31.10.2019

Datenschützer: 18-Millionen-Euro-Strafe gegen die Post ist schlechtes Zeichen für Startups

Die Post wurde von der Datenschutzbehörde mit einer Strafe in Höhe von 18 Millionen Euro belegt, weil Daten aus Onlinequellen zum Schätzen von Parteiaffinitäten genutzt wurden. Das ist ein schlechtes Zeichen, meint Datenschützer Hans Zeger.
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DSGVO - Deloitte-Umfrage
(c) fotolia.com - Robert Kneschke

Von den heimischen Datenschützern ist es man es nicht unbedingt gewohnt, dass sie sich hinter große Unternehmen stellen, wenn diese Daten für Marketingzwecke nutzen. Eine Ausnahme macht nun Hans Zeger, Obmann der Arge Daten: Er kritisiert die 18 Millionen Euro schwere Strafe der Datenschutzbehörde gegen der Post AG.

+++Twitter verbietet politische Werbung+++

Diese Strafe werde wohl abschreckend wirken – allerdings nicht auf die großen Internetkonzerne, sondern auf die zahlreichen heimischen Startups, sowie diverse Unternehmen mit neuen Ideen. „Lieber bleiben lassen und Zulieferer für Google und Co werden, werden sich viele nach dieser DSB-Entscheidung denken,“ heißt es in einer Presseaussendung der Arge Daten.

Die Strafe wurde für Big Data Analysen verhängt, bei denen die Post AG anhand von Informationen aus verschiedenen Quellen zu erraten versuchte, welche Parteipräferenzen Personen haben. Die besagten Schätzungen konnten anschließend von Kunden der Post AG für Marketingzwecke genutzt werden – was den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) widerspricht.

US-Konzerne geben den Ton an

Allerdings habe die Post AG mit diesem Schritt auf die allgemeinen Entwicklungen am Werbemarkt reagiert, heißt es seitens der Arge Daten: Mittlerweile fallen 42 Prozent (47 Milliarden Euro) des gesamten EU-Werbeetats allein auf Onlinewerbung, noch vor 6 Jahren waren es bloß 21 Prozent (19 Milliarden Euro). Von diesen 47 Milliarden Euro entfallen rund 80 Prozent auf Nicht-EU-Firmen: Allein Google und Facebook zusammen kommen laut Arge Daten auf 28 Milliarden Euro, oder mehr als 25 Prozent aller Werbeausgaben in der EU.

Ähnlich gestalte sich das Bild beim Blick auf genutzte Technologien und IT-Infrastruktur: Beim Cloud Computing wird der Markt dominiert von Micosoft, Amazon und Cloudflare, bei Smartphone-Betriebssystemen von Apple und Google, bei Social Networks von Facebook.

„DSGVO ist die falsche Antwort“

Entsprechend dieser Marktsituation findet der Datenschützer harte Worte gegenüber der EU: Digitalsteuer, Uploadfilter, ePrivacy, eCommerce-Regulierung und eben auch die DSGVO seien „hilflose und falsche Antworten auf die Dynamik der Informationsgesellschaft“. Jede neue Regulierung sei von den Riesen leichter umzusetzen als von Startups, die neu auf den Markt kommen.

Der Plan sei zwar gewesen, dass die IT-Riesen durch die neuen Regeln gezwungen werden, die europäischen Grundwerte einzuhalten. Dabei sei aber übersehen worden, dass Google, Amazon, Facebook und andere Konzerne in punkto Service, Qualität und Bequemlichkeit ein „de-facto-Monopol“ haben. Europäische Startups haben laut Aussendung des Datenschützers hingegen „keine Chance, Kunden vergleichbare Bedingungen aufzuzwingen.“

Die Strafe gegen die Post AG ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Strafe  durch alle Instanzen hält werden wir wohl erst in einigen Jahren wissen, heißt es abschließend in der Aussendung.

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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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