21.07.2020

Corona-Maskenpflicht in Österreich wieder ab 24. Juli

Ab 24. Juli wird das Tragen von Corona-Schutzmasken im Supermarkt, in Banken und Postfilialen wieder verpflichtend.
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Coronakrise - Warum das Epidemiegesetz sterben musste und Marketing-Regeln nicht immer gelten
Bundeskanzler Sebastian Kurz | (c) BKA

In den vergangenen Tagen wurde in Medien vermehrt darüber spekuliert, dass die Pflicht zum Tragen von Masken in Österreich wieder eingeführt werden könnte. Hintergrund dessen sind die zuletzt wieder gestiegenen Zahlen an Corona-Infektionen und die damit verbundene Angst vor einer zweiten Welle. Nun hat die Bundesregierung in einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundeskanzler Sebastian Kurz, Vizekanzler Werner Kogler, Gesundheitsminister Rudolf Anschober und Innenminister Karl Nehammer entsprechende Maßnahmen verkündet.

Wo die Corona-Maske getragen werden muss

Demnach gilt ab 24. Juli wieder die Corona-Maskenpflicht in Supermärkten sowie in Bank- und Postfilialen, wie die Regierung auf der Pressekonferenz verkündet. Laut Innenminister Nehammer gilt dabei das “Hausrecht”: Trägt ein Kunde keine Maske, so kann der Supermarkt den Einlass verwehren. Gibt es weitere Unstimmigkeiten, so kann die Polizei einschreiten.

Erhalten bleiben auch die Regeln zu den Orten, an denen schon bisher das Tragen von MNS-Masken verpflichtend war, wie Gesundheitsminister Anschober ausführt: Dazu zählen die Öffentlichen Verkehrsmittel, Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, Fach- und Publikumsmessen sowie Apotheken und Dienstleistungsbetrieben. In den Öffentlichen Verkehrsmitteln wird derzeit verstärkt kontrolliert, in manchen Fällen werden Strafen verhängt.

Strafen gegen Quarantäne-Bruch

A propos Strafen: Innenminister Karl Nehammer erwähnte im Kontext der Pressekonferenz auch, dass kontrolliert wird, ob eine verhängte Quarantäne tatsächlich eingehalten wird. Demnach wurde bisher 56.000 Mal die Einhaltung von Quarantäne-Maßnahmen kontrolliert, 260 Mal wurden Strafen verhängt.

Das Brechen der Quarantäne ist laut Nehammer “kein Kavaliersdelikt”: Ist die Person nicht mit dem Coronavirus infiziert, so beträgt die Strafe 1450 Euro. Ist die Person nachweislich infiziert, so gibt es überdies noch Maßnahmen aus dem Strafgesetzbuch.

Corona-Ampel für regionale Corona-Cluster

Außerdem verkündete die Regierung auf der Pressekonferenz di Einführung eines Corona-Ampelsystems, mit dem regionale Cluster der Pandemie identifiziert werden können. Darauf aufbauend soll es möglich sein, regionale Maßnahmen zu setzen. Als Basis hierfür dürfte wohl die Karte des Complexity Science Hub gelten, welche zuletzt neben der österreichischen auch in einer internationalen Variante vorhanden ist.

Laut Anschober wird man im Sommer-Ministerrat kommende Woche jene Kriterien beschließen, nach denen die Corona-Ampel erstellt wird. Zusätzlich wird eine “Corona-Kommission” etabliert, welche die Verantwortung für das Ampelsystem übernimmt. Im August wird es einen Probebetrieb geben; zusätzlich werden Leitlinien dazu entwickelt, wie bei einem regionalen Ausbruch vorzugehen ist. Im September sollen die rechtlichen Grundlagen geschaffen werden, damit Österreich im Herbst ein “voll funktionsfähiges Ampelsystem” hat.

Verstärkte Corona-Kontrollen an den Grenzen

Ein Problem ist laut Kurz schließlich noch die Einschleppung des Coronavirus aus dem Ausland, und hier ganz besonders aus den Staaten des Westbalkan. Dementsprechend werden hier die Grenzkontrollen verschärft und Quarantäne-Maßnahmen stärker überprüft. Ab Freitag ist die Einreise aus Risikogebieten nur noch mit negativem PCR-Test erlaubt. Der Test muss aus einem zertifizierten Labor stammen.

Auch werden vermehrt Ansteckungen bei Religionsgemeinschaften mit Bezug zu den Risikogebieten verzeichnet. Daher werden hier die Gottesdienste reduziert, es sind ebenfalls Masken zu tragen.

Die Pressekonferenz vom 21.7. als Live-Stream

Aktuelle Coronavirus-Zahlen in Österreich

DAm 21. Juli zu mittag gab es laut offiziellem Dashboard des Gesundheitsministeriums 1373 aktive Corona-Fälle, insgesamt wurden bisher 19.758 Personen positiv auf das Virus getestet. Die meisten aktiv an Corona erkrankten Personen gibt es derzeit in Oberösterreich (496), gefolgt von Wien (449).

Derzeit sind 96 Normalbetten sowie 16 Intensivbetten belegt. Es sind noch 9750 Normalbetten und 785 Intesnivbetten verfügbar. Die Zahl der an Corona erkrankten Personen ist somit in den vergangenen Wochen wieder gestiegen, es sind jedoch noch ausreichend Betten verfügbar.

