29.03.2024
CRYPTO WEEKLY

Warum der Dogecoin-Höhenflug zum aktuellen Bullenmarkt passt

Crypto Weekly #135. Bitcoin ist zurück über 70.000 Dollar. Spektakulärer war diese Woche aber die Performance von Dogecoin. Außerdem: In den USA wurde das Strafausmaß für FTX-Gründer Sam Bankman-Fried verkündet.
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Die Kurstafel:

Kurse von Krypto-Assets am Stand von Freitagmittag

📈​ Bitcoin wieder über 70.000 US-Dollar

Werfen wir zunächst einen Blick auf die Marktentwicklung. Diese war diese Woche wieder positiv. Der Bitcoin-Kurs stieg wieder über die Marke von 70.000 US-Dollar. Das Mitte März erreichte Rekordhoch von über 73.000 US-Dollar rückt damit in die Nähe. 

Auf den neuen Höchststand war dann zunächst eine durchaus scharfe Korrektur gefolgt. Danach stabilisierte sich der Bitcoin-Kurs wieder, wozu indirekt auch die US-Notenbank beitrug (siehe Crypto Weekly #134). 

Die Krypto-Kurse sind aktuell wieder sehr stark von der Stimmung an den traditionellen Finanzmärkten geprägt. Und die ist weiterhin gut. Der wichtigste US-Aktienindex, der S&P-500, erreichte erneut einen Rekordstand. Und von der allgemein guten Stimmung profitieren sämtliche “Risk Assets”, darunter eben auch Krypto.

🐶 Dogecoin-Kurs steigt um 33 Prozent seit Freitag

Apropos “Risk Asset”. Was alles unter diesen Begriff fällt, hängt immer auch ein bisschen von der jeweiligen Definition ab. Jedenfalls aber fallen Aktien darunter – und auch Krypto-Assets. Innerhalb der jeweiligen Assetklassen gibt es aber natürlich weitere Abstufungen, was das mit dem jeweiligen Asset verbundene Risiko angeht.

Kaum jemand wird bestreiten, dass ein Investment in Bitcoin weniger riskant ist als in einen neuen Meme Coin auf Solana. Und da sind wir schon beim Thema. Gerade weil Solana-Meme-Coins in den vergangenen Wochen so einen Boom erlebt haben, vergisst man manchmal, dass der ursprüngliche Meme Coin, die Mutter aller Meme Coins, weiterhin aktiv und äußerst lebendig ist: Dogecoin (DOGE). 

Während die meisten großen Krypto-Assets seit vergangenen Freitag im einstelligen Prozentbereich gestiegen sind, zog der DOGE-Kurs so richtig an: Das Plus beläuft sich auf 7-Tage-Sicht auf über 30 Prozent. Mit über 20 Cent erreichte der Kurs außerdem den höchsten Stand seit 2021. Damals pushte Elon Musk den Kurs gerne mit seinen Tweets. Sein damals mit großer Spannung erwarteter Auftritt bei “Saturday Night Live” wurde dann aber zumindest kurstechnisch zur Enttäuschung.

In der Spitze war DOGE im damaligen Krypto-Hype bis auf rund 70 Cent gestiegen. Im Kryptowinter 2022 kam die totale Ernüchterung: Es ging bis in den einstelligen Centbereich abwärts. Rund um Musks Übernahme von Twitter reagierte der Kurs dann öfter mit Ausschlägen auf Gerüchte, dass Dogecoin dort künftig eine Rolle spielen könnte. Dabei handelte es sich aber eher um kurzfristige Bewegungen. 

Trotz allem hielt sich Dogecoin gemessen an der Marktkapitalisierung unter den Top-20-Krypto-Assets. Und auch aktuell liegt DOGE auf Platz 9. Rechnet man die Stablecoins Tether und USDC sowie Lido Stake Ether raus, sind überhaupt nur mehr Bitcoin (BTC), Ethereum (ETH), BNB, Solana (SOL) und XRP größer.

Einen direkten Auslöser für die aktuell starke DOGE-Performance gab es nicht. Allerdings passt es durchaus ins Bild: Immerhin fehlen im aktuellen Krypto-Bullenmarkt generell größere Narrative wie sie in den früheren Zyklen dominierten – Bitcoin-ETFs hin oder her. Zynisch ausgedrückt könnte man sagen, dass sich kaum jemand mehr Illusionen macht, dass es um viel mehr geht als um Spekulation und Zockerei. Und da passt es dann auch ganz gut ins Bild, dass Dogecoin wieder stark performt. 

Was nicht zu negativ klingen soll: Denn DOGE hatte nie den Anspruch, mehr zu sein als ein Meme Coin. Das mag der einzige Nutzen sein, aber es ist damit eben auch kein Scam. Wer investiert, weiß zumindest, worauf er sich einlässt. 

⚖️ FTX-Gründer Sam Bankman-Fried zu 25 Jahren Gefängnis verurteilt

Kommen wir abschließend noch zu einem anderen Thema, das diese Woche für Schlagzeilen sorgte: In den USA wurde das Strafausmaß für FTX-Gründer Sam Bankman-Fried verkündet. Schuldig gesprochen war der Gründer der Pleitebörse bereits im November des Vorjahres. Die Höhe der Strafe legte das Gericht allerdings erst jetzt fest: Es wurden nun 25 Jahre Gefängnis. 

Bankman-Fried war von einem Geschworenen-Gericht in insgesamt sieben Punkten schuldig gesprochen worden – darunter Betrug und Geldwäsche. Bankman-Fried hatte seine Anwälte nach dem Schuldspruch im November ausgetauscht. Seine neuen Rechtsvertreter argumentierten nun für ein reduziertes Strafausmaß im Bereich von fünf bis sieben Jahren. Die Anklage forderte dagegen 40 bis 50 Jahre. So gesehen lag das tatsächliche Ausmaß dann mehr oder weniger in der Mitte.

Vor allem aber dürfte die Entscheidung eine Verschwörungstheorie rund um Bankman-Fried beendet haben. Diese lautete im Wesentlichen folgendermaßen: Da er ein bekannter Spender an die Demokratische Partei oder generell ein Liebkind des politischen Establishments der USA gewesen sei, würde er nicht ins Gefängnis müssen. Oder zumindest mit einer geringen Strafe davonkommen. 

Nun kann man immer darüber diskutieren, ob eine Strafe angemessen ist oder nicht. Auch in diesem Fall. Aber klar ist: Auch wenn sich die gesamte juristische Aufarbeitung des Betrugsfalls FTX noch hinziehen wird – Sam Bankman-Fried ist jedenfalls nicht straflos davongekommen.


Disclaimer: Dieser Text sowie die Hinweise und Informationen stellen keine Steuerberatung, Anlageberatung oder Empfehlung zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren dar. Sie dienen lediglich der persönlichen Information. Es wird keine Empfehlung für eine bestimmte Anlagestrategie abgegeben. Die Inhalte von brutkasten.com richten sich ausschließlich an natürliche Personen.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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