27.08.2021

Crypto Weekly #22: Steuer-Diskussionen in USA und Österreich, NFT-Hype hält an

Die Branche muss sich nicht vor den geplanten Krypto-Steuervorschriften fürchten, sagt das US-Finanzministerium. In Österreich wird ebenfalls über Änderungen bei der Versteuerung von Krypto-Assets nachgedacht. Unterdessen ist das NFT-Handelsvolumen zuletzt explodiert - und auch Visa hat gekauft. Außerdem: Rekordstände für Cardano und Solana.
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Steuerdiskussionen um Kryptowährungen in den USA und in Österreich
Foto: mehaniq41/Adobe Stock

Los geht’s mit unserem Rückblick auf die wichtigen News und Kursbewegungen der Krypto-Woche. Zu Beginn der Blick auf die…

…die Kurstafel:

NameKurs7-Tages-Performance
BitcoinBTC47.200 Dollar+/-0%
EthereumETH3.150 Dollar-2,5%
CardanoADA2,70 Dollar+7,8 %
Binance CoinBNB480 Dollar+11 %
XRPXRP1,11 Dollar-11 %
DogecoinDOGE0,28 Dollar-14 %
PolkadotDOT25 Dollar-10,7%
SolanaSOL81 Dollar+12,8%
UniswapUNI26 Dollar-7 %
Alle Daten sind von coinmarketcap.com und am Stand von Freitagnachmittag/Kursveränderungen gegenüber Freitagnachmittag der Vorwoche

Bitcoin nur zwischenzeitlich über 50.000 Dollar

Über das vergangene Wochenende hatte der Bitcoin-Kurs nach einer insgesamt eher durchwachsenen Vorwoche wieder Kraft geschöpft. Und auch zu Beginn der neuen Woche ging es in der Tonart weiter: Am Montag knackte er in den frühen Morgenstunden erstmals seit Mai wieder über die Marke von 50.000 US-Dollar. Eine weitere Rally löste das Überschreiten der Schwelle aber nicht aus – im Gegenteil, es setzte bereits am späten Nachmittag eine Konsolidierung ein. In den Folgetagen ging weiter abwärts, am Donnerstag fiel der Kurs in einem schwachen Marktumfeld bis auf gut 46.400 Dollar.

Übersehen sollte man aber nicht: Die Konsolidierung folgt einer mehrwöchigen starken Aufwärtsbewegung: Immerhin war der Kurs Ende Juli noch vorübergehend unter die 30.000 Dollar gefallen – also auf das Niveau vom Jahresbeginn. In den folgenden fünf Wochen ging es dann insgesamt mehr als 70 Prozent nach oben. Dass es vor diesem Hintergrund auch einmal zu einer Gegenbewegung kommt, sollte nicht überraschen.

Neue Rekordstände bei Cardano und Solana

Weiter stark entwickelte sich der ADA-Token von Cardano. Seit der Mitte August erfolgten Ankündigung des Alonzo-Upgrades für 12. September ging es für den Kurs massiv nach oben. Mit dem Hard Fork sollen erstmals Smart Contracts auf der Cardano-Blockchain ermöglicht werden. Schon in der Vorwoche hatte ADA Rekordstände erreicht, diese Woche ging es weiter nach oben – am Montag sogar bis auf 2,97 Dollar. Für das Überspringen der 3-Dollar-Marke reichte es nicht mehr. In den folgenden Tagen konsolidierte der Kurs etwas. Am Freitagnachmittag stand er zuletzt bei 2,70 Dollar – auf 7-Tages-Sicht immer noch ein Plus von knapp 8 Prozent.

Weiter stark nachgefragt blieb auch ein anderer Etheruem-Herausforderer – und zwar Solona (SOL). SOL hat mittlerweile die Top 10 der größten Kryptowährungen nach Marktkapitalisierung erreicht. Der Kurs stieg am Freitag auf ein neues Rekordhoch von über 84 Dollar. Alleine im Jahr 2021 ist er damit bereits um 4.700 Prozent nach oben geschossen. Am Mittwoch erfolgte eine Integration von Chainlink-Daten-Orakel ins Entwickler-Netzwerk von Solana. Am Donnerstag ging außerdem das dezentrale Orakel Pyth Network am Solana-Mainnet live. Daten-Orakel werden von Decentralized-Finance-Anwendungen genutzt, um auf Marktdaten zuzugeifen.

Neue Steuervorschriften für US-Krypto-Branche weiter auf Schiene…

Seit Wochen hält die Diskussion um neue Steuer-Meldepflichten für Krypto-Broker in den USA an. Wie berichtet, sind diese im geplanten massiven Infrastrukturpaket enthalten. Im Wesentlichen geht es darum, dass Krypto-Broker Daten ihrer Kundinnen und Kunden künftig direkt an die Behörden übermitteln sollen – sodass eine korrekte Versteuerung sichergestellt wird.

Der Haken: Viele aus der Branche halten die Definition des Begriffs „Broker“ in dem Entwurf für zu schwammig. Sie könnte auch auf völlig andere Akteure angewendet werden, die die neuen Vorschriften unmöglich erfüllen könnten – wie etwa Miner, Anbieter von Wallets oder sogar Entwickler von Blockchain-Protokollen. Diese haben im Regelfall selbst keinen Zugang zu den Informationen, die laut dem Entwurf an die Behörden übermittelt werden müssen.

