01.07.2016

BTP Nährboden: DOs and DON’Ts bei der Startup-Gründung

Powered by Brandl & Talos Die Idee ist vielversprechend, das Team motiviert und der Prototyp funktioniert. Einer Startup-Gründung steht also nichts im Wege. Wäre da nicht die Krux mit den juristischen Rahmenbedingungen. Hier die DOs and DONT's für eine erfolgreiche Gründung.
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Die Wirtschaftsanwälte von Brandl & Talos weisen auf die DOs and DON'Ts bei der Startup-Gründung hin. fotomek - fotolia.com
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Wenn ein vielversprechender Business Plan vorliegt, der erste Prototyp entwickelt wurde und die ersten Kunden- und Lieferantenkontakte anstehen, stellt sich für Startups die “Gründungsfrage”: Welche Rechtsform passt für das Unternehmen am besten? Wie wird die Rechtsbeziehung zwischen den Gründern geregelt? Eine rechtlich solide Basis ist vor allem für spätere Konfliktsituationen viel wert.

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Zusammenarbeit der Gründer

Gründen bedeutet Zusammenarbeit. Reichen die eigenen finanziellen Mittel nicht aus oder fehlt Know-How in bestimmten Bereichen, ist die Aufnahme von Mitgesellschaftern notwendig. Aller Enthusiasmus in Ehren, bei der Startup-Gründung ist Weitblick gefragt. Eine genaue vertragliche Regelung der Rechtsverhältnisse zwischen den Gründern kann bei allfälligen Meinungsverschiedenheiten für klare Verhältnisse sorgen. Die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags spielt hier eine zentrale Rolle.


DOs

  • Auseinandersetzen mit den vertraglichen Gestaltungsspielräumen um passende Lösungen für das Startup und seine Gründer zu finden
  • Aufnahme von Konkurrenz- und Wettbewerbsverboten
  • Vereinbaren einer Vinkulierung (Beschränkung der Übertragbarkeit) der Geschäftsanteile und von Vorkaufsrechten zwischen den Gesellschaftern, um die Kontrolle über die Zusammensetzung des Gesellschaftskreises nicht zu verlieren

DON’Ts

  • Begnügen mit im Internet verfügbaren “Vertragsmustern”, die nicht auf die konkreten Verhältnisse zugeschnitten sind
  • Nichtregelung wichtiger Punkte im Vertrauen auf Handschlagsqualitäten

Leistungsbeziehung zwischen Gründer und Startup

Markus Arzt von Brandl & Talos.
Markus Arzt von Brandl & Talos.

Ist das Startup gegründet, sollten auch die Rechtsbeziehungen zwischen dem Startup und den Gründern formalisiert werden. In aller Regel agieren Gründer als Geschäftsführer des Startups. Häufig vermieten sie erforderliche Geschäftsräumlichkeiten an die Gesellschaft oder bringen Wirtschaftsgüter ein. Beim Abschluss dieser Vertragsbeziehungen ist darauf zu achten, dass die Konditionen zwischen den Gründern und dem Startup fremd- bzw marktüblich sind. Genießen Gründer einen unzulässigen Vorteil von der Gesellschaft, kann dies gegen das Kapitalerhaltungsrecht verstoßen. Dieser Verstoß hat die persönliche Haftung der Gründer zur Folge.


DOs

  • Genaue und fremd- bzw. marktübliche Regelung der Leistungsbeziehungen zwischen den Gründern und dem Startup (etwa Arbeits- bzw. Geschäftsführerverträge, Mietverträge oder Kaufverträge)

DON’Ts

  • Keine formalisierte vertragliche Regelung
  • Vereinbaren günstiger Konditionen für die Gründer bei Abschluss von Verträgen mit dem Startup

Übertragen von IP/IT-Rechten

Immaterialgüterreche (IP/IT-Rechte) sind oft die wertvollsten Assets eines Startups. Sämtliche Erfindungen, Designs, Marken und sonstige Immaterialgüterrechte des Startups sollten deswegen entsprechend geschützt werden. Alle für das Startup entwickelten IP/IT-Rechte sollten auf das Unternehmen übertragen werden. Egal ob sie von Gründern oder Mitarbeitern erfunden wurden. So kann für die Mitgesellschafter und potentielle Investoren sichergestellt werden, dass die Gesellschaft auch tatsächlich über die wesentlichen Rechte für den Geschäftsbetrieb verfügt.


