27.02.2025
STARTUP-POLITIK

Regierungsprogramm: Dachfonds und beschleunigte Gründung geplant

Mit dem Dachfonds wurde eine zentrale Forderung der heimischen Startup-Community ins Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS aufgenommen. Bei anderen Forderungen heißt es weiter warten.
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Christian Stocker (Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner), Beate Meinl-Reisinger (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf) und Andreas Babler (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf)
Christian Stocker (Foto: Parlamentsdirektion/Johannes Zinner), Beate Meinl-Reisinger (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf) und Andreas Babler (Foto: Parlamentsdirektion/Thomas Kopf)

„Jetzt das Richtige tun. Für Österreich.“ – so ist das nun präsentierte Regierungsprogramm von ÖVP, SPÖ und NEOS betitelt. Seitens der heimischen Startup-Community – insbesondere vertreten durch Organisationen wie AustrianStartups und invest.austria – gab es bekanntlich bereits Monate vor der Wahl klare Wünsche an eine kommende Regierung. Diese wurden von den beiden Organisationen im Juni 2024 gemeinsam mit Junger Wirtschaft und StartupNOW in der „Vision 2030“ zu Papier gebracht, wie brutkasten berichtete.

Dachfonds im Regierungsprogramm

Nun ist es nach monatelangem Ringen um eine Regierung soweit. Und tatsächlich hat eine der Kernforderungen aus der „Vision 2030“ es ins Regierungsprogramm geschafft: Der Dachfonds. Dieser soll als Fund of Funds seinerseits in VC-Fonds investieren, um insgesamt die Finanzierungslage für heimische Startups zu verbessern. Das Kapital dafür soll bei institutionellen Investoren aufgestellt werden. Im Regierungsprogramm heißt es im Kapitel „Industriestrategie – langfristig“ dazu im Wortlaut:

Zur Mobilisierung von nationalem und internationalem Risikokapital für Startups, Scale-Ups und Spin-Offs (akademisch wie multinationale Ausgründungen) wird ein rot-weiß-roter Dachfonds als „Fund of Funds“-Modell eingerichtet, damit österreichische Unternehmen mittelbar leichter an Wachstumskapital kommen. Eine aktive Involvierung des EIF und anderer öffentlicher Ankerinvestoren bzw. Garantien wird angestrebt.

Ebenso wird die Schaffung eines Venture- und Private-Equity Hubs geprüft (Etablierung von Österreich-Filialen internationaler Fonds über aws/Förderbank).

In einer Presseaussendung von invest.austria kommentiert Vorstandsvorsitzender Niki Futter: „Gerade in Zeiten angespannter Budgets ist der Dachfonds wichtiger denn je. Er hilft uns, die Finanzierungslücke für innovative Unternehmen zu schließen und Österreichs Wirtschaft zukunftsfit zu machen.“ Österreichs Wohlstand hänge davon ab, ob man Hightech-Innovationen ausreichend finanzieren könne – nicht nur bei Startups, sondern auch in etablierten Unternehmen. „An klugen Köpfen und Ideen mangelt es Österreich nicht. Mit dem Dachfonds geben wir ihnen endlich die notwendigen finanziellen Mittel, um ihr volles Potenzial zu entfalten. Die Regierung hat den Startschuss gegeben – jetzt treiben wir als invest.austria das Projekt mit aller Kraft voran“, so Futter.

Auch „Transformationsfonds“ soll kommen

Ebenfalls ins Programm hat es der von SPÖ-Chef Andreas Babler bereits im April letzten Jahres ins Spiel gebrachte „Transformationsfonds“. Nach Babler hätte sich dieser auch an Startups beteiligen sollen, wie dieser damals im brutkasten-Interview bekräftigte. Hier dürften aber aktuell noch viele Punkte offen sein. So heißt es im Regierungsprogramm dazu: „Der institutionelle Rahmen sowie die konkreten Instrumente sollen im Zuge der Strategie gemeinsam durch die Bundesregierung erarbeitet werden.“

„Signifikant beschleunigte“ Gründung und Evaluierung der Notariatspflicht

Auch darüber hinaus fällt der Begriff „Startup“ im Regierungsprogramm mehrmals. Im Kapitel „Standort, Industriepolitik, Bürokratieabbau und Kapitalmarkt“ gibt es einen Unterpunkt „Gründungspolitik & Startups“, in dem drei Punkte angeführt werden – hier im Wortlaut:

Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, dass Österreich im Bereich Female Entrepreneurship ins europäische Spitzenfeld aufsteigt.

Signifikant beschleunigte und rein digitale Gründungen werden ermöglicht, dabei wird das System missbrauchsresistent ausgestaltet. (Zielzeit: 5 Werktage, wo noch nicht ohnehin rascher möglich)

Notariatsaktpflicht unter Beibehaltung von Rechtssicherheit und der Vermeidung von Scheinunternehmen evaluieren.

