06.10.2020

Austria Limited: Mit Anpassung der GmbH schneller am Ziel

Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer spricht sich im brutkasten-Gespräch klar gegen die Schaffung einer neuen Gesellschaftsform ("Austria Limited") aus.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

Die Forderung liegt bereits einige Jahre lang auf dem Tisch und wurde von Interessensverbänden, etwa vor rund einem Jahr von aaia, AVCO und AustrianStartups gemeinsam, immer wieder erneuert: Eine neue Kapitalgesellschaftsform – oft als AG Light bezeichnet, die primär für Startups gedacht ist, soll die Vorteile von GmbH und AG für Wachstumsunternehmen verbinden. Schon in ihrem Regierungsprogramm machte die türkis-grüne Koalition Pläne publik, eine solche neue Rechtsform schaffen zu wollen. Im Juni, nach einer vagen Ankündigung im Rahmen der Regierungsklausur, wurde Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck dann gegenüber dem brutkasten mit Aussagen zu einer geplanten „Austria Limited“ erstmals konkreter. Im August wurde diese von Bundeskanzler Sebastian Kurz offiziell angekündigt.

Noch sind die Details des geplanten Gesetzesentwurfs nicht bekannt. Zwei große Versprechen wurden jedoch bereits gemacht: Die Gründung soll „unbürokratischer“ werden. Zudem sollen Beteiligungen, etwa von Mitarbeitern, erleichtert werden. Daneben stehen gängige Kritikpunkte an den vorhandenen großen Kapitalgesellschaftsformen GmbH und AG im Raum, die wohl in die Überlegungen einbezogen werden. Der Tenor dabei ist: Die Gründung ist zu langwierig und zu teuer.

Braucht es die Austria Limited überhaupt?

Doch braucht es die „Austria Limited“ überhaupt, um diese Ziele zu erreichen? „Es stellt sich die Frage, ob man innerhalb des Gesellschaftsrechts das große Risiko eingehen soll, eine vollkommen neue Rechtsform zu schaffen, anstelle sich zu überlegen, was wir schon im österreichischen Gesellschaftsrecht vorliegen haben und wo man noch an Stellschrauben drehen kann, um mehr zu unterstützen“, sagt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) im Gespräch mit dem brutkasten.

Das Gespräch mit Michael Umfahrer im Video:

Denn bei den vorhandenen Kapitalgesellschaftsformen – auch in adaptierter Form – habe man die Sicherheit, auf eine gesicherte Rechtssprechung und ein gutes rechtliches Fundament zu bauen. „Das ist ja auch im Interesse des Wirtschaftsstandorts und möglicher Investoren. Wenn man sich auf eine völlig neue Gesellschaftsform einlässt, ist die Frage, ob der Schuss nicht nach hinten losgeht“, so Umfahrer. Einen derartigen „Flop“ habe man etwa im Rahmen von Deregulierungsmaßnahmen vor einigen Jahren erlebt. „Wir haben neun Monate lang eine 10.000 Euro-GmbH gehabt und sind dann wieder auf die 35.000 Euro zurück gegangen. Das war im Ausland eine Lachnummer bei den Gesellschaftsrechtsexperten“, erzählt der ÖNK-Präsident.

Kosten: „GmbH-Gründung bereits jetzt unter 100 Euro möglich“

Generell sieht er die angesprochenen Deregulierungsmaßnahmen im Kapitalgesellschaftsrecht in den vergangenen Jahren aber positiv – und als besseren Lösungsweg. „Ich glaube, dass Österreich das recht gut gemacht hat. Wir haben zwar ein Mindeststammkapital bei der ’normalen‘ GmbH von 35.000 Euro. Aber wir haben gleichzeitig eine gründungsprivilegierte GmbH, die de facto für zehn Jahre lang mit einem Mindest-Stammkapital von 10.000 Euro auskommt“, sagt Umfahrer. Bei der Gründung der zweitgenannten müssen überhaupt nur 5000 Euro sofort eingezahlt werden. Und es gehe noch weiter. „Die Gründung einer GmbH ist heute mit einem Gründerpaket bereits unter 100 Euro möglich“, meint der ÖNK-Präsident. Davon, dass eine Gründung zu teuer sei, könne also bereits jetzt „überhaupt nicht die Rede“ sein. Er hielte es aber für den richtigen Weg, das Mindest-Stammkapital der GmbH generell auf 10.000 Euro abzusenken.

