09.07.2023

Co-Investments & Female Investing: Diese Themen bestimmten den Business Angel Summit 2023

Der Business Angel Summit 2023 fand dieses Jahr von 6. bis 7. Juli in Kitzbühel statt. Wir waren vor Ort und haben uns umgehört, was in diesem Jahr die bestimmenden Themen unter Startup-Investor:innen waren.
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(c) Sissi Pollak

Der Business Angel Summit in Kitzbühel hat mittlerweile Tradition. Einmal pro Jahr treffen sich auf Einladung der Austria Wirtschaftsservice (aws) und der Standortagentur Tirol in dem bekannten Alpen-Städtchen dutzende Business Angels und Startup-Investor:innen zum Austausch über aktuelle Themen und Trends. Bei der mittlerweile neunten Ausgabe verzeichnete die ausgebuchte Veranstaltung mit über 200 Teilnehmer:innen einen Rekord. Wie bereits im Jahr zuvor waren neben heimischen Investor:innen auch zahlreiche Business Angels aus dem Ausland anwesend – darunter aus Deutschland, der Schweiz, Lichtenstein, Italien sowie den USA.

Startups treffen auf Investor:innen

Traditionsgemäß laden die Veranstalter ein Dutzend Startups zum zweitägigen Event ein, die sich im Vorfeld wieder bewerben konnten. Insgesamt gab es 80 Bewerbungen, wobei schlussendlich zwölf Startups nach vorgegebenen Kriterien ausgewählt wurden und am Business Angel Summit teilnehmen konnten. Jene sechs Startups, die das Pre-Pitching am Donnerstag für sich entscheiden konnten, erhielten die Chance, ihre Geschäftsidee am zweiten Tag auf der Hauptbühne vor über 100 anwesenden Business Angels zu präsentieren.

Der Pre-Pitch am Donnerstag | (c) Sissi Pollak

Wie die Veranstaltungen in der Vergangenheit zeigen, ist der Business Angel Summit für Startups durchaus Erfolg versprechend: Fünf Startups konnten laut Standortagentur Tirol in den letzten Jahren durch ihre Teilnahme ein Investment erfolgreich abschließen. Darunter befindet beispielsweise das Tiroler Startup RateBoard rund um CEO Matthias Trenkwalder, der am Business Angel Summit 2023 seine Erfahrungen zum Millionen-Exit an die italienische Zucchetti Group mit den Teilnehmer:innen teilte.

Die Startups am Business Angel Summit | (c) Sissi Pollak

Insgesamt waren schlussendlich elf Startups am Business Angel Summit aus drei unterschiedlichen Bundesländern vertreten: Darunter waren aus der Steiermark Aihpos (Sophia), Arteria Technologies, BirdShades, MULTIVATIVE, aus Tirol AR Technology, Crqlar und KinCon biolabs, sowie aus Wien and-less, BrightComSol, Hochzeit.click und money:care.

„Es freut mich sehr, dass auch dieses Jahr wieder Startups unterschiedlichster Bereiche vertreten sind. Genau das ist für das große Ganze wichtig. Schließlich bringen sie einen frischen Blick mit, decken Probleme auf, entwickeln Lösungen und sind bestrebt, diese effizient umzusetzen“, so Ingo Erricher, Prokurist der Standortagentur Tirol, über die Auswahl der Startups.

Ingo Erricher von der Standortagentur Tirol | (c) Sissi Pollak

Co-Investments als zentrales Thema

Neben dem direkten Austausch zwischen Startups und Business Angels standen 2023 Fachinputs zum Thema Co-Investments im Vordergrund. Niki Futter, Business Angel of the Year 2020 und Vorstandsvorsitzender von invest.austria, erläuterte gegenüber brutkasten die Relevanz des Themas: „Co-Investments sind der klassische Einstieg in das Leben eines Business Angel. Jeder Investor fängt damit an, bei einem erfahrenen Investor mitzugehen“.

Am ersten Programmtag konnten die Teilnehmer:innen über unterschiedliche Zugänge zu Startup-Co-Investments, Pooling und Syndizierung lernen. Inputs dazu lieferten unter anderem Bernhard-Stefan Müller von Loonshot Ventures, Christian Stein von der aws, Martin Kollar von Akela Rechtsanwälte, Markus Kainz von Gateway sowie Daniela Haunstein von invest.austria.

