode, Infrastrukturminister Peter Hanke und ASFINAG-Vorstand Hartwig Hufnagl bei der Präsentation der neuen Schilf-Lärmschutzwand an der A1.

4.000 Schilfbündel für einen Kilometer Lärmschutz

Die Anlage entstand im Zuge der Sanierung der A1 zwischen St. Pölten und Völlerndorf. Auf einer Fläche von rund 2.690 Quadratmetern wurden Lärmschutzelemente mit einem Rahmen aus thermisch behandeltem Holz, einer Lehmfüllung und beidseitiger Schilfabdeckung verbaut.

Das verwendete Schilf stammt aus dem Raum Neusiedler See. Für den rund einen Kilometer langen Abschnitt wurden insgesamt 4.000 Schilfbündel benötigt. Das entspricht etwa 1,5 Prozent der gesamten österreichischen Schilfernte. Die Nutzung des Rohstoffs soll gleichzeitig zur Pflege des Ökosystems am Neusiedler See beitragen.

Anders als konventionelle Lärmschutzwände soll die Konstruktion nach Angaben von REEDuce vollständig kreislauffähig sein. Zugleich soll sie dieselben technischen Anforderungen hinsichtlich Lärmschutz und Haltbarkeit erfüllen, wie herkömmliche Systeme.

„Mit dem ersten Autobahn-Kilometer unserer Lärmschutzwand aus Schilf, Thermoholz und Lehm erreichen wir einen wichtigen Meilenstein“, sagt Gründerin van Duyvenbode. Die Technologie zeige, dass Lärmschutz und Umweltschutz gemeinsam funktionieren können.

Von der Idee des Vaters zum Startup

Der Ursprung der Idee reicht bis ins Jahr 2008 zurück. Damals entwickelte das Sägewerk von van Duyvenbodes Vater im Rahmen eines EU-Forschungsprojekts eine ökologische Lärmschutzwand, die an der A22 bei Langenzersdorf errichtet wurde. Die Gründerin griff die Idee später auf und entwickelte die Technologie unter dem Namen REEDuce weiter.

Bereits Anfang 2022 berichtete brutkasten über das Startup. 2023 wurde REEDuce bei der #glaubandich Challenge zum „Startup des Jahres“ gekürt. Im selben Jahr folgte ein erstes Pilotprojekt mit der Asfinag: An der S33 bei Herzogenburg wurde eine 16 Meter lange Testwand errichtet, um die Technologie unter realen Bedingungen zu erproben.

Mit der neuen Anlage an der A1 kommt die weiterentwickelte Technologie nun in deutlich größerem Umfang zum Einsatz. Für die Asfinag ist das Projekt zugleich eine Möglichkeit, weitere Erfahrungen mit der Bauweise aus regionalen Naturmaterialien zu sammeln.

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