DOs

  • Anmeldung und Registrierung sämtlicher relevanter IP/IT-Rechte auf das Startup
  • Übertragen aller für das Startup relevanten (gegenwärtigen und künftigen) IP/IT-Rechte von den Gründern und Mitarbeitern auf das Startup (etwa durch Vereinbaren entsprechender Klauseln in den Dienstverträgen)

DON’Ts

  • Persönliche Anmeldung und Registrierung von IP/IT-Rechten auf die Gründer bzw. Mitarbeiter des Startups
  • Verzicht auf die Registrierung von für das Startup wesentlichen Immaterialgüterrechten, um Kosten zu sparen 

Gewerberecht

Georg Gutfleisch von Brandl & Talos.
Georg Gutfleisch von Brandl & Talos.

Das Gewerberecht regelt die Voraussetzungen, unter denen eine bestimmte Geschäftstätigkeit begonnen und ausgeübt werden darf. Verstöße können empfindliche Verwaltungsstrafen und Zwangsmaßnahmen (etwa die behördliche Schließung des Betriebs) nach sich ziehen. Bei der Gründung eines Unternehmens – insbesondere bei reglementierten Gewerben – ist es empfehlenswert frühzeitig mit der Gewerbebehörde in Kontakt zu treten. Auf diese Weise kann rechtzeitig abgeklärt werden, welche Dokumente (Befähigungsnachweise etc) erforderlich sind, ohne dass die Aufnahme der Geschäftstätigkeit verzögert wird. In der Regel besichtigt die Gewerbebehörde die Betriebsanlage, bevor sie die erforderliche Betriebsanlagengenehmigung ausstellt.


DOs

  • Frühzeitiges Abklären, welche Gewerbeberechtigungen bzw. Betriebsanlagengenehmigungen für die Geschäftstätigkeit des Startups nötig sind
  • Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit der Gewerbebehörde, um Verzögerungen bei der Aufnahme des Geschäftsbetriebs zu vermeiden

DON’Ts

  • Keine detaillierte Auseinandersetzung mit dem regulatorischen Umfeld, in dem das Startup tätig werden soll

Beziehungen zu Kunden und Lieferanten

Das Knüpfen von Beziehungen zu Kunden und Lieferanten ist für Startups wesentlich, um erfolgreich wachsen zu können. Um diese Beziehungen auf eine solide rechtliche Grundlage zu stellen und Streitigkeiten vorzubeugen, sollte auf eine entsprechende Vertragsgestaltung geachtet werden.


DOs

  • Detaillierte Regeln für die Abwicklung der Leistungsbeziehungen mit Kunden und Lieferanten
  • Aufnahme von Verschwiegenheitspflichten zum Schutz Schutz der Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Startups
  • AGB sollten im Hinblick auf die konkrete Geschäftstätigkeit des Startups ausgearbeitet und laufend auf ihre Gesetzeskonformität (insbesondere im Hinblick auf den Konsumentenschutz) geprüft werden

DON’Ts

  • Verwenden von Standard-AGB aus dem Internet, ohne sie an die eigenen Bedürfnisse anzupassen

BTP Nährboden ist ein Förderprogramm von Brandl & Talos Rechtsanwälte, mit dem vielversprechende Startups Zugang zu kompetenter Rechtsberatung erhalten. Georg Gutfleisch und Markus Arzt sind Rechtsanwaltsanwärter bei Brandl & Talos.


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v.l. Die beiden Founding Partner Laurenz Sim- bruner und Lukas Püspök | (c) Tina Herzl

Dieser Artikel erschien zuerst in der Jubiläumsausgabe unseres Printmagazins. Ein Link zum Download findet sich am Ende des Artikels.