Inputs zu den Themen Co-Investments, Pooling und Syndizierung | (c) Sissi Pollak

Herausforderungen beim Fundraising

Ein bestimmendes Thema am Summit war zudem die angespannte Finanzierungslage für Startups. Unter anderem diskutierten in einem Panel Jasmin Güngör von Onsight Ventures, Andreas Riegler von APEX Ventures, Laurenz Simbruner von PUSH Ventures sowie Nina Wöss von Fund F über ihre Erfahrungen der letzten Monate. Tenor des Panel war, dass Fundraising im aktuellen Marktumfeld eindeutig schwieriger geworden ist. „Es ist kein Geheimnis, dass Fundraising gerade nicht einfach ist. Insbesondere SaaS-Consumer-Modelle haben es gerade schwer“, so Riegler. Und Wöss fügte hinzu: „Es ist wichtiger denn je in Europa stark vernetzt zu sein und Intellectual Property zu schaffen.“

Bernhard Sagmeister mit Berthold Baurek-Karlic | (c) Sissi Pollak

Um dem schwierigen Marktumfeld ein Stück weit entgegenzuwirken, kündigte die aws ein neues Finanzierungsinstrument an, das aws Geschäftsführer Bernhard Sagmeister am Freitag auf der Hauptbühne präsentierte. Mit aws Startup Invest stellt die aws Risikokapital für technologiegetriebene Startups in Form von Co-Investments mit erfahrenen Investor:innen zur Verfügung, die über einen einschlägigen Track Record verfügen.

„Wichtig ist bei diesem neuen Angebot eine hohe Selektionsqualität der Startups. Deshalb wird hier auf erfahrene und erfolgreiche Investor:innen als Co-Investor:innen zurückgegriffen. Die Auswahl erfolgt in einem Call-Verfahren“, so Sagmeister. Mehr über das neue Instrument könnt ihr auch hier nachlesen.

Female Investing: Diversität als Faktor für Erfolg

Neben der Co-Investments stand auch das Thema Female Investing auf der Agenda des Business Angel Summit 2023. Dazu gaben Daniela Haunstein von invest.austria, Conny Hörl von CK Venture Capital und Svenja Lassen vom Female Investors Network ein „FlashUpdate“, was sich in der sehr männlich geprägten der Business-Angel-Szene in Sachen „Female Investing“ getan hat. „Mit 13 Prozent sind noch immer viel zu wenig Frauen als Investorinnen aktiv“, so Lassen. Mit der Mission #25to25 verfolgt die Investorin das ambitionierte Ziel, die Quote von Frauen in der Startup-Szene bis zum Jahr 2025 auf 25 Prozent zu erhöhen.

Svenja Lassen im Gespräch mit Daniela Haunstein und Conny Hörl | (c) Sissi Pollak

Um dem Ziel ein Stück weit näher zu kommen, wurde 2020 die FIN Academy ins Leben gerufen, die seit dem Start 136 weibliche Business Angels ausgebildet hat. In der FIN Academy tauchen die Teilnehmerinnen gemeinsam mit anderen Frauen in die Welt der Startup-Investments ein und  bekommen das Handwerkszeug, Grundwissen und gleichzeitig ein Netzwerk, um als Business Angel durchzustarten. Der nächste Durchgang startet Anfang Oktober. Mehr darüber könnt ihr auch hier erfahren.

Tipp der Redaktion: Ebenfalls im Herbst startet die Digital Investors Academy, die von invest.austria veranstaltet wird und Frauen beim Einstieg als Business Angels unterstützt. Das vermittelte Know-How umfasst steuerliches und rechtliches Wissen, sowie Pitch Analysen oder Verhandlungstechniken. Zudem erhalten die Teilnehmerinnen Zugang zu einem Pool an Mentorinnen. Kick-Off ist der 12. September. „Wir haben die Expertise und können die richtige Hilfestellung geben“, so Haunstein.

Integral-Investing mit Mariana Bozesan

Inhaltlichen Höhepunkt des Business Angel Summit bildete eine Keynote von Mariana Bozesan, die den Ansatz des „Integral-Investing“ entwickelte. Dabei soll durch die Integration finanzieller, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit mit kulturellen, verhaltensbedingten und menschlichen Bewusstseinsfaktoren die Gleichwertigkeit von Mensch, Planet und Profit sichergestellt werden.

