14.08.2020

Betriebsrat bei N26: Offener Brief von Valentin Stalf

N26-CEO Valentin Stalf betont in einem offenen Brief, dass man die Gründung eines Betriebsrats nicht verhindern wolle.
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N26: Valentin Stalf
(c) N26: Valentin Stalf

In den vergangenen Tagen hatten sich die Ereignisse um die geplante Gründung des von zwei Österreichern in Deutschland gegründeten Fintechs regelrecht überschlagen. Das Management hatte versucht, mit der Begründung der Nicht-Einhaltung von Hygienevorschriften ein entsprechendes Treffen zu verhindern, dann fand es doch statt – allerdings mit entsprechender Präsenz der Polizei. Nun hat sich der aus Österreich stammende CEO Valentin Stalf in einem LinkedIn-Posting zu dem Thema geäußert. Darin entschuldigt sich Stalf für die vergangenen Ereignisse und betont, dass man die Gründung eines Betriebsrats nicht verhindern wolle. Der brutkasten hat den Brief übersetzt.

Das Statement von Valentin Stalf im Wortlaut

Ich bin sicher, dass viele von Ihnen inzwischen die jüngste Nachricht gesehen haben, dass wir dabei sind, einen Betriebsrat bei N26 einzurichten. Als Gründer war es schwer zu erkennen, wie sich die Diskussion in den letzten Tagen entwickelt hat. Dies spiegelt nicht wider, wie wir normalerweise als Team zusammenarbeiten. Aber letztendlich fühlen ich und mein Führungsteam bei N26 uns dafür verantwortlich, wie diese Debatte eskaliert ist. Und wir möchten uns für die letzten paar Tage entschuldigen.

Ich möchte auch ein paar Gedanken mitteilen.

Unser Führungsteam hat die formelle Arbeitnehmervertretung immer unterstützt. N26 hat immer die Ansichten, Einsichten und Stimmen aller unserer Mitarbeiter geschätzt, und N26 könnte ohne sie nie das sein, was es ist.

Ja, es stimmt, dass wir glauben, dass es eine modernere, digitalere und globalere Alternative zu einem traditionellen Betriebsrat geben könnte, insbesondere für ein vielfältiges internationales Unternehmen wie das unsere. Davon abgesehen unterstützen wir die formelle Arbeitnehmervertretung in allen ihren Formen, einschließlich eines traditionellen Betriebsrats, voll und ganz.

Da die für diese Woche geplanten Wahlsitzungen kurzfristig anberaumt wurden, waren wir um die Gesundheit, Sicherheit und das Wohlergehen unserer Mitarbeiter besorgt. Da sich die aktuelle Situation mit COVID19 in Berlin weiter entwickelt, war unsere Priorität bei all dem immer die Gewährleistung der Sicherheit unserer Teams.

Es ist eine wichtige Zeit für uns, als Unternehmen zusammenzukommen und die Dinge voranzubringen. N26 wird dazu beitragen, sichere und gut geplante Wahlen in Zusammenarbeit mit den Initiatoren des Betriebsrats zu organisieren, und wir verpflichten uns, alle weiteren Pläne zu unterstützen.

Ich möchte noch einmal betonen, dass N26 nicht versucht, die Bildung eines Betriebsrats zu verhindern. Wir unterstützen voll und ganz die Bemühungen unserer Mitarbeiter um eine stärkere Vertretung bei N26 und freuen uns auf die Zusammenarbeit mit ihnen in diesem Bereich.

In diesem Zusammenhang ist es ermutigend, die lebhafte Debatte zu sehen, die sich um die Arbeitnehmervertretung bei N26 entwickelt. N26 ist in den letzten Jahren stark gewachsen, und wir möchten, dass alle unsere Mitarbeiter an diesem Prozess teilnehmen können, der bestimmen wird, wie wir als Unternehmen vorankommen. Ich glaube, dass wir als Team gestärkt daraus hervorgehen werden.

Valentin

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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Betriebsrat bei N26: Offener Brief von Valentin Stalf

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  • Der brutkasten hat den Brief übersetzt.

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