19.01.2024

Wie es nach den Bitcoin-ETFs jetzt weiter geht

Crypto Weekly #129. Seit der Vorwoche sind Bitcoin-ETFs in den USA handelbar. Was ist seither am Markt passiert und wie könnte es jetzt weitergehen?
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Daten von CoinGecko / Stand: Freitagmittag

🤔 Bitcoin-ETFs: Eine Woche später…

Monatelang hatte die Kryptobranche darauf hingefiebert – in der Vorwoche wurden dann tatsächlich erstmals sogenannte Bitcoin-Spot-ETFs in den USA zum Handel zugelassen. Der Hype im Vorfeld war enorm. Und wie in der Vorwoche berichtet, verzeichneten die elf ETFs am ersten Handelstag auch hohe Handelsvolumina. Was den Bitcoin-Kurs selbst angeht, blieb die erste Marktreaktion dagegen überschaubar.

Seither ist jetzt etwas mehr als eine Woche vergangen. Und die ist am Kryptomarkt nicht besonders gut verlaufen, wie der Blick auf die Kurse zeigt. Für Bitcoin ging es seit vergangenen Freitag um rund 10 Prozent nach unten. Der Kurs stand zuletzt bei etwas über 41.400 US-Dollar. 

Kurz nach Genehmigung der ETFs war er in der Vorwoche kurzzeitig sogar bis auf knapp 48.800 Dollar gestiegen. Dies war der höchste Stand seit Dezember 2021. Von diesem Jahreshöchststand gerechnet, beläuft sich das Minus dann sogar auf etwa 15 Prozent.

Für die Kurse der anderen großen Krypto-Assets ging es seit der Vorwoche ebenfalls nach unten. Ethereum fiel um rund 5 Prozent. In der zweiten Reihe verloren die Kurse der Token von Smart-Contract-Plattformen wie Cardano (ADA), Avalance (AVAX) oder Polkadot (DOT) im zweistelligen Prozentbereich.

Einen unmittelbaren Auslöser für die Abwärtsbewegung gab es dabei nicht. Für ein “Sell the news”-Event im klassischen Sinne kam sie etwas zu spät. Doch auch das nun beobachtete Muster ist an der Börse nicht unbedingt ungewöhnlich. Das Ereignis selbst, in diesem Fall die Genehmigung der ETFs, war nach einem starken Kursanstieg seit Oktober bereits weitgehend eingepreist. 

Jetzt fehlen die Impulse für eine weitere Aufwärtsbewegung. Und so mancher Trader stellt sich dann die Frage: Ist es vielleicht doch zu stark nach oben gegangen? Viele gehen dann lieber auf Nummer sicher und nehmen Gewinne mit.

🧐​ Ein Blick in die Vergangenheit…

Durchaus interessant ist auch der Blick zurück auf den Oktober 2021. Auch damals bewegte das Thema Bitcoin-ETFs und ihre Zulassung in den USA den Markt. Es ging zwar nicht um Bitcoin-Spot-ETFs, die direkt in die Kryptowährung investieren. Sondern um Bitcoin-Futures-ETFs, die ihr Kapital in Finanzprodukte (Futures) anlegen, die den Bitcoin-Preis nachbilden. Aber auch damals gab es einen großen Hype um das Thema. Am Tag der Erstzulassung solcher Bitcoin-Futures-ETFs in den USA erreichte der Bitcoin-Kurs ein damaliges Rekordhoch (siehe Crypto Weekly #29). 

Im Nachhinein stellte sich dies aber nicht als Startschuss für eine längere Kursrally heraus. Zwar stieg der Kurs bis Mitte November noch etwas an (siehe Crypto Weekly #32). Dann drehte der Markt jedoch dauerhaft und das damalige Kursniveau wurde bis zum heutigen Tag nicht mehr erreicht. 

Vier Jahre zuvor gab es eine ähnliche Situation. Im Dezember 2017 wurden in den USA erstmals Bitcoin-Futures selbst (also das Finanzprodukt an sich – keine ETFs) zum Handel zugelassen. Der Bitcoin-Kurs stieg auf ein damaliges Rekordhoch von fast 20.000 Dollar – und dann drehte der Markt nahezu unmittelbar und in weiterer Folge brach dann der Krypto-Winter von 2018 an.

👀​ …und einer in die Zukunft

Wichtig dabei: Aus diesen beiden Episoden sollte man nicht schließen, dass es auch diesmal so laufen wird. Dafür wird der Markt von zu vielen anderen Faktoren beeinflusst. Ende 2021 war es beispielsweise die Zinswende, welche die US-Notenbank ankündigte. Das Ende des billigen Geldes und die dann doch recht starken Zinserhöhungen belasteten sämtliche “Risk Assets” inklusive des Kryptomarkts. Und häufig überlagerte dies auch kryptospezifische Themen, die ansonsten möglicherweise Einfluss auf den Markt gehabt hätten.

Und unabhängig davon: Wie in Crypto Weekly #128 schon geschildert, sind die Bitcoin-ETFs vor allem aufgrund ihrer möglichen langfristigen Auswirkungen entscheidend. Und weniger aufgrund von kurzfristigen Effekten auf den Kurs. Was die Marktentwicklung angeht, werden in den nächsten Monaten wohl vor allem zwei Themen dominieren: Einerseits das Bitcoin-Halving, das für April erwartet wird. Andererseits die makroökonomische Situation mit möglichen Zinssenkungen in den nächsten Monaten. 

Und zu den Bitcoin-ETFs gab es diese Woche ein weiteres Indiz für ihren mittel- und langfristigen Erfolg: Der Bitcoin-ETF von BlackRock erreichte am vergangenen Mittwoch ein verwaltetes Vermögen von 1 Mrd. US-Dollar. 

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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