01.07.2016

BTP Nährboden: DOs and DON’Ts bei der Startup-Gründung

Powered by Brandl & Talos Die Idee ist vielversprechend, das Team motiviert und der Prototyp funktioniert. Einer Startup-Gründung steht also nichts im Wege. Wäre da nicht die Krux mit den juristischen Rahmenbedingungen. Hier die DOs and DONT's für eine erfolgreiche Gründung.
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Die Wirtschaftsanwälte von Brandl & Talos weisen auf die DOs and DON'Ts bei der Startup-Gründung hin. fotomek - fotolia.com
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Wenn ein vielversprechender Business Plan vorliegt, der erste Prototyp entwickelt wurde und die ersten Kunden- und Lieferantenkontakte anstehen, stellt sich für Startups die „Gründungsfrage“: Welche Rechtsform passt für das Unternehmen am besten? Wie wird die Rechtsbeziehung zwischen den Gründern geregelt? Eine rechtlich solide Basis ist vor allem für spätere Konfliktsituationen viel wert.

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Zusammenarbeit der Gründer

Gründen bedeutet Zusammenarbeit. Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus oder fehlt Know-How in bestimmten Bereichen, ist die Aufnahme von Mitgesellschaftern notwendig. Aller Enthusiasmus in Ehren, bei der Startup-Gründung ist Weitblick gefragt. Eine genaue vertragliche Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen den Gründern kann bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten für klare Verhältnisse sorgen. Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags spielt hier eine zentrale Rolle.


DOs

  • Auseinandersetzen mit den vertraglichen Gestaltungsspielräumen um passende Lösungen für das Startup und seine Gründer zu finden
  • Aufnahme von Konkurrenz- und Wettbewerbsverboten
  • Vereinbaren einer Vinkulierung (Beschränkung der Übertragbarkeit) der Geschäftsanteile und von Vorkaufsrechten zwischen den Gesellschaftern, um die Kontrolle über die Zusammensetzung des Gesellschaftskreises nicht zu verlieren

DON’Ts

  • Begnügen mit im Internet verfügbaren „Vertragsmustern“, die nicht auf die konkreten Verhältnisse zugeschnitten sind
  • Nichtregelung wichtiger Punkte im Vertrauen auf Handschlagsqualitäten

Leistungsbeziehung zwischen Gründer und Startup

Markus Arzt von Brandl & Talos.
Markus Arzt von Brandl & Talos.

Ist das Startup gegründet, sollten auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Startup und den Gründern formalisiert werden. In aller Regel agieren Gründer als Geschäftsführer des Startups. Häufig vermieten sie erforderliche Geschäftsräumlichkeiten an die Gesellschaft oder bringen Wirtschaftsgüter ein. Beim Abschluss dieser Vertragsbeziehungen ist darauf zu achten, dass die Konditionen zwischen den Gründern und dem Startup fremd- bzw marktüblich sind. Genießen Gründer einen unzulässigen Vorteil von der Gesellschaft, kann dies gegen das Kapitalerhaltungsrecht verstoßen. Dieser Verstoß hat die persönliche Haftung der Gründer zur Folge.


DOs

  • Genaue und fremd- bzw. marktübliche Regelung der Leistungsbeziehungen zwischen den Gründern und dem Startup (etwa Arbeits- bzw. Geschäftsführerverträge, Mietverträge oder Kaufverträge)

DON’Ts

  • Keine formalisierte vertragliche Regelung
  • Vereinbaren günstiger Konditionen für die Gründer bei Abschluss von Verträgen mit dem Startup

Übertragen von IP/IT-Rechten

Immaterialgüterreche (IP/IT-Rechte) sind oft die wertvollsten Assets eines Startups. Sämtliche Erfindungen, Designs, Marken und sonstige Immaterialgüterrechte des Startups sollten deswegen entsprechend geschützt werden. Alle für das Startup entwickelten IP/IT-Rechte sollten auf das Unternehmen übertragen werden. Egal ob sie von Gründern oder Mitarbeitern erfunden wurden. So kann für die Mitgesellschafter und potentielle Investoren sichergestellt werden, dass die Gesellschaft auch tatsächlich über die wesentlichen Rechte für den Geschäftsbetrieb verfügt.


DOs

  • Anmeldung und Registrierung sämtlicher relevanter IP/IT-Rechte auf das Startup
  • Übertragen aller für das Startup relevanten (gegenwärtigen und künftigen) IP/IT-Rechte von den Gründern und Mitarbeitern auf das Startup (etwa durch Vereinbaren entsprechender Klauseln in den Dienstverträgen)

DON’Ts

  • Persönliche Anmeldung und Registrierung von IP/IT-Rechten auf die Gründer bzw. Mitarbeiter des Startups
  • Verzicht auf die Registrierung von für das Startup wesentlichen Immaterialgüterrechten, um Kosten zu sparen 

Gewerberecht

Georg Gutfleisch von Brandl & Talos.
Georg Gutfleisch von Brandl & Talos.