Spätestens mit dem Sieg von Donald Trump bei den US-Wahlen und der angekündigten Rückkehr seiner „America First“-Politik ist die Debatte über die Technologiesouveränität in Europa neu entfacht. Unter dem Motto „Drill, baby, drill!“ hat Trump zudem angekündigt, die Förderung fossiler Energieträger wie Öl und Gas massiv ankurbeln zu wollen. Gleichzeitig ist Europa in zentralen Industrien wie der Solar- und Batterietechnologie stark von China abhängig. Angesichts dieser Herausforderungen stellt sich die Frage, welche Marktchancen europäische Climate-Tech-Startups im geopolitischen Spannungsfeld zwischen den USA und China künftig haben.

Diese Frage beleuchten wir aus Investorensicht im Gespräch mit Lukas Püspök und Laurenz Simbruner – sie sind Founding Partner des Wiener Venture-Capital-Fonds Push, der gezielt in Health-Tech- und Climate-Tech-Startups investiert. Püspök leitet zudem das gleichnamige Familienunternehmen, das einer der größten Windkraftbetreiber Österreichs ist.


Wie schätzt ihr die aktuelle Finanzierungslage für Startups aus Investorensicht ein?

Laurenz Simbruner: Die erwartete deutliche Verbesserung bei Dealchancen blieb 2024 aus. Viele hatten die Hoffnung, dass der Markt wieder stärker anzieht, aber das war eher eine vorsichtige Prognose als Realität. Stattdessen erlebten wir ein Jahr, das stark im Zeichen selektiver Investments stand – Flight to Quality und ein klarer Fokus auf Unit Economics und den Weg zur Rentabilität. Besonders Top-Teams und Serial Entrepreneurs hatten es beim Fundraising leichter. Im Bereich Climate-Tech war weiterhin Finanzierung da, vor allem von neueren Fonds, die bereits 2021 und 2022 geraist wurden. Doch auch hier gab es erste Anzeichen von Ernüchterung.

Wie äußern sich diese Anzeichen der Ernüchterung im Climate-Tech-Sektor?

Lukas Püspök: Noch vor zwei Jahren waren die Erwartungen hoch – viele Pitch Decks gingen von extremen Energiepreisen aus, und selbst kleine Einsparungen durch Softwarelösungen wurden als äußerst wertvoll angesehen. Heute sind die Energiepreise in Europa zwar leicht erhöht, aber weitgehend normalisiert. Das führt zu einer gewissen Normalisierung der Nachfrage nach spezifischen Lösungen. Doch der Megatrend Climate-Tech bleibt intakt: Lösungen im Kampf gegen die Klimakrise sind weiterhin dringend notwendig, und das Potenzial für neue Technologien ist groß. Besonders Boom-Technologien wie Batterien bleiben gefragt. Allerdings erschweren die wirtschaftliche Situation in Europa und der geopolitische Druck zwischen China und den Vereinigten Staaten die Entwicklungen in der Clean-Tech- und Climate-Tech-Branche.

Der Megatrend Climate-Tech bleibt intakt.

Laurenz Simbruner: Interessant ist auch die Entwicklung bei den Investitionsvolumina: Nach einem Anstieg über drei Quartale gab es zuletzt wieder einen Rückgang. Besonders Deals im Bereich künstliche Intelligenz ziehen hier Aufmerksamkeit auf sich, da viele Mega-Rounds ein Drittel des Investitionsvolumens in Anspruch nehmen. Unsere beiden Bereiche Klima und Gesundheit bleiben jedoch noch immer unter den Top-Verticals. Der Fokus im Climate-Tech-Bereich verschiebt sich hin zu echten Herausforderungen der Energiewende und Industrie. ESG-Monitoring oder reine Energiemonitoring-Lösungen reichen nicht mehr aus – es geht darum, die großen Probleme anzugehen. Beispielsweise spielt die Steuerung zwischen Energieproduzenten, Speichern und Abnehmern eine zentrale Rolle, und hier kann Software Effekte erzielen.

