02.04.2020

Corona-Zahlungserleichterung kann später zu Geschäftsführerhaftung führen

Zahlungserleichterungen, die Unternehmen nun in der Coronakrise gewährt werden (Stundung und Ratenzahlung von Steuern), können im Worst-Case zum Risiko einer Geschäftsführerhaftung bei späterer Insolvenz führen, warnen die Experten von Ecovis, und erklären, worauf zu achten ist.
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Ecovis: Gefahr einer Geschäftsführerhaftung bei Corona-Zahlungserleichterung
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Aufgrund der Information des Finanzministeriums (BMF) zu den Sonderregelungen betreffend Coronavirus (siehe BMF 24.3.2020, 2020-0.190.277) werden Steuerpflichtigen unter anderem auch gewisse Zahlungserleichterungen – Stundung oder Ratenzahlungen von Steuern – eingeräumt werden. Sofern eine derartige Corona-Zahlungserleichterung in Anspruch genommen wird, kann sich unter Umständen jedoch auch eine Geschäftsführerhaftung ergeben.

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Corona-Zahlungserleichterung: Das sind die Möglichkeiten

In diesem Zusammenhang kann der Steuerpflichtige bei seinem Finanzamt beantragen, die Entrichtung einer Abgabe hinauszuschieben (Stundung) oder deren Entrichtung in Raten zu gewähren. Bei Vorliegen der konkreten Betroffenheit hat das Finanzamt eine Stundung bis längstens 30.9.2020 bzw eine Ratenzahlung bis 30.9.2020 zu gewähren.

Weiters kann der Steuerpflichtige mit dem Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung bei seinem Finanzamt beantragen, von der Festsetzung von Stundungszinsen abzusehen. Abgesehen davon kann der Steuerpflichtige – bei nicht fristgerechter Beantragung einer Stundung oder Ratenzahlung – auch die „Stornierung“ eines in Folge dessen festgesetzten Säumniszuschlages beantragen. Bei Vorliegen der konkreten Betroffenheit ist der jeweilige Antrag zu gewähren.

Wichtig: Die Höhe der Abgaben (Steuern und SV-Beträge) sind den Behörden weiterhin zeitgerecht zu melden – unabhängig von der Stundung!

Geschäftsführerhaftung bei späterer Insolvenz

Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften können für Abgaben der Gesellschaft insoweit zur Haftung herangezogen werden, als die Abgaben infolge schuldhafter Verletzung der den Vertretern auferlegten Pflichten nicht eingebracht werden können. Insbesondere bei einer Insolvenz der Kapitalgesellschaft kommt es zur Geltendmachung von Geschäftsführerhaftungen seitens der Finanzverwaltung.

Nachdem Unternehmen durch die Coronakrise mitunter auch in wirtschaftliche Turbulenzen kommen können, sind hinsichtlich der Inanspruchnahme einer Corona-Zahlungserleichterung (zB. Stundung) die folgenden Aspekte der Geschäftsführerhaftung bei einer schuldhaften Pflichtverletzung für den Fall eines späteren Insolvenzverfahrens zu beachten (nur bei Ausfall des Abgabenschuldners selbst kann es zur Geschäftsführerhaftung kommen):

  • für Abfuhrabgaben (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Abzugssteuern) kann die Geschäftsführerhaftung seitens der Finanzverwaltung unabhängig von einer Gläubigergleichbehandlung eingefordert werden.

Achtung daher insbesondere bei der Stundung von Lohnsteuern, wenn die Nettogehälter voll ausbezahlt werden!

  • bei anderen Abgaben (zB. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) ist zur Vermeidung einer denkbaren Geschäftsführerhaftung die Gläubigergleichbehandlung nachzuweisen (= Gleichbehandlung der Entrichtung von Abgabenschulden im Verhältnis zu sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft)

Praxistipp: Die Vermeidung einer Geschäftsführerhaftung durch den Nachweis der Gläubigergleichbehandlung ist in der Praxis nur schwer möglich.

  • Auch die Nichtbezahlung von SV-Beiträgen kann zur Geschäftsführerhaftungen führen.

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datum.coffee
Das Gründerteam von datum.coffee: Christoph Konheisner (links) und Nikolaus Potapow (rechts). Foto: datum.coffee

Es gibt Dinge, die im Jahr 2026 einfach zusammengehören: das Rennrad und der Espresso danach. Beide sind vom Nischenhobby zum Lifestyle-Statement aufgestiegen, beide haben ihre eigene Fachsprache und Preisklassen nach oben offen. Doch während das Rennrad losfährt, sobald man aufsteigt, ist guter Kaffee zu Hause bisher eine Wissenschaft für sich. Specialty Coffee boomt, aber in der eigenen Küche bleibt oft nur die Wahl zwischen komplexen Siebträgermaschinen mit unzähligen Einstellungen und Vollautomaten, die geschmacklich enttäuschen. Genau hier setzt das Innsbrucker Startup datum.coffee an.

„Wir machen Kaffee in Siebträgerqualität, aber ohne, dass du 1.000 Einstellungen machen musst, jedes Mal, wenn du die Kaffeebohne wechselst“, bringt es Mitgründer Nikolaus Potapow auf den Punkt. Gemeinsam mit Christoph Konheisner hat er 2025 datum.coffee gegründet. Kennengelernt haben sich die beiden Industriedesigner vor rund zehn Jahren an einer HTL. Seither kamen sie vom Thema nicht mehr los. Nach Jahren bei Haushaltsgeräte- und Kaffeemaschinenherstellern beschlossen sie vor zweieinhalb Jahren, die Sache grundlegend neu anzugehen.