Das Gewerberecht regelt die Voraussetzungen, unter denen eine bestimmte Geschäftstätigkeit begonnen und ausgeübt werden darf. Verstöße können empfindliche Verwaltungsstrafen und Zwangsmaßnahmen (etwa die behördliche Schließung des Betriebs) nach sich ziehen. Bei der Gründung eines Unternehmens – insbesondere bei reglementierten Gewerben – ist es empfehlenswert frühzeitig mit der Gewerbebehörde in Kontakt zu treten. Auf diese Weise kann rechtzeitig abgeklärt werden, welche Dokumente (Befähigungsnachweise etc) erforderlich sind, ohne dass die Aufnahme der Geschäftstätigkeit verzögert wird. In der Regel besichtigt die Gewerbebehörde die Betriebsanlage, bevor sie die erforderliche Betriebsanlagengenehmigung ausstellt.


DOs

  • Frühzeitiges Abklären, welche Gewerbeberechtigungen bzw. Betriebsanlagengenehmigungen für die Geschäftstätigkeit des Startups nötig sind
  • Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Gewerbebehörde, um Verzögerungen bei der Aufnahme des Geschäftsbetriebs zu vermeiden

DON’Ts

  • Keine detaillierte Auseinandersetzung mit dem regulatorischen Umfeld, in dem das Startup tätig werden soll

Beziehungen zu Kunden und Lieferanten

Das Knüpfen von Beziehungen zu Kunden und Lieferanten ist für Startups wesentlich, um erfolgreich wachsen zu können. Um diese Beziehungen auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen und Streitigkeiten vorzubeugen, sollte auf eine entsprechende Vertragsgestaltung geachtet werden.


DOs

  • Detaillierte Regeln für die Abwicklung der Leistungsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten
  • Aufnahme von Verschwiegenheitspflichten zum Schutz Schutz der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Startups
  • AGB sollten im Hinblick auf die konkrete Geschäftstätigkeit des Startups ausgearbeitet und laufend auf ihre Gesetzeskonformität (insbesondere im Hinblick auf den Konsumentenschutz) geprüft werden

DON’Ts

  • Verwenden von Standard-AGB aus dem Internet, ohne sie an die eigenen Bedürfnisse anzupassen

BTP Nährboden ist ein Förderprogramm von Brandl & Talos Rechtsanwälte, mit dem vielversprechende Startups Zugang zu kompetenter Rechtsberatung erhalten. Georg Gutfleisch und Markus Arzt sind Rechtsanwaltsanwärter bei Brandl & Talos.


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21.08.2026

Wholomics: Rieder Startup entwickelt neue Methode zur Krebsfrüherkennung

Wholomics hat sich zum Ziel gesetzt, diverse Krebsarten bereits im Stadium eins zu erkennen. Eine Validierungsstudie gibt Hoffnung, aktuell befindet sich das Startup in der zweiten Finanzierungsrunde.
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(v.l.) Wholomics-Geschäftsführer Patrick Strasser und Maximilian Schneider | © Wholomics GmbH

Es ist wohl eine der schockierendsten Nachrichten, die man erhalten kann: Diagnose Krebs. Dabei werden verschiedenste Krebsarten oftmals erst in späten Stadien erkannt, was die Überlebenschance stark verringert. Das soll sich bald ändern. Die beiden Wholomics-Gründer Patrick Strasser und Maximilian Schneider entwickelten einen Test, der mit hoher Genauigkeit verschiedene Krebserkrankungen bereits im Stadium eins feststellen können soll.

“Heutzutage zählt es als Durchbruch, wenn ein Medikament für Krebspatienten im Stadium vier eine sechs Monate längere Überlebensdauer erzielt. Allerdings hätte man einen viel größeren Impact, wenn man Krebs einfach früher erkennen könnte”, erklärt Wholomics-CEO Strasser im brutkasten-Interview. Denn bei den meisten Krebsarten, die man bereits im Stadium eins erkennt, hätten die Patienten eine “5-Jahres-Überlebensrate von über 90 %”. Im Stadium drei bzw. vier falle die Überlebenschance rapide ab. 