Mitarbeiterbeteiligung: „Keine gesellschaftsrechtliche Frage“

Zur zentralen Frage der Mitarbeiterbeteiligung winkt der Rechtsexperte ab. „Das ist in Wirklichkeit keine gesellschaftsrechtliche Frage, sondern eine Steuer-rechtliche und damit vom Steuer-Gesetzgeber zu regeln“, so Umfahrer. „Und die Frage der Flexibilität der Anteilsübertragung ist aus meiner Sicht dadurch gelöst, dass wir als Notare ja den Online-Notariatsakt anbieten. Der digitale Notariatsakt ermöglicht dem Investor, wo immer er auf der Welt sitzt, zu unterzeichnen. Da sehe ich überhaupt kein Problem darin“. Apropos: Seit Beginn des Corona-Lockdowns seien ca. 1000 notarielle Amtshandlungen digital durchgeführt worden.

Dauer: GmbH-Gründung derzeit in zwei Tagen möglich

Auch Kritik an der Dauer des (GmbH-)Gründungsprozesses kann Umfahrer nicht nachvollziehen: „Hier gibt es eine Vorbereitungsphase bzw. eine Beratungsphase, wo es darum geht, dass der Konsens über den Gesellschaftsvertrag hergestellt wird. Ich glaube, da ist Geschwindigkeit nicht das richtige Thema. Da geht es darum, dass man letztlich gute Lösungen findet“. Wenn man dann aber wisse, wie der Gesellschaftsvertrag final aussehen und unterschrieben werden soll, dann könne man „auf die Stoppuhr drücken“ und sehen, wie schnell man im Firmenbuch ist.

„Und da sage ich Ihnen: Im Prinzip kann man heute eine GmbH schon innerhalb eines Tages eintragen“, so Umfahrer. Hinderlich sei nur der sogenannte „Tagwechsel“ beim Firmenbuch, der dafür sorge, dass die Firma dort erst am Tag nach der Bewilligung des Antrags durch den Rechtspfleger aufscheine. Dies sei aber eine technische Frage beim Bundesrechenzentrum. Wenn man die löse, wäre die Eintragung noch am selben Tag Realität. „Die durchschnittliche Dauer einer Gründung liegt zwischen drei und fünf Tagen“, so der ÖNK Präsident.

Firmenbuch: „undenkbar“, dass Austria Limited nicht die selben Erfordernisse hat

Auch bei einer Austria Limited müsse die Rolle des Firmenbuchs bedacht werden. „Aus meiner Sicht ist es undenkbar, dass man eine österreichische Kapitalgesellschaft ins Leben ruft, die nicht genau die selben firmenbuchrechtlichen Erfordernisse hat, wie die anderen beiden großen Kapitalgesellschaftsformen“, warnt Umfahrer. Die Eintragungen im bereits seit 1991 digitalen österreichischen Firmenbuch seien absolut verlässlich, weil ein ordentliches gerichtliches Verfahren dahinter liege. So könne sich auch ein etwaiger Investor darauf verlassen, dass das, was im Firmenbuch steht, wirklich stimme und keine Manipulationen möglich seien. Wenn eine neue Gesellschaftsform diese Anforderungen nicht erfüllen müsste, hätte dies eine Qualitätsminderung des gesamten heimischen Gesellschaftsrechts zur Folge, meint der ÖNK-Präsident.

Weitere Flexibilisierung auch bei AG möglich

Und es gebe eben sehr wohl ausreichend Gesellschaftsformen, um auch digitale Geschäftsmodelle aufzubauen, resümmiert Umfahrer. Es gebe innerhalb der GmbH eine so große Flexibilität, dass sie sowohl sehr kleine personenbezogene Unternehmen abbilden könne als auch sehr groß mit Aufsichtsrat ausgebaut werden könne. „Das macht den großen Erfolg der GmbH als Gesellschaftsform überhaupt aus“.

„Und bei der Aktiengesellschaft gibt es ja auch Tendenzen, denen man weiter folgen kann“, so der ÖNK-Präsident. Bei nicht börsennotierten AGs könne man etwa vom starren Konzept der sogenannten Satzungsstrenge weggehen, also das Treffen gewisser Vereinbarungen auch in der Satzung ermöglichen. Auch könne man sich „durchaus überlegen“, das Grundkapital der Aktiengesellschaft im selben Ausmaß zu senken, wie zuvor für das Stammkapital der GmbH beschrieben. „Für mich bleibt die GmbH aber das praktikabelste Modell, das man sich im Rahmen der Kapitalgesellschaften vorstellen kann, weil es so viele Möglichkeiten gibt, sie gesellschaftsvertraglich zu gestalten“, stellt Umfahrer klar.

Wortlaut „Austria Limited“ könnte einfach im Gesetz verankert werden

Und wenn es eigentlich um den Wortlaut „Austria Limited“ im Hinblick auf internationale Investoren geht? Dazu der ÖNK-Präsident: „Wenn man den englischsprachigen Firmenwortlaut ‚Austria Limited‘ haben will, gibt es natürlich auch eine Möglichkeit, das gesetzlich zu verankern. Wenn der Gesetzgeber den Willen hat zu sagen, das ist ein zulässiger Firmenwortlaut-Bestandteil, dann geht das“.