Lukas Püspök: Die Komplexität im Energiebereich steigt enorm, die neue Energiewelt ist wesentlich vielschichtiger und dynamischer als früher. Das schafft ein ideales Umfeld für neue Technologieunternehmen, die mit ihrer Agilität und Innovationskraft Lösungen bieten können, die traditionelle Akteure oft nicht schnell genug umsetzen. In diesem Feld ergeben sich fast zwangsläufig große Wachstumschancen für neue Technologieunternehmen. Die Herausforderungen und Möglichkeiten sind so groß, dass es fast nicht anders kommen kann.

Welche Chancen bestehen für Startups im Energiebereich angesichts der dominanten Marktposition Chinas im Hardwarebereich?

Lukas Püspök: Ja, tatsächlich sind die meisten wesentlichen Technologien mittlerweile fest in chinesischer Hand. Bei Wärmepumpen könnte Europa noch eine kleine Chance haben, aber auch hier zeigt sich ein ähnliches Bild wie bei den Wechselrichtern: Vor einigen Jahren hatten auch die europäischen Hersteller noch eine gewisse Relevanz am Weltmarkt, heute spricht jedoch fast jeder nur noch über Huawei und ein paar andere, die ihre Dominanz klar ausbauen konnten.

Diese Entwicklung wird sich in den nächsten Jahren nicht einfach aufhalten lassen. China hat ein enormes Production-Know-how aufgebaut. Die Unternehmen dort sind in Forschung und Entwicklung sowie im Bau großer Produktionsanlagen extrem stark geworden. In Europa wird es sehr schwierig, dieses Niveau schnell zu erreichen.

Die USA gehen einen anderen Weg: Mit dem Inflation Reduction Act fließt viel Kapital in den Aufbau von Produktionskapazitäten, was den USA möglicherweise Vorteile verschafft. In Europa fehlen vergleichbar starke Investitionsanreize und langfristige Strategien, wie sie in China und den Vereinigten Staaten umgesetzt werden.

Historisch gesehen sind industrielle Erfolge eng an günstige Energiepreise gebunden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass es für europäische Startups im Energy-Tech-Bereich keine Chancen gibt. Es gibt zahlreiche Felder, in denen sie erfolgreich sein können – von der Ausgleichsenergie über das Energiekostenmanagement bis zur Batterieoptimierung und Implementierung, um nur ein paar zu nennen. Hier bieten sich viele Möglichkeiten zur Wertschöpfung.

Wenn jedoch jemand in Europa eine neue Solarzelle entwickeln möchte, ist Skepsis angebracht, ob eine solche Entwicklung hier wirklich konkurrenzfähig in die Massenproduktion gehen kann. Deshalb liegt unser Fokus ohnehin nicht auf Hardware. Sie kann zwar eine Rolle spielen, aber der Hauptwert sollte immer aus der Softwarekomponente kommen – auch wenn das im Energy-Tech-Bereich manchmal herausfordernd ist.

Welchen Investitionsfokus verfolgt Push im Energiebereich?

Lukas Püspök: Unser Fokus liegt immer auf Asset-Light-Ansätzen, selbst bei Projekten mit Hardwarekomponenten. Wir sind offen, auch Hardware anzusehen, aber der wesentliche Wert wird in Europa öfter durch Software geschaffen, seltener durch herausragende Hardwareentwicklung und Produktion.

Laurenz Simbruner: Das liegt auch daran, dass wir als Tech-Investoren darauf achten, wie leicht Folgefinanzierungen gesichert werden können. Bei reinen Hardware-Investments stoßen wir auf Widerstände: Rund drei Viertel der potenziellen Investoren sagen bei „Hardware only“ Nein. Das erhöht das Risiko, dass eine Anschlussfinanzierung scheitert oder man alternative Finanzierungsquellen wie strategische Investoren oder Family Offices anstreben muss.

Was muss Europa tun, um im Energiebereich Technologiesouveränität zu erlangen?