Mariana Bozesan mit Thomas Schulz von AQAL Capital

Bozesan ist Mitbegründerin und Präsidentin von AQAL Capital und der AQAL Foundation sowie Mitbegründerin der AQAL Group, einem in München ansässigen Investmentkonzern. Zudem ist sie internationales Mitglied im Club of Rome und brachte Deutschlands erste Internetaktie an die Börse. In ihrer eindrücklichen Keynote, in der sie den Klimawandel und die großen Herausforderungen unserer Zeit adressierte, gab sie den Teilnehmer:innen als Gedankenanstoß mit: „Es gibt Möglichkeiten mit Kapital und Technologie die Welt zu verändern“. Mehr über Bozesan lest ihr demnächst in einem ausführlichen Interview auf brutkasten.com.

World Venture Forum mit 500 Investor:innen

Neben dem Business Angel Summit fand in diesem Jahr auch wieder das World Venture Forum 2023 in Kitzbühel statt. Was vor neun Jahren als Netzwerktreffen der Mitglieder des European Super Angels Clubs (ESAC) rund um Berthold Baurek-Karlic begann, ist im Laufe der Zeit zu einer einwöchigen Expertenkonferenz für Investor:innen aus dem In- und Ausland angewachsen. „Es waren über 500 Investoren aus 20 Nationen vertreten“; so Baurek-Karlic über die Bilanz des World Venture Forum. Die Themen reichten von Crypto, Circular Economy, Life Sciences, LegalTech, Family Offices bis Institutional Private Equity. Mittlerweile wurde auch eine eigene gemeinnützige Stiftung ins Leben gerufen, die nächstes Jahr das World Venture Forum als unabhängiger Träger ausrichten wird. Sowohl das World Venture Forum als auch der Business Angel Summit feiern nächstes Jahr ihr zehntes Jubiläum.

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Seit 2. August ist Artikel 50 des EU AI Act verbindlich, die Transparenzstufe der KI-Verordnung. Der Wiener Rechtsanwalt Manuel Mofidian erklärt anhand von drei konkreten Anwendungsbeispielen, was gekennzeichnet werden muss und was nicht.
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Rechtsanwalt Manuel Mofidian © Armin Hubner

Ein Unternehmen erstellt selbst oder unter seiner Weisung und Kontrolle einen kurzen Werbeclip. Kein Dreh, kein Team, kein Budget für Schauspieler:innen: Die Person, die im Video das Produkt vorstellt, ist von einer KI generiert. Sie existiert nicht, sieht aber aus wie ein Mensch.

Seit Sonntag ist dieser Clip kennzeichnungspflichtig, und die Pflicht trifft das Unternehmen, nicht das Tool, mit dem der Clip entstanden ist. Denn ein Deepfake im Sinne des Gesetzes ist nicht nur die manipulierte Aufnahme einer prominenten Person. Nach den neuen Leitlinien der EU-Kommission genügt es, dass das Dargestellte real existieren könnte und der Inhalt so wirkt, als wäre er echt. Ob jemand täuschen wollte, spielt keine Rolle. Ob der Gesetzeswortlaut wirklich so weit reicht, wird in der Fachwelt diskutiert, denn er knüpft an die Ähnlichkeit mit real existierenden Personen an. Für die Praxis ist vorerst die Kommissionslinie maßgeblich, denn an ihr werden sich die Behörden primär orientieren.

Nein, die EU hat das nicht verschoben

In vielen Geschäftsleitungen ist in den vergangenen Wochen eine andere Botschaft angekommen: Brüssel habe zurückgerudert, man habe Zeit. Diese Lesart ist gefährlich verkürzt.

Die Digital-Omnibus-Verordnung zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist seit 27. Juli in Kraft, wenige Tage vor dem Stichtag. Verschoben hat sie die Pflichten für Hochrisiko-Systeme: eigenständige Anwendungen nach Anhang III auf Dezember 2027, in Produkte eingebettete KI auf August 2028. Die Transparenzpflichten hat sie in ihrer Substanz nicht angetastet. Sie gelten seit Sonntag.

