31.10.2019

Datenschützer: 18-Millionen-Euro-Strafe gegen die Post ist schlechtes Zeichen für Startups

Die Post wurde von der Datenschutzbehörde mit einer Strafe in Höhe von 18 Millionen Euro belegt, weil Daten aus Onlinequellen zum Schätzen von Parteiaffinitäten genutzt wurden. Das ist ein schlechtes Zeichen, meint Datenschützer Hans Zeger.
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DSGVO - Deloitte-Umfrage
(c) fotolia.com - Robert Kneschke

Von den heimischen Datenschützern ist es man es nicht unbedingt gewohnt, dass sie sich hinter große Unternehmen stellen, wenn diese Daten für Marketingzwecke nutzen. Eine Ausnahme macht nun Hans Zeger, Obmann der Arge Daten: Er kritisiert die 18 Millionen Euro schwere Strafe der Datenschutzbehörde gegen der Post AG.

+++Twitter verbietet politische Werbung+++

Diese Strafe werde wohl abschreckend wirken – allerdings nicht auf die großen Internetkonzerne, sondern auf die zahlreichen heimischen Startups, sowie diverse Unternehmen mit neuen Ideen. „Lieber bleiben lassen und Zulieferer für Google und Co werden, werden sich viele nach dieser DSB-Entscheidung denken,“ heißt es in einer Presseaussendung der Arge Daten.

Die Strafe wurde für Big Data Analysen verhängt, bei denen die Post AG anhand von Informationen aus verschiedenen Quellen zu erraten versuchte, welche Parteipräferenzen Personen haben. Die besagten Schätzungen konnten anschließend von Kunden der Post AG für Marketingzwecke genutzt werden – was den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) widerspricht.

US-Konzerne geben den Ton an

Allerdings habe die Post AG mit diesem Schritt auf die allgemeinen Entwicklungen am Werbemarkt reagiert, heißt es seitens der Arge Daten: Mittlerweile fallen 42 Prozent (47 Milliarden Euro) des gesamten EU-Werbeetats allein auf Onlinewerbung, noch vor 6 Jahren waren es bloß 21 Prozent (19 Milliarden Euro). Von diesen 47 Milliarden Euro entfallen rund 80 Prozent auf Nicht-EU-Firmen: Allein Google und Facebook zusammen kommen laut Arge Daten auf 28 Milliarden Euro, oder mehr als 25 Prozent aller Werbeausgaben in der EU.

Ähnlich gestalte sich das Bild beim Blick auf genutzte Technologien und IT-Infrastruktur: Beim Cloud Computing wird der Markt dominiert von Micosoft, Amazon und Cloudflare, bei Smartphone-Betriebssystemen von Apple und Google, bei Social Networks von Facebook.

„DSGVO ist die falsche Antwort“

Entsprechend dieser Marktsituation findet der Datenschützer harte Worte gegenüber der EU: Digitalsteuer, Uploadfilter, ePrivacy, eCommerce-Regulierung und eben auch die DSGVO seien „hilflose und falsche Antworten auf die Dynamik der Informationsgesellschaft“. Jede neue Regulierung sei von den Riesen leichter umzusetzen als von Startups, die neu auf den Markt kommen.

Der Plan sei zwar gewesen, dass die IT-Riesen durch die neuen Regeln gezwungen werden, die europäischen Grundwerte einzuhalten. Dabei sei aber übersehen worden, dass Google, Amazon, Facebook und andere Konzerne in punkto Service, Qualität und Bequemlichkeit ein „de-facto-Monopol“ haben. Europäische Startups haben laut Aussendung des Datenschützers hingegen „keine Chance, Kunden vergleichbare Bedingungen aufzuzwingen.“

Die Strafe gegen die Post AG ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Strafe  durch alle Instanzen hält werden wir wohl erst in einigen Jahren wissen, heißt es abschließend in der Aussendung.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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