20.10.2023

Bitcoin steigt auf 30.000 Dollar – was dahinter steckt

Crypto Weekly #119. Das Thema Bitcoin-ETFs bewegt weiter den Markt. Auch eine Falschmeldung sorgte diese Woche für Kursausschläge.
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Die Kurstafel:

📈 Starke Woche am Markt

Es ging wieder aufwärts am Kryptomarkt in dieser Woche. Die Kurse aller großen Krypto-Assets liegen gegenüber vergangenem Freitag im Plus. 

Interessant dabei: Die traditionellen Finanzmärkte standen diese Woche unter Druck. Der militärische Konflikt im Nahen Osten sorgt für Unsicherheit. Im Normalfall zieht so etwas auch die Kryptokurse mit nach unten: Weil Kryptowährungen am Markt als typische Risk Assets eingeordnet werden, von denen man sich in Phasen hoher Unsicherheit vorsichtshalber trennt.

Aber nicht so in dieser Woche. Da hielten sich die Krypto-Kurse trotz des schwachen Umfelds mehr als nur gut. Bitcoin stieg am Freitag zwischenzeitlich sogar über die 30.000-Dollar-Marke. Hintergrund ist ein Thema, das schon im Sommer einige Zeit die Kurse trieb: Bitcoin-ETFs in den USA.

Da dieses Thema in Crypto Weekly bereits dermaßen oft beleuchtet wurde, hier nur mehr die Kurzfassung zum Kontext: Noch nie ist in den USA ein ETF zugelassen worden, der direkt in Bitcoin investiert (statt in Finanzprodukte, die den Bitcoin-Preis nachbilden). Im Juni wurde bekannt, dass der weltgrößte Vermögensverwalter BlackRock einen Antrag auf einen solchen ETF bei der US-Börsenaufsicht eingereicht hat (siehe Crypto Weekly #104). Und BlackRock hat in den USA eine gute Bilanz bei ETF-Anträgen: 575 mal wurden diese genehmigt, nur einmal abgelehnt. 

Ende August kam dann noch ein Gerichtsurteil dazu. In einem anderen Fall, in dem es aber ebenfalls um einen Bitcoin-ETF geht. Der Vermögensverwalter Grayscale wollte (und will weiterhin) seinen Bitcoin Trust in einen ETF umwandeln. Die Börsenaufsicht lehnte dies ab, Grayscale klagte. Ein Gericht entschied: Die Behörde hat nicht ausreichend begründet, warum der Antrag abgelehnt wurde (siehe Crypto Weekly #113). 

😮 US-Börsenaufsicht beeinsprucht Grayscale-Urteil nicht

Danach wurde es um das Thema wieder ruhiger (siehe Crypto Weekly #116). Nun kam aber wieder Bewegung rein. Zunächst einmal gab es Neuigkeiten im Grayscale-Fall. Die US-Börsenaufsicht werde das Urteil nicht beeinspruchen, berichtete zunächst die Nachrichtenagentur Reuters am vergangenen Freitagabend. Und das bestätigte sich dann tatsächlich, die Behörde ließ eine entsprechende Frist verstreichen.

Dazu muss man anmerken: Daraus folgt nicht, dass die Börsenaufsicht den Antrag genehmigen muss. Sie hat lediglich das Urteil akzeptiert, dass sie ihre ursprüngliche Entscheidung nicht ausreichend begründet hat.

Das heißt auch: Sie könnte einen erneuten Antrag ebenfalls wieder ablehnen - nur eben mit einer anderen Begründung. Hier könnte man jedoch wieder argumentieren: Wenn sie bessere andere Begründungen haben, warum haben sie die dann nicht gleich angeführt? Wie dem aber auch sei, klar ist jedenfalls: Dass die Börsenaufsicht das Urteil nicht beeinsprucht, ist für Grayscale jedenfalls besser als umgekehrt.

🙈 Wie eine Falschmeldung Bitcoin nach oben springen ließ

Am Montag folgte dann schon die nächste große Nachricht zum Thema. Diesmal aber nicht zum Grayscale-Antrag, sondern zu jenem von BlackRock. Die Börsenaufsicht habe diesen nun genehmigt, berichtete die Krypto-Newsseite Cointelegraph. Der Kurs von Bitcoin reagierte sofort und zog deutlich an. 

Die Sache hatte aber einen Haken: Es war eine völlige Falschmeldung. BlackRock selbst dementierte die vermeintliche Neuigkeit auch rasch. Der Antrag werde weiterhin von der Börsenaufsicht geprüft, sagte ein Sprecher des Vermögensverwalters. 

Nachdem dies klar geworden war, fiel der Bitcoin-Kurs zunächst wieder etwas zurück. In den folgenden Tagen ging es jedoch weiter aufwärts - nicht wegen der Falschmeldung, aber ein Zusammenhang zur größeren Thematik Bitcoin-ETFs kann durchaus angenommen werden. Der Optimismus in der Kryptobranche zu dem Thema nahm zuletzt wieder zu. 