Eine einzige Ausnahme gibt es, und sie betrifft Anbieter, nicht Anwender (in der KI-VO Betreiber genannt): Generative KI-Systeme, die bereits vor dem 2. August auf dem Markt waren, haben für die technische, maschinenlesbare Kennzeichnung ihrer Ausgaben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit. Auf die Pflichten von Unternehmen, die KI einsetzen, hat das keine Auswirkung.

Was es an Orientierung gibt

Anders als beim Start der DSGVO steht der Stichtag nicht im luftleeren Raum. Die EU-Kommission hat am 10. Juni den Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Die dazugehörigen Leitlinien zur Auslegung von Artikel 50 hat sie inhaltlich am 20. Juli freigegeben, die förmliche Annahme steht noch aus, bis alle Sprachfassungen vorliegen. Beides ist rechtlich nicht bindend, in der Praxis aber der Maßstab, an dem sich Behörden orientieren werden.

Der Kodex wurde von Kommission und AI Board als geeignet bewertet. Wer ihm beitritt, kann sich zum Nachweis der Kennzeichnungspflichten darauf berufen. Wer das nicht tut, muss seine Compliance auf anderem Weg belegen und muss laut Kommission mit mehr Auskunftsersuchen rechnen.

Die wichtigste Unterscheidung, die Sie brauchen

Das Gesetz trennt zwei Rollen: Anbieter und Betreiber. „Stark vereinfacht gesagt: Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt und auf den Markt bringt. Betreiber ist derjenige, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Die Definitionen sind aber deutlich länger und komplexer, also muss im Einzelfall wirklich ausgelegt werden, ob die Tatbestände erfüllt sind, auch weil diese mit den Definitionen von KI-Systemen und -Modellen verzahnt sind“, sagt Manuel Mofidian, Wirtschafts- und Tech-Rechtsanwalt mit Spezialisierung auf KI-Recht. „Vielleicht sogar 99 Prozent der Unternehmen und Organisationen, die KI einsetzen, sind Betreiber.“

So sei man bereits Betreiber, wenn ein Unternehmen einen eingekauften Voicebot laufen lässt. Aber auch wenn Mitarbeiter:innen auf Anweisung des Unternehmens ein KI-Tool einsetzen, wird dadurch ihr Unternehmen zum Betreiber, nicht der einzelne Mitarbeiter:innen. Heraus fällt nur die rein persönliche und nicht berufliche Nutzung: „Wenn meine Mutter privat ChatGPT verwendet, ist sie keine Betreiberin.“

Die Grenze verläuft dabei nicht per se zwischen Unternehmen und Einzelpersonen, sondern zwischen privat und erwerbsmäßig. Wer regelmäßig wirtschaftlichen Nutzen aus der Nutzung zieht oder sie im Rahmen einer geschäftlichen, beruflichen oder freiberuflichen Tätigkeit einsetzt, ist Betreiber. Creator, die KI-Inhalte monetarisieren, fallen darunter.

Diese Trennung entscheidet, wer welche Pflicht hat. In den drei folgenden Beispielen fällt die Antwort jeweils anders aus.


Beispiel 1: Der Chatbot im Kundenservice

Wer mit einer KI spricht, muss das erfahren. Diese Pflicht trifft allerdings nicht Sie, sondern den Anbieter, also jenes Unternehmen, das den Assistenten gebaut und verkauft hat. Es muss das Produkt so konzipieren, dass die Information rechtzeitig kommt. „Bei der ersten Interaktion, so früh wie möglich und deutlich“, fasst Mofidian zusammen, in der Praxis also z. B. mit einer Ansage zu Gesprächsbeginn.

Eine Ausnahme gibt es, wenn ohnehin offensichtlich ist, dass eine KI interagiert. Ein erkennbarer virtueller Comic-Avatar dürfte darunterfallen. Eine Stimme, die klingt wie ein Mensch, nicht. Auf diese Ausnahme sollte man sich aber nicht zu bequem verlassen: Die Kommission verlangt in ihren Leitlinien eine enge Auslegung, weil die Ausnahme den Betroffenen Transparenz entzieht.

Für Unternehmen, die einen solchen Assistenten einkaufen, ist dieser legistische Ansatz dennoch eine Entlastung: Sie müssen die Ansage nicht selbst einbauen. Wer allein einen fremden Chatbot in die eigene Website einbindet, bleibt nach den Leitlinien im Regelfall Betreiber. Die Rolle kann aber kippen: Wer in gewissen Konstellationen das System wesentlich verändert, etwa nachtrainiert, wer seine Zweckbestimmung ändert oder es unter eigenem Namen oder eigener Marke in Verkehr bringt, kann selbst zum Anbieter werden und „erbt“ dann die Anbieter-Pflichten.

