20.10.2023

Bitcoin steigt auf 30.000 Dollar – was dahinter steckt

Crypto Weekly #119. Das Thema Bitcoin-ETFs bewegt weiter den Markt. Auch eine Falschmeldung sorgte diese Woche für Kursausschläge.
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Die Kurstafel:

📈 Starke Woche am Markt

Es ging wieder aufwärts am Kryptomarkt in dieser Woche. Die Kurse aller großen Krypto-Assets liegen gegenüber vergangenem Freitag im Plus. 

Interessant dabei: Die traditionellen Finanzmärkte standen diese Woche unter Druck. Der militärische Konflikt im Nahen Osten sorgt für Unsicherheit. Im Normalfall zieht so etwas auch die Kryptokurse mit nach unten: Weil Kryptowährungen am Markt als typische Risk Assets eingeordnet werden, von denen man sich in Phasen hoher Unsicherheit vorsichtshalber trennt.

Aber nicht so in dieser Woche. Da hielten sich die Krypto-Kurse trotz des schwachen Umfelds mehr als nur gut. Bitcoin stieg am Freitag zwischenzeitlich sogar über die 30.000-Dollar-Marke. Hintergrund ist ein Thema, das schon im Sommer einige Zeit die Kurse trieb: Bitcoin-ETFs in den USA.

Da dieses Thema in Crypto Weekly bereits dermaßen oft beleuchtet wurde, hier nur mehr die Kurzfassung zum Kontext: Noch nie ist in den USA ein ETF zugelassen worden, der direkt in Bitcoin investiert (statt in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden). Im Juni wurde bekannt, dass der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock einen Antrag auf einen solchen ETF bei der US-Börsenaufsicht eingereicht hat (siehe Crypto Weekly #104). Und BlackRock hat in den USA eine gute Bilanz bei ETF-Anträgen: 575 mal wurden diese genehmigt, nur einmal abgelehnt. 

Ende August kam dann noch ein Gerichtsurteil dazu. In einem anderen Fall, in dem es aber ebenfalls um einen Bitcoin-ETF geht. Der Vermögensverwalter Grayscale wollte (und will weiterhin) seinen Bitcoin Trust in einen ETF umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte dies ab, Grayscale klagte. Ein Gericht entschied: Die Behörde hat nicht ausreichend begründet, warum der Antrag abgelehnt wurde (siehe Crypto Weekly #113). 

😮 US-Börsenaufsicht beeinsprucht Grayscale-Urteil nicht

Danach wurde es um das Thema wieder ruhiger (siehe Crypto Weekly #116). Nun kam aber wieder Bewegung rein. Zunächst einmal gab es Neuigkeiten im Grayscale-Fall. Die US-Börsenaufsicht werde das Urteil nicht beeinspruchen, berichtete zunächst die Nachrichtenagentur Reuters am vergangenen Freitagabend. Und das bestätigte sich dann tatsächlich, die Behörde ließ eine entsprechende Frist verstreichen.

Dazu muss man anmerken: Daraus folgt nicht, dass die Börsenaufsicht den Antrag genehmigen muss. Sie hat lediglich das Urteil akzeptiert, dass sie ihre ursprüngliche Entscheidung nicht ausreichend begründet hat.

Das heißt auch: Sie könnte einen erneuten Antrag ebenfalls wieder ablehnen – nur eben mit einer anderen Begründung. Hier könnte man jedoch wieder argumentieren: Wenn sie bessere andere Begründungen haben, warum haben sie die dann nicht gleich angeführt? Wie dem aber auch sei, klar ist jedenfalls: Dass die Börsenaufsicht das Urteil nicht beeinsprucht, ist für Grayscale jedenfalls besser als umgekehrt.

🙈 Wie eine Falschmeldung Bitcoin nach oben springen ließ

Am Montag folgte dann schon die nächste große Nachricht zum Thema. Diesmal aber nicht zum Grayscale-Antrag, sondern zu jenem von BlackRock. Die Börsenaufsicht habe diesen nun genehmigt, berichtete die Krypto-Newsseite Cointelegraph. Der Kurs von Bitcoin reagierte sofort und zog deutlich an. 

Die Sache hatte aber einen Haken: Es war eine völlige Falschmeldung. BlackRock selbst dementierte die vermeintliche Neuigkeit auch rasch. Der Antrag werde weiterhin von der Börsenaufsicht geprüft, sagte ein Sprecher des Vermögensverwalters. 

Nachdem dies klar geworden war, fiel der Bitcoin-Kurs zunächst wieder etwas zurück. In den folgenden Tagen ging es jedoch weiter aufwärts – nicht wegen der Falschmeldung, aber ein Zusammenhang zur größeren Thematik Bitcoin-ETFs kann durchaus angenommen werden. Der Optimismus in der Kryptobranche zu dem Thema nahm zuletzt wieder zu. 

