01.12.2021

Ausfallsbonus, Verlustersatz und Co: Diese Covid-Hilfen gelten aktuell

Diese Covid-Förderungen stehen Unternehmen derzeit in Österreich zu Verfügung: Die Expert:innen von Ecovis geben einen Überblick.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Im Rahmen der Verkündung des bundesweiten vierten Lockdowns wurden auch weitere finanzielle Covid-Hilfen angekündigt. Neben der Verlängerung des Ausfallsbonus, des Verlustersatzes und des Härtefallfonds, wurde auch die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den bisherigen Verlustersatz bis 31. März 2022 verlängert. Die Expert:innen von Ecovis geben einen ersten Überblick:

Fristverlängerung Antragstellung Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und für den Verlustersatz wurde vom 31.12.2021 auf den 31.03.2022 verlängert. Beide Zuschüssen haben den Betrachtungszeitraum 16.09.2020 bis 30.06.2021. Der Vollständigkeit halber: Die Antragsfrist für den verlängerten Verlustersatz (Betrachtungszeitraum von Juli bis Dezember 2021) läuft unverändert bis 30.06.2022.

Neu angekündigte Covid-Hilfen

Ausfallsbonus III

Der Ausfallsbonus III soll bei mindestens 40 Prozent Covid-bedingtem Umsatzrückgang von November 2021 bis inklusive März 2022 beantragt werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 Euro pro Monat. Die prozentuelle Höhe des Zuschusses soll analog zu den Regelungen zum bereits bekannten Ausfallsbonus II je nach Branche gestaffelt werden und zwischen 10 Prozent und 40 Prozent des Umsatzrückganges betragen.

Für jeden Monat muss ein eigener Antrag eingebracht werden. Anträge können jeweils ab 16. des Folgemonats bis zum 15. des viertfolgenden Monats gestellt werden:

BetrachtungszeitraumAntragstellung
November 202116.12.2021 – 15.03.2022
Dezember 202116.01.2022 – 15.04.2022
Januar 202216.02.2022 – 15.05.2022
Februar 202216.03.2022 – 15.06.2022
März 202216.04.2022 – 15.07.2022

Bislang wurden erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist noch ausständig.

Verlängerung Verlustersatz

Der Verlustersatz soll um drei weitere Monate verlängert werden (Jänner bis März 2022). Anträge können für bis zu maximal drei Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 beantragt bzw. erhalten, soll es jedoch nicht schädlich sein, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Jänner 2022 besteht.

Ersetzt werden sollen 70 Prozent bis 90 Prozent des Verlustes bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Die Auszahlung soll in bis zu zwei Tranchen erfolgen, wobei eine Beantragung des gesamten Zuschusses im Rahmen der zweiten Tranche zulässig ist. Auch zum Verlustersatz wurden bisher nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Verlängerung Härtefallfonds

Die Förderung soll für die Monate November 2021 bis März 2022 gewährt werden. Voraussetzung für die Beantragung des Härtefallfonds soll ein Einkommensrückgang von mindestens 40 Prozent sein bzw. soll ein Anspruch entstehen, sobald die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Es werden 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich 100 Euro ersetzt. Die Mindestförderung beträgt monatlich 600 Euro, maximal werden 2.000 Euro pro Monat ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), Kleinstunternehmen, Erwerbstätige Gesellschafter, Neue Selbständige sowie freie Dienstnehmer und freie Berufe. Bisher wurden nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Überblick Covid-Hilfen

Überblick Covid-Hilfen vierter Lockdown Österreich
(c) Ecovis

Abschließend ein Hinweis: Es wurde angekündigt, dass nun bei Verstößen gegen die Covid-Bestimmungen erhaltene Hilfen zurückgezahlt werden sollen. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, sollen die Corona-Hilfen für den Monat zurückgezahlt werden müssen.

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Uni-Graz-Vizerektor Markus Fallenböck zählt zu den Initiatoren des TIS
Uni-Graz-Vizerektor Markus Fallenböck zählt zu den Initiatoren des TIS | Foto: Markus Fallenböck, Oliver Wolf (Hintergrund)

Als gemeinsame Initiative von Universität Graz, Technische Universität Graz, Joanneum Research und FH Joanneum findet am 10. Oktober 2024 erstmals der interdisziplinäre Technology Impact Summit in Graz statt. Vier führende wissenschaftliche Institutionen Österreichs bringen für einen Tag über 300 heimische und internationale Expert:innen zusammen, um sich dem prägenden Thema unserer Zeit – Künstliche Intelligenz – aus unterschiedlichen Perspektiven anzunähern.

