07.08.2018

Was, wenn der Co-Founder stirbt?

Es ist ein Horror-Szenario: Ein Mitgesellschafter wird plötzlich aus dem Leben gerissen. Neben dem persönlichen Schlag kann das auch das Ende des Unternehmens bedeuten. Doch man kann im GmbH-Vertrag vorsorgen, auch für den Fall des Privatkonkurses eines Mitgesellschafters.
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Ford App Unfall Aufgriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
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Rund 6900 Privatkonkurse gab es im Jahr 2017 in Österreich. Das zeigt die aktuelle Statistik des KSV. Im Durchschnitt geht es um Verbindlichkeiten von 142.000 Euro pro Fall. Das könnte auch einem Mitgesellschafter einer GmbH widerfahren. Für den Fortbestand der GmbH ist es dann wichtig, sich schon bei der Gründung vertraglich diesbezüglich abzusichern. Gleiches gilt für ein Horrorszenario: Das plötzliche Ableben eines Mitgesellschafters. Der Schlüssel dazu sind sogenannte Aufgriffsrechte.

+++ Gesellschaftsvertrag: Beim “Vertrag von der Stange” ist Vorsicht geboten +++

„Eines der Hauptanliegen von GmbH-Gründern ist, dass sich die Gesellschaftsverhältnisse ihrer GmbH nicht gegen ihren Willen und ihr Zutun ändern“, weiß Notar Dr. Arno Weigand. Doch es gibt Fälle, in denen diese Gefahr besteht, wenn man nicht vorgesorgt hat.

Zwangsweise Verwertung des GmbH-Anteils eines Mitgesellschafters

Wenn ein Privatgläubiger in den Geschäftsanteil eines Mitgesellschafters Exekution führt, über das Vermögen eines Mitgesellschafters ein Insolvenzverfahren eröffnet oder mangels kostendeckenden Vermögens nicht einmal ein Konkursverfahren eröffnet wird, dann kann das schwerwiegende Folgen für das gesamte Unternehmen haben. Gibt es keine entsprechenden Regelungen, werden die betroffenen GmbH-Anteile zwangsverwertet.

Tod eines Mitgesellschafters

Stirbt ein Gesellschafter und sieht der GmbH-Vertrag nichts vor, so geht sein GmbH-Anteil auf dessen Erben über. Egal ob das den Mitgesellschaftern Recht ist oder nicht. Streitende Erben oder die Zersplitterung dieses GmbH-Anteils durch eine große Erbengemeinschaft können selbst gut funktionierende Unternehmen zerstören.

Lösung: Aufgriffsrechte der Mitgesellschafter

Notar Arno Weigand über Aufriffsrechte im Gesellschaftsvertrag
(c) Notariatskammer: Notar Arno Weigand

In diesen Fällen helfen maßgeschneiderte Regelungen von Aufgriffsrechten im Gesellschaftsvertrag. Notar Weigand: „Die Mitgesellschafter erhalten so die Option, den Anteil des insolventen bzw. verstorbenen Mitgesellschafters gegen eine Abfindung zu erwerben und können das Eindringen unerwünschter dritter Personen in ihre GmbH verhindern“.

Ein Rechtsberater wie der Notar könne schon bei der Gründung der GmbH für die optimale Vertragsgestaltung des Gesellschaftsvertrags sorgen und so späteren unliebsamen Überraschungen vorbeugen, sagt Weigand.

 


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Zwei Player im Kampf gegen Energiearmut in Österreich arbeiten nun zusammen: enixi-Gründer Matthias Nadrag, der 2023 bereits mit energiespenden.at eine Plattform für Stromspenden startete (brutkasten berichtete), und Valentin Neuhauser, der seit 2022 die Projektleitung und seit Jänner 2026 die Funktion des Obmanns von Robin Powerhood, eine spendenbegünstigte Energiegemeinschaft, inne hat. Im Forschungsprojekt „Energiespenden 2.0″ wollen sie gemeinsam mit Salzburg Research und OurPower ein Modell entwickeln, das armutsgefährdete Haushalte über gespendete Energie in Vollversorgung bringt.

Von der Bezahlhilfe zur Vollversorgung

„Die bisherige Frage war immer: Wie helfen wir beim Bezahlen? Wir stellen eine andere Frage: Müssen energiearme Haushalte überhaupt eine Rechnung bekommen?“, sagt Nadrag. Er bringt eigenen Angaben zufolge mehr als zwölf Jahre Erfahrung in Bürgerbeteiligung und Marktprozessen der Energiewirtschaft ein und verantwortet die technische Umsetzung des Projekts.

Neuhauser hat für Robin Powerhood laut eigenen Angaben bereits starke Partner gewinnen können, darunter Caritas, Rotes Kreuz und die Volkshilfe. „Die Bereitschaft zu teilen ist vorhanden – jetzt müssen wir dafür sorgen, dass diese Energie auch wirklich ankommt“, ergänzt er.

Öffentliche Förderung

Gefördert wird „Energiespenden 2.0″ vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur sowie dem Klima- und Energiefonds im Programm „Energieforschung 2025″. Die Abwicklung übernimmt die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft FFG. Nadrag hatte mit enixi zuletzt im April 2026 ein sechsstelliges Investment geholt und im Juli 2026 die B2B-Strombörse RegioStrom angekündigt (brutkasten berichtete).

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