11.10.2016

Business Beat Monitor: Dem Herzschlag des Unternehmens lauschen

Der Business Beat Monitor soll Unternehmen dabei helfen, die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter besser zu verstehen. Warum das wichtig ist? Das erklärt CEO Andreas Hermann im Brutkasten-Gespräch.
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(c) Trigger Research - CEO Andreas Hermann

Das Innsbrucker Startup Trigger Research hat ein neues Produkt entwickelt: Den Business Beat Monitor. Damit will das Unternehmen nun Mitarbeiterbefragungen revolutionieren.  Sehr einfach und mit wenig Aufwand sollen Team-Befragungen durchgeführt werden können und dadurch sehr rasch Trends und Rückschlüsse erkennbar werden. Die Befragten bekommen auf ihrem Handy standardisierte Fragen gestellt, die sich nach wenigen Wochen wiederholen und so schnell Vergleichswerte produzieren. Dem Brutkasten erklärt CEO Andreas Hermann, warum das so wichtig ist.

Was macht Trigger Research?

Trigger Research ist ein Marktforschungsunternehmen. Am Anfang ging es im Prinzip darum, ein neues Forschungsdesign für Befragungen zu entwickeln. Mir war wichtig, dass die Erkenntnisse der Arbeits- und Organisationspsychologie in diese Methode miteinfließen. Bei Mitarbeiterbefragungen geht nicht nur darum, herauszufinden, ob die Mitarbeiter zufrieden sind, sondern auch darum, einen zufriedenen Mitarbeiter zum Markenbotschafter zu machen. Das ist die Grundidee von Trigger Research. Vor fünf Jahren ist die Idee geboren, vor vier Jahren haben wir das Unternehmen gegründet.

Wie seid ihr auf die Idee gekommen?

Mein Co-Founder Tobias Bayer und ich kennen uns noch aus der Schulzeit. Ich bin danach nach Innsbruck gegangen, um Psychologie zu studieren, mit Fokus auf Arbeits- und Organisationspsychologie und habe dann auch gleich beschlossen, beruflich in Richtung Marktforschung zu gehen. Als ich dann in München bei einem großen Marktforscher gearbeitet habe, habe ich gemerkt, dass durch die digitale Transformation nichts anderes passiert, als dass man einen großen Papierfragebogen auf den Bildschirm projiziert. Da habe ich mir gedacht: Moment, das muss auch anders gehen. Eigentlich bedeutet doch die digitale Transformation, dass man etwas schlanker, einfacher und schöner macht. Außerdem sind die klassischen Mitarbeiterbefragungen sehr ressourcenraubend: eine lange Vorbereitungszeit, eine Befragungszeit und dann wartet man noch lange, bis die Ergebnisse da sind. Dann hat man aber nur eine Momentaufnahme und den Zahlenfriedhof.

Redaktionstipps

Was macht der Business Beat Monitor anders?

Er ist ein Software as a Service Produkt, hinter dem die Idee steckt, statt klassischen Mitarbeiter-Befragungen einmal pro Jahr, lieber einmal pro Woche die Mitarbeiter in eine Entscheidung miteinzubeziehen. Die Mitarbeiter werden per Mail einmal in der Woche zu einer Frage eingeladen. Zum Beispiel: „Meine Arbeitsbedingungen helfen mir, einen guten Job zu machen“. Dann bewerten sie das auf einer sechsstufigen Skala. Wenn sie schlecht bewerten, können sie auch angeben, was passieren müsste, damit es eine Verbesserung gibt. Das ist ein erster Schritt vom Monolog zum Dialog, denn die Mitarbeiter sind die wahren Experten dafür, was sie tun und welche Probleme sie haben. Als Führungskraft bekomme ich dann also einmal pro Woche ein Stimmungsbild zu der Aussage und auch konkrete Vorschläge, was zu verbessern wäre. So bekommt man quasi den Herzschlag des Unternehmens mit – darum heißt die Software auch Business Beat.

Die Mitarbeiter sind die wahren Experten dafür, was sie tun und welche Probleme sie haben.

Wie wichtig sind Mitarbeiterbefragungen?

Das Fragen alleine reicht nicht. Wenn man wissen will, wie es den eigenen Kindern geht, fragt man sie jedes Mal wenn sie heimkommen, wie es ihnen geht. Wenn ich vier oder fünf Mitarbeiter habe, dann kann ich das auch machen. Bei 150 Mitarbeitern geht das nicht. Also braucht man ein anderes Medium, über das man interagiert und seine Meinung sagen kann. Häufig werden Befragungen durchgeführt, und die Kollegen sagen, es geht ihnen tatsächlich schlecht. Trotzdem passiert dann nichts oder nur wenig.  Wenn ich nur frage: „Wie geht es dir?“ habe ich nur diese Momentaufnahme, aber trotzdem entsteht Frustration. Die wissenschaftlichen Erkenntnisse zeigen, dass man die Mitarbeiter wirklich in Entscheidungsprozesse einbinden muss.

Nachdem ihr euch so stark mit Personalbefragungen auseinandersetzt: Was würdest du denn anderen Gründern hinsichtlich Team empfehlen?

Ich denke, wenn man am Anfang nach Mitarbeitern sucht, sollte man weniger auf das konkrete Know-How der Person schauen. Klar, die Grundrichtung muss stimmen, aber man sollte mehr auf die Person achten als auf die Profession. Man sollte sich fragen, ob das eine Person ist, die diesen Spirit, den man als Startup hat, auch mitträgt und auch Lust hat, den voran zu treiben.

Hat sich Innsbruck für euch als Standort bewehrt?

Innsbruck hat sich insofern bewehrt, als dass wir uns in der Gründungszeit von Trigger Research hier ein Netzwerk aufgebaut haben. Wir wussten, wo wir hier einen Ansprechpartner finden. Dann haben wir auch eine A+B-Förderung bekommen. Gleichzeitign ist Innsbruck von der Lage her klasse. Man ist mit dem Zug sehr gut angebunden und hat gleichzeitig die Nähe zum süddeutschen Raum

Was sind eure nächsten Ziele?

Der nächste Schritt ist es, den Business-Beat-Monitor weiter auszubauen, und von Innsbruck aus zunächst in den deutschssprachigen Raum zu gehen und vielleicht noch darüber hinaus.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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