06.10.2020

Austria Limited: Mit Anpassung der GmbH schneller am Ziel

Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer spricht sich im brutkasten-Gespräch klar gegen die Schaffung einer neuen Gesellschaftsform ("Austria Limited") aus.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

Die Forderung liegt bereits einige Jahre lang auf dem Tisch und wurde von Interessensverbänden, etwa vor rund einem Jahr von aaia, AVCO und AustrianStartups gemeinsam, immer wieder erneuert: Eine neue Kapitalgesellschaftsform – oft als AG Light bezeichnet, die primär für Startups gedacht ist, soll die Vorteile von GmbH und AG für Wachstumsunternehmen verbinden. Schon in ihrem Regierungsprogramm machte die türkis-grüne Koalition Pläne publik, eine solche neue Rechtsform schaffen zu wollen. Im Juni, nach einer vagen Ankündigung im Rahmen der Regierungsklausur, wurde Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck dann gegenüber dem brutkasten mit Aussagen zu einer geplanten „Austria Limited“ erstmals konkreter. Im August wurde diese von Bundeskanzler Sebastian Kurz offiziell angekündigt.

Noch sind die Details des geplanten Gesetzesentwurfs nicht bekannt. Zwei große Versprechen wurden jedoch bereits gemacht: Die Gründung soll „unbürokratischer“ werden. Zudem sollen Beteiligungen, etwa von Mitarbeitern, erleichtert werden. Daneben stehen gängige Kritikpunkte an den vorhandenen großen Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG im Raum, die wohl in die Überlegungen einbezogen werden. Der Tenor dabei ist: Die Gründung ist zu langwierig und zu teuer.

Braucht es die Austria Limited überhaupt?

Doch braucht es die „Austria Limited“ überhaupt, um diese Ziele zu erreichen? „Es stellt sich die Frage, ob man innerhalb des Gesellschaftsrechts das große Risiko eingehen soll, eine vollkommen neue Rechtsform zu schaffen, anstelle sich zu überlegen, was wir schon im österreichischen Gesellschaftsrecht vorliegen haben und wo man noch an Stellschrauben drehen kann, um mehr zu unterstützen“, sagt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) im Gespräch mit dem brutkasten.

Das Gespräch mit Michael Umfahrer im Video:

Denn bei den vorhandenen Kapitalgesellschaftsformen – auch in adaptierter Form – habe man die Sicherheit, auf eine gesicherte Rechtssprechung und ein gutes rechtliches Fundament zu bauen. „Das ist ja auch im Interesse des Wirtschaftsstandorts und möglicher Investoren. Wenn man sich auf eine völlig neue Gesellschaftsform einlässt, ist die Frage, ob der Schuss nicht nach hinten losgeht“, so Umfahrer. Einen derartigen „Flop“ habe man etwa im Rahmen von Deregulierungsmaßnahmen vor einigen Jahren erlebt. „Wir haben neun Monate lang eine 10.000 Euro-GmbH gehabt und sind dann wieder auf die 35.000 Euro zurück gegangen. Das war im Ausland eine Lachnummer bei den Gesellschaftsrechtsexperten“, erzählt der ÖNK-Präsident.

Kosten: „GmbH-Gründung bereits jetzt unter 100 Euro möglich“

Generell sieht er die angesprochenen Deregulierungsmaßnahmen im Kapitalgesellschaftsrecht in den vergangenen Jahren aber positiv – und als besseren Lösungsweg. „Ich glaube, dass Österreich das recht gut gemacht hat. Wir haben zwar ein Mindeststammkapital bei der ’normalen‘ GmbH von 35.000 Euro. Aber wir haben gleichzeitig eine gründungsprivilegierte GmbH, die de facto für zehn Jahre lang mit einem Mindest-Stammkapital von 10.000 Euro auskommt“, sagt Umfahrer. Bei der Gründung der zweitgenannten müssen überhaupt nur 5000 Euro sofort eingezahlt werden. Und es gehe noch weiter. „Die Gründung einer GmbH ist heute mit einem Gründerpaket bereits unter 100 Euro möglich“, meint der ÖNK-Präsident. Davon, dass eine Gründung zu teuer sei, könne also bereits jetzt „überhaupt nicht die Rede“ sein. Er hielte es aber für den richtigen Weg, das Mindest-Stammkapital der GmbH generell auf 10.000 Euro abzusenken.

Mitarbeiterbeteiligung: „Keine gesellschaftsrechtliche Frage“

Zur zentralen Frage der Mitarbeiterbeteiligung winkt der Rechtsexperte ab. „Das ist in Wirklichkeit keine gesellschaftsrechtliche Frage, sondern eine Steuer-rechtliche und damit vom Steuer-Gesetzgeber zu regeln“, so Umfahrer. „Und die Frage der Flexibilität der Anteilsübertragung ist aus meiner Sicht dadurch gelöst, dass wir als Notare ja den Online-Notariatsakt anbieten. Der digitale Notariatsakt ermöglicht dem Investor, wo immer er auf der Welt sitzt, zu unterzeichnen. Da sehe ich überhaupt kein Problem darin“. Apropos: Seit Beginn des Corona-Lockdowns seien ca. 1000 notarielle Amtshandlungen digital durchgeführt worden.

