12.10.2022

Budgetrede von Brunner: „Wir stehen an einer Zeitenwende bei der Transformation unserer Wirtschaft“

Finanzminister Magnus Brunner (ÖVP) hielt am Mittwoch im Nationalrat seine erste Budgetrede, die ganz im Zeichen des Ukraine-Kriegs, der Energiekrise und Inflation stand. Brunner nahm unter anderem Bezug auf kurz- und mittelfristige Maßnahmen für Unternehmen.
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Magnus Brunner
Finanzminister Magnus Brunner | (c) BMF/Wenzel

Bereits im Vorfeld der Budgetrede von Finanzminister Magnus Brunner sind erste Details an die Öffentlichkeit gelangt. Einer der größten Eckpunkte: Das Defizit wird kommendes Jahr bei 2,9 Prozent der Wirtschaftsleistung liegen. Die Schulden steigen erstmalig auf 367 Milliarden Euro. Im Vorkrisenjahr 2019 lag der Wert noch bei 280 Milliarden Euro. Das geplante Budget werde laut Brunner von den hohen Schulden, die aufgrund der Coronakrise angehäuft wurden, Anti-Teuerungsmaßnahmen, Inflation und der Energiekrise maßgeblich bestimmt. „Wir befinden uns wahrscheinlich in der schwierigsten Zeit seit dem Ende des zweiten Weltkriegs“, so Brunner am Mittwoch vor dem österreichischen Nationalrat.

Maßnahmen der Regierung für Unternehmen

Ziel des Budget sei es, Österreich aus der Krise zu bringen und Wohlstandsverluste zu vermeiden. In seiner 80 Minuten langen Budgetrede stellte Brunner dahingehend auch eine Reihe an Maßnahmen und Schwerpunktsetzungen vor, die Unternehmen zu Gute kommen sollen. Um Unternehmen im Zuge der aktuellen Energiekrise zu unterstützen sind für 2022 und 2023 rund 1,3 Milliarden Euro vorgesehen. In diesem Zusammenhang verwies der Finanzminister auf den Energiekostenzuschuss für Unternehmen, der bereits Ende September im Zuge des Anti-Teuerungspakets präsentiert wurde.

Trotz der Krise und den dadurch entstehenden Mehrausgaben hält die Regierung laut Brunner an ihrer ökosozialen Steuerreform fest. Bis 2025 soll demnach die heimische Wirtschaft mit rund 18 Milliarden Euro entlastet werden. „Unternehmen werden wir mit einer Senkung der Körperschaftssteuer um bis zu 900 Millionen Euro pro Jahr entlasten“. Konkret soll die Körperschaftssteuer von 2023 von 25 Prozent auf 24 Prozent und dann im Jahr 2023 weiter auf 23 Prozent gesenkt werden. „Das schafft Spielräume für Investitionen, ist aber auch Anreiz für Betriebsansiedelungen und den internationalen Wettbewerbsvorteil, den wir dadurch erzielen“, so Finanzminister Brunner. Insgesamt sollen durch die Senkung der Körperschaftssteuer 80.000 Unternehmen in Österreich profitieren.

Um standortrelevante Herausforderungen stemmen zu können, soll auch das Budget des Wirtschaftsministerium 2023 erhöht werden. Im Vergleich zum Vorjahresbudget soll es 1,1 Milliarden Euro mehr geben, was einer Anhebung um 45 Prozent entspricht.

Energie- und Klimawandel

Neben kurzfristigen Maßnahmen thematisierte Brunner in seiner Budgetrede auch längerfristige Maßnahmen, die angesichts des Klimawandels den Wirtschaftsstandort nachhaltig transformieren sollen. Erst am Dienstag präsentierte die Regierung im Vorfeld der Rede ihre Klima- und Transformationsoffensive. Bis 2030 sollen demnach Investitionen in Höhe von 5,7 Milliarden Euro getätigt werden, um die Umstellung auf eine klimafreundlichere Industrie zu fördern. Zusätzlich sollen bis 2026 rund 1,4 Milliarden Euro in den öffentlichen Verkehr und die Transformation des Mobilitätssektors investiert werden. „Wir stehen an einer Zeitenwende. Das betrifft nicht nur die Sicherheit, sondern auch die Transformation unserer Wirtschaft“, so Brunner.

