05.04.2024
CRYPTO WEEKLY

Bitcoin-Halving, Ethereum-ETFs – woher kommt der nächste Impuls?

Crypto Weekly #136. Am Kryptomarkt ging es diese Woche abwärts. Bitcoin blieb zuletzt klar unter der 70.000-Dollar-Marke. Was könnten die nächsten Kurstreiber sein?
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Die Kurstafel:

Aktuelle Krypto-Kurse

📉​ Schwache Woche am Markt, Bitcoin unter 70.000 Dollar

Starten wir mit dem Blick auf die Marktentwicklung. Die war diese Woche nicht besonders aufregend. Auf 7-Tagessicht ging es mit den Kursen der größten Krypto-Assets einheitlich klar nach unten. Bitcoin hatte in der Vorwoche wieder die 70.000-Dollar-Marke überschritten und sich dem Allzeithoch von Mitte März genähert. Dies war jedoch nicht von Dauer – diese Woche blieb der Rekordstand außer Reichweite.

Die anderen größten Krypto-Assets verzeichneten ebenfalls Verluste. Besonders stark unter Druck stand Dogecoin. Was angesichts der massiven Aufwärtsbewegung, die der Meme Coin zuletzt hingelegt hatte (siehe Crypto Weekly #135) aber nicht besonders überraschen sollte. Wenn’s grundlos stark nach oben geht, geht’s eben manchmal auch grundlos deutlich nach unten.

Am breiteren Kryptomarkt sind die dieswöchigen Kursverluste – wieder einmal – im größeren Kontext zu sehen. Auch an den traditionellen Finanzmärkten verlief die Woche schwierig. Besonders am Donnerstag gab es am US-Aktienmarkt starke Verluste. 

Auslöser: Ein US-Notenbanker hatte in einer Rede gesagt, dass in diesem Jahr möglicherweise keine Zinssenkung nötig sei. Gerade aber eben die Erwartung, dass die Zinsen dieses Jahr sinken könnten, war einer der Hauptgründe der starken Performance an den Märkten in den vergangenen Monaten. 

Auch am Kryptomarkt – denn der hing zuletzt wieder stark am US-Aktienmarkt. Vor zwei Wochen hatte sich beispielsweise die Zinssitzung der US-Notenbank deutlich auf die Krypto-Kurse ausgewirkt (siehe Crypto Weekly #134). 

🧐​ Kommt der nächste Impuls vom Halving…

Die Makro-Ebene dominiert aktuell auch deshalb so, weil anderweitige Impulse für den Kryptomarkt fehlen: Über Monate waren die Kurse vom Hype rund um die Genehmigung der Bitcoin-Spot-ETFs in den USA getrieben – die dann Anfang Jänner tatsächlich erfolgte

Aber: Bedeutend sind die ETFs vor allem aufgrund ihrer mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die Kryptobranche – nicht unbedingt aufgrund der kurzfristigen Marktreaktion. Denn die verflüchtigt sich rasch wieder.

Wo aber könnte der nächste kryptospezifische Impuls herkommen? Häufig wird das nächste Bitcoin-Halving erwähnt. Dieses soll voraussichtlich am 20. April über die Bühne gehen. Beim Halving wird die Belohnung reduziert, die Miner dafür erhalten, dass sie der Bitcoin-Blockchain neue Blocks mit Transaktionen hinzufügen. So kommen weniger neue Bitcoins in den Umlauf – und das Angebot an Bitcoin ist dementsprechend niedriger, als es ohne das Halving wäre. 

Deswegen sollte sich das Halving positiv auf den Preis auswirken – so zumindest die Erwartung vieler in der Kryptobranche. Auf die bisherigen Bitcoin-Halvings folgten tatsächlich nach einigen Monaten starke Bullenmärkte mit neuen Rekordständen. 

Allerdings: Es gab bisher erst drei Bitcoin-Halvings. Statistiker:innen würden schon alleine deswegen ein bisschen unruhig werden – es ist einfach eine extrem geringe Anzahl für kausale Rückschlüsse. Die zeitliche Verzögerung zwischen bisherigen Halvings und Bullenmärkten macht es noch einmal schwieriger, belastbare Kausalitäten abzuleiten. Dass diesmal ein Rekordhoch bereits vor dem Halving erreicht wurde, sollte jene, die an mehr oder weniger historische Gesetzmäßigkeiten glauben, ebenfalls stutzig machen. 

Dazu kommt: Nachdem das Halving klar definiert und sein Zeitplan fix determiniert ist, kommt es nicht als Überraschung. Es ist eine öffentlich seit langem bekannte Information. Und müsste demnach in einem – einigermaßen! – effizienten Finanzmarkt eingepreist sein.

🤔​ …oder vielleicht von Ethereum-ETFs?

Doch es gibt auch noch ein ganz anderes Thema, das dem Kryptomarkt einen Impuls liefern könnte – eines, das durchaus verwandt ist mit dem großen Hype-Thema des Vorjahres: ETFs. Denn nach den Bitcoin-Spot-ETFs geht es nun um Ethereum-Spot-ETFs. 

Die Situation ist ähnlich wie bei den Bitcoin-Spot-ETFs im Vorjahr: In den USA hat die Börsenaufsicht bisher noch nie Ethereum-Spot-ETFs zugelassen – nur Ethereum-Futures-ETFs. Diese Fonds investieren Finanzprodukte (Futures), die den Kurs des Ether-Tokens nachbilden, nicht aber in die eigentlichen Token. Dies wäre nur bei Spot-ETFs der Fall.

Auch zu solchen gibt es laufende Anträge von durchaus großen Namen aus der Vermögensverwaltung – wie etwa Fidelity, VanEck, Grayscale und auch von BlackRock. In den vergangenen Wochen verzögerte die US-Börsenaufsicht mehrfach Entscheidungen für manche der Anträge. Zumindest für den Antrag von VanEck sollte aber bis zum 23. Mai eine Entscheidung fallen. 

Während es sich bei den Bitcoin-ETFs spätestens gegen Ende 2023 deutlich abzeichnete, dass eine Genehmigung kommen würde, ist dies im Fall von Ethereum weit weniger klar. Denn zumindest einen großen Unterschied gibt es: Den rechtlichen Status der beiden Kryptowährungen nach Einschätzung der Börsenaufsicht. 

Denn Bitcoin ist nach US-Recht jedenfalls nicht als Wertpapier einzustufen, wie Behördenchef Gary Gensler mehrfach klargemacht hat. Zum Status von Ethereum hat er eine ähnliche Festlegung bisher auffällig vermieden – und mitunter sogar das Gegenteil angedeutet. Der rechtliche Status von Kryptowährungen nach US-Wertpapiergesetz ist für die Börsenaufsicht definitiv ein zentraler Punkt. 

Das Grayscale-Urteil im vergangenen Sommer (in Bezug auf Bitcoin-Spot-ETFs) hat gezeigt, dass auch der Börsenaufsicht bei ihren Entscheidungen Grenzen gesetzt sind. Gerade deshalb wird sie bei der Entscheidung zu den Ethereum-Spot-ETFs sehr vorsichtig vorgehen.

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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