16.09.2016

BTP Nährboden: Was E-Commerce-Startups bei der Streitbeilegung beachten müssen

Experten-Tipp. Die Rechtsanwaltskanzlei Brandl & Talos gibt Startups im Brutkasten Tipps, um sich besser in der oft unübersichtlichen Masse an relevanten Gesetzen zurechtzufinden.
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Mit Jahresbeginn 2016 wurden neue Regeln zum Verbraucherschutz eingeführt, die die außergerichtliche Streitbeilegung betreffen. Von der Neuregelung sind vor allem E-Commerce-Unternehmen betroffen. Konkret geht es um zwei Regelungen: das neue Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG) und die Verordnung der EU-Kommission über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-VO). Wer die neu entstandenen Pflichten noch nicht umgesetzt hat, sollte sich damit beeilen. Denn es können Strafen bis zu 750 Euro anfallen.

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Warum außergerichtliche Streitbeilegung?

Die außergerichtliche Streitbeilegung ist zwar nicht verpflichtend und ihre Erkenntnisse sind nicht bindend. Sie kann für Startups aber eindeutige Vorteile gegenüber einem öffentlichen Gerichtsverfahren haben: Sie bietet medial viel weniger Angriffsfläche und die Gefahr, dass das Image des Startups nachhaltig geschädigt wird, ist dadurch deutlich geringer. Auch können staatliche Gerichtsverfahren sehr lange, bürokratisch und kostenintensiv werden. Vor einer Streitbeilegungsstelle müssen Streitigkeiten hingegen im Normalfall innerhalb von 90 Tagen abgeschlossen werden. Wenn sich die Parteien nicht einigen können, ist auch nicht viel verloren: Denn Verjährungsfristen werden während des Verfahrens gehemmt.

Online-Streitbeilegungs-Plattform und Streitbeilegungsstellen

Kern der neuen Regelungen ist, dass es nun eine neue Online-Streitbeilegungs-Plattform der Europäischen Kommission (OS-Plattform) gibt. Sie ist eine zentrale Anlaufstelle für europäische Verbraucher und Unternehmer für die außergerichtliche Beilegung und Entscheidung von Streitigkeiten, die den Online-Vertrieb von Waren und Dienstleistungen innerhalb der EU betreffen. Die OS-Plattform hilft beim Ermitteln der zuständigen nationalen Streitbeilegungsstelle(n) und stellt Antragsformulare für Beschwerden bereit. Sie übernimmt das Verständigen des Streitgegners und übermittelt die Beschwerde auch direkt an die nationale Streitbeilegungsstelle, auf die sich Verbraucher und Unternehmer geeinigt haben.

Österreich hat mit dem AStG (nationale) Streitbeilegungsstellen zu unterschiedlichen Themenbereichen eingerichtet. Darunter sind etwa die Verbraucherschlichtungsstelle, der Internet Ombudsmann, die Schlichtungsstelle der E- Control Austria oder die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (siehe Liste unten). Die AStG-Streitbeilegungsstellen entscheiden durch unabhängige Schlichter, agieren selbstständig und unterliegen jeweils eigenen Verfahrensregeln.

Redaktionstipps

Neue Pflichten für E-Commerce-Startups

Durch die Neuregelung sind für E-Commerce-Unternehmen einige neue Pflichten in Kraft getreten. Werden sie nicht eingehalten, drohen, wie erwähnt, Strafen von bis zu 750 Euro. Die wichtigsten sind:

  • Sämtliche österreichische Unternehmer, die einen Online-Shop betreiben, müssen auf ihrer Website den Link zur OS-Plattform der Europäischen Kommission (http://ec.europa.eu/odr) angeben. Dazu sollte der Link ins Impressum aufgenommen werden.
  • Will sich ein Unternehmen freiwillig (unabhängig von einem konkreten Streitfall) einem bestimmten Streitbeilegungs-Verfahren unterwerfen, muss es darauf auf der Website und gegebenenfalls in den AGB hinweisen.
  • Unterwirft sich das Unternehmen im konkreten Streitfall einer Schlichtung, muss der betreffende Verbraucher vom Unternehmen per Brief oder E-Mail über die zuständige Streitbeilegungsstelle informiert werden.

