17.03.2022

Analyse zur Steuerreform: Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase?

Gastbeitrag: Eine Bewertung der Auswirkung der Steuerreform auf den österreichischen Krypto-Standort. Was bringt sie und wie geht es mit der Haltefrist weiter?
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Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage
Natalie Enzinger und Georg Brameshuber © privat/Unsplash/Montage

Wie die Steuerreform für Kryptowährungen zu bewerten ist, ist seit einem halben Jahr ein heißes Thema. Seit 1. März 2022 ist die Krypto-Steuer in Kraft;  Vorbereitungen werden jetzt auch schon für das KESt-Modell getroffen, das eigentlich erst ab 2024 verpflichtend kommen soll.

Überblick: Der Kern der neuen Besteuerung von Kryptowährungen

Mit dem Ökosozialen Steuerreformgesetz wurde ein Schritt gesetzt, der schon längst überfällig war: Kryptowerte werden ertragsteuerrechtlich Kapitalvermögen gleichgesetzt. Damit erfolgt durch den Gesetzgeber eine implizite Anerkennung eines Bereiches, der vielerorts pauschal inkriminiert wird. Gleichzeitig war der Schritt notwendig, um die Rechtssicherheit für die Normunterworfenen und die Abgabensicherheit für die öffentliche Hand zu erhöhen. Gerade die Rechtssicherheit ist für Start-Ups besonders wichtig: immerhin gibt es in Österreich bereits 20 bei der FMA registrierte Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen. Zum Vergleich: In Österreich lizenzierte E-Geld-Institute gibt es nur eines.

Stichwort Abgabensicherheit: Das seitens des BMF für die nächsten Jahre geschätzte Steueraufkommen im Bereich Kryptowährungen von 45 Millionen Euro (bis inkl 2025) kann angesichts der Marktgängigkeit von Kryptowährungen nur eine an den Grundsätzen der Haushaltsführung orientierte vorsichtige Annahme sein. Treten Digital Assets neben den Kapital- und Finanzmarkt auch in den Geldverkehr ein, so hat der Gesetzgeber mit dieser Reform auch die Rahmenbedingungen für ein modernes Steuerrecht geschaffen, das diesen Anforderungen gerecht wird. 

Enforcement im Krypto-Bereich: Das prägende Thema der 2020er Jahre

Bekämpfung von Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung und von Steuerbetrug & Steuerhinterziehung, diese Themen stehen neben Marktwohlverhaltensregeln bis hin zum Anlegerschutz ganz oben auf der Prioritätenliste der Entwürfe für Krypto-Regularien. Mit Inkrafttreten der Umsetzungsbestimmungen der 5. EU-Geldwäsche-Richtlinie im Jänner 2020 sind wir in die Dekade des Kryptorechtes eingestiegen. Seitdem prasseln neue Vorschriften auf diesen Bereich ein. Vom Digital Finance Package der EU, inklusive dem sogenannten „MiCa Paket“, bis hin zum geplanten Informationsaustausch zwischen Steuerbehörden hinsichtlich Kryptowährungen (DAC 8). In keinem Jahrzehnt werden die markt-infrastrukturellen Bestimmungen für Blockchain, DLT und Krypto so maßgeblich bestimmt wie in diesem.

Daher war es aus Sicht der Legislative höchst an der Zeit – oder genau zum richtigen Zeitpunkt – die materiell-rechtlichen Bestimmungen zur Besteuerung von Kryptowährungen hinreichend genau zu definieren. Schlussendlich ist das Einkommenssteuerrecht eine besonders eingriffsintensive Materie, in welcher die Besteuerung nur durch den Gesetzgeber angeordnet werden kann. Während in Deutschland noch über in Schubladen vor sich hinschlummernde Entwürfe für Verwaltungsanweisungen diskutiert wird und das strukturelle Vollzugsdefizit im Raum steht, schafft die österreichische Reform eine klare gesetzliche Grundlage.

Apropos Bekämpfung: Während jüngst unter den Auspizien des Umweltschutzes auf EU-Ebene ein de-facto Bann von Proof-of-Work Protokollen und somit Bitcoin und derzeit noch Ethereum lanciert wurde, wurde die Kryptoreform just in das Ökosoziale Steuerreformpaket gesteckt. Vor dem Hintergrund der Green Enforcement-Anliegen gegenüber Mining tagesaktuell zum Augenzwinkern.

