16.09.2016

BTP Nährboden: Was E-Commerce-Startups bei der Streitbeilegung beachten müssen

Experten-Tipp. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandl & Talos gibt Startups im Brutkasten Tipps, um sich besser in der oft unübersichtlichen Masse an relevanten Gesetzen zurechtzufinden.
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Mit Jahresbeginn 2016 wurden neue Regeln zum Verbraucherschutz eingeführt, die die außergerichtliche Streitbeilegung betreffen. Von der Neuregelung sind vor allem E-Commerce-Unternehmen betroffen. Konkret geht es um zwei Regelungen: das neue Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) und die Verordnung der EU-Kommission über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-VO). Wer die neu entstandenen Pflichten noch nicht umgesetzt hat, sollte sich damit beeilen. Denn es können Strafen bis zu 750 Euro anfallen.

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Warum außergerichtliche Streitbeilegung?

Die außergerichtliche Streitbeilegung ist zwar nicht verpflichtend und ihre Erkenntnisse sind nicht bindend. Sie kann für Startups aber eindeutige Vorteile gegenüber einem öffentlichen Gerichtsverfahren haben: Sie bietet medial viel weniger Angriffsfläche und die Gefahr, dass das Image des Startups nachhaltig geschädigt wird, ist dadurch deutlich geringer. Auch können staatliche Gerichtsverfahren sehr lange, bürokratisch und kostenintensiv werden. Vor einer Streitbeilegungsstelle müssen Streitigkeiten hingegen im Normalfall innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, ist auch nicht viel verloren: Denn Verjährungsfristen werden während des Verfahrens gehemmt.

Online-Streitbeilegungs-Plattform und Streitbeilegungsstellen

Kern der neuen Regelungen ist, dass es nun eine neue Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission (OS-Plattform) gibt. Sie ist eine zentrale Anlaufstelle für europäische Verbraucher und Unternehmer für die außergerichtliche Beilegung und Entscheidung von Streitigkeiten, die den Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU betreffen. Die OS-Plattform hilft beim Ermitteln der zuständigen nationalen Streitbeilegungsstelle(n) und stellt Antragsformulare für Beschwerden bereit. Sie übernimmt das Verständigen des Streitgegners und übermittelt die Beschwerde auch direkt an die nationale Streitbeilegungsstelle, auf die sich Verbraucher und Unternehmer geeinigt haben.

Österreich hat mit dem AStG (nationale) Streitbeilegungsstellen zu unterschiedlichen Themenbereichen eingerichtet. Darunter sind etwa die Verbraucherschlichtungsstelle, der Internet Ombudsmann, die Schlichtungsstelle der E- Control Austria oder die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (siehe Liste unten). Die AStG-Streitbeilegungsstellen entscheiden durch unabhängige Schlichter, agieren selbstständig und unterliegen jeweils eigenen Verfahrensregeln.

Redaktionstipps

Neue Pflichten für E-Commerce-Startups

Durch die Neuregelung sind für E-Commerce-Unternehmen einige neue Pflichten in Kraft getreten. Werden sie nicht eingehalten, drohen, wie erwähnt, Strafen von bis zu 750 Euro. Die wichtigsten sind:

  • Sämtliche österreichische Unternehmer, die einen Online-Shop betreiben, müssen auf ihrer Website den Link zur OS-Plattform der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/odr) angeben. Dazu sollte der Link ins Impressum aufgenommen werden.
  • Will sich ein Unternehmen freiwillig (unabhängig von einem konkreten Streitfall) einem bestimmten Streitbeilegungs-Verfahren unterwerfen, muss es darauf auf der Website und gegebenenfalls in den AGB hinweisen.
  • Unterwirft sich das Unternehmen im konkreten Streitfall einer Schlichtung, muss der betreffende Verbraucher vom Unternehmen per Brief oder E-Mail über die zuständige Streitbeilegungsstelle informiert werden.

Unternehmen, die eine Teilnahme an einem Streitbeilegungs-Verfahren (grundsätzlich) ablehnen, müssen dies nicht via Website oder AGB mitteilen. Die Pflicht für Webshop-Betreiber, den Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform auf der Webseite anzuführen, entfällt aber auch in diesem Fall nicht.


Streitbeilegungsstellen in Österreich:

  • Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria
  • Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
  • Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
  • Internet Ombudsmann
  • Ombudsstelle Fertighaus
  • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte


BTP Nährboden
ist ein Förderprogramm von Brandl & Talos Rechtsanwälte, mit dem vielversprechende Startups Zugang zu kompetenter Rechtsberatung erhalten. Georg Gutfleisch ist Rechtsanwaltsanwärter und Tanja Schmid wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Brandl & Talos.

