01.12.2021

Ausfallsbonus, Verlustersatz und Co: Diese Covid-Hilfen gelten aktuell

Diese Covid-Förderungen stehen Unternehmen derzeit in Österreich zu Verfügung: Die Expert:innen von Ecovis geben einen Überblick.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Im Rahmen der Verkündung des bundesweiten vierten Lockdowns wurden auch weitere finanzielle Covid-Hilfen angekündigt. Neben der Verlängerung des Ausfallsbonus, des Verlustersatzes und des Härtefallfonds, wurde auch die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den bisherigen Verlustersatz bis 31. März 2022 verlängert. Die Expert:innen von Ecovis geben einen ersten Überblick:

Fristverlängerung Antragstellung Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und für den Verlustersatz wurde vom 31.12.2021 auf den 31.03.2022 verlängert. Beide Zuschüssen haben den Betrachtungszeitraum 16.09.2020 bis 30.06.2021. Der Vollständigkeit halber: Die Antragsfrist für den verlängerten Verlustersatz (Betrachtungszeitraum von Juli bis Dezember 2021) läuft unverändert bis 30.06.2022.

Neu angekündigte Covid-Hilfen

Ausfallsbonus III

Der Ausfallsbonus III soll bei mindestens 40 Prozent Covid-bedingtem Umsatzrückgang von November 2021 bis inklusive März 2022 beantragt werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 Euro pro Monat. Die prozentuelle Höhe des Zuschusses soll analog zu den Regelungen zum bereits bekannten Ausfallsbonus II je nach Branche gestaffelt werden und zwischen 10 Prozent und 40 Prozent des Umsatzrückganges betragen.

Für jeden Monat muss ein eigener Antrag eingebracht werden. Anträge können jeweils ab 16. des Folgemonats bis zum 15. des viertfolgenden Monats gestellt werden:

BetrachtungszeitraumAntragstellung
November 202116.12.2021 – 15.03.2022
Dezember 202116.01.2022 – 15.04.2022
Januar 202216.02.2022 – 15.05.2022
Februar 202216.03.2022 – 15.06.2022
März 202216.04.2022 – 15.07.2022

Bislang wurden erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist noch ausständig.

Verlängerung Verlustersatz

Der Verlustersatz soll um drei weitere Monate verlängert werden (Jänner bis März 2022). Anträge können für bis zu maximal drei Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 beantragt bzw. erhalten, soll es jedoch nicht schädlich sein, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Jänner 2022 besteht.

Ersetzt werden sollen 70 Prozent bis 90 Prozent des Verlustes bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Die Auszahlung soll in bis zu zwei Tranchen erfolgen, wobei eine Beantragung des gesamten Zuschusses im Rahmen der zweiten Tranche zulässig ist. Auch zum Verlustersatz wurden bisher nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Verlängerung Härtefallfonds

Die Förderung soll für die Monate November 2021 bis März 2022 gewährt werden. Voraussetzung für die Beantragung des Härtefallfonds soll ein Einkommensrückgang von mindestens 40 Prozent sein bzw. soll ein Anspruch entstehen, sobald die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Es werden 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich 100 Euro ersetzt. Die Mindestförderung beträgt monatlich 600 Euro, maximal werden 2.000 Euro pro Monat ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), Kleinstunternehmen, Erwerbstätige Gesellschafter, Neue Selbständige sowie freie Dienstnehmer und freie Berufe. Bisher wurden nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Überblick Covid-Hilfen

Überblick Covid-Hilfen vierter Lockdown Österreich
(c) Ecovis

Abschließend ein Hinweis: Es wurde angekündigt, dass nun bei Verstößen gegen die Covid-Bestimmungen erhaltene Hilfen zurückgezahlt werden sollen. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, sollen die Corona-Hilfen für den Monat zurückgezahlt werden müssen.

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Beim WeAreDevelopers World Congress 2025. (c) Warda Network

Die Plattform WeAreDevelopers und die WKÖ Außenwirtschaft Austria haben eine strategische Zusammenarbeit angekündigt. Ziel der gemeinsamen Initiative ist es, österreichischen Gründer:innen den Weg in den US-amerikanischen Technologiemarkt zu erleichtern. Im Rahmen des sogenannten „Startup Landing Zone“-Programms der Kampagne „GoUSA Silicon Valley 2026″ werden zwölf heimische Startups für einen vollständig unterstützten Markteintritt in der San Francisco Bay Area ausgewählt.

Zugang zu VCs und internationalen Tech-Bühnen

Das Programm richtet sich gezielt an Startups, die skalieren wollen, und vermittelt direkte Kontakte zu Venture Capitalists, Business Angels und zentralen Akteur:innen des Silicon Valley-Ökosystems. Ein wesentlicher Bestandteil der Reise, die im September 2026 stattfindet, ist die Präsenz der Startups auf drei der einflussreichsten Tech-Veranstaltungen der Welt. Die Teilnehmer:innen erhalten exklusiven Zugang zum WeAreDevelopers World Congress North America (23. bis 25. September 2026 in San José), zur San Francisco Tech Week sowie zur TechCrunch Disrupt.

Darüber hinaus umfasst das Angebot für die ausgewählten Gründerteams hochkarätige Keynotes, praxisorientierte Workshops & individuelle Coaching- und Mentoring-Sessions.

Laut Michael Dobersberger, dem österreichischen Wirtschaftsdelegierten in San Francisco, soll das Programm heimische Entrepreneur:innen dabei fordern, größer zu denken, schneller zu agieren und sich auf internationaler Bühne wettbewerbsfähig zu positionieren.

Acht Plätze verbleiben für heimische Tech-Gründer:innen

Für WeAreDevelopers, die ihr Flaggschiff-Event in diesem Jahr erstmals nach Nordamerika bringen, ist der Zeitpunkt kein Zufall. Co-Founder Benjamin Ruschin betont, dass man sicherstellen wolle, dass die nächste große Innovation nicht unbemerkt bleibt, nur weil sie in Österreich gestartet ist. Die Kooperation soll Gründer:innen einen kosteneffizienten und strukturierten Zugang in diesen stark umkämpften Markt bieten.

Von den zwölf verfügbaren Plätzen im Programm sind derzeit bereits vier an Startups vergeben. Interessierte Tech-Gründer:innen haben die Möglichkeit, sich für einen der acht verbleibenden Plätze zu bewerben. Die Einreichung erfolgt über die Veranstaltungsseite der WKÖ.


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit WeAreDevelopers




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