Als große Herausforderungen nannte Brunner den Ausstieg aus fossilen Energieträgern. Aber auch die Abhängigkeit von russischem Erdgas soll weiter abgebaut werden. Für die Jahre 2023 bis 2025 sollen beispielsweise insgesamt 300 Millionen Euro in die Gasdiversifizierung fließen. Um die Energieeffizienz zu erhöhen, sollen jährlich rund 190 Millionen Euro in die Hand genommen werden.

Erste Reaktionen auf die Budgetrede

Erste Reaktionen auf die Budgetrede von Brunner ließen nicht lange auf sich warten. WKÖ-Präsident Harald Mahrer äußerte in einem ersten Statement wie folgt: „Die heute von Finanzminister Brunner vorgelegten Budgetpläne mindern die negativen Auswirkungen der schwachen Konjunktur sowie der hohen Inflation aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise. Die für 2023 anvisierte Neuverschuldung ist akzeptabel, damit Haushalte und Unternehmen gut durch die unsicheren Zeiten kommen.“ Dennoch mahnte der WKO-Präsident noch ausstehende Maßnahmen für Unternehmen ein. Konkret müsste das Strompreiskosten-Ausgleichsgesetz finalisiert werden, das zur teilweisen Kompensierung der indirekten CO2-Kosten von energieintensiven Unternehmen dient. Aber auch die Veröffentlichung der Richtlinie für den Energiekostenzuschuss seien noch ausständig.

Auch Monika Köppl-Turyna, Direktorin des Wirtschaftsforschungsinstitutes EcoAustria, meldete sich bereits zu Wort: „Weitere Entlastungen der Steuerzahler:innen und Unternehmen sind nicht nur notwendig, sondern aufgrund der guten Einnahmenentwicklung auch möglich. Gleichzeitig ist noch stärker auf die Gesamtausgaben, besonders bei den Pensionen, zu achten“. Zudem fordert die Wirtschaftsforscherin stärker Maßnahmen ein, um den Arbeitskräftemangel zu bekämpfen. „Der Arbeitskräftemangel schmerzt offensichtlich noch nicht genug, um endlich mehr Geld in die Hand für die Kinderbetreuung zu nehmen. Ein Plus von 105 Mio. Euro ist etwa die Hälfte davon, was notwendig wäre, um das Barcelonaziel für Unter-3-Jährige zu erreichen“, so Köppl-Turyna.


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(c) Sasun Bughdaryan via Unsplash

In der Gründungsphase steht das operative Geschäft an erster Stelle: Produkte werden entwickelt, Marketingkampagnen gestartet und erste Kund:innen akquiriert. Rechtliche Rahmenbedingungen und eine nachhaltige Absicherung rücken dabei mitunter in den Hintergrund. Dabei können nicht nur unbedachte Versäumnisse, sondern sogar unverschuldete Konflikte junge Unternehmen rasch in finanzielle Schieflagen bringen.

“Ich mache ja nichts falsch”

„Ein häufiger Satz von Gründerinnen und Gründern lautet: Was soll schon passieren? Ich mache ja nichts falsch“, sagt Rechtsschutz-Experte Gerd Plank von der ERGO Versicherung. Doch im Unternehmensalltag geraten Firmen keineswegs nur durch eigenes Fehlverhalten in juristische Auseinandersetzungen. Plank verdeutlicht das an einem Praxisbeispiel aus dem Strafrechtsschutz: „Auch wenn ein Geschäftspartner etwas falsch macht, etwa bei der Verrechnung, kann ein Unternehmen ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten.“ In Österreich gebe es jährlich rund 540.000 Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwaltschaften, denen lediglich 28.000 Verurteilungen gegenüberstehen. „Das bedeutet, dass 95 Prozent der Verfahren eingestellt werden oder mit einem Freispruch enden – die immensen Anwalts- und Verteidigungskosten von oft 10.000 bis 20.000 Euro muss man ohne Rechtsschutzversicherung dennoch selbst tragen“, so Plank.

