13.08.2020

N26-Betriebsratstermin fand statt – Management sieht Verstoß gegen einstweilige Verfügung

Der für heute angesetzte N26-Betriebsratstermin fand trotz einer einstweiligen Verfügung des zuständigen Berliner Arbeitsgerichts dennoch statt. Als Veranstalter traten nicht die Mitarbeiter, sondern die Gewerkschaft Verdi auf, um die einstweilige Verfügung zu umgehen. Das N26-Management sieht darin einen Verstoß gegen die Verfügung, die aufgrund eines mangelhaften Hygienekonzepts erwirkt wurde.
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Tamás Künsztler: Die N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf - Swarovski steigt ein N26-Rückzug aus den USA
© Tamás Künsztler: Die N26-Gründer Maximilian Tayenthal und Valentin Stalf

Der Tag rund um die geplante Betriebsratsgründung bei N26 hat es in sich: Noch am Vormittag hieß es, dass aufgrund einer von der Unternehmensleitung erwirkten einstweiligen Verfügung die geplanten Betriebsratstermine am Donnerstag und Freitag nicht stattfinden werden. Im Antrag wurde ein mangelndes Hygienekonzept während der Coronapandemie als Begründung angeführt – der brutkasten berichtete.

N26-Betriebsratstermin fand statt

Kurz vor Mittag wendete sich allerdings das Blatt. Über den Twitter-Account Works Council @ N26 verkündeten die für einen Betriebsrat kämpfenden N26-Mitarbeiter, dass der Termin dennoch stattfinden wird. Dabei versuchten die Mitarbeiter die einstweilige Verfügung zu umgehen, indem nicht sie selbst als Veranstalter auftraten, sondern die Gewerkschaft Verdi.

Der Termin fand schlussendlich um 13 Uhr wie geplant im Hofbräu Wirtshaus Berlin statt. Gegen 15 Uhr verkündeten die teilnehmenden Mitarbeiter, dass erfolgreich eine Sitzung abgehalten wurde. In einem entsprechenden Tweet hieß es dazu: „Die N26 Operations GmbH hat einen Wahlvorstand gewählt. Sie wird nun mit der Organisation einer Betriebsratswahl beginnen.“ Morgen soll für eine zweite Gesellschaft der N26 Group, die N26 GmbH, eine ähnliche Sitzung stattfinden.

Parallelveranstaltung führt zu Kritik

Zum Termin im Hofbräu Wirtshaus Berlin waren knapp 50 Mitarbeiter gekommen, ursprünglich wären 400 Mitarbeiter vorgesehen gewesen.

Zeitgleich fand ein von der Unternehmensleitung kurzfristig anberaumtes Online-Kick-Off-Event statt, bei dem über eine „alternative Mitarbeitervertretung für die gesamte N26 Group“ gesprochen wurde. Dies führte auf Seiten der N26-Mitarbeiter, die für einen Betriebsrat kämpfen, zu scharfer Kritik.

Zudem äußerten sich die Mitarbeiter auf einem eigens eingerichteten Internet-Blog zum Vorwurf, dass ihr Hygienekonzept laut Unternehmensleitung mangelhaft sei: „Der von uns ausgewählte Veranstaltungsort bietet Platz für bis zu 500 Personen bei angemessener räumlicher Distanz. Die N26 Operations GmbH hat weniger als 500 Mitarbeiter, so dass ein Treffen auch dann stattfinden kann, wenn sich alle für die Teilnahme entscheiden.“

Die Reaktion der Unternehmensleitung

Der brutkaten kontaktierte am Donnerstagnachmittag N26 für eine Stellungnahme. Ein Unternehmenssprecher äußerte sich wie folgt:

„Wir möchten nochmal deutlich machen, dass weder die Gründer noch das Managementteam von N26 sich gegen eine Arbeitnehmervertretung und -beteiligung – egal welcher Form – stellt oder gegen sie vorgeht. Die einstweilige Verfügung erfolgte durch das Arbeitsgericht aufgrund der Tatsache, dass es kein Gesundheits- oder Sicherheitskonzept für eine solch große Versammlung gab.“

Auch die Durchführung des Betriebsrattermins durch Verdi hätte laut N26 an der Tatsache nichts geändert, dass bislang kein ausreichendes Hygiene- und Sicherheitskonzept vorliegt und die einstweilige Verfügung noch immer aufrecht bleibt.

Nun liegt der Ball beim zuständigen Berliner Arbeitsgericht, das sich bislang dazu noch nicht geäußert hat. Die Entscheidung des Gerichtes und die in der Betriebsratssitzung getroffenen Entschlüsse – sofern sie gültig sind – werde man natürlich mittragen.

