31.10.2019

Datenschützer: 18-Millionen-Euro-Strafe gegen die Post ist schlechtes Zeichen für Startups

Die Post wurde von der Datenschutzbehörde mit einer Strafe in Höhe von 18 Millionen Euro belegt, weil Daten aus Onlinequellen zum Schätzen von Parteiaffinitäten genutzt wurden. Das ist ein schlechtes Zeichen, meint Datenschützer Hans Zeger.
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DSGVO - Deloitte-Umfrage
(c) fotolia.com - Robert Kneschke

Von den heimischen Datenschützern ist es man es nicht unbedingt gewohnt, dass sie sich hinter große Unternehmen stellen, wenn diese Daten für Marketingzwecke nutzen. Eine Ausnahme macht nun Hans Zeger, Obmann der Arge Daten: Er kritisiert die 18 Millionen Euro schwere Strafe der Datenschutzbehörde gegen der Post AG.

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Diese Strafe werde wohl abschreckend wirken – allerdings nicht auf die großen Internetkonzerne, sondern auf die zahlreichen heimischen Startups, sowie diverse Unternehmen mit neuen Ideen. “Lieber bleiben lassen und Zulieferer für Google und Co werden, werden sich viele nach dieser DSB-Entscheidung denken,” heißt es in einer Presseaussendung der Arge Daten.

Die Strafe wurde für Big Data Analysen verhängt, bei denen die Post AG anhand von Informationen aus verschiedenen Quellen zu erraten versuchte, welche Parteipräferenzen Personen haben. Die besagten Schätzungen konnten anschließend von Kunden der Post AG für Marketingzwecke genutzt werden – was den Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) widerspricht.

US-Konzerne geben den Ton an

Allerdings habe die Post AG mit diesem Schritt auf die allgemeinen Entwicklungen am Werbemarkt reagiert, heißt es seitens der Arge Daten: Mittlerweile fallen 42 Prozent (47 Milliarden Euro) des gesamten EU-Werbeetats allein auf Onlinewerbung, noch vor 6 Jahren waren es bloß 21 Prozent (19 Milliarden Euro). Von diesen 47 Milliarden Euro entfallen rund 80 Prozent auf Nicht-EU-Firmen: Allein Google und Facebook zusammen kommen laut Arge Daten auf 28 Milliarden Euro, oder mehr als 25 Prozent aller Werbeausgaben in der EU.

Ähnlich gestalte sich das Bild beim Blick auf genutzte Technologien und IT-Infrastruktur: Beim Cloud Computing wird der Markt dominiert von Micosoft, Amazon und Cloudflare, bei Smartphone-Betriebssystemen von Apple und Google, bei Social Networks von Facebook.

“DSGVO ist die falsche Antwort”

Entsprechend dieser Marktsituation findet der Datenschützer harte Worte gegenüber der EU: Digitalsteuer, Uploadfilter, ePrivacy, eCommerce-Regulierung und eben auch die DSGVO seien “hilflose und falsche Antworten auf die Dynamik der Informationsgesellschaft”. Jede neue Regulierung sei von den Riesen leichter umzusetzen als von Startups, die neu auf den Markt kommen.

Der Plan sei zwar gewesen, dass die IT-Riesen durch die neuen Regeln gezwungen werden, die europäischen Grundwerte einzuhalten. Dabei sei aber übersehen worden, dass Google, Amazon, Facebook und andere Konzerne in punkto Service, Qualität und Bequemlichkeit ein “de-facto-Monopol” haben. Europäische Startups haben laut Aussendung des Datenschützers hingegen “keine Chance, Kunden vergleichbare Bedingungen aufzuzwingen.”

Die Strafe gegen die Post AG ist noch nicht rechtskräftig. Ob die Strafe  durch alle Instanzen hält werden wir wohl erst in einigen Jahren wissen, heißt es abschließend in der Aussendung.

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Beim Brigitte-Bierlein-Frauenpreis liegt der Fokus auf den folgenden Bereichen:

  • Entrepreneurship
  • Innovation und Technologie
  • Angewandte, wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft
  • Familienunternehmen
  • Startups

Die Jury besteht aus insgesamt acht Personen, darunter ein paar bekannte Namen aus der Startup-Szene:

  • Vorsitz: Martin Kocher, Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft und Maria Rauch-Kallat, Bundesministerin außer Dienst
  • Johanna Pirker, Professorin Games Engineering an der TU Graz
  • Herta Stockbauer, Aufsichtsrätin & ehemalige Vorstandsvorsitzende der BKS Bank
  • Johanna Rachinger, Generaldirektorin Österreichische Nationalbibliothek
  • Ali Mahlodji, Gründer und Unternehmer
  • Lisa-Marie Fassl, Managing Partner Fund F
  • Markus Fallenböck, Vizerektor Personal und Digitalisierung Universität Graz

Einreichungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis sind ab sofort bis Ende April 2025 möglich. Dabei können sich Kandidatinnen selbst bewerben oder von anderen vorgeschlagen werden. Das BMAW erstellt aus allen Einreichungen eine Shortlist von 35 Kandidatinnen – die Top 35 unter 35.

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