06.08.2015

„25 Minuten müssen reichen, um Probleme zu lösen“

Cristina Riesen ist General Manager Europe von Evernote. Im Interview mit dem Brutkasten gibt sie spannende Einblicke in die Unternehmenskultur von Evernote und lüftet das Geheimnis, ob Evernote als "großes Startup" in junge Unternehmen und Ideen investiert.
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(c) Evernote: Cristina Riesen, General Manager Europe von Evernote, setzt Meetings im 25 Minuten Takt an.

Über 150 Millionen User hat Evernote seit dem Gründungsjahr 2007- Kein Wunder, kämpfen doch viele Menschen mit demselben Problem: Wie soll man die tägliche Informationsflut bändigen? Das kalifornische Unternehmen hat es sich daher zum Ziel gesetzt, das Leben seiner User einfacher zu machen. Via PC, Smartphone oder Tablet kann der Nutzer seine Gedanken notieren, Informationen ordnen und Präsentationen erstellen, die er mit anderen teilen kann. Ein mobiler Arbeitsplatz, der ganz ohne Papier funktioniert.

Der Brutkasten konnte mit Cristina Riesen, General Manager Europe von Evernote, bei der NOAH Konferenz in Berlin sprechen. Im Interview erzählt die junge Managerin, wieso sie vor Artificial Intelligence keine Angst hat (Evernote spricht von „Augmented Intelligence“) und löst das Rätsel, wieso Twitter daran Schuld ist, dass sie bei Evernote gelandet ist.

Wie ist die Idee für Evernote entstanden?

Wir haben Evernote in erster Linie für uns selber entwickelt. Ein paar Freunde hatten alle dasselbe Problem: Die unglaubliche Informationsflut, die täglich auf einen einströmt, intelligent zu organisieren. Es bedurfte ein Tool zum Sammeln jeglicher Infos, die man aber auf den unterschiedlichsten Endgeräten aufrufen konnte. Es wurde kalt gestartet: Ohne Marktrecherche oder einem Plan, wie man mit Evernote Geld machen könnte. Wir dachten natürlich schon, dass viele Millionen da draußen ebenfalls das Produkt haben wollen, wenn wir denn eine Lösung finden. Nun, sieben Jahre später, haben wir über 150 Millionen registrierte User. Das bestätigt, dass viele Menschen ihre Informationen ordnen und ihr Wissen organisiert haben möchten.

Wie viel Marketing steckt hinter Evernote?

Von Anfang an gab es ein kontinuierliches Wachstum. Das meiste davon ist organisches Wachstum. Also reine Mund-zu-Mund-Propaganda über unsere User. Menschen, die anderen von Evernote erzählen. Wir haben bis jetzt nicht großartig Werbung gemacht oder Push-Marketing betrieben. Manchmal haben wir einen Boost bemerkt, dann, wenn Evernote etwa im iTunes App Store zur besten Produktivitäts-App gekürt wurde.

Evernote besteht aus einer Tools und Apps- Familie, wie zum Beispiel das Screenshot-Bearbeitungs-Programm Skitch. Kauft ihr das Know-How von außen zu oder entwickelt ihr in-house? 

Beides passiert. Skitch ist ein Beispiel von einem Zukauf, der integriert wurde. Dann gibt es zum Beispiel unsere in-house produzierten Tools wie „Presentation mode“, das in Zürich entwickelt wurde. Damit haben wir Präsentationen komplett neu definiert. Und es löst ein großes Problem. Stell dir vor, du kommst mit einem Team zusammen und man muss etwas präsentieren. Anstatt, dass man Stunden damit verliert ein paar Slides zusammen zu basteln, wählst Du ein paar Notizen aus, aus denen Evernote dann für dich eine Präsentation erstellt. Während der Präsentation kannst Du zur selben Zeit an ihr arbeiten. Damit wird das Follow-Up: „So wie besprochen, die Änderungen anbei…“ überflüssig.

Cristina

Investiert Evernote in Startups?

Nicht im eigentlichen Sinn. Wir haben eine offene API (Anm.: Offene Programmierschnittstellen. Entwickler können diese zur Erstellung von benutzerspezifischen Anwendungen benutzen). Viele Entwickler bauen damit Ideen auf Evernote auf. Einige der Ideen haben zu Produkten wie etwa Evernote Food geführt. (Anm. eine digitale Küche- vom eigenen Kochbuch, Traditionsrezepten bis zu Restaurant-Bewertungen kann man dort alles Sammeln.) Die Idee wurde von Entwicklern im Rahmen eines Hackathons entwickelt. Also wir haben in sie investiert, aber es ist schlussendlich integriert worden.