Rechtsschutz-Experte Gerd Plank | (c) ERGO Versicherung

Auch bei zivilrechtlichen Auseinandersetzungen würden Gründer:innen das finanzielle Risiko unterschätzen. „Schon wenn man einen vermeintlich kleinen Streitwert von 500 Euro einklagt, liegen die Gesamtkosten in der ersten Instanz bereits bei rund 1.600 Euro. Kommen weitere Verhandlungen hinzu, ist man rasch bei 6.000 Euro“, führt Plank aus. Da ein Großteil der Gerichtsverfahren mit einem Vergleich enden würden, blieben beide Parteien häufig auf ihren eigenen Anwaltskosten sitzen. „In Österreich liegt der häufigste bestrittene Wert bei 10.000 Euro. Die Gesamtkosten bei diesem Streitwert erreichen schnell 20.000 Euro“, so der Experte. Ohne Absicherung verzichten Startups daher oft auf berechtigte Forderungen, um Prozesskosten zu vermeiden – was im Einzelfall existenzbedrohende finanzielle Auswirkungen haben kann.

Die 6 häufigsten Rechtsfallen

Um solche Szenarien zu verhindern, sollten Gründer:innen die typischen Stolpersteine der ersten Monate kennen. Gerd Plank fasst im Gespräch mit brutkasten die sechs häufigsten Rechtsfallen zusammen – und zeigt auf, wie sich Startups mit dem passenden Rechtsschutz davor schützen können.

1. Mündliche Vereinbarungen und undokumentierte Vertragsänderungen

In der Startphase regiert oft das Prinzip Vertrauen. Verträge werden mündlich geschlossen oder vereinbarte Leistungen nachträglich per Handschlag abgeändert. „Einer der wichtigsten Punkte, bei denen es später zu Streitigkeiten kommt, sind undokumentierte Änderungen an Verträgen“, warnt Plank. Kommt es zu Uneinigkeiten über den Leistungsumfang oder Zahlungen, stehe Aussage gegen Aussage. Der Kunde bestreite etwa Zusatzleistungen, und das Startup bleibe auf den Kosten sitzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz der ERGO Versicherung unterstützt Gründer:innen durch juristische Erstberatung und Vorab-Vertragsprüfungen zu günstigen Konditionen. Zudem bietet ERGO für Jungunternehmer:innen einen besonderen Vorteil: Den Entfall der üblichen Wartefristen. „Kommt ein Unternehmen nach Abschluss eines größeren Auftrags zu uns, besteht im Premium-Rechtsschutz für Streitigkeiten aus dem Vertrag sofort Versicherungsschutz“, hebt Plank hervor.

2. Offene Rechnungen nicht konsequent eintreiben

Zahlen Kunden ihre Rechnungen nicht, zögern junge Firmen oft, rechtliche Schritte einzuleiten – aus Sorge um die Kundenbeziehung oder aus Angst vor hohen Prozesskosten. Dies führt rasch zu massiven Liquiditätsengpässen. „Laut KSV1870-Statistik kommen 30 bis 40 Prozent der Insolvenzen in Österreich dadurch zustande, dass Kund:innen Rechnungen nicht bezahlen und die Unternehmer nicht die finanziellen Mittel haben, um ihre Forderungen gerichtlich durchzusetzen“, erläutert Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Das Forderungsmanagement der ERGO Versicherung übernimmt den Inkassoprozess. „Durch unser Know-how erreichen wir eine Eintreibungsquote von rund 80 Prozent“, führt der Experte aus. Ein Netzwerk aus 600 spezialisierten Partneranwält:innen vertritt Betroffene an allen 115 Bezirksgerichten in Österreich und in weiteren Instanzen. „Außergerichtliche Lösungswege dauern im Schnitt ein halbes Jahr, während ein Gerichtsprozess im Schnitt bis zu dreieinhalb Jahre in Anspruch nehmen kann“, betont Plank.

3. Fehler bei der Mitarbeiterbeschäftigung

Bei der Einstellung des ersten Personals passieren häufig Fehler. Ein Klassiker ist die fehlerhafte Einstufung von Arbeitskräften. „Der typische Fall ist, dass eine Person als freier Dienstnehmer oder Selbstständiger bezeichnet wird, obwohl die tatsächlichen Arbeitsbedingungen für ein Angestelltenverhältnis sprechen“, so Plank. Stellt die Sozialversicherung bei einer Nachprüfung eine Scheinselbstständigkeit oder Fehler bei Kollektivvertragsgehältern fest, drohen Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich.