Österreich, eine geheime Krypto-Steuer-Oase

Dass die Steuerreform – systematisch richtig – die Kryptos Kapitalvermögen gleichsetzte, ärgert Sparer und Anleger an einer wesentlichen Stelle: der Wegfall der Haltefrist. So hart dieser Schritt ist und so heftig er auch kritisiert wurde, so notwendig ist er auch. Im Bereich des Kapitalvermögens gibt es seit 2012 keine Haltefrist mehr. Schlussendlich ist die Substanzbesteuerung der Lückenfüller für eine in Österreich nichtexistierende Vermögensbesteuerung.

Dass vor dem Hintergrund der Vorsorge und der Stärkung des Kapitalmarkts die Bundesregierung eine Wiedereinführung der Haltefrist für Kapitalvermögen – und systematisch korrekt daher auch für Kryptowährungen – plant, ist ein berechtigtes regelungspolitisches Anliegen, das sich in der Kritik an der Krypto-Steuerreform widerspiegelt. Außerdem: Non-Fungible-Tokens bleiben sonstige Wirtschaftsgüter; sie werden also weiterhin gleich behandelt wie physisches Gold und können nach einer einjährigen Haltefrist steuerfrei verkauft werden. Auch in diesem Punkt hat der Gesetzgeber mit einer treffsicheren Abgrenzung des ertragsteuerlichen Begriffs „Kryptowährungen“ in wirtschaftlicher Betrachtungsweise Weitsicht bewiesen.

Das war’s aber auch mit der Kritik, ansonsten haben Steuerpflichtige aufgrund der Reform viel zu lachen: Eine Besteuerung wird nur schlagend, wenn wirtschaftlich Gewinne also in FIAT-Gewinnmitnahme realisiert werden – mit den Ausnahmen von Mining und Lending, die im Krypto-Zuflusszeitpunkt steuerpflichtig sind. Veranlagt man sich in Krypto im Privatvermögen, bleibt man sodann in Krypto und wählt für yield generating Staking, Airdrops, Bounties oder Forks aus, erfolgt bei einer Thesaurierung eine NULL-Besteuerung. Die „stillen Reserven“ werden steuerpflichtig bei FIAT-Gewinnmitnahme realisiert. Darüber hinaus wird der Dokumentations- und Administrationsaufwand eingegrenzt; dies dadurch, dass nicht jede Krypto-Krypto-Transaktion zu einer steuerpflichtigen Realisierung führt.

Und die KESt? Ein seit der Begutachtung spannend diskutiertes Themenfeld, das auch im Kern wesentlich den Dokumentations- und Administrationsaufwand reduziert. Die KESt rechtfertigt sich als besondere Erhebungsform ja nur aufgrund des effizienten und einfachen Vollzugs, ganz im Interesse aller Beteiligten. In diesem Punkt bringt einerseits die Technologie Vorteile (Stichwort: Transaktions-Historie ist grundsätzlich protokoll-immanent dokumentiert), andererseits können Marktstandards unter Zuhilfenahme von Steuersoftwaren und Parteienvertretern Abhilfe schaffen. 

Über die Autor:innen

Natalie Enzinger ist Partnerin bei Enzinger Steuerberatung. Sie ist Leiterin der Arbeitsgruppe Steuern der Digital Asset Association Austria. Für Krypto.logisch – Der Podcast hat sie die wichtigsten Punkte der Steuerreform analysiert.

Georg Brameshuber ist Partner bei Validvent. Er ist mit Frederika Ferkova, Clemens Müller und Lukas Leys Mitinitiator von Krypto.logisch – Der Podcast. 

Podcast Krypto.logisch

Krypto.logisch – Der Podcast, in dem 4 Leute über Krypto reden: 2 Noobs & 2 Nerds, die unter anderem zeigen wollen, dass das Thema auch feministisch sein kann. Natalie Enzinger von Enzinger Steuerberatung und Georg Brameshuber von Validvent erklären im Podcast Krypto.logisch, wie der österreichische Krypto-Standort von der Steuerreform profitiert.

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Die Gewinner:innen der letztjährigen yip.at-Businessförderung (c) Chris Perkles

yip.at klingt wie ein Freudenruf: Die Plattform der SES-Gruppe – kurz für Spar European Shopping Centers – entstand ursprünglich aber aus gegenteiliger Ursache. Nämlich als Maßnahme gegen die Einschränkungen durch die COVID-19 Pandemie. Damals wollte man eine Online-Plattform schaffen, um den stationären Handel in schwierigen Zeiten zu unterstützen.

