06.10.2020

Austria Limited: Mit Anpassung der GmbH schneller am Ziel

Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer spricht sich im brutkasten-Gespräch klar gegen die Schaffung einer neuen Gesellschaftsform ("Austria Limited") aus.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

Die Forderung liegt bereits einige Jahre lang auf dem Tisch und wurde von Interessensverbänden, etwa vor rund einem Jahr von aaia, AVCO und AustrianStartups gemeinsam, immer wieder erneuert: Eine neue Kapitalgesellschaftsform – oft als AG Light bezeichnet, die primär für Startups gedacht ist, soll die Vorteile von GmbH und AG für Wachstumsunternehmen verbinden. Schon in ihrem Regierungsprogramm machte die türkis-grüne Koalition Pläne publik, eine solche neue Rechtsform schaffen zu wollen. Im Juni, nach einer vagen Ankündigung im Rahmen der Regierungsklausur, wurde Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck dann gegenüber dem brutkasten mit Aussagen zu einer geplanten „Austria Limited“ erstmals konkreter. Im August wurde diese von Bundeskanzler Sebastian Kurz offiziell angekündigt.

Noch sind die Details des geplanten Gesetzesentwurfs nicht bekannt. Zwei große Versprechen wurden jedoch bereits gemacht: Die Gründung soll „unbürokratischer“ werden. Zudem sollen Beteiligungen, etwa von Mitarbeitern, erleichtert werden. Daneben stehen gängige Kritikpunkte an den vorhandenen großen Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG im Raum, die wohl in die Überlegungen einbezogen werden. Der Tenor dabei ist: Die Gründung ist zu langwierig und zu teuer.

Braucht es die Austria Limited überhaupt?

Doch braucht es die „Austria Limited“ überhaupt, um diese Ziele zu erreichen? „Es stellt sich die Frage, ob man innerhalb des Gesellschaftsrechts das große Risiko eingehen soll, eine vollkommen neue Rechtsform zu schaffen, anstelle sich zu überlegen, was wir schon im österreichischen Gesellschaftsrecht vorliegen haben und wo man noch an Stellschrauben drehen kann, um mehr zu unterstützen“, sagt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) im Gespräch mit dem brutkasten.

Das Gespräch mit Michael Umfahrer im Video:

Denn bei den vorhandenen Kapitalgesellschaftsformen – auch in adaptierter Form – habe man die Sicherheit, auf eine gesicherte Rechtssprechung und ein gutes rechtliches Fundament zu bauen. „Das ist ja auch im Interesse des Wirtschaftsstandorts und möglicher Investoren. Wenn man sich auf eine völlig neue Gesellschaftsform einlässt, ist die Frage, ob der Schuss nicht nach hinten losgeht“, so Umfahrer. Einen derartigen „Flop“ habe man etwa im Rahmen von Deregulierungsmaßnahmen vor einigen Jahren erlebt. „Wir haben neun Monate lang eine 10.000 Euro-GmbH gehabt und sind dann wieder auf die 35.000 Euro zurück gegangen. Das war im Ausland eine Lachnummer bei den Gesellschaftsrechtsexperten“, erzählt der ÖNK-Präsident.

Kosten: „GmbH-Gründung bereits jetzt unter 100 Euro möglich“

Generell sieht er die angesprochenen Deregulierungsmaßnahmen im Kapitalgesellschaftsrecht in den vergangenen Jahren aber positiv – und als besseren Lösungsweg. „Ich glaube, dass Österreich das recht gut gemacht hat. Wir haben zwar ein Mindeststammkapital bei der ’normalen‘ GmbH von 35.000 Euro. Aber wir haben gleichzeitig eine gründungsprivilegierte GmbH, die de facto für zehn Jahre lang mit einem Mindest-Stammkapital von 10.000 Euro auskommt“, sagt Umfahrer. Bei der Gründung der zweitgenannten müssen überhaupt nur 5000 Euro sofort eingezahlt werden. Und es gehe noch weiter. „Die Gründung einer GmbH ist heute mit einem Gründerpaket bereits unter 100 Euro möglich“, meint der ÖNK-Präsident. Davon, dass eine Gründung zu teuer sei, könne also bereits jetzt „überhaupt nicht die Rede“ sein. Er hielte es aber für den richtigen Weg, das Mindest-Stammkapital der GmbH generell auf 10.000 Euro abzusenken.

Mitarbeiterbeteiligung: „Keine gesellschaftsrechtliche Frage“

Zur zentralen Frage der Mitarbeiterbeteiligung winkt der Rechtsexperte ab. „Das ist in Wirklichkeit keine gesellschaftsrechtliche Frage, sondern eine Steuer-rechtliche und damit vom Steuer-Gesetzgeber zu regeln“, so Umfahrer. „Und die Frage der Flexibilität der Anteilsübertragung ist aus meiner Sicht dadurch gelöst, dass wir als Notare ja den Online-Notariatsakt anbieten. Der digitale Notariatsakt ermöglicht dem Investor, wo immer er auf der Welt sitzt, zu unterzeichnen. Da sehe ich überhaupt kein Problem darin“. Apropos: Seit Beginn des Corona-Lockdowns seien ca. 1000 notarielle Amtshandlungen digital durchgeführt worden.