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Lukas Enzersdorfer-Konrad, CEO von Bitpanda (c) Bitpanda
Lukas Enzersdorfer-Konrad, CEO von Bitpanda. (c) Bitpanda

Bitpanda gab heute bekannt, dass CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad im ersten Quartal 2027 zurücktreten wird. Bis zu seinem Ausscheiden bleibt er CEO und wird das Unternehmen weiterhin leiten. Danach wechselt er zur Erste Group, wie CEO Peter Bosek per LinkedIn-Post bekannt gibt. Der Bitpanda-Verwaltungsrat hat laut Aussendung eine strukturierte Suche nach Enzersdorfer-Konrads Nachfolge eingeleitet, bei der sowohl interne als auch externe Kandidaten berücksichtigt werden.

Bitpanda: Trummer als Co-CEO

Als Co-Founder und Chief Scientist bringt Christian Trummer Erfahrung in der Entwicklung der Plattform und Technologie ein, die Bitpandas Strategie zugrunde liegen. Er soll den Fokus auf Produktqualität zusätzlich schärfen, während Bitpanda die Weiterentwicklung des Multi-Asset-Angebots über Krypto, Aktien, ETFs und Edelmetalle hinweg und den Ausbau seiner Infrastruktur für Finanzinstitute vorantreiben möchte, wie es per Aussendung heißt.

Eric Demuth, Executive Chairman und Präsident des Verwaltungsrats von Bitpanda zu den Vorgängen: „Lukas hat entscheidend dazu beigetragen, Bitpanda breiter aufzustellen und ein starkes Fundament für die Zukunft zu schaffen, und ich danke ihm für sein Engagement. Mit Christian als Co-CEO starten wir aus einer starken Ausgangsposition in die nächste Wachstumsphase und konzentrieren uns noch intensiver auf das, was uns zur bevorzugten Plattform für Millionen von Nutzern in Europa und zu einem verlässlichen Partner für Finanzinstitute weltweit macht.“

Enzersdorfer-Konrad zur Erste Group

Enzersdorfer-Konrad kommentiert wie folgt: „Meine Entscheidung, nächstes Jahr zurückzutreten, ist mir nicht leichtgefallen. Ich bin stolz auf das, was wir gemeinsam aufgebaut haben, und werde Bitpanda bis zu meinem Ausscheiden weiterhin mit vollem Einsatz führen. Ich freue mich darauf, unsere Strategie gemeinsam mit Christian und unseren Teams voranzutreiben.“

Bei seiner neuen Rolle bei der Erste Group wird er konzernweit die Verantwortung dafür übernehmen, eine integrierte Strategie für Asset Management und digitales Investieren in den acht Kernmärkten der Erste Group und für deren 23 Millionen Kunden voranzutreiben, heißt es per offiziellem Statement.

„Vom Sparen zum Investieren“

„Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, Lukas für die Erste Group zu gewinnen. Er verkörpert den Pioniergeist und bringt umfassende Expertise darin mit, das Investieren einfacher und zugänglicher zu machen – ein entscheidender Faktor, um die nächste Generation von Anlegerinnen und Anlegern zu erreichen“, sagt Peter Bosek. „Junge Menschen beginnen früher und investieren aktiver als frühere Generationen. Ein Grund dafür ist das wachsende Bewusstsein dafür, dass sie ihre finanzielle Zukunft selbst absichern müssen. Da sich ihre Erwartungen laufend weiterentwickeln, muss auch unser Angebot mit ihnen wachsen. Lukas wird eine zentrale Rolle dabei spielen, unser Angebot in all unseren Märkten intuitiv und attraktiv zu gestalten und mehr Menschen in Mitteleuropa dabei zu unterstützen, den Schritt vom Sparen zum Investieren zu machen.“

„Lukas Enzersdorfer-Konrad hat in den vergangenen acht Jahren aus erster Hand erlebt, wie schnell sich die Erwartungen der Menschen an das Investieren verändern können, wenn man es einfach, transparent und zugänglich gestaltet“, so Bosek weiter: „Die Erste Group verfügt über etwas, das nur wenige Institutionen in diesem Bereich bieten können: direkte und vertrauensvolle Beziehungen zu 23 Millionen Kunden sowie mit George über eine der meistgenutzten Banking-Plattformen Europas.“

Das sagt Bitpandas CO-CEO

Christian Trummer, nun CO-CEO, kommentiert gegenüber brutkasten: „Vor zwölf Jahren haben wir Bitpanda mit einer einfachen Überzeugung gegründet: Investieren soll einfacher und zugänglicher sein. Ich freu mich diese Rolle zu übernehmen und werde noch mehr Fokus auf unsere Produktqualität legen. Wir müssen eine Multi-Asset-Plattform sein, die jeder liebt.“

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