Dauer: GmbH-Gründung derzeit in zwei Tagen möglich

Auch Kritik an der Dauer des (GmbH-)Gründungsprozesses kann Umfahrer nicht nachvollziehen: „Hier gibt es eine Vorbereitungsphase bzw. eine Beratungsphase, wo es darum geht, dass der Konsens über den Gesellschaftsvertrag hergestellt wird. Ich glaube, da ist Geschwindigkeit nicht das richtige Thema. Da geht es darum, dass man letztlich gute Lösungen findet“. Wenn man dann aber wisse, wie der Gesellschaftsvertrag final aussehen und unterschrieben werden soll, dann könne man „auf die Stoppuhr drücken“ und sehen, wie schnell man im Firmenbuch ist.

„Und da sage ich Ihnen: Im Prinzip kann man heute eine GmbH schon innerhalb eines Tages eintragen“, so Umfahrer. Hinderlich sei nur der sogenannte „Tagwechsel“ beim Firmenbuch, der dafür sorge, dass die Firma dort erst am Tag nach der Bewilligung des Antrags durch den Rechtspfleger aufscheine. Dies sei aber eine technische Frage beim Bundesrechenzentrum. Wenn man die löse, wäre die Eintragung noch am selben Tag Realität. „Die durchschnittliche Dauer einer Gründung liegt zwischen drei und fünf Tagen“, so der ÖNK Präsident.

Firmenbuch: „undenkbar“, dass Austria Limited nicht die selben Erfordernisse hat

Auch bei einer Austria Limited müsse die Rolle des Firmenbuchs bedacht werden. „Aus meiner Sicht ist es undenkbar, dass man eine österreichische Kapitalgesellschaft ins Leben ruft, die nicht genau die selben firmenbuchrechtlichen Erfordernisse hat, wie die anderen beiden großen Kapitalgesellschaftsformen“, warnt Umfahrer. Die Eintragungen im bereits seit 1991 digitalen österreichischen Firmenbuch seien absolut verlässlich, weil ein ordentliches gerichtliches Verfahren dahinter liege. So könne sich auch ein etwaiger Investor darauf verlassen, dass das, was im Firmenbuch steht, wirklich stimme und keine Manipulationen möglich seien. Wenn eine neue Gesellschaftsform diese Anforderungen nicht erfüllen müsste, hätte dies eine Qualitätsminderung des gesamten heimischen Gesellschaftsrechts zur Folge, meint der ÖNK-Präsident.

Weitere Flexibilisierung auch bei AG möglich

Und es gebe eben sehr wohl ausreichend Gesellschaftsformen, um auch digitale Geschäftsmodelle aufzubauen, resümmiert Umfahrer. Es gebe innerhalb der GmbH eine so große Flexibilität, dass sie sowohl sehr kleine personenbezogene Unternehmen abbilden könne als auch sehr groß mit Aufsichtsrat ausgebaut werden könne. „Das macht den großen Erfolg der GmbH als Gesellschaftsform überhaupt aus“.

„Und bei der Aktiengesellschaft gibt es ja auch Tendenzen, denen man weiter folgen kann“, so der ÖNK-Präsident. Bei nicht börsennotierten AGs könne man etwa vom starren Konzept der sogenannten Satzungsstrenge weggehen, also das Treffen gewisser Vereinbarungen auch in der Satzung ermöglichen. Auch könne man sich „durchaus überlegen“, das Grundkapital der Aktiengesellschaft im selben Ausmaß zu senken, wie zuvor für das Stammkapital der GmbH beschrieben. „Für mich bleibt die GmbH aber das praktikabelste Modell, das man sich im Rahmen der Kapitalgesellschaften vorstellen kann, weil es so viele Möglichkeiten gibt, sie gesellschaftsvertraglich zu gestalten“, stellt Umfahrer klar.

Wortlaut „Austria Limited“ könnte einfach im Gesetz verankert werden

Und wenn es eigentlich um den Wortlaut „Austria Limited“ im Hinblick auf internationale Investoren geht? Dazu der ÖNK-Präsident: „Wenn man den englischsprachigen Firmenwortlaut ‚Austria Limited‘ haben will, gibt es natürlich auch eine Möglichkeit, das gesetzlich zu verankern. Wenn der Gesetzgeber den Willen hat zu sagen, das ist ein zulässiger Firmenwortlaut-Bestandteil, dann geht das“.

