27.03.2020

Coronakrise: Down-Rounds gegen das Startup-Sterben?

Die Coronakrise bringt viele Startups in Bedrängnis. Auch staatliche Hilfen müssen vorfinanziert werden. In der Szene herrscht Dissenz: Sind Down-Rounds zur Sicherung der Liquidität legitim? Ja, meint Hansi Hansmann und erklärte dem brutkasten warum.
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Hansmann-Buch: Anleitung wür (werdende) Business Angels - Down-Rounds
(c) kacy: Hansi Hansmann

Wenn ein Startup eine sogenannte Down-Round abschließt, also eine Kapitalrunde zu einer niedrigeren Bewertung, als es bei der vorangegangenen Runde bereits hatte, ist es üblicherweise in einer misslichen Lage. Normal gilt es daher, das um jeden Preis zu vermeiden. Die Coronakrise bringt derzeit viele Startups in so eine missliche Lage. Doch in der Community herrscht Dissenz, ob Down-Rounds dadurch legitim werden.

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Coronakrise: Keine Umsätze, keine Liquidität

Viele Wachstumsunternehmen haben derzeit dasselbe Problem: Durch die Coronakrise brechen Umsätze in großem Umfang weg. Es gibt nicht mehr ausreichend Liquidität, Gehälter und Rechnungen können nicht gezahlt werden.

Staatliche Hilfe muss vorfinanziert werden

Weil die berechtigte Hoffnung besteht, dass sich das Geschäft nach der Krise bald wieder erholt, liegt es auf der Hand, staatliche Unterstützungs-Mechanismen wie die Kurzarbeitsregelung zu nutzen. Doch auch hier gibt es einen Haken: Die Unterstützungszahlungen müssen vorfinanziert werden – es braucht also abermals Liquidität. Von Banken gibt es für die Zwischenfinanzierung kein Geld, wenn das Startup rote Zahlen schreibt. Die Überbrückung muss also in vielen Fällen anders gestemmt werden.

Bestandsinvestoren als Retter

Logische Geldgeber sind hier die Bestandsinvestoren der Startups. Doch viele davon wollen, wenn sie überhaupt bereit sind, einzuspringen, in das stark geschwächte Unternehmen nur zu einer Bewertung investieren, die den tatsächlichen aktuellen Gegebenheiten entspricht. Sprich: Der Standard-Kalkulation der Bewertung folgend kommt eine Down-Round dabei heraus.

Teicke: Down-Rounds als „No-Go“

Julian Teicke, Gründer des InsureTechs wefox, will das nicht gelten lassen: „Down-Rounds sind in diesen Zeiten ein absolutes No-Go. Das ist die Grenze, die nicht überschritten werden sollte“, meint er. Er fordert von Bestandsinvestoren ein, dass sie mit ihren Gründern partnerschaftlich durch die Krise gehen.

Auch Apollo.ai/Updatemi-Gründer Mic Hirschbrich warnt gegenüber dem brutkasten: „Viele Startups, die unverschuldet nun ihre Bestandsinvestoren brauchen, sind zurecht nervös. In Fällen höherer Gewalt sollten aber aggressive Down-Round-Ambitionen hintangehalten werden. Zu hoch wären die Schäden in der langfristigen Company-Reputation sowie bei der Gründer-Moral“.

Hansi Hansmann: „einmalige Situation“

Anders sieht das Österreichs bekanntester Business Angel Hansi Hansmann. „Viele vergessen, dass wir eine richtig tiefe Krise haben – eine einmalige Situation, in der einige Regeln nicht wie sonst gelten“, sagt er gegenüber dem brutkasten. Hansmann wird konkret: „Wenn sich der Markt durch die Coronakrise für potenziell drei bis fünf Jahre verändert, müssen die Bewertungen angepasst werden – da geht es nicht um ‚fair‘ oder ‚unfair'“.

Down-Rounds sogar einzige Chance auf Folgefinanzierung?

Das sei auch im Sinne der Startups: „Es macht ja sonst für einen VC überhaupt keinen Sinn, einzusteigen. Der braucht seinen Multiple und kann nicht aus falscher Gefühlsduselei höhere Bewerungen akzeptieren“. Sprich: Folgt man Hansi Hansmann, sind Down-Rounds vielleicht sogar die einzige Chance für einige Startups, nach der Krise eine Folgefinanzierung aufstellen zu können. Auch als Zeichen für den Folgeinvestor sieht er „kein wirkliches Problem“ – sollten sich die Gegebenheiten wieder stark verbessern, könne man durchaus wieder hohe Bewertungen verlangen und eine Down-Round, die während der Krise gemacht wurde, mit den damals herrschenden Notwendigkeiten argumentieren.

Convertible Loan als mögliche Lösung

Hansmann zeigt noch einen weiteren möglichen Weg auf, der die Frage auf später verschieben und etwas krisenunabhängiger machen würde: „Ein Convertible Loan (Anm. Wandeldarlehen) könnte eine gute Lösung darstellen, der die Bewertung offen lässt. In einem solchen Fall sollte er wohl ohne Cap, aber mit einem attraktiven Discount versehen sein“, meint der Business Angel.

Viele wohl zu “Down-Rounds” gezwungen

Ob nun eine “Down-Round” eingegangen wird, muss jedes Startup, das in die Situation kommt, letztlich für sich selbst entscheiden. Sollte von staatlicher Seite aber nicht schnell eine unbürokratische Rettungsmaßnahme spezielle für Startups geschaffen werden, werden viele wohl ohnehin keine andere Wahl haben.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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