10.09.2019

Diese 11 Startups sind im Batch 4 des Health Hub Vienna

Von den 15 Finalisten qualifizierten sich nicht wie geplant zehn, sondern gleich elf Startups für die Teilnahme am Batch 4 des Health Hub Vienna. Darunter sind diverse interessante B2C- und B2B-Lösungen der europäischen HealthTech-Szene.
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Health Hub Vienna Batch 4
(c) Health Hub Vienna

Eigentlich hätten es nur zehn sein sollen. Doch die Pitches der Startups haben die Jurymitglieder so sehr überzeugt, dass sie gleich elf der insgesamt 15 Finalisten für den Batch 4 des Health Hub Vienna ausgewählten.

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Zuvor wurden hunderte Bewerbungen gescreened und eine Shortlist erstellt, die wiederum von den Partnern des Health Hub evaluiert wurde. Beim Selection Board am vergangenen Freitag im Uniqa Tower haben die 15 besten Startups schließlich ihre Konzepte vor der Health Hub Community, sowie vor der Jury aus Expertinnen und Experten präsentiert.

Die Jury bestand aus Peter Eichler (Uniqa), Michaela Fritz (MedUni Wien), Regina Hodits (Wellington Partners LifeSciences), Christian Hoenig (Wolf Theiss), Mathias Klozenbuecher (Speedinvest),  Herwig Ostermann (Gesundheit Österreich), Martina Paul (ITSV), Sandra van Rijswijk (Game Solutions Lab), Begoña San Jose (Health Insurance and Healthcare Experte), Jasmin Saric  (Boehringer Ingelheim), und Superangel Johannes Strohmayer.

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In alphabetischer Reihenfolge haben sich schließlich die folgenden Startups für den Batch 4 qualifiziert:

  • Amiko Digital Health Limited: 2015 im Vereinigten Königreich gegründet, bietet Amiko digitale Therapie mit Hilfe von AI an. Das erste Produkt, Respiro, erfasst und verwaltet die Einnahme und Dosierung von Medikamenten.
  • Combinostics: Mit der cloudbasierten ML-Lösung cNeuro ermöglicht das 2014 gegründete Startup eine frühere Erkennung von Alzheimer und anderen Demenzkrankheiten.
  • Doctify: Die 2016 im Vereinigten Königreich gegründete SaaS-Plattform ermöglicht es Ärzten und Spitälern, Feedback von ihren Patienten einzuholen.
  • DrugStars: Über diese dänische App können Patienten ihre Erfahrungen der Medikamenteneinnahme mit ihren Ärzten teilen. Pharmaunternehmen können auf die Daten zugreifen, um ihre Produkte zu verbessern.
  • Mediquo: Das bereits jetzt international tätige Startup ermöglicht es Patienten, 24/7 mit Ärzten, Diätologen, Psychologen und persönlichen Trainern zu chatten. Derzeit werden pro Tag 3000 Gespräche geführt, die App hat 62.000 monatlich aktive User und wächst monatlich um 17 Prozent.
  • MedShr: Das 2015 in Großbritannien gegründete P2P-Network ermöglicht es Ärzten, klinische Situationen in einem geschlossenen Netzwerk zu diskutieren und daraus zu lernen. MedShr hat nun 800.000 Mitglieder in 180 Ländern.
  • Skychain Global: Das 2018 in Estland gegründete Early Stage Startup zielt darauf ab, AI-Unterstützung mit Hilfe von Blockchain-Technolgie für den Patienten verfügbar und leistbar zu machen.
  • Sleepiz: Das 2018 gegründete schweizerisch-indische Startup hat ein Gadget entwickelt, mit dem das medizinische Tracken von Schlaf leichter fällt. Unregelmäßigkeiten können so festgestellt werden, wodurch Krankheiten besser behandelt werden können.
  • TOKA: Das 2014 in UK gegründete Startup fokussiert sich auf den 3D-Druck von künstlichen Kniegelenken. Jährlich sollen damit 40 Millionen Pfund im Gesundheitssystem des Vereinigten Königreichs gespart werden.
  • Vivy: Das 2017 gegründete Startup bietet Deutschlands erste offene und zugleich ende-zu-ende-verschlüsselte Health-Plattform. Über die App können Patienten Fitness- und Gesundheitsdaten direkt mit ihrem Arzt teilen.
  • wellabe: Das 2018 in Deutschland gegründete Startup hat es sich zum Ziel gesetzt, die Gesundheit der Mitarbeiter in Betrieben zu verbessern. Dazu wurde unter anderem ein mobiles Lab geschaffen, das über 60 Gesundheitsfaktoren messen kann.

Im nachfolgenden Video erläutern Mitglieder der Jury, was auf die ausgewählten Startups nun zukommt und welche Trends sie in den aktuellen HealthTech-Pitches sehen.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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