N26 möchte “Employee Representation Board”

Im Zuge der Debatte rund um die Gründung eines Betriebsrat brachte die Unternehmensleitung des öfteren ein sogenanntes „Employee Representation Board“ als alternative Mitarbeitervertretung ein. Dazu heißt es von der Unternehmensleitung:

„Als Unternehmen denken wir über die neue Möglichkeit eines globalen Employee Representation Board nach, über das wir gerade intern sehr viele Gespräche führen. Dieses Board kann allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eine Stimme geben, unabhängig von deren Zugehörigkeit zu einer bestimmten N26 Gesellschaft oder Land. Wir möchten nicht, dass es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die sich in einem so wichtigen Prozess ausgeschlossen fühlen. Unser gesamtes N26 Team sollte eine Stimme und die Möglichkeit haben, sich in einem solchen Gremium repräsentiert zu fühlen.“

Ob dieses Employee Representation Board den gleichen rechtlichen Anforderungen eines gesetzlich gewählten Betriebsrates entspricht, ist bislang nicht bekannt. Eine Koexistenz beider Gremien sei jedenfalls aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingung zu akzeptieren, da es nicht der Unternehmensleitung obliegt, ob ein Betriebsrat gegründet wird, sondern der Belegschaft, so der Unternehmenssprecher abschließend.


+++ UPDATE (14.08.2020 / 15:28 Uhr) Begründung des Berliner Arbeitsgerichts +++

Gegenüber dem brutkasten begründet Andrea Baer, Pressesprecherin des Berliner Arbeitsgerichts, die Stattgabe der einstweiligen Verfügung wie folgt:

Hintergrund der Stattgabe ist die Befürchtung eines Verstoßes gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung. Von Abläufen vor Ort – d.h. ob, wie und von wem ggf. doch eine Versammlung durchgeführt wurde, habe ich keine Kenntnis. Ob es zu Verstößen gegen die vorliegenden einstweiligen Verfügungen gekommen ist, weiß ich nicht. Welche Verstöße ggf. welche Rechtsfolgen hätten, ist im konkreten Fall und abhängig von den weiteren Abläufen zu prüfen, ob ggf. welche Beschlüsse wirksam wären oder nicht kann ich nicht vorab beurteilen. Eingegangen sind hier bisher fünf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Noch offene Verfahren dürften sich aufgrund Zeitablaufs insofern erledigt haben als eine rückwirkende Untersagung nicht möglich ist.

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fluctus, aws
© fluctus - Anna Kurpierz und Christian Sattlecker von fluctus.

Der Bedarf an Bandbreite und enormen Datenvolumina steigt rasant. Doch während der globale Ausbau der physischen Infrastruktur voranschreitet, hinkt die digitale Verwaltung oft hinterher. Gerade kleine Regionen und lokale Netzerrichter stünden vor großen Herausforderungen. Zudem arbeiten mittelständische und große Unternehmen häufig mit starren, unzureichenden Systemen, denen es an Flexibilität fehlt, so die Erfahrung des fluctus-Gründerduos Anna Kurpierz und Christian Sattlecker.

fluctus mit End-to-End

„Wir haben bei unseren Projekten festgestellt, dass der österreichische Ausbau oft große Lücken hinterlässt – kleinen Regionen und Netzbetreibern fehlt der Zugang zu zukunftsträchtigen Technologien“, sagt Kurpierz. Um diese Lücken zu schließen, hat das oberösterreichische Startup ein von Grund auf neues Management-System für „Open-Access-Netze“ entwickelt.

Dabei setzt fluctus auf ein „New-Generation Open-Access-Tool“, das den Datenaustausch zentralisiert abwickelt. Das System funktioniert als reine „Zero-Touch“-Anwendung.

„Wir sind derzeit die Einzigen, die am europäischen Open-Access-Markt eine komplett zentralisiert managebare End-to-End-Lösung (E2E) anbieten“, erklärt die Gründerin weiter. „Da sämtliche Marktbegleiter von den Kunden eine Implementierung der Logiken in deren Netz voraussetzen.“

Der entscheidende Vorteil für Kunden sei hierbei, dass im Gegensatz zu Konkurrenzprodukten Netzbetreiber keine komplexen Logiken mehr selbst in ihr eigenes Netz implementieren müssten.

Wettbewerb steigern

„Ziel unseres Systems ist der Zugang zu einem offenen Netz für alle Breitbandteilnehmer“, so die Founderin weiter. „Einerseits wird damit der Wettbewerb unter den ‚Internet Service Providern‘ gesteigert und verbraucherseitig entsteht zudem ein Nutzen aus qualitativ hochwertigen Produkten, ein großer Pool aus Anbietern und Produkten sowie niedrigere Preise. Durch die Entstehung eines Polypols auf der Angebotsseite und den daraus entstehenden größeren Markt ergeben sich intensivere Preis- und Qualitätswettbewerbe.“

Zudem würden offene Netze einen fairen Zugang für alle Anbieter ermöglichen und an jedem Anschluss einheitliche Prozesse sowie technische Mindeststandards garantieren.

