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Einen guten Monat ist es nun her. Am 16. April kündigten Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck, Innovationsministerin Leonore Gewessler und der damals frisch gebackene Startup-Beauftragte Michael Altrichter ein schon zu diesem Zeitpunkt sehnlich erwartetes Corona-Startup-Hilfspaket im Umfang von 150 Millionen Euro an. Bis 8. Mai dauerte es dann, bis der erste Teil des Pakets, der vom aws umgesetzte Covid-Startup-Hilfsfonds, für Antragsteller bereitstand. Der zweite Teil des Pakets, ein 50 Millionen Euro VC-Fonds (“Runway-Fonds”), der sich aus privatem Kapital speisen wird, aber mit 50 Prozent-Garantien des Bundes ausgestattet ist, scheint derzeit noch weit entfernt.
+++ Startup-Hilfspaket: Die wichtigsten bilanziellen Aspekte +++
Corona-VC-Fonds: Sorge um intransparente Vergabe?
Denn die angekündigte Ausschreibung des Fonds-Managements durch das aws läuft offenkundig noch nicht – zumindest nicht formell. Ist einmal ein solches Fonds-Management bestellt, müssen erst die 50 Millionen Euro aus privaten Quellen aufgestellt werden. Mehr Klarheit zu diesen Vorgängen fordert nun die AVCO (Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation) – und sorgt sich scheinbar, dass es zu einer intransparenten Vergabe kommen könnte, wie bestimmte Formulierungen nahelegen. Bis dato sei – bis auf einige Gerüchte – wenig über die Ausgestaltung (z.B., die Investmentstrategie), Bestellung des Managements und Errichtung des VC Fonds bekanntgegeben worden, heißt es vom Verband in einer Aussendung. “Viele Startups warten auf Investments und fallen gleichzeitig bei Förderungen durch”.
AVCO macht aws auf Einhaltung von Regularien “aufmerksam”
Ausgesprochen deutlich fordert die AVCO weiters Transparenz im kommenden Auswahlprozess beim Runway-Fonds ein und wünscht sich “idealiter” dabei einbezogen zu werden: “Mit einer generösen Staatshilfe muss die Regierung eine hohe Latte legen für die Auswahlkriterien, den Auswahlprozess und natürlich für die Qualität des Fondsmanagers. Dazu sollte internationale Benchmarks bzw. das sogenannte Best Practice, also die Regeln nach denen erfolgreiche Venture Capital Fonds operieren, herangezogen werden. Auch die Bestimmungen und Regularien der Finanzmarktaufsicht müssen berücksichtigt werden”.
“Einhaltung des Bundesvergabegesetzes” eingemahnt
Noch deutlicher wird der Venture Capital-Verband bei vier Forderungen in seiner Aussendung (im Wortlaut wiedergegeben):
1. Der Auswahlprozess für das Fondsmanagement muss breitestmöglich, unter Einhaltung des Bundesvergabegesetzes und mit marktgerechten Ausschreibungskriterien offen und transparent gemanagt und die Entscheidung von kompetenten Entscheidungsträgern getroffen werden.
2. Die Timeline muss klargestellt werden (wann wird ausgeschrieben und ab wann soll der Fonds investieren können).
3. Die Investmentparameter bzw. -kriterien des Fonds, also die Qualitätsansprüche an die zu unterstützenden Startups, müssen definiert werden.
4. Bei Ernennung muss die aws eine nachvollziehbare Begründung der Bestellung vorlegen.