30.12.2024
CRYPTO WEEKLY

Das war das Kryptojahr 2024

Crypto Weekly #154. Bitcoin-ETFs in den USA, das Halving und schließlich das Überschreiten der 100.000er-Marke. Es ist einiges passiert in diesem Jahr - darauf blicken wir in dieser Sonderausgabe von "Crypto Weekly" zurück.
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eine Bitcoin-Münze auf einem Berg, daneben der Schriftzug
Foto: Adobe Stock
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Die Kurstafel:

Kryptokurse

🚀 Spektakulärer Start ins Jahr: Erstmals Bitcoin-Spot-ETFs in den USA genehmigt

Es war ein starkes Jahr für Krypto – so viel ist klar. Nach dem Boomjahr 2021 und dem “Kryptowinter” 2022 hatten sich die Kurse im Vorjahr schon wieder gut entwickelt. Dieses Jahr ging es in derselben Tonart weiter. Dabei lief bereits der Start ins Jahr gut: Denn bereits in der zweiten Woche des Jahres gab es ein Ereignis von enormer Tragweite: Die US-Börsenaufsicht ließ erstmals Bitcoin-Spot-ETFs zum Handel zu.

Im Gegensatz zu den schon länger existierenden Bitcoin-Futures-ETFs investieren diese Fonds direkt in Bitcoin – und nicht in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Dass die Börsenaufsicht die ETF-Anträge genehmigen würde, hatte sich in den Wochen zuvor schon abgezeichnet (siehe Crypto Weekly #127). Zuvor hatte das Thema bereits das zweite Halbjahr 2023 dominiert, nachdem im Sommer bekanntgeworden war, dass der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock einen Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF stellen würde (siehe Crypto Weekly #104).

Die ETFs waren aus mehreren Gründen eine große Sache: Sie ermöglichen institutionellen Anleger (und bewegen am Markt die wirklich großen Summen!) einfachere Investments in Bitcoin. Auch Privatanleger:innen auf Einsteiger:innen-Niveau wird es dadurch erleichtert, in Bitcoin zu investieren: Sie müssen sich beispielsweise nicht mit der Verwahrung der Coins beschäftigen und können die ETFs auch möglicherweise über ihre bestehende Bank kaufen. 

Und ganz unabhängig vom neuen Geld, das dadurch in den Markt kommt: Durch die ETFs stärkt Bitcoin sein Image in der etablierten Finanzbranche und bekommt mehr Legitimität verliehen.

Die unmittelbare Marktreaktion auf die Genehmigung war unspektakulär. Weil sie bereits eingepreist war: Der Bitcoin-Kurs war in Erwartung der Genehmigung schon in den Wochen zuvor deutlich gestiegen. Die ETFs erwiesen sich aber schnell als Erfolg und verzeichneten starke Kapitalzuflüsse. Im Sommer starteten dann erstmals auch Ethereum-Spot-ETFs (siehe Crypto Weekly #147), aber wir bleiben vorerst noch im ersten Quartal.

Der Bitcoin-Kurs bewegte sich im Jänner nach der Genehmigung zunächst seitwärts, legte im Februar aber deutlich zu. Die ETFs haben dabei sicherlich geholfen, aber gleichzeitig wurde der Kryptomarkt auch von einer generell guten Stimmung an den Finanzmärkten gestützt (siehe Crypto Weekly #133). Im März war es dann soweit: Der Kurs überschritt sein bisheriges Rekordhoch von über 69.000 US-Dollar, das im Oktober 2021 erreicht worden war. Er stieg bis auf etwas über 73.000 Dollar. 

🪙 Das vierte Bitcoin-Halving – und wie es sich auswirkte

Und dann gab es gleich noch einen weiteren Faktor, von dem sich viele Unterstützung für den Kurs erwarteten: Das vierte Bitcoin-Halving im April 2024. Beim Halving wird die Belohnung, die Miner erhalten, um neue Blöcke zur Bitcoin-Blockchain hinzufügen, halbiert. Die Folge: Es kommen weniger neue Bitcoins in den Umlauf als es ohne Halving der Fall wäre. 

Das Halving spielt, wie in Crypto Weekly #138 ausgeführt, eine zentrale Rolle für die Geldpolitik von Bitcoin. Denn dass die Menge aller jemals bestehender Bitcoin begrenzt ist, ist eines der zentralen Merkmale von Bitcoin. Und geht Hand in Hand mit einer deterministischen Geldpolitik, die nicht einfach von einer Zentralbank geändert werden kann. 

Viele Anleger:innen erhoffen sich vom Halving aber auch einen positiven Impuls für die Kursentwicklung. Immerhin sinkt die Anzahl der Bitcoin, die neu in Umlauf geraten. Zumindest relativ gesehen (nämlich zu der Anzahl der Bitcoin, die ohne Halving entstehen würden) ist es also eine Angebotsverknappung – und eine solche bewirkt üblicherweise einen steigenden Preis. 

Demgegenüber steht, dass das Eintreten des Halvings bekannt und de facto völlig sicher ist. Es könnte daher im Vorfeld bereits vollständig eingepreist sein. Somit wäre zum Zeitpunkt des Halvings selbst mit keinen Kursauswirkungen zu rechnen. Theoretisch. Denn selbst wenn es so ist, könnte das Halving auch als “selbsterfüllende Prophezeiung” wirken: Weil alle den Kursanstieg erwarten und deshalb kaufen, steigt der Kurs tatsächlich. 