Lukas Püspök: Europa kann nur wettbewerbsfähig bleiben, wenn es langfristige, klare Policies ähnlich wie die anderen großen Wirtschaftsräume umsetzt. China hat mit seinen Fünfjahresplänen schon vor Langem begonnen, grüne Technologien und Batterien strategisch zu fördern, und unterstützt seine Unternehmen auf vielen Ebenen. Die USA setzen auf den Inflation Reduction Act, der klare Impulse für die Industrie bietet. Im Vergleich dazu wirkt Europa mit seinen Initiativen wie dem Green Industrial Deal fast zurückhaltend und politisch fragmentiert, was große Schritte erschwert.

Wir brauchen diese Klarheit in der europäischen Politik, um unsere Industrie zu halten und wettbewerbsfähige, günstige Energie zu sichern. Historisch gesehen sind industrielle Erfolge eng an günstige Energiepreise gebunden, und auch für Europa ist der massive Ausbau erneuerbarer Energien alternativlos. Manche Stimmen sprechen sich zwar für mehr Kernenergie aus, aber der gänzlich fossilfreie Ausbau bleibt das Ziel; besonders, da Europa keine großen natürlichen Ressourcen besitzt. Wir müssen so viel wie möglich selbst in Europa erneuerbar produzieren.

Der Fokus im Climate-Tech-Bereich verschiebt sich hin zu echten Herausforderungen der Energiewende und Industrie

Donald Trump hat die US-Wahlen gewonnen und setzt sich für fossile Energieträger ein. Inwiefern ist das eine Gefahr für den europäischen Climate-Tech-Sektor?

Lukas Püspök: Die aktuellen Entwicklungen in den USA stellen für den europäischen Climate-Tech-Sektor aus meiner Sicht keine allzu große Gefahr dar. Wenn die USA erneut aus dem Klimaabkommen austreten und die Schiefergas- und Schieferölproduktion steigern, wird dies zwar Auswirkungen haben, doch Europa wird weiterhin konsequent auf Zukunftstechnologien setzen. Diese klare Haltung stärkt das europäische Ökosystem und zeigt eine gewisse Unabhängigkeit gegenüber globalen politischen Veränderungen. Insgesamt halte ich den Wahlausgang für die Klimabemühungen für sehr bedauerlich – für die Chancen der europäischen Climate-Tech-Unternehmen aber nicht für eine fundamentale Gefährdung.

Laurenz Simbruner: Viele Climate-Tech-Lösungen dienen primär der Kostenreduktion und der Produktivitätssteigerung. Der Kundennutzen steht dabei im Vordergrund, z. B. durch geringeren Verbrauch oder höhere Effizienz. Die Entscheidung für solche Innovationen ist oft wirtschaftlich motiviert und nicht rein ideologisch. So spielt auch in den USA der wirtschaftliche Nutzen eine entscheidende Rolle – und erneuerbare Technologien wie Photovoltaik setzen sich langfristig durch, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll sind.

Lukas Püspök: Letztlich zeigt sich: Technologien setzen sich dauerhaft nur dann durch, wenn sie einen entsprechenden Kundennutzen bringen. In vielen Fällen sind aber Anschubfinanzierungen notwendig, um Technologien wie Photovoltaik zu etablieren und günstige, nachhaltige Lösungen weltweit zu fördern. Der große Photovoltaikboom auf österreichischen Dächern begann weniger aus Umweltgründen oder weil plötzlich jeder grünen Strom wollte; vielmehr wollen wir uns im Lichte der hohen Kosten und der Abhängigkeit von Importen wirtschaftlich absichern. Dieses Prinzip zeigt sich auch in den USA: Zwar könnte man mehr Öl und Gas fördern, und in gewissem Umfang wird das leider auch passieren, aber in vielen Fällen ergeben andere Energieformen wirtschaftlich mehr Sinn. Auch die USA werden PV, Windkraft und Batterien weiter stark ausbauen, hauptsächlich, weil sie in der Stromproduktion zu fast konkurrenzlos günstigen Technologien geworden sind.


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