24.10.2022

1,2 Mrd. Euro für Digitalisierung: Diese Projekte möchte die Regierung bis 2026 umsetzen

Im Bundesfinanzrahmen 2022 bis 2026 stehen insgesamt zusätzlich 1,2 Milliarden Euro für Digitalisierung zur Verfügung. Mit den zusätzlichen Mittel soll eine Reihe an Digitalisierungs-Maßnahmen umgesetzt werden.
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(c) BMF

In seiner Budgetrede thematisierte Finanzminister Magnus Brunner bereits erste Maßnahmen im Bereich der Digitalisierung und gab bekannt, dass im Bundesfinanzrahmen 2022-2026 insgesamt zusätzlich 1,2 Mrd. Euro für Maßnahmen der Digitalisierung zur Verfügung stehen werden. Bereits 2023 soll es zusätzlich 256,4 Millionen Euro geben.

Mehr Budget für Digitalisierungssektion

Zudem soll auch das Budget der Digitalisierungssektion im Finanzministerium (BMF) um 40 Millionen Euro aufgestockt werden. Damit sollen unter anderem Projekte des Digitalisierungsfonds weitergeführt werden. Erste Maßnahmen, wie der Start des digitalen Führerscheins, wurden bereits umgesetzt. Künftig soll die eAusweis App Schritt für Schritt weiter ausgebaut werden. So sollen Altersnachweis, Zulassungsschein oder das Klimaticket in die App integriert werden, wie das Finanzministerium bekannt gab.

Der Start des digitalen Führerscheins ging bereits im Oktober über die Bühne | (c) BMF Website

Projekte und Budget im Bereich der Digitalisierung

Neben der Förderung des Breitbandausbaus in Höhe von 1,4 Milliarden Euro – sogenannte zweite Breitband-Milliarde wurde bereits vor der Budgetrede ankündigt – stehen, folgende zusätzliche Mittel für Digitalisierung bereit:

  • Im Bereich Inneres stehen bis 2026 knapp 150 Millionen Euro für den Ausbau polizeilicher  IT Anwendungen sowie Digitalisierungsmaßnahmen zur Verfügung. 
  • Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) investiert im kommenden Jahr 20 Millionen Euro für Digitalisierungsmaßnahmen, darunter die Entwicklung des eMutter-Kind Passes.
  • Für Digitalisierungsprojekte in der Justiz stehen im nächsten Jahr 43,4 Mio. Euro bereit. 
  • Für das Pflichtfach Digitalisierung an den Schulen stehen im Jahr 2023 rund 43 Millionen Euro zur Verfügung, bis 2026 knapp 200 Mio. Euro. Die Ausrollung der mobilen Endgeräte für Schüler:innen soll in den kommenden Jahren fortgesetzt werden. Dafür sind im aktuellen Bundesfinanzrahmen 173,3 Mio. Euro vorgesehen.


Videotipp aus dem Arichv: Diese Vorhaben möchte Staatssekretär für Digitalisierung Florian Tursky umsetzen

In seinem ersten brutkasten Interview im Sommer 2022 erklärte der neue Staatssekretär für Digitalisierung, Florian Tursky, welche Vorhaben er im Bereich der Digitalisierung umsetzen möchte – angefangen von der digitalen Identität bis hin zum digitalen Führerschein.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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