08.05.2020

Covid-Startup-Hilfsfonds: Alle Details und Voraussetzungen

Die Austria Wirtschaftsservice (aws) hat heute Freitag die Kriterien für den Covid-Startup-Hilfsfonds bekanntgegeben, der Teil des am 16. April vorgestellten Startup-Hilfspakets ist. Um die Finanzierung und Liquidität von Startups sicherzustellen, kann ab sofort ein Zuschuss im Rahmen des Covid-Startup-Hilfsfonds beantragt werden. Eigenkapital-Investments werden bis zu einer Höhe von 800.000 Euro verdoppelt.
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Covid-Startup-Hilfsfonds
(c) AdobeStock

Die österreichische Bundesregierung hat am 16. April das Hilfspaket für Startups vorgestellt. Eine maßgebliche Säule des Pakets bildet der Covid-Startup-Hilfsfonds – der brutkasten berichtete.

Die genauen Details der Ausgestaltung ließen die letzten Wochen allerdings auf sich warten. Nun hat das Warten ein Ende. Am Freitagnachmittag veröffentlichte die Austria Wirtschaftsservice (aws) auf ihrer Website die Details zum Covid-Startup-Hilfsfonds. Ansuchen für den Covid-Startup-Hilfsfonds können ab sofort beantragt werden.

+++ 150 Millionen Euro für Rettung von Startups in der Coronakrise +++

Covid-Startup-Hilfsfonds: Die Eckpfeiler

Die wichtigsten Eckpfeiler im Überblick: Bekommt ein Startup frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen von Investoren von mindestens 10.000 Euro, so werden diese Mittel durch Zuschüsse bis zu maximal 800.000 Euro verdoppelt.

Die Zuschüsse müssen nur dann zurückgezahlt werden, wenn sie in den darauffolgenden zehn Jahren durch einen Jahresüberschuss gedeckt sind.

Die Antragsstellung erfolgt online über den aws Fördermanager. Die Dauer der Genehmigung und Auszahlung soll laut aws ein bis zwei Tage nach Eingang des vollständigen Antrages betragen. Die Antragsstellung ist bis 15. Dezember 2020 möglich.

Das Zuschussvolumen der aws in Höhe von bis zu 50 Millionen Euro bedeutet zusammen mit privatem Kapital von Investoren ein Gesamtvolumen von bis zu 100 Millionen Euro.

Wie bereits bekannt, wird es neben dem Covid-Startup-Hilfsfonds zudem noch einen Venture Capital Fonds geben (siehe Abbildung). Für diesen Fonds läuft allerdings noch die Ausschreibung für das Fondsmanagement – nähere Infos zum VC-Fonds findet ihr hier.

Covid-Startup-Hilfsfonds: Die Voraussetzungen

Die Förderungen sind branchenunabhängig, richten sich allerdings an klare Kriterien. Anspruch haben nur Unternehmen, die längstens vor fünf Jahren bis spätestens 15.3.2020 gegründet haben. Dafür wird das Firmenbuch oder die Gewerbeberechtigung herangezogen.

Zudem müssen sie unter die EU-Definition von Klein- und Kleinstunternehmen fallen. Das bedeutet, dass der jährliche Umsatz nicht mehr als zehn Millionen Euro betragen darf und sich die Anzahl der Mitarbeiter auf 49 Personen beschränkt. Ein weitere Voraussetzung ist eine für Startups typische „innovative Geschäftsidee, die über hohes Wachstumspotential verfügt.“

Weiter müssen die negativen Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie wie Umsatzrückgänge, höheres Finanzierungserfordernis durch höhere Kundenforderungen aufgrund verspäteter Zahlungen, Ausfall von Zahlungen oder der Ausfall von Lieferanten vorliegen.

Inwiefern ein Unternehmen „innovativ“ oder von der „COVID-19-Pandemie betroffen ist“ und einen Eigenkapitalbedarf hat, muss durch einen Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer bestätigt werden.

Alle Details im Überblick:

Hier nochmals alle Details im Überblick, wie sie auf der Website der aws veröffentlicht sind (Stand 08. Mai 2020):

Wer wird gefördert?