„Unser Produkt ist im Wesentlichen ein System für den Glasfaserausbau und -betrieb, welches als zero-touch Anwendung realisiert wird. Durch das ‚New-Generation Open Access Tool‘, welches den Datenaustausch zentralisiert abwickelt, kann eine vergleichbare Angebotslandschaft wie im Mobilfunk geschaffen werden – neben bestehenden Internet-Providern werden auch neue Anbieter im selben Netz entstehen“, erklärt Kurpierz. „Dies führt zu größerer Angebotsvielfalt, wettbewerbsfähigen Preisen und einer höheren Anschlussquote. Es entstehen somit auch neue Möglichkeiten für Discounter, Energy-Drink-Giganten bis hin zur kleinen IT-Firma, im Netz anzubieten.“

Zielgruppen von fluctus

Die Kernzielgruppe von fluctus umfasst Netzbesitzer (wie regionale Infrastrukturbetreiber) sowie große Technologieunternehmen. Ein typischer Use-Case ist der Zusammenschluss bislang getrennt strukturierter Regionen. Durch die Zentralisierung von Netz- und Betriebsprozessen sollen bestehende Infrastrukturen effizienter genutzt und neue Internet-Service-Provider nahtlos integriert werden.

Monetarisiert wird die Technologie über Dienstleistungs- und Wartungsverträge. Nach dem Prinzip „Grow with your business“ bietet fluctus drei flexible Modelle an, die ein E2E-Deployment und den laufenden Betrieb über das hauseigene OSS/BSS-Management-System umfassen. Die Preisgestaltung ist nach Unternehmensgröße gestaffelt. Zusätzlich wird pro Projekt beziehungsweise pro „Point of Presence“ (POP) eine Projektpauschale verrechnet, die sich nach der Größe des Projekts richtet.

Hürden überwunden

Die Entwicklung einer derart tiefgreifenden Technologie ist kapital- und ressourcenintensiv. Das Gründerteam stand beim Aufbau vor massiven Hürden, wie Kurpierz erklärt: „Die Entwicklung und Herstellung unseres Produktes hat hohe Investitionen, sogenannte CAPEX, erzeugt und unzählige Tests erfordert. Erschwerend kommt hinzu, dass es am Markt wenig ausgebildetes Personal in diesem Bereich gibt – die interne Weiterbildung in dieser Nische ist enorm zeitintensiv und führt daher zu höheren Kosten.“

© fluctus – Das fluctus-Team.

Einen entscheidenden Durchbruch hierbei brachte aws Seedfinancing – Deep Tech. Die Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) trug maßgeblich zur Marktreife der Technologie bei, wie die Gründerin erklärt. Zudem konnte das Startup das aws-Netzwerk nutzen, um strategisch wertvolle Kontakte zu knüpfen.

Mit einer fertigen Technologie im Rücken sind die nächsten Meilensteine klar definiert. In den kommenden Jahren möchte sich fluctus als etablierte Größe im DACH-Raum positionieren. Gleichzeitig treibt das Unternehmen die Erschließung weiterer internationaler Märkte voran.


Disclaimer: Der Artikel wurde in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws) umgesetzt

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N26-Betriebsratstermin fand statt – Management sieht Verstoß gegen einstweilige Verfügung

  • Der Tag rund um die geplante Betriebsratsgründung bei N26 hat es in sich: Noch am Vormittag hieß es, dass aufgrund einer von der Unternehmensleitung erwirkten einstweiligen Verfügung die geplanten Betriebsratstermine am Donnerstag und Freitag nicht stattfinden werden.
  • Im Antrag wurde ein mangelndes Hygienekonzept während der Coronapandemie als Begründung angeführt – der brutkasten berichtete.
  • Über den Twitter-Account Works Council @ N26 verkündeten die für einen Betriebsrat kämpfenden N26-Mitarbeiter, dass der Termin dennoch stattfinden wird.
  • Der Termin fand schlussendlich um 13 Uhr wie geplant im Hofbräu Wirtshaus Berlin statt.
  • Zum Termin im Hofbräu Wirtshaus Berlin waren knapp 50 Mitarbeiter gekommen, ursprünglich wären 400 Mitarbeiter vorgesehen gewesen.
  • Ob dieses Employee Representation Board den gleichen rechtlichen Anforderungen eines gesetzlich gewählten Betriebsrates entspricht, ist bislang nicht bekannt.

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