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SuperCycle Gründerinnen Rhana Loudon und Olivia "Lilli" Hromatka © SuperCycle / Sigrid Mayer

Discokugel an der Decke, Spiegel an den Wänden und ein neonpinker Schriftzug, auf dem „SuperCycle“ zu lesen ist. Im Takt treten bis zu 40 Beinpaare auf den Bikes und lassen Herzfrequenzen in die Höhe schnellen.

Dieses Gefühl, das SuperCycle seit 2016 in seinen fünf Wiener Studios aufgebaut hat, soll jetzt über die Stadtgrenzen hinausfinden. Seit dem ersten Jahr erreichen Mitgründerin Olivia „Lilli“ Hromatka und ihre Co-Founderin Rhana Loudon laufend E-Mails aus anderen Städten, vor allem aus Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck. Jetzt reagiert das Unternehmen darauf: Mit einem Franchisemodell soll das Boutique-Cycling-Konzept österreichweit wachsen.

Was hinter dem Konzept steckt

© SuperCycle / Sigrid Mayer

SuperCycle ist ein Indoorcycling-Studio: Auf stationären Rädern fahren die Teilnehmenden im Gruppenkurs zur Musik, angeleitet von Instructor:innen, die Tempo, Widerstand und Choreografie vorgeben. Dabei setzen die Trainer:innen auf durchchoreografierte, HIIT(High-Intensity-Intervall-Training)-basierte Einheiten im abgedunkelten Raum, mit Lichtshow und Playlist als festem Bestandteil der Stunde.

Über 165 solcher Kurse laufen aktuell pro Woche in den Wiener Studios, aufgeteilt auf Formate wie Soft-, Sculpt- und Music-Rides. Die Gründerinnen Loudon und Hromatka haben SuperCycle über das letzte Jahrzehnt ohne Investor:innen aufgebaut.

Zehn Prozent Abgaben und 32.000 Euro Einstiegsgebühr

Konkrete Zahlen zum neuen Franchisemodell nennt Hromatka im brutkasten-Interview: Die monatlichen Gesamtgebühren sollen sollen bei rund zehn Prozent des Nettoumsatzes liegen, dazu kommt die Einstiegsgebühr von 32.000 Euro. Auf weitere Kosten bzw. genauere Zahlen wird im näheren Kennenlernen der Franchise PartnerInnen eingegangen, erklärt Hromatka. Denn wer ein Studio eröffnet, muss auch investieren: SuperCycle-Studios brauchen etwa eine eigene Lüftung sowie einen Raum-in-Raum, um die Musik in voller Lautstärke spielen zu können, ohne die Nachbarschaft zu stören.

Auch die Bikes schaffen sich Franchisenehmer:innen selbst an. Wie hoch die Gesamtinvestition ausfällt, hängt von Studiogröße und Standort ab. Wichtig seien in jedem „Fall Hands-on-Mentalität, Organisationstalent, die Liebe zu SuperCycle, und die Bereitschaft, regelmäßig vor Ort im Studio zu sein, um eine Community aufzubauen“, ergänzt die Co-Founderin.

Vier Landeshauptstädte zuerst

Die Expansion soll schrittweise erfolgen. „Ziel wäre Graz, ein bis zwei Studios, Linz, Salzburg, Innsbruck“, so Hromatka. Erst wenn die Partnerschaften in Österreich funktionieren, ist internationale Expansion geplant. „Ich bin ein großer Fan davon, sich realistische Ziele zu setzen“, erklärt die Co-Founderin weiter. Für jeden Standort gibt es laut eigenen Angaben bereits eine Gebietsanalyse, auf deren Basis ein Gebietsschutz vergeben wird, je nach Nachfrage auch mehrere Gebiete pro Stadt.

Rund 30 Interessent:innen, gezielte Auswahl

Bislang haben sich laut Hromatka rund 30 Interessent:innen gemeldet. Gesucht wird nicht in erster Linie Fitnessbranchen-Erfahrung, sondern Haltung: „Es geht nicht darum, dass jemand das aufbauen will, um einfach nur Geld zu machen“, sagt Hromatka. Wichtiger seien Hands-on-Mentalität, Organisationstalent, ein finanzielles Backup und die Bereitschaft, regelmäßig vor Ort im Studio zu sein.

Der Anspruch bleibt laut Hromatka derselbe wie beim Wiener Start: „Wir wollten weg von diesem langweiligen Sport.“ Wer einmal eine Sportart gefunden hat, die Freude macht, bleibt langfristig dabei. Genau dieses Gefühl soll das Franchisemodell nun nach ganz Österreich bringen.

© SuperCycle / Sigrid Mayer
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