12.01.2024

Was das Milliarden-Debüt der Bitcoin-ETFs bedeutet

Crypto Weekly #128. Diese Woche wurden erstmals Bitcoin-Spot-ETFs in den USA zum Handel zugelassen. Wie der erste Handelstag gelaufen ist und welche Rückschlüsse man daraus ziehen kann.
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Die Kurstafel:

Kurs7-Tages-Performance
Bitcoin (BTC)45.800 $+4 %
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BNB310 $-2 %
Solana (SOL)98 $-2 %

🤑​ Bitcoin-ETFs: Es ist endlich passiert

Es war eine historische Woche für die Krypto-Branche. Seit Monaten hat sie darauf hingefiebert. In den vergangenen Tagen hat es sich dann so richtig zugespitzt (siehe Crypto Weekly #127). Am späten Mittwochabend mitteleuropäischer Zeit war es dann soweit: Die US-Börsenaufsicht ließ erstmals sogenannte Bitcoin-Spot-ETFs zum Handel zu (brutkasten berichtete). Sie genehmigte elf offene Anträge, darunter jene von BlackRock, Fidelity, VanEck und Ark Investments/21Shares.

Dass die Börsenaufsicht die Anträge genehmigen würde, galt zuletzt schon als gesichert. Diskutiert wurde nur mehr, wann es geschehen würde. Zum Kontext muss nicht mehr viel gesagt werden, oft genug ist das Thema im vergangenen halben Jahr in “Crypto Weekly” behandelt worden.

Daher nur kurz: Die nun zugelassenen Bitcoin-Spot-ETFs unterscheiden sich von den schon seit Herbst 2021 in den USA handelbaren Bitcoin-Futures-ETF dadurch, dass sie direkt in die Kryptowährung investieren. Im Gegensatz dazu investieren Bitcoin-Futures-ETFs in Finanzprodukte, die den Kurs der Kryptowährung nachbilden – nicht aber in Bitcoin selbst. 

Seit der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock im vergangenen Juni einen Antrag auf einen Bitcoin-Spot-ETF angekündigt hatte, war die Aufregung in der Krypto-Branche um das Thema groß. Die Erwartungen sind hoch. Zu den positiven Effekten, auf die man in der Szene hofft, zählen:

  • mit den ETFs werden institutionelle Anleger, die das wirklich große Geld an den Finanzmärkten bewegen, einfacher in Bitcoin investieren können – oder auch überhaupt erst, weil vielfach Vorschriften direkte Bitcoin-Käufe verhindern
  • das würde neues Geld in den Markt bringen, was auch den Kurs antreiben sollte
  • die ETFs könnten auch dazu beitragen, wenig erfahrenen Privatanleger:innen das Thema Bitcoin näher zu bringen
  • generell verleihen die ETFs Bitcoin zusätzliche Legitimität in der etablierten Finanzbranche

😲​ Bitcoin-ETFs erreichen 4,6 Mrd. Dollar Handelsvolumen am ersten Tag

Ob sich die Hoffnungen bewahrheiten, wird sich naturgemäß erst zeigen müssen. Ein bisschen etwas weiß man aber schon: Denn, wie in den USA üblich, waren die elf Bitcoin-Spot-ETFs am Tag nach der Genehmigung bereits handelbar. Und so kennen wir schon zumindest ein paar Zahlen

Am ersten Handelstag der Bitcoin-Spot-ETFs

  • erreichten sie (kombiniert) ein Handelsvolumen von ca. 4,6 Mrd. US-Dollar
  • das meiste davon entfiel auf den in einen ETF umgewandelten Grayscale Bitcoin Trust, der etwas über 2 Mrd. Dollar Handelsvolumen verzeichnete. Als Trust war er allerdings schon seit Jahren auf dem Markt und ist somit im Gegensatz zu den übrigen ETFs kein völlig neues Produkt
  • knapp über eine Milliarde entfiel auf den BlackRock-ETF
  • Fidelitys Bitcoin-ETF erreichte 685 Mio. Dollar
  • der ARK 21Shares Bitcoin ETF erreichte über 275 Mio. Dollar

Bloomberg-ETF-Analyst Eric Balchunas schrieb auf X (früher Twitter), es sei “easily the biggest Day One splash in ETF history.”. Das kann sich also durchaus sehen lassen. 

🧐​ Wie sich das ETF-Debüt auf den Bitcoin-Kurs ausgewirkt hat

Soweit einmal das Handelsvolumen der ETFs. Aber wie hat der Bitcoin-Kurs auf die Zulassung reagiert? Viel war im Vorfeld spekuliert worden. Würde die Entscheidung eine Kursrally auslösen? Oder würde sie sich doch eher als “Sell the news”-Event herausstellen – gemäß der alten Börsenweisheit “Buy the rumour, sell the news”? Mittlerweile kennen wir die Antwort – und sie lautet: Weder noch. 

Die unmittelbare Marktreaktion war eher überschaubar. Direkt nach Bekanntwerden der Genehmigungen am Mittwochabend sprang der Kurs zwar tatsächlich kurz nach oben – von 45.500 bis auf rund 47.600 Dollar. Rasch fiel er aber wieder zurück. Ein größerer Ausverkauf wurde daraus aber ebenso wenig. 

Als die Bitcoin-ETFs am Folgetag dann in den Handel starteten, ging es auch für den Bitcoin-Kurs noch einmal nach oben. Nach einem unauffälligen Handel am Vormittag zog der Bitcoin-Kurs am Donnerstagnachmittag – kurz nach Börsenstart in den USA – deutlich an. Mit knapp 48.800 US-Dollar erreichte er dabei vorübergehend den höchsten Stand seit Dezember 2021.

Allerdings ging es dann rasch wieder abwärts. Noch am Donnerstagabend fiel der Kurs auf unter 46.000 US-Dollar zurück. Am Freitag blieb das Marktgeschehen unspektakulär – und der Kurs somit ungefähr auf dem Niveau wie vor der Genehmigung der Anträge.

Viel Lärm um nichts also? Keineswegs. Denn einerseits hat die Marktbewegung der vergangenen Monate die Entscheidung schon stark vorweggenommen. Seit Anfang Oktober ist der Bitcoin-Kurs um rund 70 Prozent gestiegen. Die eher überschaubare Marktreaktion auf die Genehmigungen zeigt nur, dass sie mittlerweile bereits eingepreist waren. 

Und noch wichtiger ist ein anderer Punkt: Bedeutend ist die Zulassung der Bitcoin-ETFs in den USA nicht wegen ihrer kurzfristigen Effekte auf den Markt. Sondern aufgrund der möglichen mittel- und vor allem langfristigen Auswirkungen. Welche Hoffnungen die Branche in die ETFs setzt, wurde eingangs beschrieben. Ob diese sich bestätigen werden, werden die nächsten Monate und Jahre zeigen. Die langfristigen Auswirkungen sind völlig unabhängig von der unmittelbaren Marktreaktion. Sie werden aber letztlich entscheidend dafür sein, ob die Bitcoin-ETFs auch dauerhaft als Erfolg eingestuft werden können.

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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