Unternehmen, die eine Teilnahme an einem Streitbeilegungs-Verfahren (grundsätzlich) ablehnen, müssen dies nicht via Website oder AGB mitteilen. Die Pflicht für Webshop-Betreiber, den Link zur Online-Streitbeilegungs-Plattform auf der Webseite anzuführen, entfällt aber auch in diesem Fall nicht.


Streitbeilegungsstellen in Österreich:

  • Schlichtungsstelle der Energie-Control Austria
  • Telekom-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Post-Schlichtungsstelle der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH
  • Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
  • Gemeinsame Schlichtungsstelle der Österreichischen Kreditwirtschaft
  • Internet Ombudsmann
  • Ombudsstelle Fertighaus
  • Schlichtung für Verbrauchergeschäfte


BTP Nährboden
ist ein Förderprogramm von Brandl & Talos Rechtsanwälte, mit dem vielversprechende Startups Zugang zu kompetenter Rechtsberatung erhalten. Georg Gutfleisch ist Rechtsanwaltsanwärter und Tanja Schmid wissenschaftliche Mitarbeiterin bei Brandl & Talos.

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Florian Prucker und Erik Podzuweit teilen sich die Rolle des CEOs bei Scalable Capital © Scalable/Fabian Zapatka
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Die Münchner Bank Scalable Capital ist seit heute in Wien mit einer Bankniederlassung vertreten. Anleger:innen in Österreich profitieren damit laut dem Fintech von einer steuereinfachen, automatischen Abführung der Kapitalertragsteuer. Die KESt werde direkt an der Quelle ermittelt, einbehalten und an das Finanzamt weitergeleitet. Ein lokales Team in Wien solle die österreichische Bankniederlassung verstärken.

„Wir positionieren uns an der Spitze dieses Wandels“

„Wir sehen auch in Österreich eine massiv wachsende Nachfrage nach einem diversifizierten und langfristigen Vermögensaufbau. Mit der Eröffnung unserer Bankniederlassung und dem Start der Steuereinfachheit positionieren wir uns an der Spitze dieses Wandels“, erklärt Florian Müllner, Leiter der österreichischen Bankniederlassung von Scalable Capital.

2014 gegründet, mehr als 800 Mitarbeitende

Scalable Capital, vor zwölf Jahren in München gegründet, ist mit heute neben Bayerns Hauptstadt in Berlin, Wien und Mailand tätig. Das Fintech startete mit dem Ziel, „Zugang zum Kapitalmarkt durch smarte Technologien, einfache Bedienbarkeit und niedrige Kosten zu ermöglichen“, wie es von Scalable Capital heißt. Mittlerweile hätten über eine Million Kund:innen über 60 Milliarden Euro auf der Plattform investiert, über 800 Personen seien beschäftigt. An der Spitze stehen die beiden CEOs Florian Prucker und Erik Podzuweit, die an einer „neuen Generation von Finanzservices“ arbeiten.

Agentic Investing und Zukunftsdepots

Die Münchner Bank biete seit Ende August dieses Jahres Agentic Investing mit allen gängigen KI-Assistenten wie ChatGPT, Claude oder Grok an. Scalable Capital habe damit „als erste Bank in Europa seine Plattform für alle gängigen KI-Assistenten (..) geöffnet“. Kund:innen können mittels der KI neben Trading und dem Setzen von Preis-Alerts u. a. auch nach Aktien, Derivaten und Echtzeitkursen suchen. Der KI-Chatbot „Insights“ biete zudem Antworten zu Märkten, Strategien oder zur Nutzung des Brokers.

Das von der österreichischen Bundesregierung angedachte Zukunftsdepot unterstützt das Fintech. Scalable Capital möchte den Bogen zur kapitalmarktbasierten, privaten Altersvorsorge ab der Geburt schlagen. „Wir begrüßen die Initiative der Bundesregierung zur Einführung eines Zukunftsdepots. Sobald der Gesetzgeber den notwendigen Rahmen geschaffen hat, plant Scalable Capital Zukunftsdepots anzubietenˮ, sagt Müllner.

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