30.03.2015

Crowdinvesting-Gesetz soll Erleichterung für Startups bringen

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© bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Viel wurde im Vorfeld diskutiert, nun ist es endlich soweit. Das “Alternativfinanzierungsgesetz” wurde letzte Woche bei der Klausur der Bundesregierung in Krems zur Begutachtung eingereicht. Die meisten werden den Gesetzesentwurf wohl eher unter “Crowdinvesting-Gesetz” kennen. Ziel ist es, alternative Finanzierungsmethoden auszubauen und Rechtssicherheit beim Crowdinvesting zu schaffen. Es geht darum, eine “Innovations- und Beteiligungskultur” zu schaffen.

“Die Finanzierung von Betrieben wird immer schwieriger. Um den Schritt ins Unternehmertum zu erleichtern, ermöglichen wir das Crowdfunding, um Start-Ups bei der Finanzierung neuer Produkte und Dienstleistungen besser unterstützen zu können”, meint Vizekanzler Reinhold Mitterlehner bei der Klausur.

Zur Erklärung: Beim Crowdinvesting kann jeder ein Start-up mit einem gewissen Geldbetrag unterstützen und bekommt dafür Unternehmensanteile. Macht das Start-up Gewinn, steigt der Wert des Investments. Allerdings: Sollte die Idee nicht aufgehen, ist auch das Geld weg. Crowdinvesting-Plattformen in Österreich sind unter anderem CONDA, Green Rocket und 1000×1000.

(Ein Interview mit CONDA-Gründer Daniel Horak findet man hier.)

Laut Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft (BMWFW)  bietet die Finanzierungsmöglichkeit durch die Crowd mehrere entscheidende Vorteile. Etwa werde das Unternehmenskonzept am Zielmarkt bereits geprüft und es kann darüber hinaus von den jungen Unternehmen als Marketingtool benutzt werden.

Generell betrachtet, investiere der Österreicher pro Kopf viel weniger via Crowdfunding in die Realwirtschaft als der Rest Europas – Das Potenzial hier sei dementsprechend groß. Das BMWFW rechnet überdies, dass durch die neue Regelung rund 6.500 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen könnten. (Dies dann, wenn man davon ausgeht, dass pro 10.000 Euro Crowdinvestment ein Arbeitsplatz geschaffen werden kann.)

 

crowdinvesting vgl

 

Konkret wird über folgende Punkte beraten:

  • Informationsblatt-Pflicht für Projektstarter erst ab 100.000 Euro
  • Projektstarter dürfen nach der vollen Prospektpflicht maximal fünf Millionen Euro aufnehmen
  • Die Prospektpflicht Light hingegen gilt ab 1,5 Millionen Euro
  • 5.000 Euro pro Jahr kann ein Investor maximal pro Projekt investieren – außer er hat ein  Monatseinkommen von über 2.500 Euro, dann kann das zweifache dessen investiert werden.

© bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Grafik: © bmwfw Klausur der Bundesregierung Ende März 2015 in Krems/Donau.

Quelle: bmwfw

 

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youbee
(c) youbee

Die Varroamilbe ist einer der größten Feinde der Honigbienen. Diese winzigen Parasiten befallen sowohl ausgewachsene Bienen als auch die Brut. Sie saugen die Körpersäfte der Bienen aus und schwächen sie dadurch erheblich. Im schlimmsten Fall kann dies zum Zusammenbruch eines gesamten Bienenvolks führen. Besonders problematisch ist, dass die herkömmlichen Behandlungsmethoden oft chemische Mittel erfordern, die Rückstände im Honig hinterlassen. Mit einem völlig anderen Ansatz wollte das steirische Startup youbee punkten.

youbee entwickelte eine chemiefreie Lösung

Das Unternehmen ging 2019 mit einem chemiefreien System zur Bekämpfung der Varroamilbe bei Honigbienen an den Start. Dabei werden die Brutwaben mithilfe einer speziellen Heizschicht auf 42 Grad erwärmt. Diese Wärme schädigt oder tötet die Varroamilben ab einer Temperatur von 39 Grad ab, während die Bienen und ihre Brut Temperaturen bis zu 43 Grad problemlos vertragen.

Für die komplette Montage einer Heizfolie wird laut youbee außer einem Schraubendreher so gut wie kein Werkzeug benötigt. Der Montageaufwand für eine Mittelwand liegt unter einer Minute. Durch die mögliche Vollautomatisierung des youbee Systems soll zudem der Zeitaufwand für die Behandlung der Bienen auf ein Minimum reduziert werden (brutkasten berichtete über die Technologie).

Konkursantrag gestellt

Wie über KSV1870 und AKV am Donnerstag bekannt wurde, kann die youbee GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen. Vom zuständigen Landesgericht Graz wurde nun ein Konkursverfahren eröffnet. Zur Höhe der Passiva oder weiteren Hintergründen liegen vorerst keine Informationen vor. Für eine Stellungnahme gegenüber brutkasten war das Unternehmen bislang nicht erreichbar.

Erst im Jahr 2021 und 2022 wurden drei Patente und ein Gebrauchsmuster zuerkannt. Diese sollten die Grundlage für die internationale Expansion bilden. Als die Hauptabsatzmärkte nannte das Startup damals neben der EU auch den nordamerikanischen Markt. Bereits im Jahr 2020 wurde dafür “youbee“ als Marke in der EU, USA und Kanada registriert. Zudem folgte laut “youbee” im August eine Kooperationsvereinbarung mit einem der “größten Imker in den USA”. 


* Sofern eine Stellungnahme des Unternehmens erfolgt, wird diese hier ergänzt.

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