16.09.2016

BTP Nährboden: Was E-Commerce-Startups bei der Streitbeilegung beachten müssen

Experten-Tipp. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandl & Talos gibt Startups im Brutkasten Tipps, um sich besser in der oft unübersichtlichen Masse an relevanten Gesetzen zurechtzufinden.
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Mit Jahresbeginn 2016 wurden neue Regeln zum Verbraucherschutz eingeführt, die die außergerichtliche Streitbeilegung betreffen. Von der Neuregelung sind vor allem E-Commerce-Unternehmen betroffen. Konkret geht es um zwei Regelungen: das neue Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) und die Verordnung der EU-Kommission über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-VO). Wer die neu entstandenen Pflichten noch nicht umgesetzt hat, sollte sich damit beeilen. Denn es können Strafen bis zu 750 Euro anfallen.

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Warum außergerichtliche Streitbeilegung?

Die außergerichtliche Streitbeilegung ist zwar nicht verpflichtend und ihre Erkenntnisse sind nicht bindend. Sie kann für Startups aber eindeutige Vorteile gegenüber einem öffentlichen Gerichtsverfahren haben: Sie bietet medial viel weniger Angriffsfläche und die Gefahr, dass das Image des Startups nachhaltig geschädigt wird, ist dadurch deutlich geringer. Auch können staatliche Gerichtsverfahren sehr lange, bürokratisch und kostenintensiv werden. Vor einer Streitbeilegungsstelle müssen Streitigkeiten hingegen im Normalfall innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, ist auch nicht viel verloren: Denn Verjährungsfristen werden während des Verfahrens gehemmt.

Online-Streitbeilegungs-Plattform und Streitbeilegungsstellen

Kern der neuen Regelungen ist, dass es nun eine neue Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission (OS-Plattform) gibt. Sie ist eine zentrale Anlaufstelle für europäische Verbraucher und Unternehmer für die außergerichtliche Beilegung und Entscheidung von Streitigkeiten, die den Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU betreffen. Die OS-Plattform hilft beim Ermitteln der zuständigen nationalen Streitbeilegungsstelle(n) und stellt Antragsformulare für Beschwerden bereit. Sie übernimmt das Verständigen des Streitgegners und übermittelt die Beschwerde auch direkt an die nationale Streitbeilegungsstelle, auf die sich Verbraucher und Unternehmer geeinigt haben.

Österreich hat mit dem AStG (nationale) Streitbeilegungsstellen zu unterschiedlichen Themenbereichen eingerichtet. Darunter sind etwa die Verbraucherschlichtungsstelle, der Internet Ombudsmann, die Schlichtungsstelle der E- Control Austria oder die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (siehe Liste unten). Die AStG-Streitbeilegungsstellen entscheiden durch unabhängige Schlichter, agieren selbstständig und unterliegen jeweils eigenen Verfahrensregeln.

Redaktionstipps

Neue Pflichten für E-Commerce-Startups

Durch die Neuregelung sind für E-Commerce-Unternehmen einige neue Pflichten in Kraft getreten. Werden sie nicht eingehalten, drohen, wie erwähnt, Strafen von bis zu 750 Euro. Die wichtigsten sind:

  • Sämtliche österreichische Unternehmer, die einen Online-Shop betreiben, müssen auf ihrer Website den Link zur OS-Plattform der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/odr) angeben. Dazu sollte der Link ins Impressum aufgenommen werden.
  • Will sich ein Unternehmen freiwillig (unabhängig von einem konkreten Streitfall) einem bestimmten Streitbeilegungs-Verfahren unterwerfen, muss es darauf auf der Website und gegebenenfalls in den AGB hinweisen.
  • Unterwirft sich das Unternehmen im konkreten Streitfall einer Schlichtung, muss der betreffende Verbraucher vom Unternehmen per Brief oder E-Mail über die zuständige Streitbeilegungsstelle informiert werden.

