21.03.2020

Coronakrise: Warum es jetzt spezielle Maßnahmen für Startups braucht

In der österreichischen Startup-Szene häufen sich die Stimmen, dass es im Zuge der Corona-Krise spezielle Maßnahmen für Startups braucht. Bestehende Hilfsmaßnahmen wie Garantien berücksichtigen nämlich die spezifischen Voraussetzungen nicht, mit denen Startups am Markt konfrontiert sind.
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Coronakrise

Nach dem Ministerrat am vergangenen Mittwoch kündigte die österreichische Bundesregierung ein 38 Milliarden Euro schweres Hilfsprogramm an, mit dem die Schäden der Coronakrise für die Wirtschaft abgemildert werden sollen. Das Paket verfolgt zwei große Ziele: Erstens soll die Zahlungsunfähigkeit von Unternehmen verhindert und zweitens massenhafte Arbeitslosigkeit abgefedert werden.

+++ Corona und die wirtschaftlichen Folgen +++ 

Eine zentrale Rolle im Hilfspaket nehmen dabei Garantien für die Klein- und Mittelbetriebe ein, die nachträglich auch auf größere Unternehmen ausgeweitet wurden. Durch die Überbrückungsgarantie soll Unternehmen die Aufnahme von Krediten bei ihrer Hausbank erleichtert werden, da der Staat mit Sicherheiten einspringt. 

Doch inwiefern hilft dieses Instrumentarium Startups, deren Geschäftsmodelle für Banken in der Regel zu riskant sind und sich daher über Risikokapital finanzieren müssen? Und wie könnte ein Rettungspaket speziell für Startups aussehen?

In der Coronakrise stehen nämlich auch viele Startups in Gefahr, die auf einem gesunden, Startup-typischen Entwicklungspfad sind. Diese gelte es vor dem “Austrocknen” zu bewahren, meint Berthold Baurek-Karlic, CEO von Venionaire, denn sonst “kommen Heuschrecken aus China und den USA und investieren vor unserer Nase in Zukunftstechnologie und Talente, was sie mittelfristig abwandern lassen wird.”

Die Verwirrung mit den Garantien

In der Startup-Szene häufen sich nun Stimmen, die spezielle Maßnahmen für Startups fordern, da Garantien für Startups als Hilfsmaßnahme nicht immer geeignet sind.

Baurek-Karlic bringt es gegenüber dem brutkasten auf den Punkt: “Garantien für Kredite kommen kaum in Frage, da deren Rückzahlung oder Fälligkeit durch Banken toxisch wäre – die meisten Startups erfüllen außerdem gar nicht die Voraussetzungen für diese Garantien.“

Ähnlich sieht es Business Angel Hansi Hansmann, der bei der hohen Eigenkapitalquote von Garantien das Problem sieht: „Die meisten Maßnahmen sind für Startups nicht anwendbar. Wir brauchen Überbrückungskredite für Startups, die nicht von der Eigenkapitalquote abhängen.“

Auch Oliver Holle, CEO von Speedinvest, betont gegenüber dem brutkasten, dass es abseits der Maßnahmen für Kurzarbeit nun dringende Maßnahmen zur Zwischenkapitalisierung für österreichische Startups braucht. “Ich bin auch zuversichtlich, dass die Regierung hier noch Maßnahmen setzt, ähnlich wie das ja auch in Deutschland besprochen wird”, so Holle. Im besten Fall könne der Steuerzahler im Nachhinein auch verdienen, wie Holle später auf Twitter nochmals betonte. 


In Deutschland ist nämlich eine ähnliche Diskussion entbrannt und das Wirtschaftsministerium plant vermeintlich einen eigenen Rettungsschirm für Startups.

Instrumente auch für Startups gedacht

Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck schätzt die Situation allerdings anders ein: “Bei uns ist die Situation anders als in Deutschland, da wir viele Instrumente bereits haben, die Startups nutzen können.” Insbesondere die Überbrückungsgarantien seien auch für Startups gedacht.

Darüber hinaus gäbe es bereits Promessen, damit Startups leichter Kredite bei Banken bekommen, als auch zinsgünstige ERP Kleinkredite.

Auch die “Seed Programme bei aws und Startup Förderungen für Forschung bei FFG laufen normal weiter”, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.

Einen Dachfonds zur Hebelung von Private Equity schaue sich das Ministerium überdies gerade an.