Beispiel 2: Das „Deepfake“-KI-Video im Marketing

Hier kann die Hauptverantwortung das KI-einsetzende Unternehmen treffen, den Betreiber im Sinne der KI-Verordnung. Wer Inhalte veröffentlicht, die als echt durchgehen könnten, muss offenlegen, dass sie künstlich erzeugt wurden. Der Hinweis darf dabei nicht in den Metadaten vergraben sein, er muss für Menschen wahrnehmbar sein. Auf die maschinenlesbare Markierung, die der Anbieter im Inhalt hinterlässt, können Sie sich zur Erfüllung Ihrer eigenen Pflicht ausdrücklich nicht stützen.

Nicht jedes KI-Bild fällt darunter. „Jedes Deepfake ist künstlich erzeugt, aber nicht jeder künstlich erzeugte Inhalt ist ein Deepfake“, sagt Mofidian. „Ich kann tausend Sachen mit einer KI machen, die nichts mit Deepfake zu tun haben. Ein Bild von einem Einhorn zum Beispiel. Hier besteht keine ausreichende Ähnlichkeit mit realen Lebenssachverhalten, weswegen dies kein Deepfake sein kann.“ Bei offensichtlich künstlerischen, kreativen, satirischen, fiktionalen oder vergleichbaren Werken kann die Offenlegung in angemessener, nicht die Darstellung beeinträchtigender Form erfolgen. Die Kennzeichnungspflicht entfällt dadurch jedoch nicht vollständig.

Wie eine Kennzeichnung konkret aussehen kann, beschreibt der Verhaltenskodex. Die Kommission stellt dafür einen Satz frei verfügbarer EU-Icons bereit, den Betreiber verwenden können; gleichwertige eigene Labels sind ebenfalls zulässig. Der Kodex macht darüber hinaus Vorgaben zu Gestaltung und Platzierung und sieht Alternativen vor, wo visuelle Labels nicht funktionieren, bei reinen Audioinhalten etwa gesprochene Hinweise.

Beispiel 3: Der automatisch erzeugte Text

Der unauffälligste Teil ist für viele der folgenreichste. Wer KI-erzeugte Texte veröffentlicht, um die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren, muss das kennzeichnen. Hier genügt bereits die Erzeugung, eine Verzerrung der Realität ist nicht nötig.

Jedoch greift eine Ausnahme, wenn der Inhalt einer menschlichen Überprüfung oder redaktionellen Kontrolle unterzogen wurde und eine natürliche oder juristische Person die redaktionelle Verantwortung für die Veröffentlichung trägt.

Entscheidend ist, was als Überprüfung zählt. Die Kommission verlangt eine bewusste Auseinandersetzung mit der Substanz des Inhalts, durch Personen mit einschlägigem Fachwissen und fachlichem Urteilsvermögen. Rein formale oder prozedurale Kontrollen genügen ausdrücklich nicht, Rechtschreib- und Grammatikkorrektur werden als Negativbeispiele genannt. Ein Text muss also nicht verändert, aber inhaltlich geprüft werden. „Es kann reichen, dass du es einmal bewusst inhaltlich substanziell prüfst und durchliest. Keiner verpflichtet dich, einen Beistrich zu ändern“, sagt Mofidian. Entscheidend sei, dass beides zusammenkommt: „Die Prüfung allein genügt nicht. Es muss auch jemand die redaktionelle Verantwortung übernehmen.“

Damit sind klassische Redaktionen weitgehend außen vor. Eng wird es dort, wo der Mensch aus dem Prozess verschwindet. Ein Agent, der Texte generiert und selbst publiziert, ohne dass jemand gegenliest, erfüllt die erste Bedingung nicht. „Wenn das alles autonom abläuft, dann hast du ein Kennzeichnungs-Thema“, sagt Mofidian. Für Unternehmen, die gerade solche Pipelines aufbauen, sei dies eine wichtige Konsequenz des Stichtags.


