05.07.2022

Born Global Award 2022: Das sind die Gewinner

Auch heuer würdigte die Wirtschaftskammer Österreich exportorientierte Startups im Rahmen des Exporttages 2022.
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Die Born Global Champions 2022 stehen fest - (c) Zur Verfügung gestellt.

Das Land hat 15 neue globale Champions. Im Rahmen des Jubiläums-Exporttages zeichneten Wirtschaftskammer Präsident Harald Mahrer und die stellvertretende Generalsekretärin Mariana Kühnel junge österreichische Unternehmen mit dem „Born Global Champion“-Award aus. Die Auszeichnung geht seit acht Jahren an junge Unternehmen, die von Anfang an weltweit tätig waren und schnelles internationales Wachstum zeigen.

Born Global Award: Auszeichnung für Mut

„Es braucht nicht nur ein gutes Produkt, sondern auch vor allem viel Mut, sehr frühphasig mit einem Produkt oder mit einer Dienstleistung über Österreichs Grenzen hinauszugehen. Und von Anfang an davon überzeugt zu sein, dass die eigene Produktidee auch im internationalen Wettbewerb Erfolg haben kann“, beschreibt Harald Mahrer seine Interpretation des Mindsets eines Born Global Champions. „Der Award, den wir heute an 15 herausragende Unternehmen verleihen, soll auch andere motivieren, in diese Fußstapfen zu treten und internationale Märkte zu erschließen.“

Mariana Kühnel indes betonte die hohe Bedeutung von Innovation für den Wirtschaftsstandort Österreich: „Die Born Global Champions stehen für Qualität ‚Made in Austria‘. Die Basis dafür ist der starke Fokus auf Innovation und Internationalität, quasi das Trampolin für den Erfolg unseres Wirtschaftsstandortes. Gleichzeitig braucht es Innovation, um die aktuellen Herausforderungen wie Klimawandel oder Energiekrise zu meistern. Die Born Global Champions, die wir heute auszeichnen, beweisen dies auf besonders eindrückliche Art und Weise.“

Die Gewinner 2022

Xund

Xund entwickelt einen KI-gestützten Gesundheitsassistenten, der helfen soll, Symptome besser zu verstehen und evidenzbasiertes Feedback zu möglichen Ursachen zu erhalten.


SteadySense

Das Grazer MedTech-Startup SteadySense entwickelt temperaturbasierte Fruchtbarkeits-Mess-Patches.


Single Use Support

Das 2016 gegründete Unternehmen entwickelt und produziert Hightech-Anlagen und innovative Lösungen für alle Global Player der biopharmazeutischen Industrie.


Ribbon Biolabs

Ribbon Biolabs ist ein Unternehmen für synthetische Biologie, das neue Technologien für die automatisierte Synthese langer DNA-Moleküle entwickelt, um Innovationen in den Biowissenschaften zu ermöglichen.


Pixofarm

Das Wiener Startup Pixofarm hat eine AI-gestützte Smartphone-Lösung entwickelt, die Obstbauern bei ihrer Ernte-Progonose unterstützt.


Pixelrunner

Pixelrunner hat einen Drucker entwickelt, der ähnlich einem Tintenstrahldrucker großflächig Böden bedruckt – Asphalt, Gras oder Schnee.


Music Traveler

Music Traveler ist eine Vermittlungs-Plattform für Proberäume sowie für Veranstaltungsorte und wird u.a. von John Malkovich und Billy Joel unterstützt.


Blue Planet Ecosystems

Das oberösterreichische Startup kombiniert Biologie, (Solar-)Energietechnik und KI-gestützte IT-Systeme, um Shrimps zu züchten.


Baubot

Der Baubot des Wiener Startups Printstones vermag eine ganze Reihe von Tätigkeiten auf Baustellen und in Fertigungsanlagen auszuführen.


Audvice

Das Startup rund um Gründerin Sophie Bolzer entwickelte eine audio-basierte Learning & Collaboration Software für Wissensmanagement in Unternehmen.


Leadbacker

Leadbacker ist eine KI-gestützten Plattformen für Mitarbeiter:innen-Entwicklung, die Feedback und individuelles Wachstum abbildet.


Klaxon

Klaxon hat mit „Klick“ ein Zuggerät mit E-Motor entwickelt, das durch ein spezielles, patentiertes Kopplungssystem mit dem Rollstuhl verbunden wird und die Mobilität von Menschen mit Beeinträchtigungen steigern soll.


Four Panels

Four Panels ist eine Plattform, die Ärzte miteinander vernetzt. Zudem setzt sie Künstliche Intelligenz ein, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, die richtige Diagnose und Therapie zu finden.


Checklens

Die KI von Checklens möchte weltweit dem Einzelhandel dabei helfen, Verluste zu reduzieren und Mitarbeiter:innen bei der Arbeit zu unterstützen.


BHS Technologies

BHS Technologies hat mit RoboticScope ein Medizinprodukt entwickelt, das im Gegensatz zu konventionellen digitalen Operationsmikroskopen Chirurg:innen ermöglicht, ihre Hände und Augen durchgehend auf dem Operationsfeld zu behalten.


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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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