Unternehmen, die eine Teilnahme an einem Streitbeilegungs-Verfahren (grundsätzlich) ablehnen, müssen dies nicht via Website oder AGB mitteilen. Die Pflicht für Webshop-Betreiber, den Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform auf der Webseite anzuführen, entfällt aber auch in diesem Fall nicht.


Streitbeilegungsstellen in Österreich:

  • Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria
  • Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
  • Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
  • Internet Ombudsmann
  • Ombudsstelle Fertighaus
  • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte


BTP Nährboden
ist ein Förderprogramm von Brandl & Talos Rechtsanwälte, mit dem vielversprechende Startups Zugang zu kompetenter Rechtsberatung erhalten. Georg Gutfleisch ist Rechtsanwaltsanwärter und Tanja Schmid wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Brandl & Talos.

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Die Talentir Gründer Lukas Steiner (r.) und Johannes Kares (l.) © Talentir

Das schweizerisch-österreichische Fintech Talentir gibt den Abschluss einer Seed-Finanzierungsrunde über vier Millionen Euro bekannt. Angeführt wird die Runde von Redstone VC. Weitere Investor:innen sind Inovia Capital (vertreten durch Patrick Pichette, ehemaliger CFO bei Google), Shapers, Tenity, NewSchool, Noia Capital, BFC, Cambrena Capital sowie Mark Ransford.

Überzeichnet und selektiv

Ursprünglich wollte Talentir lediglich drei Millionen Euro einsammeln, erzählt Co-Founder und CEO Lukas Steiner im Interview mit brutkasten-Herausgeber Dejan Jovicevic. Das Interesse übertraf diese Erwartung laut dem Gründer deutlich: Letztlich lagen Zusagen über rund 5,5 Millionen Schweizer Franken (fast 6 Millionen Euro) vor, woraufhin das Team Angebote bewusst ablehnte.

Pivot mit Anlauf

Die Runde folgt auf eine längere strategische Entwicklung: Talentir pivotierte zunächst vom Creator-Marktplatz zu Echtzeit-Auszahlungen für YouTuber, bevor das Unternehmen seine Technologie auf eine breitere B2B-Infrastruktur ausweitete.

Im Interview benennt Steiner die Marktlücke direkt: „Stripe hat das Pay-in gelöst, aber das Pay-out-Thema mit unterschiedlicher Regulatorik – das ist nach wie vor extrem komplex.“

Die Payout-Infrastruktur

Talentir übernimmt diesen komplexen Payout-Prozess, von der Datenverarbeitung über Compliance- und Steueranforderungen bis zur eigentlichen Auszahlung. Dabei kombiniert das Team KI-gestützte Automatisierung mit einer eigenen Stablecoin-basierten Settlement-Infrastruktur.

Bereits heute wickle man täglich Auszahlungen im siebenstelligen Bereich ab, so das Unternehmen. Eine Besonderheit ist laut Unternehmen die Rolle als „Merchant of Record“ auf der Auszahlungsseite: Talentir übernimmt dabei regulatorische Verpflichtungen wie Steuerbehandlung und Empfänger-Onboarding. Das Geschäftsmodell basiert dabei auf einer prozentuellen Beteiligung des abgewickelten Transaktionsvolumens, wie Steiner im Interview erklärt.

Europäischer Anspruch

Mit dem frischen Kapital will sich Talentir als europäische Alternative zu bestehenden, meist US-amerikanischen Lösungen positionieren. „In der Vergangenheit gab es derartige Lösungen höchstens im Silicon Valley“, heißt es in der Aussendung.

Dabei sollen unter anderem zwei neue Hires helfen. Moritz Putzhammer vom Krypto-Trading-Bot-Startup Trality und Nik Redl, der am Exit von Mokker.ai beteiligt war und bei Talentir künftig als Founding Engineer und Head of AI mitwirken wird, konnte das Startup für sich gewinnen.

Das nächste messbare Ziel ist laut Unternehmen ein jährliches Transaktionsvolumen von 100 Millionen Euro. Langfristig peile man die Milliardenmarke an. Das frische Kapital fließe laut Steiner primär in Sales, Compliance und Licensing: „Das ist jetzt das Allerwichtigste.“

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