Dauer: GmbH-Gründung derzeit in zwei Tagen möglich

Auch Kritik an der Dauer des (GmbH-)Gründungsprozesses kann Umfahrer nicht nachvollziehen: „Hier gibt es eine Vorbereitungsphase bzw. eine Beratungsphase, wo es darum geht, dass der Konsens über den Gesellschaftsvertrag hergestellt wird. Ich glaube, da ist Geschwindigkeit nicht das richtige Thema. Da geht es darum, dass man letztlich gute Lösungen findet“. Wenn man dann aber wisse, wie der Gesellschaftsvertrag final aussehen und unterschrieben werden soll, dann könne man „auf die Stoppuhr drücken“ und sehen, wie schnell man im Firmenbuch ist.

„Und da sage ich Ihnen: Im Prinzip kann man heute eine GmbH schon innerhalb eines Tages eintragen“, so Umfahrer. Hinderlich sei nur der sogenannte „Tagwechsel“ beim Firmenbuch, der dafür sorge, dass die Firma dort erst am Tag nach der Bewilligung des Antrags durch den Rechtspfleger aufscheine. Dies sei aber eine technische Frage beim Bundesrechenzentrum. Wenn man die löse, wäre die Eintragung noch am selben Tag Realität. „Die durchschnittliche Dauer einer Gründung liegt zwischen drei und fünf Tagen“, so der ÖNK Präsident.

Firmenbuch: „undenkbar“, dass Austria Limited nicht die selben Erfordernisse hat

Auch bei einer Austria Limited müsse die Rolle des Firmenbuchs bedacht werden. „Aus meiner Sicht ist es undenkbar, dass man eine österreichische Kapitalgesellschaft ins Leben ruft, die nicht genau die selben firmenbuchrechtlichen Erfordernisse hat, wie die anderen beiden großen Kapitalgesellschaftsformen“, warnt Umfahrer. Die Eintragungen im bereits seit 1991 digitalen österreichischen Firmenbuch seien absolut verlässlich, weil ein ordentliches gerichtliches Verfahren dahinter liege. So könne sich auch ein etwaiger Investor darauf verlassen, dass das, was im Firmenbuch steht, wirklich stimme und keine Manipulationen möglich seien. Wenn eine neue Gesellschaftsform diese Anforderungen nicht erfüllen müsste, hätte dies eine Qualitätsminderung des gesamten heimischen Gesellschaftsrechts zur Folge, meint der ÖNK-Präsident.

Weitere Flexibilisierung auch bei AG möglich

Und es gebe eben sehr wohl ausreichend Gesellschaftsformen, um auch digitale Geschäftsmodelle aufzubauen, resümmiert Umfahrer. Es gebe innerhalb der GmbH eine so große Flexibilität, dass sie sowohl sehr kleine personenbezogene Unternehmen abbilden könne als auch sehr groß mit Aufsichtsrat ausgebaut werden könne. „Das macht den großen Erfolg der GmbH als Gesellschaftsform überhaupt aus“.

„Und bei der Aktiengesellschaft gibt es ja auch Tendenzen, denen man weiter folgen kann“, so der ÖNK-Präsident. Bei nicht börsennotierten AGs könne man etwa vom starren Konzept der sogenannten Satzungsstrenge weggehen, also das Treffen gewisser Vereinbarungen auch in der Satzung ermöglichen. Auch könne man sich „durchaus überlegen“, das Grundkapital der Aktiengesellschaft im selben Ausmaß zu senken, wie zuvor für das Stammkapital der GmbH beschrieben. „Für mich bleibt die GmbH aber das praktikabelste Modell, das man sich im Rahmen der Kapitalgesellschaften vorstellen kann, weil es so viele Möglichkeiten gibt, sie gesellschaftsvertraglich zu gestalten“, stellt Umfahrer klar.

Wortlaut „Austria Limited“ könnte einfach im Gesetz verankert werden

Und wenn es eigentlich um den Wortlaut „Austria Limited“ im Hinblick auf internationale Investoren geht? Dazu der ÖNK-Präsident: „Wenn man den englischsprachigen Firmenwortlaut ‚Austria Limited‘ haben will, gibt es natürlich auch eine Möglichkeit, das gesetzlich zu verankern. Wenn der Gesetzgeber den Willen hat zu sagen, das ist ein zulässiger Firmenwortlaut-Bestandteil, dann geht das“.

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
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„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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