01.12.2021

Ausfallsbonus, Verlustersatz und Co: Diese Covid-Hilfen gelten aktuell

Diese Covid-Förderungen stehen Unternehmen derzeit in Österreich zu Verfügung: Die Expert:innen von Ecovis geben einen Überblick.
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Coronavirus-Härtefallfonds: Voraussetzungen, Grenzen, Beantragung Covid-Hilfen
(c) Adobe Stock - antic

Im Rahmen der Verkündung des bundesweiten vierten Lockdowns wurden auch weitere finanzielle Covid-Hilfen angekündigt. Neben der Verlängerung des Ausfallsbonus, des Verlustersatzes und des Härtefallfonds, wurde auch die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und den bisherigen Verlustersatz bis 31. März 2022 verlängert. Die Expert:innen von Ecovis geben einen ersten Überblick:

Fristverlängerung Antragstellung Fixkostenzuschuss 800.000 und Verlustersatz

Die Frist zur Antragstellung für den Fixkostenzuschuss 800.000 und für den Verlustersatz wurde vom 31.12.2021 auf den 31.03.2022 verlängert. Beide Zuschüssen haben den Betrachtungszeitraum 16.09.2020 bis 30.06.2021. Der Vollständigkeit halber: Die Antragsfrist für den verlängerten Verlustersatz (Betrachtungszeitraum von Juli bis Dezember 2021) läuft unverändert bis 30.06.2022.

Neu angekündigte Covid-Hilfen

Ausfallsbonus III

Der Ausfallsbonus III soll bei mindestens 40 Prozent Covid-bedingtem Umsatzrückgang von November 2021 bis inklusive März 2022 beantragt werden können. Die maximale Förderhöhe beträgt 80.000 Euro pro Monat. Die prozentuelle Höhe des Zuschusses soll analog zu den Regelungen zum bereits bekannten Ausfallsbonus II je nach Branche gestaffelt werden und zwischen 10 Prozent und 40 Prozent des Umsatzrückganges betragen.

Für jeden Monat muss ein eigener Antrag eingebracht werden. Anträge können jeweils ab 16. des Folgemonats bis zum 15. des viertfolgenden Monats gestellt werden:

BetrachtungszeitraumAntragstellung
November 202116.12.2021 – 15.03.2022
Dezember 202116.01.2022 – 15.04.2022
Januar 202216.02.2022 – 15.05.2022
Februar 202216.03.2022 – 15.06.2022
März 202216.04.2022 – 15.07.2022

Bislang wurden erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist noch ausständig.

Verlängerung Verlustersatz

Der Verlustersatz soll um drei weitere Monate verlängert werden (Jänner bis März 2022). Anträge können für bis zu maximal drei Betrachtungszeiträume gestellt werden. Die Betrachtungszeiträume sind so zu wählen, dass alle Betrachtungszeiträume zeitlich zusammenhängen. Wurde bereits ein Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 beantragt bzw. erhalten, soll es jedoch nicht schädlich sein, wenn eine zeitliche Lücke zwischen dem bereits beantragten bzw. erhaltenen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Jänner 2022 und dem Verlustersatz für Betrachtungszeiträume ab dem Jänner 2022 besteht.

Ersetzt werden sollen 70 Prozent bis 90 Prozent des Verlustes bei einem Umsatzrückgang von mindestens 40 Prozent. Die Auszahlung soll in bis zu zwei Tranchen erfolgen, wobei eine Beantragung des gesamten Zuschusses im Rahmen der zweiten Tranche zulässig ist. Auch zum Verlustersatz wurden bisher nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Verlängerung Härtefallfonds

Die Förderung soll für die Monate November 2021 bis März 2022 gewährt werden. Voraussetzung für die Beantragung des Härtefallfonds soll ein Einkommensrückgang von mindestens 40 Prozent sein bzw. soll ein Anspruch entstehen, sobald die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können. Es werden 80 Prozent des Nettoeinkommensentgangs zuzüglich 100 Euro ersetzt. Die Mindestförderung beträgt monatlich 600 Euro, maximal werden 2.000 Euro pro Monat ausbezahlt.

Anspruchsberechtigt sind Ein-Personen-Unternehmen (EPUs), Kleinstunternehmen, Erwerbstätige Gesellschafter, Neue Selbständige sowie freie Dienstnehmer und freie Berufe. Bisher wurden nur erste FAQ’s veröffentlicht, die Richtlinie ist ebenfalls noch ausständig.