Mittlerweile hat sich die Plattform yip.at von einer Krisenmaßnahme zu einem Hub für Innovation und moderne Vernetzung für Händler:innen, Gastronom:innen und Handwerker:innen entwickelt. Wie die SES-Gruppe mit yip.at im heutigen Unternehmertum performt und welche yip.at-Leistungen heimische Startups, KMUs und stationäre Businesses nicht verpassen dürfen, gibt es hier im Überblick.

yip.at – digitale Plattform & Projektentwicklung für (Jung-)Unternehmen

Als analoger Hub mit breitem Know-how hat die SES-Gruppe mit der Plattform yip.at einen digitalen Hub für besondere Läden, Cafés, Restaurants und Dienstleistungen entwickelt. Und zwar nicht aus unbedachten Gründen:

Mit yip.at hat sich die SES-Gruppe ein klares Ziel gesetzt: Betriebe aus Handel, Gastronomie, Dienstleistung und Handwerk zu fördern und (Jung-)Unternehmer:innen kostenlose Sichtbarkeit zu bieten. Händler:innen und Unternehmer:innen können sich kostenfrei registrieren, werden kostenfrei gelistet und nutzen das yip.at-Netzwerk – kostenfrei. Überdies erhalten sie Inputs, Feedback und Inspiration von Expert:innen aus unterschiedlichsten Branchen. Ein Benefit, der sich aus seiner ursprünglichen Intention der Krisenmaßnahme heraus entwickelte.

yip.at als Lösung gegen “Katastrophe für stationären Handel”

Zum Start der Plattform kam es, wie SES-CEO Christoph Andexlinger gegenüber brutkasten erklärt, während der COVID-19-Pandemie. Der stationäre Handel war stark eingeschränkt und viele Geschäfte mussten schließen: “Die Zeit der Pandemie war natürlich für den stationären Handel eine Katastrophe”, erinnert sich Andexlinger.

Um betroffenen Händler:innen zu helfen, entschied sich die SES-Gruppe, eine Plattform zu schaffen, die ihnen mehr Sichtbarkeit in ihrer unmittelbaren Umgebung bieten sollte. yip.at hilft seither stationären Unternehmen unterschiedlicher Größen dabei, sich in ihrer Region und darüber hinaus zu positionieren. Das Ziel war, dass die Menschen sehen können, „was es für Angebote in ihrer unmittelbaren Umgebung gibt”, betont Andexlinger.

Mittlerweile hat sich die Plattform zu einem wichtigen Instrument für heimische Innovation entwickelt: Innovative Konzepte, “die jetzt nicht massenweise überall vorhanden sind”, werden sichtbar gemacht und neue Ideen kommen an die Oberfläche, so Andexlinger. Heute können sich yip.at-Registrierte untereinander vernetzen und voneinander lernen. Und noch mehr.

Christoph Andexlinger, CEO der SES-Gruppe (c) Florian Stürzenbaum

Flexible Seminare inklusive

yip.at ist nicht nur Vernetzung und Austausch allein: Die SES-Gruppe bietet über die Plattform kostenlose Seminare für Unternehmer:innen an – thematisch angesiedelt im Business-Sektor mit einem Fokus auf Themen wie Markenbildung. Teilnehmende können dabei “von absoluten Top-Profis” lernen. Überdies lässt sich das Workshop- und Seminarangebot flexibel online nutzen, was einen niederschwelligen und ortsunabhängigen Zugang bietet.

yip.at fördert neue, kreative Konzepte

Strategisch verfolgt man damit genau jenes Ziel, wozu sich Entrepreneur:innen unseres Ökosystems verschrieben haben: Mit yip.at will man einen strategischen Wert stiften, einfach und niederschwellig in Kontakt treten sowie neue Konzepte kennenlernen, um Innovation voranzutreiben, so Andexlinger.

yip.at sieht sich damit als Brücke zwischen innovativen Unternehmer:innen und stationärem Handel, um sowohl den Handel als auch die SES-Shopping-Malls durch neue, kreative Konzepte zu bereichern.