Foto statt Fummelei

Kern des Konzepts ist ein offenes Kaffee-Ökosystem aus Espressomaschine, Mühle und digitaler Rezeptplattform. Nutzer:innen fotografieren die Verpackung ihrer Kaffeebohnen, den Rest erledigt das System. Die passenden Parameter (Mahlgrad, Brühdruck, Temperatur, Kaffeemenge, Flow) sind als Rezept auf der Plattform hinterlegt und werden per Bluetooth auf die Geräte gespielt. So sitzt laut den Gründern schon der erste Espresso. Mühle und Maschine kommunizieren dabei miteinander und optimieren die Extraktion in Echtzeit.

(c) datum.coffee

Die Rezepte stammen einerseits von Partner-Röstereien, andererseits aus der Community. Siebträgerqualität heißt für das Team: gleicher Siebdurchmesser, gleicher Druck, gleiche Temperatur wie bei klassischen Maschinen. Über offene Schnittstellen sollen sich künftig auch andere Hersteller einklinken. So positioniert sich datum.coffee als universelle Schnittstelle zwischen Röstereien, Kaffeeliebhaber:innen und ihren Maschinen.

Mit High-End-Boliden wie einer La Marzocco will man bewusst nicht konkurrieren. Die Zielgruppe sind vielmehr jene, die sich bisher nicht an eine Siebträgermaschine herangetraut haben, ohne die Nerds auszuschließen: Wer will, kann dank verbauter Sensoren jeden Parameter selbst justieren.

Aufgeteilt haben sich die beiden Gründer entlang ihrer Stärken: Konheisner verantwortet die technische Entwicklung, Potapow Marketing und Kommunikation. „Design entsteht viel im gemeinsamen Austausch“, betont Konheisner. Vom Standort Innsbruck zeigt er sich überzeugt. Das Ökosystem sei „klein und fein“, man kenne rasch jede:n im Netzwerk. Aktuell laufen Community-Aufbau und Social-Media-Kampagnen parallel zur Produktentwicklung.

Prototypen, Patente und ein YouTube-Ritterschlag

Datum.coffee steckt noch in der Entwicklung, ist aber weiter als viele Hardware-Startups: Aktuell läuft die dritte, voll funktionsfähige Prototypen-Generation, bereits mit Röstereien und Kund:innen erprobt. Vier Patentanmeldungen sowie Marken- und Design-IP von den USA bis Singapur sichern die Idee ab. Partner-Röstereien in Österreich und Deutschland sind an Bord, Förderungen von über 200.000 Euro (aus dem Boost.Up!-Programm von Startup Tirol sowie einer größeren Landesförderung gemeinsam mit der Universität Innsbruck und Maschinenbau Grissemann Kufstein) fließen in die serienreife Entwicklung.

Auch Fachpublikum wurde bereits aufmerksam: Der Basler Kaffee-YouTube-Kanal „Kaffeemacher“, einer der reichweitenstärksten im deutschsprachigen Raum, kürte datum.coffee nach Angaben des Startups zum „Highlight der World of Coffee Brüssel 2026“. Zudem planen die Gründer für Ende 2026 eine Kickstarter-Kampagne. Preislich zielt das Bundle aus Maschine und Mühle im Vorverkauf auf 1.000 bis 1.500 Euro, also dort, wo Einsteiger-Siebträger und Mittelklasse-Vollautomaten liegen. Woher der Name? „Es ist Zeit für Veränderung in der Kaffeewelt“, sagt Potapow.

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AI Summaries

Corona-Zahlungserleichterung kann später zu Geschäftsführerhaftung führen

  • Aufgrund der Information des Finanzministeriums (BMF) zu den Sonderregelungen betreffend Coronavirus werden Steuerpflichtigen unter anderem auch gewisse Zahlungserleichterungen eingeräumt werden.
  • Sofern eine derartige Corona-Zahlungserleichterung in Anspruch genommen wird, kann sich unter Umständen jedoch auch eine Geschäftsführerhaftung ergeben.
  • Für Abfuhrabgaben (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Abzugssteuern) kann die Geschäftsführerhaftung seitens der Finanzverwaltung unabhängig von einer Gläubigergleichbehandlung eingefordert werden.
  • Bei anderen Abgaben (zB. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) ist zur Vermeidung einer denkbaren Geschäftsführerhaftung die Gläubigergleichbehandlung nachzuweisen (= Gleichbehandlung der Entrichtung von Abgabenschulden im Verhältnis zu sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft).
  • Auch die Nichtbezahlung von SV-Beiträgen kann zur Geschäftsführerhaftungen führen.

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Corona-Zahlungserleichterung kann später zu Geschäftsführerhaftung führen

  • Aufgrund der Information des Finanzministeriums (BMF) zu den Sonderregelungen betreffend Coronavirus werden Steuerpflichtigen unter anderem auch gewisse Zahlungserleichterungen eingeräumt werden.
  • Sofern eine derartige Corona-Zahlungserleichterung in Anspruch genommen wird, kann sich unter Umständen jedoch auch eine Geschäftsführerhaftung ergeben.
  • Für Abfuhrabgaben (Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer oder Abzugssteuern) kann die Geschäftsführerhaftung seitens der Finanzverwaltung unabhängig von einer Gläubigergleichbehandlung eingefordert werden.
  • Bei anderen Abgaben (zB. Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer) ist zur Vermeidung einer denkbaren Geschäftsführerhaftung die Gläubigergleichbehandlung nachzuweisen (= Gleichbehandlung der Entrichtung von Abgabenschulden im Verhältnis zu sonstigen Verbindlichkeiten der Gesellschaft).
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Corona-Zahlungserleichterung kann später zu Geschäftsführerhaftung führen

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  • Auch die Nichtbezahlung von SV-Beiträgen kann zur Geschäftsführerhaftungen führen.

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