Was nicht gekennzeichnet werden muss

Rund um den Stichtag kursierte die Warnung, künftig müsse praktisch jeder mit KI erstellte Inhalt ein Label tragen. Das ist so nicht richtig, und die Abgrenzung ist für die Praxis oft entscheidender als die Pflicht selbst.

Nicht erfasst sind KI-erzeugte Texte, die nicht der Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse dienen. Hier braucht es nach Artikel 50 kein Label. Auch der Newsletter über das eigene Sortiment fällt nicht darunter, wohl aber ein Beitrag, der über ein Thema von allgemeinem Interesse informiert.

Nicht erfasst sind erkennbar künstliche Bilder und Videos, vom Fantasiemotiv bis zur sichtbar generierten Illustration.

Nicht erfasst ist KI, die im Hintergrund unterstützt, ohne den Inhalt wesentlich zu verändern, etwa bei Standardbearbeitung oder Berechnung. Ebenso wenig erfasst sind Systeme, die weder mit Menschen interagieren noch Inhalte erzeugen und auch keine Emotionen erkennen oder Menschen biometrisch kategorisieren, also der Großteil klassischer Analyse-Anwendungen in der Produktion.

Nicht erfasst ist schließlich, was vor dem Stichtag erzeugt wurde: Eine rückwirkende Kennzeichnung älterer Inhalte verlangt niemand. Eine Ausnahme sollten Unternehmen mit vorbefülltem Content-Kalender kennen: Bei Text kommt es auf den Zeitpunkt der Veröffentlichung an. Wer einen KI-Text im Juli erzeugt und im September publiziert, muss ihn kennzeichnen, sofern er unter die Pflicht fällt.

Und schließlich ist die maschinenlesbare Kennzeichnung, über die derzeit viel geschrieben wird, eine Pflicht der Anbieter, und sie richtet sich nicht an den Leser. „Für dich muss die Kennzeichnung nicht eindeutig sein, sondern für eine Maschine“, erklärt Mofidian den Unterschied. „Beim Deepfake muss es dagegen so sein, dass ein Mensch es versteht.“ Wer KI-Werkzeuge einkauft, muss also keine Wasserzeichen in seine Dateien bauen.

Wer allerdings dokumentieren kann, wie ein Inhalt entstanden ist und wer ihn freigegeben hat, ist im Streitfall besser aufgestellt. Nachweisbarkeit ist keine Pflicht aus Artikel 50, aber sie entscheidet, wie belastbar man dasteht, wenn jemand nachfragt.

Die Falle: KI-Recht ist mehr als nur die KI-VO

Selbst wer nach dieser Aufteilung zum Schluss kommt, als Betreiber in gewissen Konstellationen wenig tun zu müssen, sollte nicht zu früh aufatmen. Dass der AI Act in gewissen Konstellationen entlasten kann, sagt Mofidian, „heißt für andere, ebenfalls einschlägige Rechtsgebiete noch nichts“. „KI-Recht ist eine Querschnittsmaterie. Das Kennzeichnungs-Regime des AI Acts ist nur eine Schicht. Daneben laufen DSGVO, Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, Lauterkeitsrecht, Vertrags- und Haftungsfragen.“

Für die Praxis besonders relevant: Das Label schützt nicht vor anderen Rechtsfolgen. „Ein gekennzeichnetes Deepfake kann trotzdem rechtswidrig sein, etwa weil es das Bildnis einer realen Person verletzt“, sagt Mofidian. Zudem droht die Durchsetzung nicht nur von Behördenseite: „Eine fehlende Kennzeichnung, aber auch eben z. B. Rechtsverstöße aus anderen Bereichen, holen dich unter Umständen schneller über eine Mitbewerber-Abmahnung ein als über eine Behörde.“ Die Kennzeichnung beantwortet nur die Frage, ob KI im Spiel war, nicht, ob der Inhalt selbst zulässig ist oder Rechte anderer verletzt, etwa Geschäftsgeheimnisse.