URG – Kennzahlen als Knackpunkt für die Garantieübernahme 

Laut dem ECOVIS-Partner David Gloser sei eine Garantieübernahme grundsätzlich so wie Double Equity ein sehr geeignetes Instrument für Startups. Der Staat garantiert dabei der Bank die Rückzahlung in Höhe von 80 Prozent der Kreditsumme. Allerdings gibt es eine Voraussetzung, die für Startups problematisch sein könnte.

+++ Kurzarbeit, Kinderbetreuung und Liquidität in Zeiten des Coronavirus +++

“Die Garantieübernahme ist unter anderem dann ausgeschlossen, wenn  Unternehmen die im der Antragstellung vorausgegangenen Wirtschaftsjahr die sogenannte URG-Kriterien erfüllen. Das ist dann der Fall, wenn die Eigenmittelquote unter acht Prozent liegt und fiktive Schuldentilgungsdauer über 15 Jahre beträgt”, so Gloser.

In diesem Fall wird dann ein Reorganisationsbedarf vermutet und Garantieübernahme ausgeschlossen. Typischerweise wären das Startups in der Wachstumsphase, die vor der nächsten Finanzierungsrunde stehen, weil der letzte Eigenkapitalzuschuss verbraucht ist. Diese haben einen negativen Cashflow (Jahresverlust plus Abschreibung) und ein negatives Eigenkapital und würden laut Gloser somit keine Garantie bekommen.

Das könnte in der Tat viele Startups treffen. Hier wäre eine Lösung, die URG – Einschränkung für Startups auszunehmen. Dann würde der Staat wirtschaftlich de facto die Kreditgeber-Funktion übernehmen. 

Das Problem mit Double Equity

Ein weiteres Problem ergibt sich laut Andreas Nemeth, CEO von UNIQA Ventures, beim Finanzierungsinstrument Double Equity, da dieses an entsprechende Umsatzziele gebunden ist, die sich in der Coronakrise nicht mehr erfüllen lassen. In Zeiten in denen die Nachfrage in gewissen Sektoren beinahe auf Null geht, kann dies zu einem erheblichen Problem führen. 

“Mir berichten einige Startups, die Double Equity in Anspruch genommen haben und dementsprechende Umsatzziele erfüllen müssen, dass es durchaus eng werden kann”, so Nemeth. Hier würde eine Stundung der Double Equity Forderungen helfen. Die aws scheint hier aber verständnisvoll vorzugehen.

Das Problem mit der Finanzierungsphase

Ein weiteres Problem kann sich dadurch ergeben, in welcher Finanzierungsphase sich ein Startup derzeit befindet und ob ein Investment kurz vor dem Ausbruch der Coronakrise noch rechtzeitig geclosed werden konnte oder nicht.

Mic Hirschbrich, Gründer des Startups Apollo.ai / Updatemi, sieht hier folgende Problematik gegeben: “Perfiderweise kommen in einer solchen Krise mit externen Effekten, ausgerechnet jene Startups besonders ins Strudeln, die den Turnaround bereits geschafft haben, vielleicht gerade Breakeven sind und von Kunden leben anstatt von Investorengeldern. Ihnen brechen jetzt überlebenswichtige Umsätze weg.”

Im Gegensatz dazu, kommen Startups, die zwar noch nicht Breakeven sind, und gerade eine Finanzierungsrunde hinter sich haben, vergleichsweise gut davon. “Ihnen macht das Remote-Arbeiten meist nichts aus und sie können jetzt fokussiert ihre Produkte entwickeln. Andere wiederum, die gerade nicht mehr rechtzeitig closen konnten, für die braucht es jetzt Lösungen auf Augenhöhe, so Hirschbrich.

Steuerliche Absetzbarkeit als eine Lösung gegen ungewollte Marktbereinigung 

Der Staat könne hier private Hilfen steuerlich stützen bzw. befristet abschreibbar machen, dann wäre beiden Seiten geholfen, schlägt Hirschbrich vor. “Die Staatskasse wäre weniger stark belastet, Bestandsinvestoren hätten Anreize aufzustocken und dem Startup wäre wirklich geholfen.” Dies würde nicht nur das Kapital privater Investoren mobilisieren, sondern auch jenen der KMU, Banken, Pensionskassen und anderer Konzerne, ergänzt Baurek-Karlic.