Überblick Covid-Hilfen

Überblick Covid-Hilfen vierter Lockdown Österreich
(c) Ecovis

Abschließend ein Hinweis: Es wurde angekündigt, dass nun bei Verstößen gegen die Covid-Bestimmungen erhaltene Hilfen zurückgezahlt werden sollen. Erhält ein Unternehmen eine Verwaltungsstrafe wegen Verstößen z.B. im Zusammenhang mit 2G-Kontrollen, sollen die Corona-Hilfen für den Monat zurückgezahlt werden müssen.

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Ein "Glamping"-Zelt von Strohboid | © Strohboid

Strohboid aus Graz produziert Luxus-Zelte (“Glamping”), Gastronomie-Pavillons und “Outdoor-Lounges”. Und hat mit Single Use Support Co-Founder Thomas Wurm einen prominenten Investor an Bord. Das 2018 von Maximilian Schade und Fritz Walter gegründete Startup legte besonderen Wert darauf, dass es auf nachhaltige Materialien setzt, und bezeichnete sich als “Nachhaltigkeits-Scaleup”. Nun hat es Insolvenz angemeldet.

Strohboid mit 4.620.775,00 Passiva

Laut dem Kreditschutzverband (KSV) und dem Alpenländischen Kreditorenverband (AKV) hat die Firma Strohboid GmbH beim Landesgericht für ZRS Graz ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragt.

Das Unternehmen beschäftigt 21 Dienstnehmer und von der Insolvenz sind 117 Gläubiger betroffen. Die Passiva betragen EUR 4.620.775,00, denen Aktiva von EUR 3.193.600,00 gegenüberstehen sollen. Angestrebt wird eine Weiterführung und der Abschluss eines Sanierungsplans.

“Der zu bestellende Insolvenzverwalter wird nunmehr zu prüfen haben, ob eine Fortführung im Interesse der Gläubiger liegt und der vorgelegte Sanierungsplan eingehalten werden kann“, so René Jonke, Leiter Region Süd beim KSV.

USA-Expansion zwar gelungen, aber Aufträge mit Verzögerung

Strohboid war vorwiegend in Österreich und Europa tätig. Durch die Rezession habe man versucht zunehmend das Geschäft nach Nordamerika zu verlagern. Dies sei nach den Angaben im Insolvenzantrag zwar gelungen, jedoch sei es durch die Anlaufzeit zu Liquiditätslücken und durch Auftragsverzögerungen letztlich zur Zahlungsunfähigkeit gekommen, so der AKV.

Beim Kreditschutzverband liest man, dass das Unternehmen seit seiner Gründung auf Wachstum ausgerichtet war. Die dafür notwendigen Anlaufinvestitionen seien im Wesentlichen dadurch finanziert, dass seitens der Gründer und nunmehrigen Gesellschaftergeschäftsführer auf Gesellschafterebene Investoren in das Unternehmen genommen wurden.

Strohboid-Kunden stark von Rezession betroffen

“Die Kunden sind insbesondere Beherbergungs- und Tourismusbetriebe sowie Eventveranstalter. Diese Branche war von der im letzten Jahr eingetretenen Rezession mit am stärksten betroffen und Investitionen wurden in diesen Bereichen faktisch eingestellt. Hinsichtlich der Produkte der Antragstellerin kann man von einer deutlichen Konjunkturabkühlung ab 2023 mit einem Umsatzeinbruch ab 2024 in Europa sprechen”, schreibt der KSV konkret zu den Insolvenzursachen.

Und führt weiter aus: “Wenngleich man einen neuen Absatzmarkt in Nordamerika erschließen konnte, hat die umsatzschwache Phase zwischen dem Einbruch des europäischen Marktes und dem Anlaufen des Nordamerika-Geschäfts sich auf die Liquiditätsdecke der Gesellschaft empfindlich ausgewirkt. Letztlich zeigte sich Ende August, dass erwartete Aufträge aus den USA – insbesondere ein Auftrag mit siebenstelligem Umsatzvolumen – sich in Richtung Ende 2024 verzögern werden. Diese Liquiditätslücke konnte von der schuldnerischen Gesellschaft kurzfristig nicht abgefangen werden, sodass die Zahlungsunfähigkeit eingetreten ist.”

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