Deutlich zeige sich dies z. B. im Datenschutzrecht. Dort kann sich das Verhältnis in gewissen Konstellationen fast schon umdrehen, wobei auch hier jedenfalls im Einzelfall geprüft werden muss: Während nach der KI-Verordnung Pflichten wie der „Chatbot-Hinweis“ oder die maschinenlesbare Markierung beim Anbieter liegen können, kann datenschutzrechtlich das einsetzende Unternehmen der Verantwortliche sein, weil es über Zweck und Mittel der Datenverarbeitung entscheidet. Der KI-Anbieter kann in dieser Konstellation datenschutzrechtlich betrachtet häufig Auftragsverarbeiter sein, wobei denkbar ist, dass KI-Anbieter daneben auch zu eigenen Zwecken verarbeiten und insoweit selbst Verantwortliche sind. Arbeitet der Anbieter nicht DSGVO-konform, kann das auf das einsetzende Unternehmen zurückfallen, das nach der KI-Verordnung „nur“ Betreiber ist, nach der DSGVO aber Verantwortlicher.

Was Verstöße kosten

Verstöße gegen die Transparenzpflichten liegen auf der mittleren Sanktionsstufe: bis zu 15 Millionen Euro oder drei Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Unternehmen gilt der höhere der beiden Werte.

Für kleine und mittlere Unternehmen einschließlich Startups dreht die Verordnung diese Regel um. Dort gilt der niedrigere Wert. Ein Startup mit zehn Millionen Euro Umsatz riskiert damit maximal 300.000 Euro, nicht 15 Millionen. Die oft zitierten 35 Millionen Euro betreffen ausschließlich die verbotenen KI-Praktiken und haben mit Kennzeichnung nichts zu tun.

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AI Summaries

Co-Investments & Female Investing: Diese Themen bestimmten den Business Angel Summit 2023

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Inhalt des Artikels hat verschiedene gesellschaftspolitische Auswirkungen: 1. Förderung von Startups und Unternehmertum: Der Business Angel Summit bietet eine Plattform für Startups, um sich mit potenziellen Investoren auszutauschen und Finanzierungsmöglichkeiten zu erhalten. Dies fördert die Gründung von neuen Unternehmen und unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung. 2. Co-Investments und Investments im Allgemeinen: Das Thema Co-Investments steht im Mittelpunkt des Summits, was darauf hinweist, dass Investoren zunehmend zusammenarbeiten, um in Startups zu investieren. Dies kann zu einer stärkeren Vernetzung und Zusammenarbeit von Investoren führen und zur Entwicklung des Startup-Ökosystems beitragen. 3. Female Investing und Diversität: Ein weiteres wichtiges Thema des Summits ist das sogenannte Female Investing, das darauf abzielt, mehr Frauen als Investorinnen zu gewinnen. Dieser Fokus auf Diversität und Geschlechtergleichstellung kann dazu beitragen, bestehende Ungleichheiten in der Business-Angel-Szene zu verringern und ein inklusiveres und vielfältigeres Ökosystem zu schaffen. 4. Herausforderungen bei der Finanzierung von Startups: Der Artikel thematisiert auch die angespannte Finanzierungslage für Startups, insbesondere in bestimmten Bereichen wie SaaS-Consumer-Modellen. Dies verdeutlicht die aktuellen Herausforderungen und Schwierigkeiten, mit denen Startups bei der Beschaffung von Kapital konfrontiert sind. 5. Nachhaltiges Investieren: Die Keynote von Mariana Bozesan zum Thema „Integral-Investing“ betont die Bedeutung der Integration von finanzieller, ökologischer und sozialer Nachhaltigkeit in Investitionen. Dies weist auf ein wachsendes Bewusstsein für nachhaltiges und verantwortungsvolles Investieren hin, das gesellschaftliche und ökologische Auswirkungen berücksichtigt. Insgesamt können die diskutierten Themen und Trends des Business Angel Summit 2023 dazu beitragen, das Startup-Ökosystem zu stärken, Unternehmertum zu fördern, Diversität zu erhöhen und nachhaltiges Investieren voranzutreiben.

