14.08.2020

Polizei soll bei N26-Betriebsratsversammlung Sicherheitskonzept überprüft haben

Die N26-Betriebsratsinitiatoren teilten heute zu Mittag via Twitter mit, dass zur zweiten Betriebsratsversammlung die Polizei gerufen wurde, um das Sicherheits- und Hygienekonzept zu überprüfen.
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N26
(c) AdobeStock

Gestern Donnerstag fand trotz der einstweiligen Verfügung des Amtsgerichtes Berlin der erste von zwei Betriebsratsterminen der N26-Betriebsratsinitiatoren statt. Als Veranstalter trat kurzerhand die Gewerkschaft Verdi auf, um die einstweilige Verfügung zu umgehen – der brutkasten berichtete.

Welche Konsequenzen dies für die getroffenen Beschlüsse hat, ist bislang noch unklar. Gegenüber dem brutkasten erläuterte eine Pressesprecherin des Berliner Arbeitsgerichts am Freitagnachmittag: „Welche Verstöße ggf. welche Rechtsfolgen hätten, ist im konkreten Fall und abhängig von den weiteren Abläufen zu prüfen.“ (ganze Begründung siehe weiter unten)

IG-Metall als neuer Veranstalter eingesprungen

Heute Freitag nun das gleiche Spiel: Laut den N26-Betriebsratsinitiatoren hat die Unternehmensleitung eine weitere einstweilige Verfügung beantragt, um auch den zweiten Termin zu verhindern.

Heute sollte ein Wahlvorstand für einen künftigen Betriebsrat für die N26 GmbH bestimmt werden, gestern ging es um die N26 Operations GmbH.

Um die neuerlich eingebrachte Verfügung zu umgehen, die sich gegen Verdi als Veranstalter richtete, sprang nun die IG-Metall ein.

Polizei überprüft das Treffen von N26-Mitarbeitern

Wie N26-Betriebsratsinitiatoren via Twitter am Freitag um 11:53 Uhr mitteilten, hätte jemand die Polizei zum Veranstaltungsort des zweiten Betriebsratstermins, dem Hofbräu Wirtshaus Berlin, gerufen. Wer die Polizei gerufen hat, ist zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht bekannt.

Zwei Minuten nach dem ersten Tweet wurde um 11:55 Uhr ein zweiter Tweet abgesetzt. Wie dem Tweet zu entnehmen ist, hätte die Polizei die Sicherheitsvorkehrungen vor Ort überprüft. Laut den N26-Betriebsratsinitiatoren hätte es keine Beanstandungen gegeben. Zudem soll die Polizei mittlerweile den Veranstaltungsort verlassen haben.

+++ Update (14.08.2020 / 17 Uhr) +++ Polizei bestätigt Einsatz

Am Freitagabend bestätigte ein Sprecher der Berliner Polizei gegenüber dem brutkasten, dass es am Freitagnachmittag einen Polizeieinsatz gab. Grund war ein externer Hinweis, der bei der Berliner Polizei eingegangen ist. „Es gab einen telefonischen Hinweis, wonach im Hofbräuhaus in der Karl-Liebknecht-Straße eine Veranstaltung der IG-Metall stattfinde und man dort gegen die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes verstoßen würde.“

Die zuständigen Beamten ließen sich vor Ort vom Geschäftsführer des Hofbräu Wirtshaus Berlin das Hygiene- und Sicherheitskonzept zeigen, das den geltenden Bestimmungen entsprach. Zudem konnten laut dem Polizeisprecher keine Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz festgestellt werden. Die Teilnehmerzahl betrug um die 20 Personen. Alle Teilnehmenden trugen Masken und hielten sich an das Abstandsgebot, so der Sprecher abschließend.

+++ Update (14.08.2020 / 15:30 Uhr) +++ Begründung des Berliner Arbeitsgerichts

Gegenüber dem brutkasten begründet Andrea Baer, Pressesprecherin des Berliner Arbeitsgerichts, die Stattgabe der einstweiligen Verfügung wie folgt:

Hintergrund der Stattgabe ist die Befürchtung eines Verstoßes gegen die SARS-CoV-2-Infektionsschutzverordnung. Von Abläufen vor Ort – d.h. ob, wie und von wem ggf. doch eine Versammlung durchgeführt wurde, habe ich keine Kenntnis. Ob es zu Verstößen gegen die vorliegenden einstweiligen Verfügungen gekommen ist, weiß ich nicht. Welche Verstöße ggf. welche Rechtsfolgen hätten, ist im konkreten Fall und abhängig von den weiteren Abläufen zu prüfen, ob ggf. welche Beschlüsse wirksam wären oder nicht kann ich nicht vorab beurteilen. Eingegangen sind hier bisher fünf Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung. Noch offene Verfahren dürften sich aufgrund Zeitablaufs insofern erledigt haben als eine rückwirkende Untersagung nicht möglich ist.


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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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AI Summaries

Polizei soll bei N26-Betriebsratsversammlung Sicherheitskonzept überprüft haben

  • Gestern Donnerstag fand trotz der einstweiligen Verfügung des Amtsgerichtes Berlin die erste von zwei Betriebsratsterminen statt.
  • Als Veranstalter trat kurzerhand die Gewerkschaft Verdi auf, um die einstweilige Verfügung zu umgehen – der brutkasten berichtete.
  • Welche Konsequenzen dies für die getroffen Entscheidungen während des Betriebsratstermin hat, ist bislang noch unklar.
  • Heute Freitag nun das gleiche Spiel: Laut den N26-Betriebsratsinitiatoren hat die Unternehmensleitung eine weitere einstweilige Verfügung beantragt, um auch den zweiten Termin zu verhindern.
  • Zwei Minuten nach dem ersten Tweet wurde um 11:55 Uhr ein zweiter Tweet abgesetzt.
  • Wie dem Tweet zu entnehmen ist, hätte die Polizei die Sicherheitsvorkehrungen vor Ort überprüft.

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  • Als Veranstalter trat kurzerhand die Gewerkschaft Verdi auf, um die einstweilige Verfügung zu umgehen – der brutkasten berichtete.
  • Welche Konsequenzen dies für die getroffen Entscheidungen während des Betriebsratstermin hat, ist bislang noch unklar.
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  • Gestern Donnerstag fand trotz der einstweiligen Verfügung des Amtsgerichtes Berlin die erste von zwei Betriebsratsterminen statt.
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  • Zwei Minuten nach dem ersten Tweet wurde um 11:55 Uhr ein zweiter Tweet abgesetzt.
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