Förderungsfähig sind laut aws innovative Startups sowie Klein- und Kleinstunternehmen, die die nachstehenden Voraussetzungen zur Gänze erfüllen:

  • Geschäftsleitung oder Betriebsstätte befindet sich in Österreich
  • Gründung liegt längstens 5 Jahren zurück (Firmenbuch, Gewerbeberechtigung)
  • Definition eines Kleinunternehmens der Europäischen Union; nicht börsennotiert
  • nicht die Tätigkeit eines anderen Unternehmens übernommen haben, noch keine Gewinne ausgeschüttet haben und nicht durch einen Zusammenschluss gegründet wurden
  • frisches Eigenkapital oder eigenkapitalähnliche Einlagen in Höhe von zumindest € 10.000,- wurde von unabhängigen privaten Investor*innen investiert (mind. 75 Prozent seit 15.03.2020; max. 25 Prozent zwischen 15.09.2019 bis 14.03.2020)
  • negative Auswirkungen der aktuellen COVID-19-Pandemie (z.B. Umsatzrückgänge; höheres Finanzierungserfordernis durch höhere Kundenforderungen aufgrund verspäteter Zahlungen; Ausfall von Zahlungen; Ausfall von Lieferanten)

ODER:

  • eines der nachfolgenden Innovationskriterien wird erfüllt:
    • eine Förderzusage für definierte Programme der aws innerhalb der letzten zwei Jahre vor Antragstellung liegt vor ODER
    • eine Förderzusage der FFG (Förderungen für unternehmensbezogene Forschungs- und Innovationsprojekte) innerhalb der letzten zwei Jahre liegt  vor.

Was und wer wird NICHT gefördert?

  • Kosten für ausfuhrbezogene Tätigkeiten, insbesondere solche, die unmittelbar mit den ausgeführten Mengen, dem Aufbau oder Betrieb eines Vertriebsnetzes oder anderen laufenden Ausgaben in Verbindung mit der Ausfuhrtätigkeit zusammenhängen;
  • Kosten, die vor Einlangen des Förderungsansuchens entstanden sind;
  • Nicht-betriebliche Kosten (z.B. Privatanteile).
  • Unternehmen, die nach dem 15.3.2020 gegründet wurden. Als Datum der Gründung wird die erstmalige Eintragung ins Firmenbuch (protokollierte Unternehmen) oder der Tag der Aufnahme der Geschäftstätigkeit (nicht protokollierte Unternehmen) herangezogen.
  • Verkammerte und nicht-verkammerte freie Berufe (Ausnahme: Mitglieder der Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten).
  • Fischerei und Aquakultur, Urproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse, Kohleindustrie, Schiffbau, Stahlindustrie, Kunstfaserindustrie. Es gelten die jeweils von der Europäischen Kommission veröffentlichten Definitionen.
  • Bank- und sonstiges Finanzierungswesen (mit Ausnahme sog. „FinTech“-Unternehmen, soweit nicht konzessionspflichtig)*, Versicherungswesen und Realitätenwesen“
  • Gemeinnützige Vereine
  • Gebietskörperschaften und juristische Personen, an denen Gebietskörperschaften zu mehr als 50 Prozent beteiligt sind.

*Disclaimer: Die Ausnahme zu „FinTech“-Unternehmen wurde nachträglich auf der Website der aws adaptiert.

aws Webinar zum Covid-Startup-Hilfsfonds

In einem Webinar wird die Austria Wirtschaftsservice (aws) am Montag den 11. Mai zwischen 16:00 und 18:00 Uhr über den neu geschaffenen Covid-Startup-Hilfsfonds informieren. Nähere Details findet ihr hier.

Aufruf an die Community: Habt ihr noch Fragen?

Wie bei so vielen Maßnahmen gibt es auch beim Covid-Startup-Hilfsfonds eventuell noch Klärungsbedarf. Gerne könnt ihr eure Fragen in dieses Feld eintragen. Die Redaktion des brutkasten wird diesen nachgehen:

[yop_poll id=“21″]

Erstes Statement von Altrichter und Schramböck

Startup Beauftragter Michael Altrichter in einem ersten Statement zum Hilfsfonds: „Mit dem Covid-Startup-Hilfsfonds sollen, gemeinsam mit privatem Kapital, vor allem Startups in der Pre-Seed und Seed-Stage dringend benötigte Liquidität erhalten. Ich erhoffe mir dadurch auch wichtige Investitionsanreize Richtung privater Kapitalgeber, vor allem Business Angels“.