Daher entwickelten Strasser und Wholomics-CTO Schneider einen Test, der darauf ausgelegt ist, mehrere Krebsarten bereits in frühen Stadien aus einer einzigen Blutprobe zu erkennen. Der Test analysiert diverse Veränderungen im Blutserum, also der Flüssigkeit im Blut, die mit einer frühen Tumorentwicklung in Zusammenhang stehen können. Die Ergebnisse einer Validierungsstudie sind vielversprechend, denn der Wholomics-Test erkannte eigenen Angaben zufolge 38 von 40 Krebserkrankungen im Stadium eins, darunter Darm-, Magen- und gynäkologische Tumore. Die Intellectual Property der Methode liegt bei Wholomics. Eine erste Version des Tests, der Wholomics Multi-Cancer Check, ist bereits über eine Partnerfirma, Novogenia, erhältlich. Strasser und Schneider möchten sich aber darauf konzentrieren, den Test in der breiten Bevölkerungsmasse einsetzen zu können.

Vom Forscher zum Unternehmer

Die beiden Wholomics-Gründer kennen einander seit ihrem Studium an der TU München und fassten gerade wissenschaftliche Publikationen zusammen, als ihnen die Idee für einen neuen Test zur Krebsfrüherkennung kam. Die Umstellung vom Forscher zum Unternehmer beschreibt der Biochemiker Strasser als “leicht”. Dennoch stellt ihn das Unternehmertum vor einige Herausforderungen. “Als Startup-Founder lernt man im Endeffekt nie aus. Das heißt, jeden Tag, jede Woche gibt es neue Dinge, die man sich selbst beibringen oder die man lernen muss“, erklärt Strasser und ergänzt: “Ein Founder hat mir mal gesagt, die wissenschaftliche Grundlage ist sozusagen das A und O deines Unternehmens. Aber 80 Prozent werden dann im Endeffekt auf der Business-Seite durchgesetzt.”

Wholomics wurde bisher mit dem aws First Incubator und der Forschungsprämie unterstützt. Aktuell befindet sich das Unternehmen in der zweiten Finanzierungsrunde und ist noch auf der Suche nach Investoren. Strasser und Schneider wollen die Runde im letzten Quartal dieses Jahres schließen. “Wir suchen nicht nur nach Geldgebern, sondern eben auch nach strategischen Partnern, die z. B. im Bereich Diagnostik Erfahrung haben”, sagt Strasser. Mit der Entwicklung ihres Startups zeigt sich der Biochemiker zufrieden, auch wenn der Standort Österreich seine Schwierigkeiten mit sich bringe. Die Regulierungen in der EU erschweren laut dem Krebsforscher jedem Diagnostik-Startup den Start.      

Das Ziel sind 2027 die USA, aber ohne FDA-Approval

Zudem brauche es in der EU hohe Investments, um ein medizinisches Produkt auf den Markt zu bringen. “Da muss man dann abwägen, wie die tatsächliche Marktzugangslage ist. Und die ist in Österreich oder im DACH-Raum generell etwas schwieriger”, erklärt Strasser, der mit Schneider den Großteil von Wholomics besitzt. Der Blick der beiden Österreicher richtet sich daher über den großen Teich. Sie arbeiten aktuell in den USA an der Eröffnung eines sogenannten CLIA-Labors. Dadurch soll der Test zur Krebsfrüherkennung als “Lab Developed Test” in den Vereinigten Staaten 2027 auf den Markt gebracht werden können. Er werde somit firmenintern validiert und könne anschließend an Privatpersonen weiterverkauft werden. Ein FDA-Approval sei dann nicht mehr nötig.

Wholomics als die nächste Generation der Krebsfrüherkennungstests

“Im Endeffekt wollen wir quasi die nächste Generation von Multi-Cancer Early Detection Tests auf den Markt bringen. Der größte Unterschied zwischen uns und anderen Anbietern ist, dass wir einfach sehr hohe Frühstadien-Erkennungsraten haben”, sagt Strasser. Langfristig will sich Wholomics am Markt als “First Line Diagnostic” platzieren, also als eine erste Reihe an Untersuchungen, die bei Krebsverdacht durchgeführt werden. Diese Tests sollen dann von Versicherern rückerstattet werden. Als potentielle Kunden beschreibt Strasser in den USA zu Beginn unter anderem Ärzte, später auch Krankenkassen, wobei man den Test immer unter ärztlicher Begleitung durchführen muss.

In Zukunft kann es mehrere unterschiedliche Use-Cases für Wholomics geben, wie z. B. einen Stratifizierungstest. Durch diese Tests werden Personen in klare Gruppen eingeteilt. Dadurch kann in der Medizin einer Person die passende Behandlung verschrieben werden. “Im Endeffekt laufen alle diese Use-Cases darauf hinaus, dass eine Blutprobe analysiert wird und wir das molekulare Profil nach Krebs-Signaturen untersuchen”, sagt Strasser.

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