Technology Impact Summit fördert Österreichs internationale Vernetzung

Ein besonderer Fokus liegt darauf, kritische Auseinandersetzungen und Diskussionen zu ermöglichen, um so einen Raum zu schaffen, in dem Teilnehmer voneinander lernen und sich gemeinsam weiterentwickeln können. Durch den offenen Dialog sollen neue Perspektiven gewonnen, kreative Lösungsansätze erarbeitet und die Kooperation auf allen Ebenen gestärkt werden. Ebenso soll die internationale Vernetzung und interdisziplinären Zusammenarbeit gefördert werden. 

„Mit ihrer starken Forschungs- und vielseitigen Wissenschaftslandschaft ist die Steiermark ein wichtiger Motor für Innovation und Entwicklung in Österreich. Mit dem Technology Impact Summit heben wir ein neues Think Tank Forum aus der Taufe, das die Stärken des Standorts in der internationalen wissenschaftlichen Diskussion aufzeigt und neue Kooperationen fördern wird“, betont Markus Fallenböck (Universität Graz), einer der Initiatoren.

Markus Fallenböck im Interview zum Technology Impact Summit:

Neben zwei inspirierenden Keynotes von Martin Kocher (Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft) und Julia Shaw (University College London) sowie der Keynote Debate mit Konrad Paul Liessmann (Universität Wien) und Viktor Mayer-Schönberger (Oxford University) tauschen sich führende Wissenschaftler:innen mit Repräsentant:innen der Initiatoren sowie namhafter Unternehmen in „Near Future Debates“ über die Bereiche Technik, Recht, Wirtschaft und Ethik aus.

Diskussion über alle Facetten Künstlicher Intelligenz in Graz

Über Europas Rolle in der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz und die Chancen, im internationalen Geschehen noch aufholen zu können, diskutieren unter der Moderation von Elisabeth Lex (Technische Universität Graz) in der ersten „Near Future Debate“ Mic Hirschbrich (Apollo.ai) und Jana Lasser (Universität Graz).

Ob der AI-Act der Europäischen Union ein Vorzeigemodell für die Welt oder ein direkter Weg auf das Abstellgleis im internationalen Wettbewerb ist, erörtert Thomas Burri (Universität St. Gallen) mit Jeannette Gorzala (European AI Forum). Matthias Wendland (Universität Graz) moderiert diese Debatte.

Stefan Thalmann (Universität Graz) und Harald Leitenmüller (Microsoft) analysieren unter der Moderation von Nicholas Katz (Joanneum Research) die Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz auf den Arbeitsmarkt und beleuchten unterschiedliche Szenarien, in denen sie sich als Lösung für den Arbeitskräftemangel oder als Jobkiller erweisen wird.

Mit den gesellschaftlichen Auswirkungen befassen sich schließlich in der vierten „Near Future Debate“, moderiert von Birgit Philips (FH Joanneum), Markus Kneer (Universität Graz) und Sonja Schmer-Galunder (University of Florida). Sie gehen der Frage nach, ob sie zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft führen oder dieser durch inklusive und konstruktive Zugänge zu Technologie entgegenwirken kann.

In „Lightning Talks“ stellen Unternehmen richtungsweisende Use Cases für Künstliche Intelligenz vor und präsentieren künftige Anwendungsmodelle.


Der Technology Impact Summit 2024 wird unterstützt von ACP, Grant Thornton, Grazer Wechselseitige, LexisNexis, Microsoft Österreich, PwC, Schiefer Rechtsanwälte, Steiermärkische Sparkasse, AWS, Bankenverband, Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung, CANCOM, Energie Steiermark, Holding Graz, Industriellenvereinigung Steiermark, Land Steiermark, Österreichische Post/Business Solution, Raiffeisen-Landesbank Steiermark, SAP, Verband für Standort und Gesellschaft (VSG), Vrisch, WKO Steiermark, 4Events. 

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