Wirtschaftsministerin Schramböck kommentiert das Paket wie folgt: „Start-ups sind anders finanziert als ältere Unternehmen. Daher braucht es auch ganz eigene Hilfs-Instrumente, wo Staat und Private gemeinsam an einem Strang ziehen. Denn nur in diesem Paarlauf kann es uns gelingen, das Start-up-Ökosystem vital und wettbewerbsfähig zu halten und genau dieses Ökosystem brauchen wir, wenn die Wirtschaft wieder hochgefahren wird.“


Alle brutkasten Artikel zum Thema Startup-Hilfspaket

Hier auch ein Überblick über alle brutkasten Artikel zum Thema Startup-Corona-Hilfspaket

Alle bisher bekannten Details zum aws COVID-19 Startup Hilfsfonds und VC-Fonds. Inklusive der 4,4 Millionen Euro für EcoTech-Startups.

Der brutkasten hat Meinungen von Österreichs Gründern und Investoren zum Startup-Paket in Rahmen der Coronakrise eingeholt.

Michael Altrichter wurde heute Donnerstag im Zuge einer Pressekonferenz zum Startup-Hilfspaket von Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck als neuer Startup-Beauftragter präsentiert. 

Dass Michael Altrichter Startup-Beauftragter im Wirtschaftsministerium wird, schmeckt einigen in der Szene nicht. Das liegt primär an seiner Tätigkeit als Aufsichtsratsvorsitzender von startup300. Öffentliche Kritik direkt aus dem Ökosystem bleibt aber aus oder ist sehr verhalten.


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Viktoria Ilger
Viktoria Ilger | Foto: Viktoria Ilger/Adobe Stock (Hintergrund)
Corporate Venturing

Die brutkasten-Serie „Corporate Venturing“ is powered by AKELA, Raiffeisen Bank International AG, UNIQA Insurance GroupMavie NextVerbund, whataventure — New business. Powered by entrepreneurs. und Wien Energie GmbH.


In den letzten Wochen habe ich mit vielen Innovationsverantwortlichen gesprochen – und überall stellt sich dieselbe Frage: Wohin richten wir unseren Blick?

Was ist jetzt wirklich relevant und wo können wir bewusst reduzieren? Zwischen Kostendruck, Restrukturierungen und der ständigen Welle neuer Technologien fühlt sich Innovation derzeit oft an wie ein Spagat: Einerseits die Pflicht zum Sparen, andererseits der dringende Ruf nach Veränderung.

Doch heißt das, wir sollten abwarten und Tee trinken? Wer mich kennt, weiß: dem kann ich natürlich nicht zustimmen. Gerade jetzt ist die Zeit zu innovieren – aber mit anderen Mitteln. Wir müssen unsere Methodiken anpassen und auf Struktur, Weitsicht und Fokus setzen. Klingt einfach – aber kann das gelingen?

Warum Foresight jetzt entscheidend ist

In einer Zeit, in der sich alles gleichzeitig verändert – von künstlicher Intelligenz über nachhaltige Geschäftsmodelle bis zu neuen Kundenerwartungen – ist die Versuchung groß, auf den lautesten Trend aufzuspringen. Oder, im Sinne der alten Innovationsweisheit, möglichst viele Experimente zu starten, in der Hoffnung, dass eines davon „fliegt“.

Ich denke, hier müssen wir aktuell umdenken und uns den wirtschaftlichen Gegebenheiten anpassen. Innovation als Zufallsprodukt funktioniert nicht– wir müssen systematisch mit unseren Ressourcen umgehen und Unsicherheit strategisch managen.

Hier kommt Strategic Foresight ins Spiel. Nicht als Kristallkugel (die gibt es leider nicht), sondern als strukturierte Fähigkeit, Unsicherheit zu durchdringen und in Handlungsoptionen zu übersetzen.

Gutes Foresight versucht nicht, die Zukunft vorherzusagen, sondern plausible Zukünfte zu denken, um heute bessere Entscheidungen zu treffen. Es hilft, schwache Signale („weak signals“) zu erkennen und Denkräume jenseits des Kerngeschäfts zu öffnen, in denen neue Geschäftsmodelle entstehen können.

