15.06.2021

Regierung verlängert Ausfallsbonus, Härtefallfonds und Verlustersatz erneut

Die Anforderungen für Bezugsberechtigte der verschiedenen Corona-Hilfsmaßnahmen werden im Zuge der Verlängerung heraufgesetzt.
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Kogler und Blümel verkünden Verlängerung von Ausfallsbonus, Härtefallfonds und anderen Hilfsmaßnahmen
Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Christopher Dunker

Noch ein weiteres Mal geht es bei diversen Corona-Hilfsmaßnahmen in die Verlängerung – das gaben Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt. “Damit wollen wir vor allem jenen weiter unter die Arme greifen, die auch weiterhin stark von den Folgen der Pandemie betroffen sind”, kommentiert Kogler. “Wir unterstützen auch auf den letzten Metern weiterhin jene Betriebe, wo das Geschäftsmodell vor der Krise funktioniert hat und die aktuell noch von wirtschaftlicher Normalität entfernt sind”, meint Blümel.

Blümel: “keine falschen Anreize setzen”

Insgesamt sei zuletzt eine deutliche Entspannung der wirtschaftlichen Lage eingetreten. So sei die heimische Wirtschaft in der Woche vom 31. Mai bis zum 6. Juni laut einer Berechnung nur noch 0,4 Prozent unter dem Vorkrisenniveau 2019 gelegen – der beste Wert seit Beginn der Krise. Branchen wie der Städtetourismus mit seinen vor- und nachgelagerten Bereiche würden aber weiterhin Unterstützung brauchen, meint Kogler. Hier gelte das Motto “retten, überbrücken, rausinvestieren”. Insgesamt wolle man die Hilfszahlungen aber schrittweise zurückfahren. Bei den nun verkündeten Verlängerungen verschiedener Hilfen um jeweils drei oder sechs Monate habe man die Voraussetzungen für den Bezug zudem “den aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen und Gegebenheiten” angepasst. “Die Hilfen müssen zielgerichtet sein und dürfen keine falschen Anreize setzen, die Wachstum bremsen könnten”, meint Blümel.

Verlängerung der Hilfsmaßnahmen für jeweils drei bis sechs Monate

Konkret werden der Ausfallsbonus und der Härtefallfonds jeweils um drei Monate verlängert, der Verlustersatz um sechs Monate bis zum Jahresende. Daneben werden weitere Hilfen wie etwa die Überbrückungsfinanzierung für Künstler in unterschiedlichem Ausmaß verlängert. Anspruch auf die drei erstgenannten haben nun nur mehr Unternehmen mit einem nacheisbaren Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent im Vergleich zum Vorkrisenniveau. Beim Ausfallsbonus galt bislang eine Grenze von 40 Prozent, beim Härtefallfonds lag sie bei 30 Prozent. Zudem wird der Ausfallsbonus mit dem Kurzarbeits-Modell zusammengelegt. Der Staat zahlt für beide gemeinsam nur mehr höchstens den Betrag des entgangenen Umsatzes aus. Zudem ist die Hilfe mit 80.000 Euro gedeckelt.

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fiskaly - das Gründerteam Simon Tragatschnig (COO), Johannes Ferner (CEO) und Patrick Gaubatz (CTO) | (c) fiskaly, Italien
(c) fiskaly - das Gründerteam Simon Tragatschnig (COO), Johannes Ferner (CEO) und Patrick Gaubatz (CTO).

Fiskaly, das in Wien ansässige Software-Unternehmen mit Cloud-Lösungen rund um den Kassenbeleg (eigenen Angaben nach mit über 800 B2B-Kunden und sechs Milliarden abgewickelten Transaktionen) fiel vor rund zwei Jahren auf, als es wegen der Teuerung 100.000 Euro Budget für Zusatzzahlungen zum regulären Gehalt aufstellte. Im Juni des heurigen Jahres gab es für das von Simon Tragatschnig (COO), Johannes Ferner (CEO) und Patrick Gaubatz (CTO) gegründete Unternehmen ein großes Investment, dessen genaue Höhe nicht kommuniziert wurde, aber zwischen 20 und 250 Mio. Euro lag – wie brutkasten berichtete. Nun weitet man sein Einflussgebiet aus.

fiskaly mit Cloud-Lösung

“Die Steuerkonformität ist für Unternehmen essenziell, aber oft komplex. Deshalb bieten wir bei fiskaly Lösungen, die eine einfache Einhaltung ermöglichen. Mit diesem Ziel haben wir Sign It, unsere Cloud-Lösung für die Steuerkonformität in Italien, entwickelt”, schreibt Camille Mendonça, Marketing- und PR-Managerin, auf der fiskaly-Website.

Italien arbeitet an der Digitalisierung des Steuersystems und Unternehmen müssen sich künftig an neue Vorschriften anpassen. Ab 2025 möchte das Nachbarland die Steuerpflichten vereinfachen, indem die elektronische Übermittlung von Belegen ohne physische Registrierkassen erlaubt wird. Diese Gesetzgebung baut auf der Einführung elektronischer Belege und telematischer Registrierkassen im Jahr 2019 auf und stelle, so fiskaly, einen weiteren Schritt auf dem Weg zur steuerlichen Modernisierung dar.

Die neuen Vorschriften ermöglichen Unternehmen, Softwarelösungen wie Sign It zu nutzen, anstatt ausschließlich physische Kassensysteme (RT) zu verwenden. Dabei handelt es sich um eine zu 100 Prozent cloudbasierte Lösung, die entwickelt wurde, um den neuen italienischen Steueranforderungen zu entsprechen. Sie biete eine Alternative zu traditionellen Registrierkassen, indem sie die Notwendigkeit spezifischer Hardware eliminiere und die Steuerverwaltung durch eine einfache API-Integration erleichtere.

Eine Übergangslösung von Hardware zu Software: Sign It Lite

“Bis die neue Gesetzgebung zur Steuerkonformität in der Cloud in Italien in den nächsten Monaten verabschiedet wird, bietet fiskaly Sign It Lite an. Diese bereits verfügbare Lösung ermöglicht Unternehmen, ihre Transaktionen automatisiert an die Agenzia delle Entrate (AdE), die italienische Steuerbehörde, zu senden, sofern ihre Fakturierungssysteme mit dem Internet verbunden sind”, so Mendonça weiter.

Sign It Lite fungiert dabei als Schnittstelle zum AdE-Portal, wo die Daten normalerweise manuell erfasst werden. Der Prozess wird automatisiert, was die Steuerkonformität vereinfache, ohne zusätzliche Hardware zu erfordern. Darüber hinaus soll Sign It Lite den Übergang zur zukünftigen Steuerdigitalisierung in Italien erleichtern, da die API-Integration bereits implementiert ist.

“Die Integration von Sign It ist einfach und erfordert keine zusätzliche Hardware. Unsere Cloud-Software lässt sich über eine API nahtlos in Kassensysteme (POS) integrieren und ermöglicht eine automatisierte Datenverwaltung”, erklärt Mendonça. “Unternehmen können ihre Transaktionen sicher übermitteln und die Steuerkonformität gewährleisten.”

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