30.03.2015

Crowdinvesting-Gesetz soll Erleichterung für Startups bringen

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© bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Viel wurde im Vorfeld diskutiert, nun ist es endlich soweit. Das “Alternativfinanzierungsgesetz” wurde letzte Woche bei der Klausur der Bundesregierung in Krems zur Begutachtung eingereicht. Die meisten werden den Gesetzesentwurf wohl eher unter “Crowdinvesting-Gesetz” kennen. Ziel ist es, alternative Finanzierungsmethoden auszubauen und Rechtssicherheit beim Crowdinvesting zu schaffen. Es geht darum, eine “Innovations- und Beteiligungskultur” zu schaffen.

„Die Finanzierung von Betrieben wird immer schwieriger. Um den Schritt ins Unternehmertum zu erleichtern, ermöglichen wir das Crowdfunding, um Start-Ups bei der Finanzierung neuer Produkte und Dienstleistungen besser unterstützen zu können“, meint Vizekanzler Reinhold Mitterlehner bei der Klausur.

Zur Erklärung: Beim Crowdinvesting kann jeder ein Start-up mit einem gewissen Geldbetrag unterstützen und bekommt dafür Unternehmensanteile. Macht das Start-up Gewinn, steigt der Wert des Investments. Allerdings: Sollte die Idee nicht aufgehen, ist auch das Geld weg. Crowdinvesting-Plattformen in Österreich sind unter anderem CONDA, Green Rocket und 1000×1000.

(Ein Interview mit CONDA-Gründer Daniel Horak findet man hier.)

Laut Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW)  bietet die Finanzierungsmöglichkeit durch die Crowd mehrere entscheidende Vorteile. Etwa werde das Unternehmenskonzept am Zielmarkt bereits geprüft und es kann darüber hinaus von den jungen Unternehmen als Marketingtool benutzt werden.

Generell betrachtet, investiere der Österreicher pro Kopf viel weniger via Crowdfunding in die Realwirtschaft als der Rest Europas – Das Potenzial hier sei dementsprechend groß. Das BMWFW rechnet überdies, dass durch die neue Regelung rund 6.500 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen könnten. (Dies dann, wenn man davon ausgeht, dass pro 10.000 Euro Crowdinvestment ein Arbeitsplatz geschaffen werden kann.)

 

crowdinvesting vgl

 

Konkret wird über folgende Punkte beraten:

  • Informationsblatt-Pflicht für Projektstarter erst ab 100.000 Euro
  • Projektstarter dürfen nach der vollen Prospektpflicht maximal fünf Millionen Euro aufnehmen
  • Die Prospektpflicht Light hingegen gilt ab 1,5 Millionen Euro
  • 5.000 Euro pro Jahr kann ein Investor maximal pro Projekt investieren – außer er hat ein  Monatseinkommen von über 2.500 Euro, dann kann das zweifache dessen investiert werden.

© bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Grafik: © bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Quelle: bmwfw

 

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Das Ohana Gründer-Trio Christian Orgler, Stephan Brunner und Kevin Snajda | (c) Ohana
Das Ohana Gründertrio Christian Orgler, Stephan Brunner und Kevin Snajda | (c) Ohana

Ohana ist eine Kinderschutz-App von Christian Orgler, Stephan Brunner und Kevin Snajda. Kurz nach der Gründung 2022 investierten die Runtastic-Gründer rund um Florian Gschwandtner mit ihrer Beteiligungsgesellschaft 8eyes einen nicht näher genannten Betrag in das Startup (brutkasten berichtete). Im Jahr darauf holte man Hansi Hansmann an Bord, welcher ein siebenstelliges Investment mitfinanzierte. 2025 folgte eine Partnerschaft mit Drei. Nun lanciert Swisscom mit Kids Security eine neue App für digitale Kindersicherheit. Die Technologie dahinter stammt vom österreichischen Unternehmen Ohana.

Ohana setzt auf Inklusion und Transparenz

Für ihre neue App Kids Security liefert und betreibt Ohana die Grundlage des neuen Angebots der größten Schweizer Telekommunikationsanbieterin. Sie soll konkret Familien bei einem sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit Smartphone und Internet unterstützen. Die plattformübergreifende Technologie verbindet dabei technische Schutzfunktionen mit einem Ansatz, der auf Transparenz, Medienkompetenz und die aktive Einbindung von Kindern setzt.

Kids Security ermöglicht Eltern unter anderem, Bildschirmzeiten zu strukturieren, Apps und Online-Inhalte zu verwalten sowie Einblicke in die Gerätenutzung ihrer Kinder zu erhalten. Dabei setzt die Lösung nicht auf reine Kontrolle: Kinder werden aktiv eingebunden, Regeln und Einstellungen bleiben für sie nachvollziehbar und Familien werden dabei unterstützt, gemeinsam einen gesunden Umgang mit digitalen Medien zu entwickeln.

Neues Handlungsfeld für Telekommunikationsanbieter

„Telekommunikationsanbieter begleiten Familien jeden Tag in der digitalen Welt. Damit sind sie auch in einer besonderen Position, Eltern und Kinder dabei zu unterstützen, sich sicher und selbstbestimmt darin zu bewegen“, sagt Orgler, Geschäftsführer von Ohana. „Dass Swisscom digitale Kindersicherheit als Teil des eigenen Angebots aufgreift, zeigt, welche Bedeutung das Thema mittlerweile hat.“

Smartphones, Social Media und Gaming sind längst fester Bestandteil des Alltags von Kindern und Jugendlichen. Gleichzeitig stehen viele Eltern vor der Frage, wie sie ihre Kinder schützen können, ohne ihre Privatsphäre übermäßig einzuschränken, heißt es in der Presseaussendung. Für Telekommunikationsanbieter entsteht laut Ohana damit ein neues Handlungsfeld: Neben Konnektivität und Zugang zur digitalen Welt gewinnt auch die Frage an Bedeutung, wie Familien bei der sicheren Nutzung unterstützt werden können.

Ohana-Founder: „Ein Meilenstein“

„Swisscom ist für uns eine wichtige Partnerin und der Launch von Kids Security ein großer Meilenstein“, so Orgler weiter. „Digitale Kindersicherheit wird für Telekommunikationsanbieter zunehmend zu einem Thema, an dem sie nicht mehr vorbeikommen. Wer Familien Zugang zur digitalen Welt bietet, muss sich auch damit auseinandersetzen, wie Kinder diese sicher und gesund nutzen können. Swisscom geht diesen Schritt jetzt und wir sind überzeugt, dass weitere Anbieter folgen werden.“

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