Wie der Rechtsschutz hilft: Gründer:innen werden präventiv bei Dienstverträgen beraten, im Streitfall übernimmt der Firmen-Rechtsschutz im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die Vertretungs- und Prozesskosten. „Mit fachkundiger juristischer Beratung lassen sich Kollektivvertragsentlohnungen, Arbeitszeiten und Sonderzahlungen von Anfang an korrekt regeln“, erklärt Plank.

4. Vernachlässigter Schutz von Marken, Software und IP

Viele Startups bringen innovative Produkte, Softwarelösungen oder Marken auf den Markt, ohne ihr geistiges Eigentum ausreichend abzusichern oder finanziell verteidigen zu können. „Wenn etwa ein Vertragspartner Daten weitergibt oder Ideen kopiert, werden Prozesse nach dem Immaterialgüterrecht extrem teuer“, gibt Plank zu bedenken. Ohne Rechtsbeistand fehlen jungen Firmen meist die Mittel, sich gegen finanzstarke Nachahmer zur Wehr zu setzen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Premium-Rechtsschutz deckt komplexe Auseinandersetzungen im Immaterialgüterrecht ab. „Diese Streitigkeiten abzusichern ist entscheidend, da Rechtsstreitigkeiten um das geistige Eigentum hohe Streitwerte aufweisen“, betont der ERGO-Experte. ERGO stellt spezialisierte Partneranwält:innen bereit und übernimmt im Rahmen des vereinbarten Versicherungsschutzes die anfallenden Kosten.

5. Mangelhafte AGB und unzulässige Klauseln

Insbesondere im E-Commerce und beim Vertrieb an Endverbraucher greifen Gründer:innen häufig auf fehlerhafte oder ungeprüfte Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zurück. Werden Informationspflichten, Rücktrittsrechte oder Gewährleistungsbestimmungen missachtet, hat das teure Konsequenzen. „Wenn AGB unzulässige Klauseln enthalten, können sich Kunden darauf berufen und Zahlungen verweigern“, erklärt Plank.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der D.A.S. Firmen-Rechtsschutz von ERGO bietet Unternehmern die Möglichkeit, Vertragswerke und AGB von spezialisierten Anwält:innen zu günstigen Konditionen prüfen zu lassen. „Es ist essenziell, sich von Anwält:innen im Vorfeld beraten zu lassen, ob die erstellten Klauseln rechtlich gültig sind, bevor man Angebote am Markt platziert“, rät Plank.

6. Überschreitung der Gewerbeberechtigung

In der Praxis bieten Startups nicht selten Leistungen an, die über den Umfang ihres eingetragenen Gewerbescheins hinausgehen. „Man muss wirklich darauf achten, dass man nur innerhalb jener Gewerbeberechtigungen arbeitet, die tatsächlich eingetragen sind“, mahnt Plank. Wird die Gewerbeberechtigung überschritten, drohen Verwaltungsstrafverfahren, die im schlimmsten Fall mit einem Gewerbeentzugsverfahren einhergehen.

Wie der Rechtsschutz hilft: Der Rechtsschutz für Gewerbeentzugsverfahren schützt Unternehmer vor den finanziellen Folgen von Verwaltungsstrafverfahren. „Auch bei drohendem Gewerbeentzug bieten wir die entsprechende rechtliche Absicherung und Vertretung“, führt Plank aus.


Aktionsangebot: ERGO Blue Weeks 

Aktuell bietet die ERGO Versicherung im Rahmen der „Blue Weeks“-Aktion besondere Konditionen für den D.A.S. Firmen-Rechtsschutz. Bei einem Vertragsabschluss bis 31. Jänner 2027 sparen Unternehmen bis zu fünf Monatsprämien.

Zusätzlich profitieren Jungunternehmer:innen im ersten Geschäftsjahr von einem Bonus – bis zu 20 Prozent auf die Prämienhöhe. Nähere Informationen erhalten Sie bei einer persönlichen Beratung mit den Rechtsschutzexperten der ERGO Versicherung.

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