Co-Investments & Female Investing: Diese Themen bestimmten den Business Angel Summit 2023

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Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Der Artikel berichtet über den Business Angel Summit 2023, bei dem sich Business Angels und Start-up-Investoren treffen, um aktuelle Themen und Trends zu diskutieren. Die Veranstaltung verzeichnete mit über 200 Teilnehmern einen Rekord und auch ausländische Investoren waren vertreten. Das Event bietet Start-ups die Möglichkeit, sich vorzustellen und potenzielle Investoren zu finden. Co-Investments waren ein zentrales Thema, und es wurden Inputs zu verschiedenen Aspekten wie Pooling und Syndizierung gegeben. Die schwierige Finanzierungslage für Start-ups war ebenfalls ein wichtiges Thema, und die Austrian Wirtschaftsservice (aws) kündigte ein neues Finanzierungsinstrument an. Ein weiteres Thema war Female Investing und die Bemühungen, den Anteil von Frauen in der Business-Angel-Szene zu erhöhen. Die Keynote von Mariana Bozesan zum Thema „Integral-Investing“ betonte die Notwendigkeit, finanzielle, ökologische und soziale Nachhaltigkeit miteinander zu verbinden. Insgesamt hatte der Business Angel Summit 2023 positive Auswirkungen auf den Austausch zwischen Investoren und Start-ups sowie auf die Förderung von Co-Investments und der Diversität in der Start-up-Szene.

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Der Inhalt dieses Artikels könnte für Sie als Innovationsmanager:in relevant sein, da er Ihnen Einblicke in den Business Angel Summit in Kitzbühel gibt. Dort treffen sich Business Angels und Start-up-Investoren, um sich über aktuelle Themen und Trends auszutauschen. Sie können Informationen über Co-Investments, die Finanzierungslage für Start-ups und das Thema Female Investing finden. Zudem werden auch konkrete Lösungen wie das neue Finanzierungsinstrument aws Startup Invest vorgestellt. Diese Einblicke können Ihnen helfen, Trends und Entwicklungen im Bereich Start-up-Investitionen besser zu verstehen und möglicherweise auch neue Möglichkeiten für Ihre Innovationsstrategie zu entdecken.

Co-Investments & Female Investing: Diese Themen bestimmten den Business Angel Summit 2023

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Der Artikel berichtet über den Business Angel Summit 2023 in Kitzbühel, bei dem sich Business Angels und Startup-Investor:innen treffen, um über aktuelle Themen und Trends zu diskutieren. Dabei wurden Co-Investments und das Thema der weiblichen Investitionen als Schwerpunktthemen behandelt. Für Investor:innen bietet der Artikel Einblicke in diese Themen sowie Informationen über erfolgreiche Investitionen in Startups, mögliche Herausforderungen beim Fundraising und neue Finanzierungsinstrumente. Zudem wird auf die Bedeutung von Diversität als Erfolgsfaktor eingegangen. Insgesamt kann der Artikel relevante Informationen liefern, die bei der Investitionsentscheidung in Startups von Interesse sein können.

Co-Investments & Female Investing: Diese Themen bestimmten den Business Angel Summit 2023

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Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Der Artikel berichtet über den Business Angel Summit 2023, bei dem sich Investor:innen und Startups treffen, um über aktuelle Themen und Trends zu diskutieren. Dabei werden insbesondere die Themen Co-Investments und Female Investing hervorgehoben. Als Politiker:in sind diese Informationen relevant, da sie Einblicke in die Entwicklung des Startup-Ökosystems und in Finanzierungsinstrumente bieten. Zudem wird die Bedeutung von Diversität und weiblichen Investorinnen für den Erfolg von Startups betont. Dies kann bei der Gestaltung von politischen Maßnahmen und Förderprogrammen für Startups berücksichtigt werden.

Co-Investments & Female Investing: Diese Themen bestimmten den Business Angel Summit 2023

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Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Der Business Angel Summit 2023 war geprägt von Themen wie Co-Investments und Female Investing. Dabei trafen sich Business Angels und Startup-Investoren, um über aktuelle Trends und Herausforderungen zu diskutieren. Die Veranstaltung bot Startups die Möglichkeit, sich vor Business Angels zu präsentieren und potenzielle Investitionen zu sichern. Ein zentrales Thema waren Co-Investments, bei denen erfahrene Investoren ihre Expertise teilen und so neuen Investoren den Einstieg erleichtern. Zudem wurde das Thema Female Investing aufgegriffen, um die Präsenz von Frauen in der Startup-Szene zu erhöhen. Die Veranstaltung zeigte auch, dass die Finanzierungslage für Startups aktuell herausfordernd ist. Um dem entgegenzuwirken, stellte die aws ein neues Finanzierungsinstrument vor. Insgesamt war der Business Angel Summit eine Plattform für Austausch, Vernetzung und Zusammenarbeit zwischen Business Angels, Startups und Investoren.

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