Schon im Vorfeld wurde genau darüber intensiv diskutiert. Letztlich ging das Halving am 20. April reibungslos über die Bühne. Starke Auswirkungen auf den Kurs hatte es nicht mehr. Anzumerken ist dabei aber: Der Bitcoin-Kurs war zwischen Ende Jänner und Mitte März bereits sehr stark von etwa 40.000 auf über 70.000 Dollar gestiegen. 

Auch nach dem Halving blieb die Marktentwicklung über den Sommer weitgehend unspektakulär. Erst im Herbst gab es die nächste starke Aufwärtsbewegung.

🇺🇸 US-Politik dominiert zweite Jahreshälfte

Und damit sind wir auch schon bei dem Thema, das die zweite Jahreshälfte dominierte: Die US-Politik. Die Kryptobranche des Landes stand schon länger auf Kriegsfuß mit der Börsenaufsicht rund um deren Chef Gary Gensler. Die Behörde hatte insbesondere nach der Pleite der Kryptobörse FTX ihr Vorgehen gegen die Branche deutlich intensiviert. Die Kryptobranche hoffte klarerweise auf einen Kurswechsel. Und die anstehende Präsidentschaftswahl schien dafür eine Chance zu bieten.

Dies galt umso mehr, als sich der republikanische Kandidat Donald Trump bereits im Frühsommer explizit für Bitcoin und Krypto-Assets aussprach (siehe Crypto Weekly #142). Er griff die Biden-Regierung für ihren Umgang mit der Branche scharf an. Ob Trumps Gegenkandidatin Kamala Harris den scharfen Kurs der Biden-Regierung, deren Teil sie natürlich war und ist, fortgesetzt hätte, bleibt unklar. Im Wahlkampf äußerte sie sich dann ebenfalls mehrfach positiv über Krypto-Assets. Zumindest der scharfe Kurs der Börsenaufsicht der vergangenen beiden Jahre wäre wohl ebenfalls aufgeweicht worden.

Die US-Kryptobranche stand aber ohnehin klar auf Seiten Trumps. Als sich dessen Wahlsieg abzuzeichnen begann, erreichte der Bitcoin-Kurs noch in der Nacht der Präsidentschaftswahl ein Rekordhoch bei rund 75.000 US-Dollar. In den folgenden Wochen ging es bis auf 99.000 Dollar aufwärts. An der 100.000er-Marke schien der Kurs zunächst abzuprallen. Anfang Dezember war es dann soweit: Erstmals in seiner Geschichte überschritt der Bitcoin-Kurs die vielbeschworene Schwelle von 100.000 US-Dollar.

Kurz zuvor hatte Trump angekündigt, wer dem in der Krypto-Branche unbeliebten Gensler als Chef der Börsenaufsicht nachfolgen soll – und zwar der als kryptofreundlich geltende Paul Atkins. Mit dem bekannten Investor David Sacks ernannte Trump dann auch einen eigenen “Krypto-Zar” für die kommende Regierung. Eine von Sacks’ Aufgaben werde sein, einen rechtlichen Rahmen zu arbeiten, mit dem Kryptobranche jene Klarheit bekäme, die sie brauche, schrieb Trump in seiner Ankündigung.

Wie eine solche Regulierung genau aussehen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt klarerweise noch völlig offen. Dies gilt auch für andere Punkte – etwa die von Trump im Wahlkampf geforderte strategische Bitcoin-Reserve. 

Diese Idee hat jetzt auch diesseits des Atlantiks einen Nachahmer gefunden: Der vor wenigen Wochen als deutscher Finanzminister entlassene Christian Lindner regte an, dass die Europäische Zentralbank (EZB) Bitcoin in ihren Bestand aufnehmen soll. Lindner befindet sich als Spitzenkandidat der liberalen FDP im Wahlkampf. Während seiner Amtszeit als Finanzminister, die fast drei Jahre dauerte, hatte er keine entsprechenden Initiativen unternommen. 

Wie geht es jetzt weiter? Mitte Dezember stieg der Bitcoin-Kurs zunächst bis auf 108.000 US-Dollar. Dann korrigierte er jedoch deutlich. Zuletzt bewegte er sich im Bereich von 93.000 Dollar. Nach der sehr starken Kursentwicklung der vergangenen Wochen sollte eine solche Gegenbewegung aber nicht überraschen.Zu berücksichtigen ist auch, wie in Crypto Weekly #153 bereits thematisiert, dass die Kursgewinne der vergangenen Wochen hauptsächlich auf Erwartungen (an die US-Politik) beruhen. In den nächsten Wochen und Monaten (in manchen Fällen: Jahren) wird sich nach und nach zeigen, was davon eingelöst wird. Dazu kommt: Auch makroökonomische und geopolitische Entwicklungen werden den Markt wieder stärken beeinflussen. Die Vorzeichen stehen zwar günstig. Wo sich der Kryptomarkt 2025 aber wirklich hinbewegen wird, wird sich erst zeigen.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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