Drei Phasen, die Orientierung schaffen

Strategic Foresight verläuft meist in drei Phasen:

  1. Analyse: Trends, Muster und Experteneinschätzungen erfassen, um Hypothesen über mögliche Entwicklungen zu bilden.
  2. Szenarioentwicklung: Simulation unterschiedlicher Zukunftsbilder: wie sie entstehen könnten, welche Faktoren sie prägen und wie sie sich unterscheiden.
  3. Strategie & Vorbereitung: Ableitung konkreter Handlungsoptionen und Maßnahmen, um vorbereitet zu sein, wenn diese Szenarien Realität werden.

Doch genau hier entsteht oft eine Lücke: Nach der Szenarienentwicklung bleibt es häufig bei PowerPoint-Folien. Die Strategiephase kann schnell schwerfällig werden, während sich die Realität bereits wieder weiterbewegt.

Corporate Venturing als Testfeld für die Zukunft

Was wäre, wenn wir Corporate Venturing direkt nach der Szenarienentwicklung denken – also als Brücke zwischen Hypothese und Strategie?

Anstatt sofort Strategien zu formulieren, können wir Hypothesen aus Foresight-Analysen aktiv testen:

  • Welche identifizierten Zukunftsfelder lassen sich durch Venture-Aktivitäten praktisch erkunden?
  • Oder können Marktanalysen aus dem Foresight um Startup-Daten ergänzt werden? Etwa, wo derzeit viel VC-Kapital hinfließt oder welche Technologien sich zu Clustern formen?
  • Gibt es Startups, die in diesen Feldern bereits Lösungen entwickeln – und die wir durch Venture Clienting schnell und kostengünstig testen könnten?
  • Oder lassen sich aus bestimmten Szenarien Suchfelder ableiten, die sich für Corporate Venture Building eignen, um schnell neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und zu vertesten?
  • Oder zeigen Szenarien, dass das Kerngeschäft langfristig gefährdet ist – und wir jetzt in neue Märkte investieren müssen, sei es über Corporate Venture Capital oder gezielte M&A-Strategien?

So wird Foresight vom Analyse- zum Handlungssystem. Corporate Venturing kann hier als Experimentierfeld dienen, um Potenziale aus Szenarien zu testen, Risiken zu reduzieren und Chancen in realen Marktbedingungen zu überprüfen.

Von der Analyse zum Handeln

Strategic Foresight hilft uns, zu verstehen, was wir beachten müssen: Sense & Frame.
Corporate Venturing ermöglicht, diese Erkenntnisse zu testen und zu skalieren: Test & Scale.

Beides zusammen macht Unternehmen agiler, lernfähiger und widerstandsfähiger. Denn das Ziel ist nicht Kontrolle, sondern Resilienz durch Antizipation.

Dabei müssen wir akzeptieren: Die Interpolation des Jetzt in die Zukunft – oder gar die Orientierung an Vergangenheitswerten – funktioniert nicht mehr. Und ja, das ist schwer. Unternehmen sind ebenso wie Menschen das Produkt ihrer Erfahrungen. Doch in Zeiten radikalen Wandels müssen wir lernen, diese Erfahrungen kritisch zu hinterfragen und in Optionen statt in Pläne zu investieren.

Foresight zeigt, welche Optionen plausibel sind. Corporate Venturing sorgt dafür, dass sie schnell getestet und realisiert werden können.

Das Ergebnis: Ein dynamisches Innovationsportfolio

Wenn Foresight und Corporate Venturing Hand in Hand gehen, kann ein lebendiges Innovationssystem entstehen, das:

  • kontinuierlich auf Umweltveränderungen reagiert,
  • strategische Lücken im Kerngeschäft frühzeitig erkennt,
  • und Kapital dorthin lenkt, wo Zukunft entsteht.

Ich denke diese Art von Partnerschaft zwischen Foresight und Corporate Venturing hilft uns aktuell, gezielter zu agieren und trotzdem agil zu bleiben. Denn die Zukunft lässt sich leider auch mit Foresight nicht vorhersagen, aber das Schöne an der Innovation ist, dass wir sie zumindest mitgestalten können!

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AI Summaries

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  • Die aws hat heute die Kriterien für den Covid-Startup-Hilfsfonds bekanntgegeben. Um die Finanzierung und Liquidität von Startups sicherzustellen, kann ab sofort ein Zuschuss im Rahmen des Covid-Startup-Hilfsfonds beantragt werden. Eigenkapital-Investments werden bis zu einer Höhe von EUR 800.000 verdoppelt.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

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