Der yip.at Business-Förderpreis 2024 zeichnet hervorragendes Unternehmertum aus

Innovation und gegenseitige Unterstützung sind jedoch lange nicht alles, was yip.at zu bieten hat: Auch dieses Jahr unterstützt SES schon zum fünfte nMal in Folge Unternehmer:innen mit dem yip.at Business-Förderpreis. Mit einem Gesamtwert von 10.000 Euro oder einem exklusiven Promotionpaket in einem der 15 SES Shopping-Center in Österreich werden die besten Unternehmen prämiert.

Noch bis Ende September zum yip.at Förderpreis anmelden!

Die Anmeldung zum yip.at Förderpreis erfolgt direkt über die Plattform yip.at selbst. Stationäre Unternehmen müssen sich dafür kostenlos auf yip.at registrieren und ihr Projekt online einreichen. Online-Bewerbungen sind noch bis Ende September möglich.

Mitmachen können alle stationär tätigen Unternehmen, die sich auf der Online-Plattform yip.at registrieren – unabhängig von Standort, Größe oder Branche.

Nach Einsendeschluss Ende September sichtet und prüft eine Fachjury die eingereichten Ideen und kontaktiert zehn Unternehmen, die in einem weiteren Schritt auch per Videobotschaft überzeugen sollen. Gemeinsam mit einem Online Community Voting werden am Ende die glücklichen Gewinner:innen gekürt.

Die Gewinnerin des letztjährigen yip.at Förderpreises (c) Chris Perkles

Jury- und Community-Voting – und 10.000 Euro Preisgeld

Die Jury achtet dabei vor allem auf Konzepte, die neuartig, individuell und nachhaltig ausgerichtet sind – und eine besondere Verbindung mit ihrer Region vorweisen. Damit will yip.at alle Unternehmensgrößen im stationären Handel unterstützen – branchenunabhängig vom Handel, über Gastronomie, Dienstleistungen bis hin zum Handwerk.

Die drei besten Projekte werden im November bekannt gegeben und erhalten ein Fördergeld in Höhe von 5.000, 3.000 und 2.000 Euro. Außerdem wird zusätzlich ein Projekt ausgewählt, das in einem der 15 SES Shopping-Center eine exklusive Promotionfläche für die Dauer von sechs Tagen erhält.

SES: Innovationspartner für digitalen und stationären Handel

Wer aufmerksam mitgelesen hat, weiß, dass yip.at als Produkt der SES-Gruppe hervorging. Ein nicht unbeachtlicher Fakt, denn: Die in Salzburg beheimatete SES-Gruppe ist marktführender Betreiber von großflächigen Shopping-Malls in Österreich und Slowenien – und weiß, warum sich Shopping-Malls immer stärker von reinem Handel hin zu einem Marktplatz von Gesundheit, Erholung und Innovation entwickeln müssen.

Unternehmen jeder Größe – auch Startups – steht SES als Partner mit ganzheitlicher Sicht und einem hohen Qualitätsanspruch zu Seite, um flexible Pachtverträge sowie ideale Business-Konzepte zu erarbeiten, die die SES Shopping-Destinationen zu maßgefertigten Unikaten verwandeln.

31 Standorte in Zentral- und Südeuropa

Ihr Know-how sammelte die SES-Gruppe aus jahrelanger Erfahrung im Handelssektor. Schließlich ist sie eine Tochtergesellschaft der SPAR Österreich-Gruppe, einem Familienunternehmen, das seit Jahrzehnten als mitteleuropäischer Handelskonzern mit drei Säulen am Markt vertreten ist, nämlich: Dem Lebensmittelhandel mit SPAR, INTERSPAR und Maximarkt, dem Sportfachhandel mit Hervis sowie dem Shopping-Center-Sektor mit SES.

Die SES-Gruppe managt damit aktuell 31 Shopping-Standorte in sechs zentral- und südeuropäischen Ländern. In Österreich und Slowenien ist SES bei großflächigen Shopping-Centern marktführend.

SES-Malls sind viel mehr als reine Handelsplätze: Sie bieten Erlebnisse, Innovationen und geben Jungunternehmen Raum zum Gedeihen und Wachsen. Das SES Standortportfolio reicht von Nahversorgungs-Malls bis hin zu Stadtteilzentren und multifunktionalen Innenstadt-Quartieren – und bietet somit auch Jungunternehmen eine Palette an Möglichkeiten, sich im stationären Handel innovativ und zukunftsfit zu präsentieren und ihren Point of Sale zu stärken.

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