Sowohl BlackRock als auch Fidelity – ein weiterer Vermögensverwalter, der einen Antrag auf einen Bitcoin-ETF eingebracht hatte – nahmen diese Woche an ihren Anträgen Ergänzungen vor. Am Markt wurde dies als positiv interpretiert. 

Unterstützend wirkte diese Woche außerdem ein Report von JPMorgan. Die Analysten der US-Großbank gehen darin davon aus, dass Bitcoin-ETFs in den nächsten Monaten genehmigt werden dürften – “höchstwahrscheinlich vor dem 10. Jänner 2024”, wie es in dem Report heißt. Dabei handelt es sich um die letzte Frist für die ebenfalls bei der Börsenaufsicht liegenden Anträge von Ark Invest und 21Shares, die zuletzt verlängert worden war (siehe Crypto Weekly #116)

Entscheidend sind diese Dinge natürlich allesamt nicht. Aber sie sind positive Indizien, was die Genehmigung von Bitcoin-ETFs angeht – oder werden zumindest am Markt als solche interpretiert. Ob sich die Markteinschätzung als richtig erweisen wird, werden die nächsten Monate zeigen. 

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Startups im DefenseTech Bereich könnten einen Aufschwung erleben. (c) pexels

In Österreich unterliegen Rüstungsbetriebe strengen Export- und Herstellungskontrollen, primär geregelt durch das Kriegsmaterialgesetz und das Außenwirtschaftsgesetz. Um der Rüstungsindustrie die Arbeit zu erleichtern, will Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer (ÖVP) die gesetzlichen Rahmenbedingungen nun lockern. Unsicherheiten sollten entfernt werden und Exporte schneller und einfacher über die Bühne gehen, so der Minister gestern gegenüber der „Zeit im Bild“ (ZIB) des ORF bei einem Besuch eines Rheinmetall-Werks in Wien. Die Finanzierung von Rüstungssaufträgen sei ein wesentliches Finanzierungsvehikel für heimische Industrie und Betriebe.

„Neutralität ist oberstes Gut“

Gleichzeitig sagte er, dass diese Schritte keinen Einfluss auf die Neutralität haben sollen. „Die Neutralität ist oberstes nationales Gut, das es zu schützen gilt. Wir dürfen aber durch die Neutralität nicht in eine Situation kommen, dass unsere Betriebe gewisse Aufträge nicht abarbeiten können.“

Ob sich die strikte Trennung von wirtschaftlichem Profit und militärischer Neutralität in Österreich in der Realität so aufrechterhalten lässt, wie es die Politik erhofft, bleibt angesichts der verankerten juristischen Hürden abzuwarten. Für die heimischen Startups und Unternehmen im Defense- oder auch Dual-Use-Bereich sind die geplanten Lockerungen jedenfalls eine Chance, sich auf dem europäischen Markt noch stärker zu etablieren.

Diskretion und Dual Use

Dass die Vereinbarkeit von wirtschaftlichem Potenzial und der Neutralität in Österreich nicht gerade einfach ist, wissen auch Founder:innen. Dem Thema DefenseTech wird in Österreich traditionell mit großer Diskretion begegnet. Kein Wunder, hat sich das Land schon vor 71 Jahren der Neutralität verpflichtet. Reine DefenseTech-Startups findet man hierzulande kaum, die meisten agieren im sogenannten „Dual Use“-Bereich. Das bedeutet, ihre Produkte lassen sich nicht ausschließlich im militärischen, sondern auch im zivilen Bereich einsetzen. Neben dem teils kritischen Ansehen der Industrie, gibt es weiters auch Strafen für Unternehmen, wenn deren Produkte für Kriegsparteien bereitgestellt werden.

3,3-Milliarden-Euro-Industrie

Trotz der strengen Auflagen leistet die Rüstungsindustrie in Österreich ihren wirtschaftlichen Beitrag: Laut Industriemagazin erwirtschaftet die Branche jährlich etwa 3,3 Milliarden Euro und damit 0,6 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Und es haben sich in den letzten Jahren auch einige Startups im DefenseTech- oder verwandten Bereichen etabliert, die von den Lockerungen profitieren könnten. Viewpointsystem, CycloTech oder Drone Rescue Systems, um ein paar zu nennen – wohl gemerkt alle drei im genannten „Dual Use“-Segment.

Wie groß das Potenzial ist, das durch solche Lockerungen entfesselt werden kann, zeigt ein Blick über die Grenze. Im Nachbarland Deutschland boomt die DefenseTech-Branche. Erst gestern berichtete brutkasten über ein 1,6 Mrd. Euro schweres Investment in das Münchner KI-DefenseTech-Scaleup Helsing – der neue Deutschland-Rekord. Das Unternehmen für Drohnen und unbemannte Kampfflugzeuge wird nun mit 18 Mrd. US-Dollar bewertet. Zuvor holte der Münchner Drohnenhersteller Quantum Systems 1,2 Mrd. US-Dollar.

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