17.10.2023

Aus- und Weiterbildung nur auf Platz 8 der beliebtesten Mitarbeiter-Benefits

Monetäre Benefits dominieren das Ranking der beliebtesten Zusatzangebote, die Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen bieten. Doch auch Arbeitszeit und Mobilität spielen eine Rolle.
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Benefits, Homeoffice, workation, gleitzeit, flexibles arbeiten, Prämien, Bonus
(c) Stock.Adobe/parradee - Prämien bleiben an der Spitze der beliebtesten Benefits.

Benefits sind ein Thema der Arbeitswelt geworden, das nicht mehr wegzudenken ist. Manchmal wird es kontrovers behandelt, andere Startups dagegen zeigen dabei individuelles Eingehen auf ihre Mitarbeiter:innen.

Benefits bereits vor Bewerbung wichtig

Laut der Studie der Jobplattform karriere.at (durchgeführt von Marketagent) interessieren sich 41 Prozent der Befragten bereits vor der Bewerbung für Informationen zu Benefits und Zusatzleistungen. Die 50- bis 60-Jährigen zeigen bei diesem Punkt die geringste Zustimmung (33 Prozent). Bei den 18- bis 29-Jährigen und 30- bis 49-Jährigen ist das Interesse mit 45 und 44 Prozent noch etwas stärker.

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An der Spitze im Ranking liegen Prämien (83 Prozent) als beliebteste Zusatzangebote an Mitarbeitende – gefolgt vom Fahrtkostenzuschuss, den 82 Prozent der befragten Arbeitnehmer:innen als ansprechenden Benefit betrachten und der Betrieblichen Altersvorsorge (81 Prozent).

(c) Karriere.at – Die beliebtesten Benefits bei Arbeitnehmer:innen.

Damit sind in den Top 3 ausschließlich monetäre Benefits vertreten. Auf den Plätzen vier und fünf befinden sich mit zusätzlichen Urlaubstagen und einer guten öffentlichen Erreichbarkeit auch nicht-monetäre Angebote der Arbeitgeber. Aus- und Weiterbildung erreicht mit 76 Prozent „bloß“ Platz acht.

Finanzielle Anreize unantastbar

„Finanzielle Anreize in Form von Prämien sind das dritte Jahr in Folge der beliebteste Benefit bei Österreichs Arbeitnehmer:innen. Unsere Ergebnisse zeigen auch, dass latent Jobsuchende damit angesprochen und potenziell überzeugt werden können“, sagt karriere.at-CEO Georg Konjovic. Latent jobsuchend sind jene Menschen, die sich derzeit in einem Beschäftigungsverhältnis befinden, einer beruflichen Veränderung aber nicht abgeneigt sind. „Unternehmen können im Recruiting nur davon profitieren, ihr Angebot zu kommunizieren. Benefits und Zusatzleistungen können bei der Arbeitgeberwahl das Zünglein an der Waage sein.“

Altersunterschiede bei Benefits

Die Umfrage unter 1.025 Erwerbsfähigen zwischen 18 und 60 Jahren in Österreich zeigt auch, dass Benefits für jüngere etwas wichtiger sind als für ältere Arbeitnehmer:innen: Während 60 Prozent der 18- bis 39-Jährigen angeben, dass ihnen Zusatzleistungen für Mitarbeitende bei der Wahl des Arbeitgebers wichtig sind, so ist das nur bei 53 Prozent der 40- bis 60-Jährigen der Fall.

Die Studie weist zudem aus, dass Menschen je nach Alter unterschiedliche Benefits attraktiv finden. So ist die betriebliche Altersvorsorge bei Älteren beliebter als bei Jüngeren, während Firmenfeiern eher Jüngere ansprechen.

Dagegen sind zusätzliche Urlaubstage und eine gute öffentliche Erreichbarkeit unter den nicht-monetären Angeboten am beliebtesten: Sie werden von 80 bzw. 78 Prozent der Arbeitnehmer:innen als attraktiver Benefit empfunden. Während zusätzliche Urlaubstage bei den Jüngeren beliebter sind als bei Älteren, so ist die gute öffentliche Erreichbarkeit für 85 Prozent der 50- bis 60-Jährigen ein ansprechendes Angebot, hingegen nur für 75 Prozent der 18- bis 29-Jährigen.

Flexibles Arbeiten, Homeoffice und Workation

In den Top 10 vertreten sind mit flexiblen Arbeitszeiten (z.B. Gleitzeit) ein weiterer nicht-monetärer Benefit im Bereich Arbeitszeit und mit der Parkmöglichkeit im direkten Umfeld des Unternehmens ein nicht-monetäres Angebot im Bereich Mobilität.

Homeoffice wird demgegenüber von 57 Prozent als ansprechendes Zusatzangebot empfunden, insbesondere von den 30- bis 39-Jährigen (63 Prozent Zustimmung). Am wenigsten nachgefragt ist die Möglichkeit, von zu Hause aus zu arbeiten bei den 50- bis 60-Jährigen (48 Prozent).

Auch das Angebot, woanders als am Arbeits- oder Wohnort zu arbeiten (Workation), ist im Vergleich deutlich weniger beliebt als andere Vorteile: 42 Prozent finden diesen Benefit ansprechend, vor allem jüngere Arbeitnehmer:innen (bei 18- bis 29-Jährigen 51 Prozent). Bei den 50- bis 60-Jährigen stößt das Angebot hingegen auf deutlich weniger Interesse (31 Prozent Zustimmung).

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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