Vor allem die angekündigte Evaluierung der Notariatspflicht setzt dort an, wo die Vorgängerregierung bei der Schaffung der FlexCo nicht weitergekommen ist – für diese wurde die Notariatspflicht nur in einzelnen Punkten aufgehoben. Dieser Punkt wird im Kapitel „Industriepolitik – langfristig“ im Unterkapitel „Start-ups“ noch einmal angeführt. „Die neue ‚Flexible Kapitalgesellschaft‘ wird evaluiert und gegebenenfalls weiterentwickelt“ heißt es dort.

„Einführung eines Aktivierungswahlrechts bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten“

Zudem wird in diesem Unterpunkt ein weiteres Vorhaben angeführt:

Startup-Förderung durch Einführung eines Aktivierungswahlrechts bei selbst erstellten immateriellen Vermögenswerten

Durch das Aktivierungsverbot selbst erstellter immaterieller Vermögensgegenstände haben österreichische Unternehmen, allen voran Startups, Nachteile im Wettbewerb um internationale Geldgeber, weil selbst geschaffene Vermögenswerte in der Bilanz nicht sichtbar sind. Das Aktivierungsverbot soll daher in Anlehnung an internationale Entwicklungen, insbesondere Deutschland, durch ein Aktivierungswahlrecht für selbsterstellte immaterielle Vermögensgegenstände ersetzt werden. Dem Gläubigerschutz soll durch eine bilanzielle Ausschüttungssperre oder durch andere adäquate Maßnahmen Rechnung getragen werden.

Wagniskapitalfondsgesetz wird evaluiert

Eine weitere Kern-Forderung aus der Vision 2030, eine Reform des Wagniskapitalfondsgesetzes, wird laut Regierungsprogramm zumindest evaluiert: „Das Wagniskapitalfondsgesetz wird evaluiert und im Sinne des internationalen Best-Practice-Modells weiterentwickelt, um noch weitere Anreize zu identifizieren“, heißt es im Wortlaut. Auch Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sollen laut Programm „weiter attraktiviert“ werden – diese knappe Formulierung lässt freilich viel Interpretationsspielraum offen.

Verbesserter Technologietransfer und Sandboxes für Spin-offs

In mehreren Punkten werden im Regierungsprogramm auch dezidiert Spin-offs behandelt. Im Kapitel „Innovation und Forschung“ heißt es im Unterpunkt „Technologietransfer sicherstellen“ unter anderem:

Unmittelbarer Wissenstransfer für universitäre Spin-offs. Setzen direkt an der Forschung an und generieren Startups mit hohem Wachstumspotential (Spin-off Fellowship).

Frühe und systematische Einbindung von Investorinnen und Investoren in den Spin-off-Prozess ermöglichen, um eine nachhaltige Finanzierung der Wachstumsphase zu gewährleisten.

Kooperationsstrukturen: Stabile Formen der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft und Wirtschaft stärken den kontinuierlichen hocheffizienten Austausch und Transfer sowie die interdisziplinäre Kooperation auch hin zu den gesellschaftlichen Herausforderungen.

Auch im Kapitel „Wissenschaft“ werden konkrete Vorhaben zu Spin-offs beschrieben:

Die Nutzung von Regulatory Sandboxes wird auch im Wissenschaftsbereich ermöglicht, um Innovationen einfach und unbürokratisch zu testen und zu entwickeln.

Erfolgreiche Initiativen wie die Spin-off Fellowships werden verlängert und weiter ausgebaut. Anreize für Spin-off-Initiativen der Universitäten in Leistungsvereinbarungen stärken.

Beteiligungsfreibetrag nicht im Programm

Vergeblich sucht man im Regierungsprogramm den besonders laut geforderten Beteiligungsfreibetrag. Er würde eine Steuererleichterung für Investor:innen darstellen und dürfte sowohl an der SPÖ als auch an der Budget-Situation gescheitert sein. Entrepreneurship-Education schaffte es in einem Nebensatz ins Programm – nicht aber im in der Vision 2030 geforderten Umfang.

Lohnnebenkostensenkung optional

Ein weiteres in der Startup-Community vielfach gefordertes Thema spricht der künftige Bundeskanzler Christian Stocker in der Pressekonferenz zur Präsentation des Programms noch als Versprechen an: „Sobald es die budgetäre Situation zulässt, werden wir die Lohnnebenkosten senken.“ Laut Regierungsprogramm ist das „bis zur Mitte der Regierungsperiode – abhängig von der konjunkturellen und budgetären Entwicklung“ geplant.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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