Im Senat ist der Entwurf bereits beschlossen worden. Abänderungsanträge, die für mehr Klarheit hinsichtlich der Broker-Definition sorgen hätten sollen, wurden dabei abgelehnt. Aktuell wird der Entwurf noch in der zweiten US-Parlamentskammer, dem Repräsentantenhaus behandelt. Nach einer am Dienstag erfolgten Abstimmung zeichnet sich aber auch dort ab, dass der Entwurf ohne Änderungen beschlossen werden dürfte. Bereits vor der Abstimmung im Senat hatte Vertreter der Kypto-Branche davor gewarnt, dass die Regelungen im schlimmsten Fall sogar dazu führen würden, dass Unternehmen oder Projekte die USA verlassen würden.

…aber US-Finanzministerum um Entwarnung bemüht

Nach Ansicht des Finanzministeriums sind die Befürchtungen aber unbegründet: Selbst wenn der Entwurf unverändert durchgehe, werde man die neuen Regelungen nicht auf Akteure anwenden, die keine Broker seien, sagte ein Vertreter des Ministeriums gegenüber dem Finanzsender CNBC. Er nannte dabei etwa Miner als Beispiel. Die Vorschriften würden nur auf jene angewendet, die diese steuerlichen Meldepflichten auch tatsächlich umsetzen könnten, etwa manche dezentralen Börsen. Ohnehin müsse man vorher erst prüfen, welche Akteure konkret einbezogen werden sollen und inwiefern diese dann auch in der Lage seien, die Vorschriften umzusetzen. Dieser Prozess könne Jahre dauern, wurde der Vertreter des Ministeriums weiter zitiert.

Finanzminister will Krypto-Versteuerung in Österreich ändern…

Noch etwas dauern dürfte es auch, bis in Österreich Änderungen bei der Versteuerung von Kryptowährungen kommen. Aber dass Finanzminister Gernot Blümel solche möchte, ist schon jetzt klar. Anfang der Woche sprach er sich einerseits für eine stärkere Regulierung und andererseits für eine steuerliche Harmonisierung mit Aktien aus. Wir haben im Finanzministerium nachgefragt: Bei der Regulierung denkt der Minister demnach vor allem an Themen, die auf der EU-Ebene vorangetrieben werden. Hier geht es etwa um den Plan der EU-Kommission, anonyme Wallets für illegal zu erklären, aber auch um eine geplante Richtlinie, die Krypto-Börsen dazu verpflichtet, Steuerdaten ihrer Kundinnen und Kunden an die Behörden weiterzugeben.

Hier ergab unsere Anfrage wenig Neues, interessanter waren schon die Aussagen zur Steuerharmonisierung von Aktien und Kryptowährungen: Innerhalb der Koalition wird aktuell über die Wiedereinführung einer Haltefrist für Aktien verhandelt. Bis 2012 waren Kursgewinne steuerfrei, sofern man die Aktien mindestens ein Jahr gehalten hat. Im „Idealfall“, so teilte uns das Ministerium mit, sollte die neue Regelung dann auch für Kryptowährungen gelten. Jedenfalls aber brauche es eine steuerliche Harmonisierung.

…konkrete Ausgestaltung aber noch offen

Jetzt kommt es natürlich auf die konkrete Ausgestaltung an: Denn die Harmonisierung könnte auch Nachteile für Krypto-Anleger bringen: Der Finanzminister hat in einem Interview im April nämlich bereits durchklingen lassen, dass die neue Haltefrist „deutlich“ höher als ein Jahr liegen dürfte. Würde die neue Haltefrist beispielsweise bei drei, fünf oder zehn Jahren liegen und auf Krypto-Assets ausgeweitet werden, wären dann auch etwa bei Bitcoin-Verkäufen nach einem oder zwei Jahren Steuern fällig.

Vorteile könnten sich vor allem für Personen ergeben, die Coins kürzer als ein Jahr halten – also beispielsweise Trader: Denn dort käme dann der Kapitalertragssteuersatz von 27,5 Prozent zur Anwendung – während Krypto-Kursgewinne aktuell unter die Einkommenssteuer fallen. Je nach Steuertarif kann der Steuersatz dort deutlich höher liegen. Alle Details zu den Plänen des Finanzministeriums gibt es in unserem Artikel.

NFT-Boom hält an, Visa steigt ein

Nun aber genug von der Politik. Abseits dessen war die Krypto-Woche vor allem von anhaltenden Hype rund um Non Fungible Token (NFTs) geprägt. Am Montag wurde bekannt, dass mit Visa einer der wichtigsten US-Finanzkonzerne einen NFT gekauft hat. Konkret hat das Unternehmen 49,5 Ether (ETH) oder rund 165.000 US-Dollar in den Kauf des CryptoPunk-NFT #7610 gesteckt.

Welche Ausmaße der NFT-Boom bereits angenommen hat, zeigen auch einige Zahlen zur NFT-Plattform OpenSea, die wir diese Woche in einem Artikel beleuchtet haben: Bereits jetzt ist klar, dass der August ein Rekordmonat werden wird – und das ist noch zurückhaltend formuliert: Aktuell liegt das monatliche Transaktionsvolumen bei 2,3 Mrd. Dollar. Das ist das Siebenfache des bisherigen Rekordwerts von 325 Mio. Dollar aus dem Juli. Dieser wiederum lag bereits mehr als doppelt so hoch wie der vorige Rekordwert von 150 Mio. Dollar aus dem Juni.

Das tägliche Handelsvolumen auf OpenSea hat am Dienstag erstmals die Marke von 200 Mio. US-Dollar überschritten. Am Mittwoch und Donnerstag ging es leicht auf jeweils rund 175 Mio. Dollar zurück. Erst vergangenes Wochenende hatte es erstmals einen dreistelligen Millionenbetrag erreicht. Im Juli hatte es sich sogar überwiegend noch im einstelligen Millionenbereich bewegt.

Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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