Die Krise komme für das “zarte Pflänzchen europäischer Innovationen” höchst ungelegen. Denn solch brachialen Ereignisse wie eine Pandemie im Innovationsbereich treffen mitunter genau die falschen. “Und das ist eine ´Marktbereinigung´ die wirklich keiner will”, schließt Hirschbrich seine Ausführungen ab. 

Giftige Down-Rounds als Gefahr

Eine weitere Gefahr für Startups sind die sogenannte Down-Rounds, sprich Investitionsrunden zu einer niedrigeren Bewertung als die letzte. Der Gründer von wefox, Julian Teicke, forderte die Venture Capital Investoren auf seinem LinkedIn Profil auf, in diesen schwierigen Zeiten für gut laufende Startups, die derzeit am Funding sind, die Zitrone nicht zu sehr zu drücken.

“Die Down-Rounds seien in diesen Zeiten ein absolutes No-Go. Das ist die Grenze, die nicht überschritten werden sollte”, meinte Teicke. Er habe in den letzten Tagen von schrecklichem Verhalten von VCs auf der ganzen Welt gehört und fordert von diesen Anstand ein.

Auch Hirschbrich warnt vor dieser Gefahr. “Viele Startups, die unverschuldet nun ihre Bestandsinvestoren brauchen, sind zurecht nervös. In Fällen höherer Gewalt sollten aber aggressive Down-Round-Ambitionen hintenangehalten werden. Zu hoch wären die Schäden in der langfristigen Company-Reputation sowie bei der Gründer-Moral”, so Hirschbrich.

Rettungsschirm für Startups in der Coronakrise

Berthold Baurek-Karlic geht hier einen Schritt weiter und schlägt einen eigenen Rettungsschirm für Startups vor. “Jedes Startup das mehr als 500.000 Euro Förderungen oder Investment in seiner Laufbahn erhalten hat und weniger als zehn Jahre alt ist, soll 500.000 Euro als Substanzgenussrecht bekommen“. 

Die Konditionen könnten dabei die Verzinsung und den Wertzuwachs berücksichtigen, gebunden an die durchschnittliche Post-Money Bewertung der letzten zwölf Monate oder der letzten Finanzierungsrunde. Die Prüfung könnte im Eilverfahren durch aws oder FFG erfolgen.


Alle Informationen über aktuelle Hilfe für Unternehmen in der Coronakrise finden sich auf www.oesterreich.gv.at/

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Das "Expedition Zukunft"-Team, Annamaria Andres (erste links) | (c) FFG

In Zeiten großer gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und ökologischer Herausforderungen braucht es mutige Ideen, die nicht nur schrittweise verbessern, sondern bestehende Systeme grundlegend neu denken. Genau hier setzt das Förderprogramm „Expedition Zukunft“ der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) an. Annamaria Andres, die das Programm maßgeblich mitentwickelt hat, betont: “Die EU und auch Österreich sind sehr gut in inkrementellen Innovationen und Grundlagenforschung, doch es braucht auch disruptive Ansätze, um die Welt zu einem besseren, gerechteren und nachhaltigeren Ort zu verändern.”

Mehr als inkrementelle Verbesserungen

Das Ziel von “Expedition Zukunft” ist es, Projekte zu unterstützen, die einen echten Paradigmenwechsel bewirken können. Während traditionelle Innovationsprogramme oft auf Verbesserungen bestehender Technologien und Prozesse abzielen, sucht „Expedition Zukunft“ nach bahnbrechenden Ideen. Es geht darum, mit komplett neuen Ansätzen die jetzigen Herausforderungen anzugehen. Diese Herausforderungen könnten technologischer, gesellschaftlicher oder ökologischer Natur sein.

+++ Jetzt bewerben und von Expedition Zukunft profitieren +++

Zwei Wege in die Zukunft: #START – Business Edition und #INNOVATION

Das Programm gliedert sich in mehrere Ausschreibungsschienen. Hier ein Überblick zu zwei Förderschienen, die sich besonders für Gründer:innen von Startups und KMU eignen:

  • #START – Business Edition: Hier können Gründer:innen und KMU einreichen, die ganz am Anfang stehen. Sie haben eine visionäre Idee, aber noch kein ausgearbeitetes Konzept. Es geht darum, die Durchführbarkeit zu testen – nicht nur aus technischer Sicht, sondern auch in Bezug auf soziale Aspekte, strategische und rechtliche Rahmenbedingungen. Für diesen Schritt stellt die FFG bis zu 80.000 Euro zur Verfügung.
  • #INNOVATION: In dieser Schiene wurde ein Problem bereits klar definiert, die Lösung ist jedoch noch offen. Mit einer Förderung von bis zu 150.000 Euro bei einer Förderquote von 50 Prozent unterstützt das Programm die Lösungsfindung in Zusammenarbeit mit relevanten Stakeholdern. Hier geht es um iterative Innovationsprozesse, wie zum Beispiel Open Innovation und Design Thinking, um eine optimale Lösung für eine Zielgruppe oder ein disruptives Geschäftsmodell zu entwickeln.

Weitere Ausschreibungsschienen findet ihr auf der Programm-Website.

Mut zum Risiko und zur Veränderung

Disruptive Innovationen sind riskanter als schrittweise Verbesserungen. Sie bewegen sich oft in unklaren rechtlichen Rahmenbedingungen, müssen neue Märkte erschließen und kulturelle Veränderungen anstoßen. Diese bahnbrechenden Ideen haben ein höheres Umsetzungsrisiko. Deshalb bietet das Programm neben finanzieller Unterstützung auch umfassende Beratungsservices und Expeditionsguides.

Die Expeditionsguides sind Expert:innen, die die geförderten Projekte begleiten. Neben der individuellen Begleitung bietet das Programm auch Netzwerktreffen, bei denen sich die Fördernehmer:innen untereinander austauschen können.

Von der Vision zur Umsetzung

Ein zentrales Kriterium für die Förderung ist der Mut zur großen Vision. Dahingehend werden Fördernehmer:innen gesucht, die größer denken und bereit sind, neue Wege zu gehen. Diese Vision muss auch einen gesellschaftlichen oder ökologischen Mehrwert bieten. Es geht nicht nur um Profit, sondern um Impact – sei es in der Umwelt, der Gesellschaft oder der Wirtschaft.

Ein Beispiel für solche visionären Projekte sind Innovationen in der Raumfahrt, der Krebsbekämpfung, sozialen Inklusion oder Pflegekonzepte für eine alternde Gesellschaft.

Solche Ideen stoßen jedoch oft auf große gesellschaftliche Herausforderungen. So stellt beispielsweise die Bereitschaft der Menschen, eingefahrene Verhaltensmuster zu ändern, eine Hürde dar. Genau hier setzt das Programm an, um den notwendigen Wandel zu unterstützen und den Weg für zukunftsweisende Innovationen zu ebnen.

Unterstützung, die über Geld hinausgeht

Neben der finanziellen Förderung bietet „Expedition Zukunft“ auch umfangreiche Beratungsleistungen. Dazu gehören Workshops zu Geschäftsmodellen, Strategieberatung oder Hilfe bei IP-Fragen. So soll sichergestellt werden, dass die Projekte nicht nur technisch funktionieren, sondern auch erfolgreich umgesetzt werden können.

Das Programm „Expedition Zukunft“ vernetzt die Teilnehmenden gezielt mit relevanten Partner:innen aus Wirtschaft, Forschung und öffentlichem Sektor. Ein starkes Netzwerk aus Wirtschaftsagenturen, Ministerien und internationalen Partnern unterstützt dabei, die richtigen Kontakte zur richtigen Zeit zu knüpfen – oft der Schlüssel zum Erfolg eines Projekts.

Bewerbungsfrist und Kriterien

Die Einreichfrist für die #START Business Edition endet am 28. Januar um 12:00 Uhr. Die Schiene #INNOVATION ist als laufende Ausschreibung angelegt. Bewerber:innen müssen neben einer bahnbrechenden Idee auch den Willen mitbringen, Risiken einzugehen und groß zu denken. Diversität, gesellschaftlicher Impact und die Bereitschaft zur Veränderung sind entscheidend.

Abschließend merkt Andres an: “Wir suchen Visionär:innen, die bereit sind, die Welt zu verändern. Die Expedition Zukunft ist für diejenigen, die über den Tellerrand hinaus denken, die mutig sind und größer denken. Wer bereit ist, sich dieser Herausforderung zu stellen, findet in dieser Initiative der FFG nicht nur einen Förderer, sondern einen Partner auf dem Weg in die Zukunft.”

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