Ist Evernote denn überhaupt noch ein Startup?

Auf jeden Fall! Und wir wollen auch ein Startup bleiben. Vor allem im Unternehmensalltag. Wir wissen aber auch, dass es nicht einfach ist, die Startup-Kultur aufrecht zu erhalten. Etwa müssen die Hierarchien flach sein, damit man auch als großes Unternehmen flexibel agieren kann. Um Ideen verwirklichen zu können, ist es sehr wichtig, als Startup zu handeln, auch wenn es aufgrund der unterschiedlichen Abteilungen, die auch geographisch getrennt sind, herausfordernd ist. Wir bei Evernote wollen ineffiziente Bürokratie und Meetings verbannen.

Wie kann man unnötige Meetings vermeiden?

Wenn man eine Besprechung für eine Stunde anberaumt, muss einem bewusst sein, dass man diesem Menschen eine Stunde seines Lebens „wegnimmt“. Wenn man sich diese Sichtweise aneignet, bekommt man mehr Respekt gegenüber der Zeit, die andere für einen opfern.

Dann sollte man in sich gehen und fragen: Ist die Besprechung wirklich notwendig? Kann ich irgendwie anders zu einer Lösung kommen?

In der Besprechung selbst ist es wichtig, ergebnisorientiert zu bleiben. Darum haben wir ein Zeitlimit eingeführt. Wir denken, dass es innerhalb von 25 Minuten möglich sein muss, die größten „Weltprobleme“ zu lösen. Im schlimmsten Fall kann man das Meeting auf 55 Minuten ausweiten. Danach wird es fragwürdig: Wurde effizient geplant? Wären kleinere Gruppen besser gewesen? So wollen wir eine verantwortungsvolle Kultur schaffen. Unsere Mitarbeiter sollen sich wichtig fühlen bzw. ihre Arbeit und Zeit geschätzt. Wir erwarten dafür von unseren Mitarbeiten, dass sie nicht in gewohnten Schemen denken, sondern neue Wege gehen.

Nach welcher Art Mitarbeiter hält Evernote also Ausschau?

Wenn du eben diese Unternehmenskultur haben möchtest bzw. eine tolle Firma, ist die Anstellung der richtigen Mitarbeiter maßgeblich. Und das sind, in diesem Fall, Entrepreneure. Wir erwarten selbstständiges Denken, nicht, dass sich jemand hinsetzt und darauf wartet, dass ihm gesagt wird was er zu tun hat. Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, dass sie nicht mit Problemen kommen, sondern mit Lösungen, dass sie Möglichkeiten ausmachen. Dafür wird eine neue Sichtweise auf die Welt benötigt. Und wenn du diese Menschen gefunden hast, ist die nächste Frage das richtige Teambuilding. Wie setzt man ein Team mit so unterschiedlichen Charakteren zusammen? Wie motiviert man Menschen mit unterschiedlichstem Background – auch in Hinblick auf verschiedene Kulturen, die zusammen arbeiten sollen, um etwas Einzigartiges, Tolles zu schaffen. Hier muss man die unterschiedlichen Meinungen in einer positiven und respektvollen Art und Weise unterstreichen. Ein Schlüsselfaktor ist auch eine transparente, offene Kommunikation.

Wieso sollten aber Entrepreneure für Evernote arbeiten, die vielleicht selber gründen möchten? Gibt es ein Modell, bei dem sie auch am Erfolg beteiligt sein können?

Wirft man einen Blick auf die Zahlen – das gilt auch für Google, Microsoft, Facebook – liegt die Durchschnittszeit eines Mitarbeiter bei maximal 18 Monaten. Die Absprungrate ist sehr hoch. Das spiegelt eine moderne Arbeitshaltung wieder. Unternehmen sollten es Menschen einfach machen, zu kommen und auch wieder zu gehen. Wenn du Entrepreneur bist und Teil eines Projekts, dann geht es dir nicht so sehr um das Unternehmen, Geld oder Benefits – sie sind Ideen-getrieben, möchten von anderen talentierten Menschen etwas lernen. Es geht mehr um die Projekte an sich.

Apropos Projekte. Ist Artificial Intelligence auch ein Evernote Thema?