Die aktuellen Maßnahmen sollen laut der Regierung jedoch dazu entgegen, einer möglichen zweiten Welle entgegen zu steuern. Anschober betont in diesem Kontext erneut, dass die Pandemie weltweit voranschreite: Es bestätige sich die Prognose der WHO von März 2020, dass es sich bei Covid-10 um die schlimmste Pandemie seit rund 100 Jahren handle.

Kurz in Brüssel: EU-Corona-Rettungspaket

Bundeskanzler Sebastian Kurz hatte aufgrund der zuletzt gestiegenen Corona-Zahlen bereits vergangene Woche eine Ausweitung der Maskenpflicht angedeutet. Zuletzte verweilte er aber in Brüssel, um dort gemeinsam mit den anderen Regierungschefs das EU-Corona-Rettungspaket zu beschließen. Es wird davon ausgegangen, dass die EU die daraus entstandenden Schulden bis zum Jahr 2058 zurückzahlt.

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Eine Person in einem Anzug hält ein Dokument in der Hand und überreicht einer anderen Person ein kleines, quadratisches Geschenk, das in rosa Papier eingewickelt und mit einem weißen Band verziert ist. Die Szene findet in einem Büro statt und beide Personen sind nur teilweise sichtbar.
Regelungen zur Geschenkannahme zählen zu Compliance-Richtlinien. (c) Adobe Stock/Pixel-Shot

Mehr als ein Drittel der Angestellten wäre bereit, sich in der Arbeit unethisch zu verhalten, wenn sie eine Vorgesetzte oder ein Vorgesetzter dazu auffordern würde. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage der Unternehmensberatung EY, die sich unter Angestellten, Vorstands- und Geschäftsleitungsmitgliedern in 53 Ländern zum Thema Compliance umgehört hat.

Immer genauere Compliance-Richtlinien

Bestechung, Manipulation oder sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz – Compliance-Regeln sollen all diese Arten von unethischem Verhalten einschränken und verhindern. Viele Unternehmen haben ihre Richtlinien in den vergangenen Jahren stark ausgebaut und detaillierter verfasst. Der Global Integrity Report von EY hat nachgefragt, wie solche Richtlinien innerhalb von Unternehmen wahrgenommen werden. Das Ergebnis: Für knapp die Hälfte der Befragten haben sich die Integritätsstandards in ihren Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren verbessert.

Die größten internen Risikofaktoren für die Integrität eines Unternehmens sind für 47 Prozent der befragten Angestellten die Mitarbeiter:innen eines Unternehmens selbst. Hier zeigt sich aber ein Widerspruch: Neun von zehn Befragten sind nämlich gleichzeitig zuversichtlich, dass ihre Kolleg:innen sich an Gesetze, Verhaltensregeln und Branchenvorschriften halten. Bei dieser Einschätzung haben auch Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer:innen mitgestimmt. Die Wahrnehmung geht offenbar zwischen den Mitarbeiterebenen auseinander.

Nicht alle werden gleich geahndet

Ein Unterschied wird auch bei Verstößen gegen Integritätsstandards wahrgenommen. 31 Prozent der Befragten gaben an, dass unethisches Verhalten im eigenen Unternehmen toleriert werde, wenn es sich bei den Beteiligten um leitende Angestellte oder besonders erfolgreiche Kolleg:innen handle. Das habe aber Folgen für das ganze Unternehmen, warnt Andreas Frohner, der die Abteilung Forensic & Integrity Services bei EY Österreich leitet: „Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten kann die Versuchung groß sein, über Fehlverhalten im eigenen Unternehmen hinwegzusehen, wenn Top-Mitarbeiter:innen daran beteiligt waren. Die Botschaft, die ein solches Vorgehen ins Unternehmen sendet, ist allerdings verheerend und untergräbt alle Integritätsbemühungen.“

Die Integrität von Unternehmen und deren Mitarbeiter:innen müsse derzeit nicht nur internem, sondern auch externem Druck standhalten, erklärt Frohner. Für die Befragten sind vor allem die Bereiche Cybersecurity, Gesundheitskrisen, Erwartungen an die finanziellen Ergebnisse und Lieferkettenunterbrechungen externe Bedrohungen, die Compliance-Verstöße provozieren könnten. Intern sind für fast die Hälfte der Befragten die eigenen Mitarbeiter:innen ein Risikofaktor. Mit etwas Abstand folgen eine hohe Angestelltenfluktuation, fehlende Ressourcen und Druck seitens des Managements.

Whistleblower und ihre Bedenken

Ein Teil von Compliance-Richtlinien sind auch Whistleblowing-Hotlines, die in vielen Unternehmen in den vergangenen Jahren etabliert wurden. 40 Prozent der befragten Vorstandsmitglieder sind der Meinung, dass Mitarbeiter:innen dadurch einfacher ihre Bedenken melden könnten. Dem stimmen allerdings nur 26 Prozent der befragten Angestellten zu.

Von den Befragten, die eine solche Whistleblowing-Hotline bereits genutzt haben, geben außerdem 54 Prozent an, dass sie Druck aus dem eigenen Unternehmen verspüren würden, sich dort nicht zu melden. Derartige Anlaufstellen würden nur in einer intakten Unternehmenskultur funktionieren, sagt Andreas Frohner: “Führungskräfte müssen sicherstellen, dass ihre Integritätsmaßnahmen alle Mitarbeiter:innen erreichen und ihnen das Vertrauen vermitteln, dass sie sicher sind, wenn sie Bedenken zu bestimmten Vorgängen im Unternehmen äußern – ohne Angst vor negativen Konsequenzen haben zu müssen.”

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