27.03.2020

Coronakrise: Down-Rounds gegen das Startup-Sterben?

Die Coronakrise bringt viele Startups in Bedrängnis. Auch staatliche Hilfen müssen vorfinanziert werden. In der Szene herrscht Dissenz: Sind Down-Rounds zur Sicherung der Liquidität legitim? Ja, meint Hansi Hansmann und erklärte dem brutkasten warum.
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Hansmann-Buch: Anleitung wür (werdende) Business Angels - Down-Rounds
(c) kacy: Hansi Hansmann

Wenn ein Startup eine sogenannte Down-Round abschließt, also eine Kapitalrunde zu einer niedrigeren Bewertung, als es bei der vorangegangenen Runde bereits hatte, ist es üblicherweise in einer misslichen Lage. Normal gilt es daher, das um jeden Preis zu vermeiden. Die Coronakrise bringt derzeit viele Startups in so eine missliche Lage. Doch in der Community herrscht Dissenz, ob Down-Rounds dadurch legitim werden.

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Coronakrise: Keine Umsätze, keine Liquidität

Viele Wachstumsunternehmen haben derzeit dasselbe Problem: Durch die Coronakrise brechen Umsätze in großem Umfang weg. Es gibt nicht mehr ausreichend Liquidität, Gehälter und Rechnungen können nicht gezahlt werden.

Staatliche Hilfe muss vorfinanziert werden

Weil die berechtigte Hoffnung besteht, dass sich das Geschäft nach der Krise bald wieder erholt, liegt es auf der Hand, staatliche Unterstützungs-Mechanismen wie die Kurzarbeitsregelung zu nutzen. Doch auch hier gibt es einen Haken: Die Unterstützungszahlungen müssen vorfinanziert werden – es braucht also abermals Liquidität. Von Banken gibt es für die Zwischenfinanzierung kein Geld, wenn das Startup rote Zahlen schreibt. Die Überbrückung muss also in vielen Fällen anders gestemmt werden.

Bestandsinvestoren als Retter

Logische Geldgeber sind hier die Bestandsinvestoren der Startups. Doch viele davon wollen, wenn sie überhaupt bereit sind, einzuspringen, in das stark geschwächte Unternehmen nur zu einer Bewertung investieren, die den tatsächlichen aktuellen Gegebenheiten entspricht. Sprich: Der Standard-Kalkulation der Bewertung folgend kommt eine Down-Round dabei heraus.

Teicke: Down-Rounds als „No-Go“

Julian Teicke, Gründer des InsureTechs wefox, will das nicht gelten lassen: „Down-Rounds sind in diesen Zeiten ein absolutes No-Go. Das ist die Grenze, die nicht überschritten werden sollte“, meint er. Er fordert von Bestandsinvestoren ein, dass sie mit ihren Gründern partnerschaftlich durch die Krise gehen.

Auch Apollo.ai/Updatemi-Gründer Mic Hirschbrich warnt gegenüber dem brutkasten: „Viele Startups, die unverschuldet nun ihre Bestandsinvestoren brauchen, sind zurecht nervös. In Fällen höherer Gewalt sollten aber aggressive Down-Round-Ambitionen hintangehalten werden. Zu hoch wären die Schäden in der langfristigen Company-Reputation sowie bei der Gründer-Moral“.

Hansi Hansmann: „einmalige Situation“

Anders sieht das Österreichs bekanntester Business Angel Hansi Hansmann. „Viele vergessen, dass wir eine richtig tiefe Krise haben – eine einmalige Situation, in der einige Regeln nicht wie sonst gelten“, sagt er gegenüber dem brutkasten. Hansmann wird konkret: „Wenn sich der Markt durch die Coronakrise für potenziell drei bis fünf Jahre verändert, müssen die Bewertungen angepasst werden – da geht es nicht um ‚fair‘ oder ‚unfair'“.

Down-Rounds sogar einzige Chance auf Folgefinanzierung?

Das sei auch im Sinne der Startups: „Es macht ja sonst für einen VC überhaupt keinen Sinn, einzusteigen. Der braucht seinen Multiple und kann nicht aus falscher Gefühlsduselei höhere Bewerungen akzeptieren“. Sprich: Folgt man Hansi Hansmann, sind Down-Rounds vielleicht sogar die einzige Chance für einige Startups, nach der Krise eine Folgefinanzierung aufstellen zu können. Auch als Zeichen für den Folgeinvestor sieht er „kein wirkliches Problem“ – sollten sich die Gegebenheiten wieder stark verbessern, könne man durchaus wieder hohe Bewertungen verlangen und eine Down-Round, die während der Krise gemacht wurde, mit den damals herrschenden Notwendigkeiten argumentieren.

Convertible Loan als mögliche Lösung

Hansmann zeigt noch einen weiteren möglichen Weg auf, der die Frage auf später verschieben und etwas krisenunabhängiger machen würde: „Ein Convertible Loan (Anm. Wandeldarlehen) könnte eine gute Lösung darstellen, der die Bewertung offen lässt. In einem solchen Fall sollte er wohl ohne Cap, aber mit einem attraktiven Discount versehen sein“, meint der Business Angel.

Viele wohl zu “Down-Rounds” gezwungen

Ob nun eine “Down-Round” eingegangen wird, muss jedes Startup, das in die Situation kommt, letztlich für sich selbst entscheiden. Sollte von staatlicher Seite aber nicht schnell eine unbürokratische Rettungsmaßnahme spezielle für Startups geschaffen werden, werden viele wohl ohnehin keine andere Wahl haben.

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

Das Risiko, das man kennen sollte

Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

Einordnung: ein Baustein Richtung Börsengang

„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

Der Schritt passt zum Wandel vom Krypto-Broker zur Multi-Asset-Plattform – in einem Jahr, in dem am Markt über einen möglichen Bitpanda-Börsengang spekuliert wird. Und er reiht sich in einen breiteren europäischen Trend ein: Immer mehr Retail-Plattformen bringen gehebelte Produkte an ein breites Publikum. Die Gewinnchance ist real – das Verlustrisiko ebenso.

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