Absolut. Wir nennen es aber „Augmented Intelligence“, wir mögen den Terminus „Artificial Intelligence“ nicht so gerne, weil es auf die „böse Seite“ von Technologie verweist, also etwas nicht durchwegs Positives für den Menschen zu machen. Stichwort: Roboter beherrschen die Menschheit. Augmented Intelligence hingegen, rückt den Menschen in den Vordergrund. Hier zählt, dass Technologie unendlich viel für den Menschen ermöglicht. Der technische Fortschritt kann deine Fähigkeiten erweitern, dein Skillset verbessern. Den Menschen stärker machen. Wir glauben ganz stark an das Potential, das hier liegt. Darum fürchten wir auch nicht das Szenario, indem Roboter die Überhand haben.

Obwohl Hawking, Musk und viele andere davor erst kürzlich wieder gewarnt haben?

Am Ende geht es darum, dass der Mensch smart genug sein muss, damit das nicht passiert. Wenn wir zu nachlässig sind, nur Geld machen wollen und nicht weiter denken, ist da natürlich eine Gefahr. Es geht darum, wie die Technologie uns Menschen hilft.

Wie will Evernote „Augmented Intelligence“ integrieren?

Das passiert bereits, man kann es als „persönliche Assistenz“ betrachten. Nehmen wir uns als Beispiel: Wenn ich nun eine Notiz zu unserem Treffen in Evernote schreibe, das mit meinem Kalender verknüpft ist, wird mir schon ein Titel vorgeschlagen, in der Art „Meeting mit Theresa“. Außerdem bekomme ich jede Menge Informationen über dich, etwa, ob Du schon Artikel geschrieben hast, die im Internet abrufbar sind, oder mir wird ein E-Mail angezeigt, das wir vielleicht zum Ausmachen des Treffen geschrieben haben, etc. Dadurch kann ich mich im Vorfeld gut auf Meetings vorbereiten. Ich habe die Möglichkeit, schnell und einfach Zugang zu all diesen Infos zu bekommen, wenn ich das denn möchte. Noch einfacher wird es, wenn du eine Watch hast, die dich mit Informationen versorgt. Wearables sind momentan ein heißes Thema bei Evernote.

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Das stelle ich mir schwierig vor: Notizen auf dem kleinen Bildschirm zu lesen?

Wir mussten dafür Evernote auch komplett neu denken. Evernote auf der Apple Watch hat ein ganz anderes Look and Feel. Auch die User-Experience hat sich natürlich verändert. Du tippst nicht wie wild auf die Uhr, um mitzuschreiben. Wir mussten umdenken. Es ist eine Erleichterung beim Einkaufen, wenn du etwa deine Einkaufsliste aufrufen kannst. Die Interaktion mit der Watch ist komplett anders, als mit dem Smartphone.

Wie ist eigentlich der Zugang zu Daten bei Evernote?

Wir haben von Anfang an bei Evernote entschieden, dass wir niemals die Daten unserer Kunden monetarisieren werden. Erst dann haben wir unser Business-Modell entwickelt. Wenngleich es bestimmt einfach gewesen wäre, über Werbung Geld zu verdienen, haben wir uns bewusst dagegen entschieden. Wenn man ein „zweites Gehirn“ schaffen möchte, dem Menschen vertrauen sollen und wo sie ihre persönlichen Daten speichern möchten, war uns klar: wir müssen sehr verantwortungsvoll agieren, vorsichtig sein und die Privatsphäre unserer Kunden akzeptieren. Darum gibt es ein Freemium Modell, ein Business Modell und kürzlich haben wir Evernote Plus eingeführt – für User, die etwas zwischen dem kostenlosen Evernote Basic und der erweiterten Version haben wollen. Das haben wir auf Nachfrage unser Kunden entwickelt. Wir entwickeln immer weiter. Evernote ist niemals „fertig“, es ist eine kontinuierliche Weiterentwicklung.

Eine letzte Frage: Wie bist Du eigentlich zu Evernote gekommen?

Ich war ein großer Fan von Evernote, habe den CEO vor fünf Jahren auf einer Konferenz sprechen gehört und war unglaublich beeindruckt von seiner Vision „the Worlds second brain“ zu entwickeln. Später hat ein Freund von mir getweetet, dass Evernote jemanden für Europa sucht, da war mir klar: Das ist meine Chance! Ich wollte unbedingt Teil des Abenteuers werden. So wurde ich kurz darauf der erste Mitarbeiter in Europa…

Vielen Dank!

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(c) Bilder: Evernote

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KI-Kennzeichnung: Was seit Sonntag gekennzeichnet werden muss, und was nicht

Seit 2. August ist Artikel 50 des EU AI Act verbindlich, die Transparenzstufe der KI-Verordnung. Der Wiener Rechtsanwalt Manuel Mofidian erklärt anhand von drei konkreten Anwendungsbeispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht.
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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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