Sowohl BlackRock als auch Fidelity - ein weiterer Vermögensverwalter, der einen Antrag auf einen Bitcoin-ETF eingebracht hatte - nahmen diese Woche an ihren Anträgen Ergänzungen vor. Am Markt wurde dies als positiv interpretiert. 

Unterstützend wirkte diese Woche außerdem ein Report von JPMorgan. Die Analysten der US-Großbank gehen darin davon aus, dass Bitcoin-ETFs in den nächsten Monaten genehmigt werden dürften - “höchstwahrscheinlich vor dem 10. Jänner 2024”, wie es in dem Report heißt. Dabei handelt es sich um die letzte Frist für die ebenfalls bei der Börsenaufsicht liegenden Anträge von Ark Invest und 21Shares, die zuletzt verlängert worden war (siehe Crypto Weekly #116)

Entscheidend sind diese Dinge natürlich allesamt nicht. Aber sie sind positive Indizien, was die Genehmigung von Bitcoin-ETFs angeht - oder werden zumindest am Markt als solche interpretiert. Ob sich die Markteinschätzung als richtig erweisen wird, werden die nächsten Monate zeigen. 

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Gründerin Ines-Jeanne Paupié
Gründerin Ines-Jeanne Paupié | Foto: Flash Chance

Was kann man tun, wenn man Tickets für ein Konzert oder Theaterstück besitzt, aber spontan nicht hingehen kann? Oder wenn man einen Gutschein bis zum Ablaufdatum nicht einlösen kann? Diese Fragen hat sich Gründerin Ines-Jeanne Paupié gestellt und daraus die Idee für den Online-Marktplatz „Flash Chance“ entwickelt. Das Wiener Unternehmen Flash Chance ging final am 26. Juni 2023 online.

Flash Chance: “Gefällt mir statt verfällt Dir”

Auf dem Online-Marktplatz können ungenutzte Gutscheine, Tickets oder Reservierungen kurzfristig gekauft oder weiterverkauft werden. Da viele dieser Produkte und Dienstleistungen ein Verfallsdatum haben, soll Flash Chance helfen, eine Nicht-Nutzung zu vermeiden – ganz nach ihrem Unternehmensmotto: “Gefällt mir statt verfällt Dir”.

Das Unternehmen zielt darauf ab, den „Freizeitstress“ der Nutzer:innen zu verringern und Verkäufer:innen die Möglichkeit zu geben, einen Teil des gezahlten Betrags zurückzuerhalten. Laut eigenen Angaben unterstützt die Plattform die Kreislaufwirtschaft, indem sie die „Wiederverwendung von Ressourcen“ fördert. Zudem soll der ökologische Fußabdruck minimiert werden, indem die Produktion neuer Produkte reduziert wird.

Gleichzeitig soll Flash Chance Käufer:innen die Chance bieten, von vergünstigten Angeboten zu profitieren. Außerdem könne man auf der Plattform Inspiration finden, wenn man beispielsweise kurzfristig ein Geschenk benötigt.

Online-Marktplatz für “kurzfristige Gelegenheiten”

Der Online-Marktplatz Flash Chance ist in drei verschiedene Kategorien unterteilt. Die erste Kategorie umfasst Gutscheine, die kein festes Ablaufdatum haben und nicht an eine bestimmte Person gebunden sind. Aktuell sind hier zahlreiche Angebote für Luxusautomieten und Geschenkgutscheine zu finden. In der zweiten Kategorie werden Tickets und verfügbare Plätze mit einem festen Datum angeboten, ebenfalls ohne Namensbindung. Die dritte Kategorie trägt den Namen „2nd Chance“ und beinhaltet beispielsweise Blumenarrangements oder kurzfristig abgesagtes Catering.

Das Unternehmen bietet ein „sicheres und schnelles Zahlungssystem mit Geld-zurück-Garantie“ über den Anbieter Stripe sowie einen „zuverlässigen Lieferservice“. In Wien und Graz sollen die über Flash Chance erworbenen Karten innerhalb von 3 Stunden abgeholt und zugestellt werden. In anderen Teilen Österreichs erfolge die Lieferung innerhalb von 1-2 Werktagen.

Grundsätzlich ist die Plattform für alle Nutzer:innen kostenlos. Bei einem erfolgreichen Onlinekauf wird eine Serviceprovision von mindestens fünf Euro oder sieben Prozent einbehalten. Verkäufer:innen haben die Möglichkeit, durch kostenpflichtige Zusatzpakete ihre Produkte sichtbarer zu machen und gezielt an bestimmte Zielgruppen zu senden.

15 Prozent Firmenanteile für 120.000 Euro Investment

Am kommenden Montag wird sich Flash Chance bei der VOX-Sendung „Die Höhle der Löwen“ vorstellen. Gründerin Ines-Jeanne Paupié hofft auf ein Investment von 120.000 Euro, um die Plattform weiter auszubauen. Im Gegenzug erhalten die Investoren 15 Prozent der Firmenanteile an Flash Chance.

Erst kürzlich erhielt das Unternehmen ein Investment von Cyberhouse, eine Tochtergesellschaft der E-Conomix Group – brutkasten berichtet. Cyberhouse hält seither neun Prozent der Firmenanteile von Flash Chance.

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