15.06.2021

Regierung verlängert Ausfallsbonus, Härtefallfonds und Verlustersatz erneut

Die Anforderungen für Bezugsberechtigte der verschiedenen Corona-Hilfsmaßnahmen werden im Zuge der Verlängerung heraufgesetzt.
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Kogler und Blümel verkünden Verlängerung von Ausfallsbonus, Härtefallfonds und anderen Hilfsmaßnahmen
Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel | (c) BKA / Christopher Dunker

Noch ein weiteres Mal geht es bei diversen Corona-Hilfsmaßnahmen in die Verlängerung – das gaben Vizekanzler Werner Kogler und Finanzminister Gernot Blümel heute bei einer gemeinsamen Pressekonferenz bekannt. „Damit wollen wir vor allem jenen weiter unter die Arme greifen, die auch weiterhin stark von den Folgen der Pandemie betroffen sind“, kommentiert Kogler. „Wir unterstützen auch auf den letzten Metern weiterhin jene Betriebe, wo das Geschäftsmodell vor der Krise funktioniert hat und die aktuell noch von wirtschaftlicher Normalität entfernt sind“, meint Blümel.

Blümel: „keine falschen Anreize setzen“

Insgesamt sei zuletzt eine deutliche Entspannung der wirtschaftlichen Lage eingetreten. So sei die heimische Wirtschaft in der Woche vom 31. Mai bis zum 6. Juni laut einer Berechnung nur noch 0,4 Prozent unter dem Vorkrisenniveau 2019 gelegen – der beste Wert seit Beginn der Krise. Branchen wie der Städtetourismus mit seinen vor- und nachgelagerten Bereiche würden aber weiterhin Unterstützung brauchen, meint Kogler. Hier gelte das Motto „retten, überbrücken, rausinvestieren“. Insgesamt wolle man die Hilfszahlungen aber schrittweise zurückfahren. Bei den nun verkündeten Verlängerungen verschiedener Hilfen um jeweils drei oder sechs Monate habe man die Voraussetzungen für den Bezug zudem „den aktuellen wirtschaftlichen Anforderungen und Gegebenheiten“ angepasst. „Die Hilfen müssen zielgerichtet sein und dürfen keine falschen Anreize setzen, die Wachstum bremsen könnten“, meint Blümel.

Verlängerung der Hilfsmaßnahmen für jeweils drei bis sechs Monate

Konkret werden der Ausfallsbonus und der Härtefallfonds jeweils um drei Monate verlängert, der Verlustersatz um sechs Monate bis zum Jahresende. Daneben werden weitere Hilfen wie etwa die Überbrückungsfinanzierung für Künstler in unterschiedlichem Ausmaß verlängert. Anspruch auf die drei erstgenannten haben nun nur mehr Unternehmen mit einem nacheisbaren Umsatzrückgang von mehr als 50 Prozent im Vergleich zum Vorkrisenniveau. Beim Ausfallsbonus galt bislang eine Grenze von 40 Prozent, beim Härtefallfonds lag sie bei 30 Prozent. Zudem wird der Ausfallsbonus mit dem Kurzarbeits-Modell zusammengelegt. Der Staat zahlt für beide gemeinsam nur mehr höchstens den Betrag des entgangenen Umsatzes aus. Zudem ist die Hilfe mit 80.000 Euro gedeckelt.

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