20.02.2019

Botium: Wiener Startup macht Chatbots klüger

Startup-Portrait. Botium wurde von Christoph Börner und Florian Treml gegründet. Das Duo möchte mit seinem Startup sicherstellen, dass die Chatbots ihrer B2B-Kunden intelligent agieren. Wir sprachen mit Gründer Börner über die Zukunftspläne des Startups und die Qualitätssicherung von "Conversational-Interfaces" in der IT-Industrie.
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Botium, Chatbots, AI, Bots, Selenium
(c) Botium GmbH: Das Botium-Team entwickelte automatisierte Tests und Trainings für Chatbots

Christoph Börner und Florian Treml spielen nicht nur gemeinsam in der Rockband „We used to be royal“, sondern haben mit Botium auch gemeinsam ein Startup gegründet. Ihr Ziel ist es, Chatbot-basierte Kommunikation zwischen Unternehmen und Kunden auf einen hohen qualitativen Standard zu heben.

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Mit Botium raus aus der „Chatbot-Kinderstube“

Chatbots sprießen wöchentlich aus dem Boden. Immer mehr Unternehmen setzen auf diese „Helfer“, um ihre Dienstleistungen kosteneffizienter an die Kunden zu bringen. Das Problem dabei: Viele der Chatbot-Anwendungen stecken noch im Anfangsstadium ihrer Entwicklung und agieren oftmals starr und unflexibel. Botium hat dennoch das Potential der Dialogsysteme erkannt und möchte mit seinem Testautomationsframework Chatbots intelligenter machen.

USA: mit Chatbots 23 Milliarden US-Dollar Gehaltskosten einsparen

Wer noch immer an der rasanten Entwicklung und zunehmenden Bedeutung von Chatbots zweifelt, dem sei der Bericht von „business insider“ ans Herz gelegt. Schätzungen zufolge werden in den USA in absehbarer Zeit rund 29 Prozent der Dienstleistungen im „Customer Service“ automatisiert. Dadurch sollen jährlich rund 23 Milliarden US-Dollar an Gehaltskosten eingespart werden.

Von der Plattform „Venture Beat“ lässt sich zudem entnehmen, dass sich bei einer Umfrage rund 51 Prozent der befragten Personen wünschen, dass Unternehmen und deren Kundendienste 24/7 erreichbar sein sollten.

Künstliche Maschinen trainieren

„AI, Machine Learning und Chatbots bewegen die IT-Industrie wie kaum ein anderes Thema. Amazons Alexa und Apples Siri sind nur zwei Beispiele rund um diesen Hype“, sagt Botium-Gründer Christoph Börner. „Obwohl Chatbots bereits fixer Bestandteil unseres Alltags sind, ist es um die Qualität der Antworten nicht immer gut bestellt. Allzu oft muss man sich mit Antworten wie ‚das verstehe ich nicht‘ herumschlagen. Um genau das zu vermeiden, müssen künstliche Maschinen – genauso wie Menschen – geschult & trainiert werden“.

Open-Source-Framework

„Wir haben ein Open-Source-Framework entwickelt, mit dessen Hilfe automatisiert und in Sekundenschnelle die Chatbots unzählige Tests durchlaufen, sie trainieren und damit verbessern“, erklärt er. „Derzeit müssen entsprechende Tests manuell oder sehr umständlich mit Selenium oder Appium umgesetzt werden. Die Integration in vorhandene Entwicklungsprozesse muss dann jeder Kunde selbst customizen“.

Unendliche Anzahl möglicher Testfälle

Um die Qualität im Chatbot-Umfeld zu verbessern, sei laut Börner daher vor allem die Quantität der Test- und Trainingsfälle ausschlaggebend. „Je mehr Szenarien trainiert werden, desto intelligenter ist am Ende auch der Chatbot. Die Frage nach ‚ausreichender Testabdeckung‘ ist noch schwieriger zu beantworten als üblich. User können einen Bot eigentlich alles fragen. Und das tun sie auch – zumindest in Form von einfachem Smalltalk. Die Anzahl möglicher Testfälle ist also unendlich“, erklärt Börner.

80 Prozent ähnliche Fragestellungen

Einnahmen macht das Unternehmen durch ihre vordefinierten Testsets. Die Praxis habe Botium gezeigt, dass die Testfälle ihrer Kunden in derselben Domäne zu einem sehr hohen Prozentsatz übereinstimmen. „Sprich, der Support-Bot von Telekom Unternehmen A muss zu 80 Prozent dieselben Fragen beantworten, wie der von Telekom-Unternehmen B oder C. Deshalb liefern wir diese 80 Prozent an Test- und Trainingsdaten gleich ‚out of the box‘ – und das für die meisten Chatbot-Domänen wie Banking, Telekom, Customer Support oder etwa Tourism“, so Börner über den USP von Botium. Die Kunden müssten bloß ihre jeweiligen individuellen Testfälle hinzufügen.

Botium-Box

„Daneben gibt es viele allgemeine Datasets, wie beispielsweise ein Smalltalk-Testset, Humanifaction-Testset, Security- und GDPR. Das ganze natürlich in verschiedenen Sprachen. Zudem finden User in der Botium-Box einen Quickstart Wizard, um Bots in wenigen Minuten zu verbinden und Test-Environments auszuwählen. Auch Testgeräte in Laborumgebungen, erweitertes Test-Reporting und CI/CD Integration sind darin enthalten“, sagt der Gründer.

Erklärvideo zur Botium-Box

„Waschechte Informatiker“

Sein Team und er selbst seien „waschechte“ Informatiker, so Börner. Ihnen liege „Coding“ wesentlich mehr „Marketing & Sales“, so Börner. Nichtsdestotrotz hat die Botium-Mannschaft gelernt, die Hürden in diesem Bereich zu meistern und vielfältige Lösungen zu entwickeln. „Da geht es um Social-Media-Präsenz, Blog-Artikel und SEO. Vor allem aber war der Aufbau einer Open-Source-Community rund um unser Automationsframework Botium essentiell. Zusätzlich konnten wir einen Marketing erfahrenen Investor mit ins Boot holen“, sagt Börner.

200.000 Euro Investment in Aussicht

Botium wurde im März 2018 gegründet und konnte im Vorjahr einen Umsatz von 200.000 Euro aufweisen. Wie uns Börner weiters erläutert, erwarte das bisher eigenfinanzierte Unternehmen für heuer ein Investment von ebenfalls 200.000 Euro und verfolge große Ziele: „Wir möchten Botium als festen Industriestandard für die Automation, das Testing und Training von Chatbots weiter etablieren. Zudem erweitern wir unser Geschäftsfeld gerade um das Thema Entwicklung von Chatbots. In Zukunft werden wir Chatbots nicht nur trainieren und testen – wir werden schon die Planung und Entwicklung übernehmen können“, sagt der Börner.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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