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DiLT Analytics
© DiLT Analytics

DiLT Analytics hat eine siebenstellige Finanzierungsrunde abgeschlossen. Sie setzt sich aus einem Equity-Investment von Noctua Science Ventures und einer Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) im Rahmen des Programms Seedfinancing – Deep Tech zusammen. Mit dem Geld möchte das 2021 gegründete Spinoff der TU Graz sein Team ausbauen und FaciliMind, seine Software zur automatisierten Fehlerdiagnose in Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, zu weiteren Betreibern großer Gebäudeportfolios bringen

DiLT Analytics: „Substanziell wachsen“

Noctua Science Ventures ist ein Wiener Deep-Tech-Fonds und ein Joint Venture von Speedinvest und den Technischen Universitäten Österreichs. Der Fonds investiert gezielt in Ausgründungen, deren Produkt auf langjähriger Forschung beruht.

„Die aws-Förderung ergänzt das Investment und ist auf genau diese Phase zugeschnitten: den Schritt von einer erprobten Technologie zu einem Produkt, das sich über viele Standorte hinweg ausrollen lässt“, heißt es per Aussendung. Um im Sinne des Programms aws Seedfinancing – Deep Tech als Deep Tech zu gelten, muss das Vorhaben auf einer „anspruchsvollen technologischen und wissenschaftlichen Herausforderung“ basieren und einen klaren Technologiesprung gegenüber bestehenden Lösungen oder rein inkrementellen Weiterentwicklungen ermöglichen.

„Mit Noctua Science Ventures haben wir einen Partner gefunden, der beides kennt: die technischen Herausforderungen eines Deep-Tech-Produkts und den Weg in die Kommerzialisierung. Für ein junges Spinoff ist das der Best Case. Dass parallel auch die aws-Förderung zugesagt wurde, bestätigt uns, dass FaciliMind und unser Team auf dem richtigen Weg sind. Jetzt geht es darum, substanziell zu wachsen“, sagt Theresa Kohl, CEO von DiLT Analytics.

Philipp Stangl, Managing Director von Noctua Science Ventures, ergänzt: „Von unseren vielen Gesprächspartnern erhielten wir ein sehr einheitliches Bild zu DiLT: ein glaubwürdiger, technisch differenzierter Ansatz, umgesetzt von einem Team, mit dem Immobilienprofis gerne zusammenarbeiten. Genau diese Kombination aus Forschungsvorsprung und starker Kundenorientierung ist es, wonach wir in der Pre-Seed-Phase suchen.“

2021 gegründet

DiLT Analytics wurde Ende 2021 von Franz Wotawa und Gerald Schweiger als Spinoff des Instituts für Softwaretechnologie der TU Graz gegründet und ging aus der Forschungsgruppe „Intelligent Systems“ hervor. Erstes größeres Projekt war „Inframonitor“, eine herstellerunabhängige IoT-Datenplattform für den Campus Inffeldgasse der TU Graz.

Seither ist DiLT an mehr als 20 Forschungsprojekten mit über 15 Partnern beteiligt, einige davon FFG-gefördert und gemeinsam mit österreichischen und europäischen Universitäten. Die Ergebnisse fließen über den Forschungszweig DiLT Research direkt in die Produktentwicklung. Geführt wird das Unternehmen heute von Theresa Kohl (CEO), Christopher Gray (Business Development & Strategy), Thomas Hirsch (CTO), Reinhard Pertschy (CPO) und Thomas Schwengler (Head of Software).

Die entwickelte Software FaciliMind analysiert Betriebsdaten von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, erkennt dabei versteckte Fehler und Optimierungspotenziale und liefert Technikteams eine nach Dringlichkeit sortierte Maßnahmenliste, so der Claim. Die Software von DiLT Analytics arbeitet herstellerunabhängig und lässt sich über ein einzelnes Gerät an die bestehende Gebäudeleittechnik anbinden. Dank eines knowledgegraphbasierten Softwarestacks soll sie das digitale Abbild komplexer Anlagen weitgehend automatisiert innerhalb weniger Tage statt monatelanger Handarbeit erstellen können. Zielgruppe sind Betreiber großer Gebäudeportfolios, etwa in der öffentlichen Hand, an Flughäfen sowie in Industrie und Gesundheitswesen.

DiLT Analytics erhielt Preise

Zu den Kunden zählen u.a. die Technischen Universitäten Graz und Wien, Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), IG Immobilien Management GmbH und Industriekunden. 2025 wurde DiLT Analytics mit dem DREA Award und dem ÖGUT Umweltpreis ausgezeichnet. Und ist seit September 2026 nach ISO 27001 zertifiziert.

„Wissen über Anlagenbetrieb soll im Unternehmen bleiben“

Neben der Verstärkung des Teams und dem geplanten Rollout möchte DiLT Analytics künftig ein Übersetzungswerkzeug für den BACtwin-Standard als Open Source veröffentlichen und die Diagnose künftig auf weitere Technologien wie Wärmepumpen, Photovoltaik und Batteriespeicher ausweiten

„Ein Gebäudeportfolio überdauert seine Dienstleister und oft auch seine erfahrensten Mitarbeitenden“, sagt Kohl. „Unser Ziel ist, dass das Wissen über den Anlagenbetrieb im Unternehmen bleibt und dass Entscheidungen auf verifizierter Datengrundlage statt auf Bauchgefühl und Erinnerung beruhen.“

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